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Genähter Seitenfaltensack aus Papier od. dgl.
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Die Erfindung betrifft einen Sack aus Papier od. dgl., bei dem der
Schlauch an beiden Längsseiten mit der Sacktiefe entsprechenden Einfaltungen versehen
und an den Enden abgenäht ist. Derartige Säcke werden als Seitenfaltensäcke bezeichnet.
Nach dem Füllen werden diese Säcke am oberen offenen Ende bei Bildung einer Blume
zusammengebunden oder nach der Sackfüllung am oberen offenen Ende vernäht, und zwar
vornehmlich unter Verwendung eines Verschlußbandes.
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Bei den bisher bekannten Seitenfaltensäcken sind die beiden Außenkanten
der eingedrückten Seitenfalten gegeneinander um einen Betrag in der Größenordnung
der Herstellungsgenauigkeit versetzt. Trotzdem ergaben sich dabei beim Öffnen des
Sackes vor dem Aufstecken auf die Füllmaschine erhebliche Schwierigkeiten beim Auseinanderspreizen
des flach liegenden Füllendes mit einem Handgriff. Daneben ergab sich noch als Nachteil,
daß beim Durchführen des oberen Verschluß endes bei den gefüllten Säcken durch eine
Nähmaschine das Füllmaterial die oberen Verschlußenden auseinanderdrückt und somit
die oberen Sackenden nicht genau zur Deckung zu bringen
sind. Besonders
schwierig war es, die mit der Hand übereinanderzulegenden Seitenfalten, die bei
den bekannten Säcken an der Längskante sich genau decken, gleichzeitig unter die
Transportvorrichtung der Nähmaschine einzuschieben.
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Daneben sind auch Papierbeutel mit sechseckigem Boden und sechs senkrecht
dazu stehenden Seitenwandungen bekanntgeworden, bei denen in der Mitte der beiden
Längsseiten Doppelfalten gebildet wurden. Diese Längsfalten befanden sich somit
in einem großen Abstand voneinander. Eine Übertragung dieser bekannten Papierbeutel
mit sechseckigem Boden auf große Säcke bereitete Schwierigkeiten.
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Die vorliegende Erfindung bezweckt, die bei den bekannten Seitenfaltensäcken
mit an den beiden Längskanten befindlichen Einfaltungen sich ergebenden Nachteile
zu beseitigen, und zwar besteht die Erfindung darin, daß die Versatzgrößen der einen
Außenkante der Seitenfalte gegenüber der anderen Außenkante der gleichen Seitenfalte
bei flach liegendem Sack mindestens so groß sind, daß dadurch an den Seitenfalten
Griffflächen entstehen.
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Besonders vorteilhaft ist es, die Außenkanten der Seitenfalten bei
flach liegendem Sack jeweils in einer Höhenlage gegensinnig zu versetzen.
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Es ergibt sich bei der Erfindung der Vorteil, daß beim Anfassen an
den um einen geringen Betrag verlängerten diagonal gegenüberliegenden Seitenfalten
durch Auseinanderziehen in diagonaler Richtung das Füllende mit einem Handgriff
sofort geöffnet werden kann.
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Die nebeneinanderliegenden Außenkanten der Seitenfalten gewährleisten
ein schonenderes Verarbeiten auf der Schlauchmaschine. Das anschließende Vernähen
der abgeteilten Werkstücke läßt sich außerdem wesentlich besser bewerkstelligen,
da der bei deckenden Außenfalten sich üblicherweise ergebende Wulst fehlt.
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Die Zeichnungen zeigen eine beispielsweise Ausführungsform des Erfindungsgegenstandes,
und zwar Abb. I eine Draufsicht auf einen flach gelegten, am unteren Ende bereits
verschlossenen Seitenfaltensack in Ausbildung als oben offenen Sack, Abb. 2 einen
Querschnitt der Abb. I, Abb. 3 ein Schaubild eines gefüllten Seitenfaltensackes.
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Für Säcke der vorliegenden Art werden eine oder mehrere Bahnen Papier,
und zwar vornehmlich Kraftpapier gekreppt und/oder ungekreppt und gegebenenfalls
bei Kaschierungen von zwei Bahnen über Bitumen, Kunststoffe oder geeignete Klebmaterialien,
vornehmlich zur Herstellung von mehrlagigen Säcken, verarbeitet. Die äußeren oder
inneren Papierbahnen können gegebenenfalls auch noch mit Folien aus Kunststoffen
od. dgl. vereinigt werden, oder man bringt an der Innen- oder Außenseite des Sackes
für Sonderfüllstoffe oder Sonderverwendungszwecke geeignete Überzüge in Form von
Deckschichten oder Folien an. Jede beliebige Ausgestaltung der aus diesen Ausgangspapierbahnen
hergestellten einlagigen oder mehrlagigen Schlauchwerkstücke ist im Rahmen der Erfindung
denkbar.
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Zur Herstellung der Schlauchwerkstüclre werden die von Rollen abgezogenen
Bahnen zunächst durch eine Schlauchbildungsvorrichtung gezogen, worauf dann mit
anschließenden weiteren Vorrichtungen die Seitenfalten gebildet und der Schlauch
an einer Seite in der Längsrichtung verklebt wird.
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Von diesem Schlauch trennt man die einzelnen Werkstücke in Sacklängen
ab und vernäht diese bei einseitig offenen Säcken an einem Ende oder bei Herstellung
von Ventilsäcken an beiden Enden bei gleichzeitiger Anordnung eines Einfüllventils
beliebiger Ausgestaltung am oberen Ende. Zur Abdichtung beim Vernähen werden Verschlußstreifen
über das Sackende gelegt. Außerdem kann man die Steppnaht gemeinsam mit einem Abdichtungsstreifen
anbringen.
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Bei normalen Seitenfaltensäcken sind die Seitenfalten an beiden Längsseiten
jeweils gleich tief, d. h., an den Außenkanten schließen die beiden Falten in gleicher
Höhe ab.
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Nach der Abb. I ist an dem Schlauchwerkstücli I die Außenkante 2
der einen Seitenfalte gegenüber der darüberliegenden Außenkante 3 der gleichen Seitenfalte
nach außen verlängert, so daß die untere Außenkante 2 die darüberliegende Außenkante
3 bei flach liegendem Sack überragt, und zwar um einen Betrag »x«. Es erweist sich
als vorteilhaft, die Außenkanten beider Seitenfalten an den Längsseiten bei flach
liegendem Sack jeweils in einer Höhenlage gegensinnig zu versetzen, d. h., an der
gegenüberliegenden Längsseite ist die obere Außenkante 3 a gegenüber der unteren
Außenkante 2 a um den Betrag »xa« nach außen verlängert.
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Die Versatzgrößen x bzw. xa sind mindestens so groß, daß an den Seitenfalten
Griffflächen entstehen.
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Ein solches Schlauchwerkstück ist am unteren Ende unter Verwendung
des üblichen Verschlußstreifens 4 mit einer Verschlußnaht 5, gegebenenfalls unter
Zwischenlegen eines Abdichtungsstreifens, und bei Ventilsäcken zusätzlich nach oben
abgenäht.
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Nach dem Füllen der oben offenen Säcke auf einer Füllmaschine werden
die gefüllten Säcke, beispielsweise aufrechtstehend auf einem Förderband od. dgl.
unter einer Nähmaschine hindurchgeführt. Der Bedienungsmann drückt mit der Hand
die oberen Sackenden aneinander, um das zusammengedrückte Ende des Sackes durch
die Nähmaschine hindurchzuführen.