-
Doppelkontenblatt für die Loseblatt-Durchschreibebuchhaltung Beider
Loseblatt-Durchschreibebuchhaltung wird in vielen Fällen ein sogenanntes Doppelkontenblatt
verwendet, beispielsweise, wenn es sich um eine besonders weitere Aufteilung nach
Kostenarten oder Kostenstellen handelt. Das bisher verwendete Doppelkontenblatt
stelltlediglicheineVerdoppelung eines normalen Kontenblattes dar. Das Doppelkontenblatt
weist in aufgeklapptem Zustand also die doppelte Breite eines normalen Kontenblattes
auf. Das Doppelkontenblatt ist in der Mitte mit einer Faltlinie versehen, so daß
sich die beiden Hälften in zusammengefaltetem Zustand genau decken.
-
Die Kontenblätter werden bekanntlich in den sogenannten Einspann-
und Durchschreibegeräten verwendet, wobei das Kontenblatt mit seinem linken Rand
durch eine Spannschiene des Gerätes festgehalten wird, nachdem es vorher in zeilengerechte
Übereinstimmung mit gleichfalls eingespanntem Journal gebracht worden ist. Die Einspannung
und die zeilengerechte Ausrichtung bereitet nun bei einem Doppe.lkontenblatt Schwierigkeiten,
weil die Ausrichtung in zusammengefaltetem Zustand erfolgen muß, während für die
Einspannung nur die untere Hälfte des Blattes in Betracht kommt. Die obere Hälfte
bzw. deren linker Rand muß also vom Buchhalter etwas angehoben und festgehalten
werden, bis die Ausrichtung und Einspannung erfolgt ist.
-
Es ist auch bekannt, am seitlichen Rand einer jeden Kontenblatthälfte
einen umlegbaren Randstreifen
vorzusehen. Beim Ausrichten und Einstellen
wird der Randstreifen der beim zusammengefalteten Kontenblatt obenliegenden Blatthälfte
umgelegt. Auch dieses Verfahren ist umständlich, da der Buchhalter das Blatt vor
dem Einspannen zweimal falten muß, nämlich in der Mitte und am Rand. Außerdem hindert
der schmale umlegbare Randstreifen das Ablegen der Kontenblätter in Kartei- oder
Kontenblattkästen, da er immer etwas von der Blattebene absteht und so leicht zu
Faltenbildungen neigt.
-
Es ist bereits bekannt, für die verschiedensten Zwecke Blatteile nach
innen umzufalten. Man hat auch bereits zwei Faltlinien gleichzeitig verwendet, die
sich im mittleren Bereich eines Blattes befinden. Jedoch wurden diese Faltlinien
hauptsächlich bei Abschluß- und Bilanzbüchern angeordnet, die fest gebunden bzw.
geheftet verwendet werden. Diese Faltlinien dienen lediglich zum Umlegen der äußeren
Teile eines Blattes, um die Kontenspalten näher zueinander zu bringen und das richtige
Übertragen zu erleichtern. Auch bei einfachen Journalblättern hat man bereits von
zwei Faltlinien im mittleren Bereich Gebrauch gemacht, jedoch soll durch die Faltung
bei diesen journalblättern erreicht werden, mittels eines vierspaltigen, einfachen
Kontos sieben Spaltenpaare durchschriftsgenau zu decken.
-
Die Erfindung besteht nunmehr darin, daß das Doppelkontenblatt symmetrisch
zu seiner gedachten Mittellinie zwei parallele Faltlinien derart aufweist, daß das
Blatt so gefaltet werden kann, daß stets der untere Blatteil den oberen Blatteil
seitlich überragt, gleichgültig ob die Blattvorder- oder -rückseite benutzt wird.
Der wesentliche Unterschied gegenüber den bekannten, mit Faltlinien versehenen Blättern
liegt einmal darin, daß die Faltlinien nicht nur im mittleren Bereich, sondern symmetrisch
zur gedachten Mittellinie des Blattes angeordnet sind und daß die Vorteile eines
einfachen Kontenblattes auf ein Doppelkontenblatt übertragen werden, wobei die Nachteile
der verhältnismäßig langen Einspannzeiten vermieden werden.
-
Das neue Kontenblatt kann in zusammengefaltetem Zustand wie das normale
Kontenblatt hinsichtlich der Zeilen übereinstimmend ausgerichtet und eingespannt
werden. Auch kann es ebenso wie ein gewöhnliches Kontenblatt in Kartei- oder Kontenblattkästen
bequem abgelegt werden.
-
In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel des Erfindungsgegenstandes
dargestellt.
-
Fig. i zeigt ein im Schaubild schematisch dargestelltes Einspanngerät
mit eingespanntem Doppelhontenblatt, wobei der Übersichtlichkeit halber das darunter
befindliche Journal nicht gezeichnet ist, Fig.2 das Doppelkontenblatt in ausgebreitetem
Zustand in Ansicht.
-
Das Doppelkontenblatt nach Fig. 2 ist in seiner Mitte mit den beiden
parallelen Faltlinien i, 2 versehen. Durch diese Faltlinien ist das Blatt in die
beiden gleich großen Teile 3, 4 und den mittleren Teil 5 aufgeteilt.
-
Wenn die aus Fig. 2 ersichtliche Vorderseite des Blattes beschrieben
werden soll, wird der Blattei14 um die Faltlinie z umgelegt und in diesem Zustand
in das Einspanngerät eingespannt, wobei die Kontenblattspannschiene 6 den seitlich
überragenden Teil der untenliegenden Blatthälfte 3 übergreift. Die obenliegende
Blatthälfte oder der linke Blatteil 4. erschwert dabei die Ausrichtung und die Einspannung
in keiner Weise. Beim Gebrauch wird die obenliegende Blatthälfte nach rechts umgelegt,
wie in Fig. i gestrichelt angegeben. Wird die Rückseite des Doppelkontenblattes
benutzt, dann wird der Teil 3 um die Faltlinie i umgeschlagen oder gefaltet, wodurch
sich das gleiche in Fig. i dargestellte Bild ergibt.
-
Normale Kontenblätter, die zur Durchschreibebuchhaltung gehören, besitzen
eine bestimmte Breite, und die zum Aufbewahren dieser Kontenblätter dienenden Kartei-
oder Kontenblattkästen weisen eine mit den Kontenblättern übereinstitnmende Breite
auf. Um auch dem neuen Doppelkontenblatt die richtige Lage innerhalb des Kastens
zu geben, sind die Abmessungen so gewählt, daß die Breiten von Teil 3 und Teil 5
(in Fig. a mit a bezeichnet) mit der Breite des normalen Einzelkontoblattes
übereinstimmen. Blatteil 4 und Mittelteil 5 weisen die gleicheBreite a auf, wie
in Fig. z angegeben.
-
Da die beschriebenen Doppelkontenblätter je nach der Dauer ihres Gebrauchs
das eine Mal um die Faltlinie i, das andere Mal um die Faltlinie 2 zusammengefaltet
in den Kasten eingestellt werden, so ergibt sich ein gleichmäßiges Auftragen im
eingestellten Blattstapel, weil sich der seitlich überragende Rand das eine Mal
links, das andere Mal rechts im Kasten befinden wird.