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Gewehrgranate Die Erfindung bezieht sich auf eine Gewehrgranate mit
einer aus einem brisanten Sprengstoff bestehenden Hohlladung, deren nach dem Kopfteil
zu offener Hohlraum mit einer Metallauskleidung, wie z. B. einer solchen aus Stahlblech,
versehen ist.
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Die bisher bekannten Gewehrgranaten dienen lediglich zur Bekämpfung
lebender Ziele unter Ausnutzung ihrer Splitterwirkung. Da die Auftreffgeschwindigkeit
von Gewehrgranaten nur annähernd 5o m/sec beträgt, konnten mit solchen Granaten
andere Wirkungen, insbesondere panzerbrechende, nicht erzielt werden. Sie wurden
auch nicht wirksamer, als man ihnen zum Zwecke der Verbesserung ihrer Flugeigenschaften
eine sogenannte stromlinienförmige Gestalt gab, d. h. also einen nach ihrem vorderen
Ende hin abgerundeten Kopfteil und einen sich daran schließenden, nach ihrem hinteren
Ende hin verjüngenden Schwanzteil, dessen Länge größer war als die des Kopfteiles.
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Aufgabe der Erfindung ist nun eine weitere Ausgestaltung der stromlinienförmigen
Gewehrgranaten durch die Anwendung des an sich bereits bekannten Hohlladungseffektes,
um eine über die bisherige Splitterwirkung weit hinausgehende Wirkung im Ziel zu
erreichen.
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Da die Durchschlagsleistung einfacher, vorderseitig lediglich mit
einem Hohlraum versehener Sprengladungen bei Kalibern, wie sie bei Gewehrgranaten
im Höchstfalle zulässig sind, nicht ausreicht, wird die erhöhte Wirkung im Ziel
dadurch erreicht, daß die Metallauskleidung eine Wandstärke
von
0,3 bis 2 mm hat und mit ihrem dem Kopfteil zugekehrten Basisrand in Anpassung
der Hohlladung an die an sich bekannte stromlinienförmige Geschoßhülle diese im
Bereich des Überganges zwischen Kopf- und Schwanzteil der Gewehrgranate erreicht.
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Gewehrgranaten solcher Art haben, wie sich gezeigt hat, die angestrebte
panzerbrechende Wirkung. In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen
Gewehrgranate dargestellt.
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Die äußere Geschoßhülle i zeigt Stromlinienform. Sie besteht aus dem
Schwanzteil und der halbkugeligen, den Kopfteil bildenden Kappe 2.
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In der Geschoßhülle i ist die beispielsweise aus einer Mischung von
Trinitrotoluol und Hexogen bestehende gepreßte oder gegossene Hohlladung 3 untergebracht,
deren nach dem Kopfteil zu gelegener kegelförmiger Hohlraum mit einer Auskleidung
4. aus Stahlblech versehen ist.
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Im hinteren Teil der Hohlladung 3 ist ein zylindrischer Raum für die
Übertragungs- oder Zündladung 5 ausgespart, in der wiederum die Zündkapsel 6 sitzt.
Weiterhin ist in der Hohlladung 3 ein axialer Durchlaß für ein Führungsrohr 7, ein
geschlitztes Klemmrohr 8 und ein Haltering fo zur Führung der Zündnadel i i vorgesehen.
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Die Spitze der Kappe 2 ist zweckmäßigerweise mit einer Auflage 12
aus einem haftenden oder stark reibenden Werkstoff versehen.
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Am hinteren Ende der Granate ist ein Gewindestück 13 zur Einstellung
des Spiels vorgesehen. Die Fertigung der Gewehrgranate erfolgt zweckmäßigerweise
so, daß die Auskleidung des Hohlraums mit der Geschoßhülle i fest verbunden wird
- etwa durch Einpressen, Verschweißen oder Verschrauben - und daß die Sprengladung
dann in diese Geschoßhülle i eingegossen wird. Nach dem Eingießen des Sprengstoffes
wird die Kappe 2 aufgesetzt und an dem Ring 1q der Auskleidung 4 befestigt.
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Der Hohlraum kann beispielsweise die Form eines Kegels mit einem Basiswinkel
von 7o° haben, jedoch können auch spitzere oder stumpfere Kegelformen, Paraboloide
oder sonstige Formen, je nach der gewünschten Wirkung, zur Anwendung kommen. Besonders
gute Leistungen werden weiter erzielt, wenn Hohlraum und Auskleidung die Form eines
Kegels haben, dessen Winkel an der Grundfläche größer als 6o° ist und vorzugsweise
etwa 68 bis 75° beträgt.
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Dabei hat es sich als besonders vorteilhaft erwiesen, den Auskleidungskörpern
eine von der Basis zur Spitze abnehmende Wandstärke zu geben.
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In Anpassung der Hohlladung an die Stromlinienform der Geschoßhülle
i der Gewehrgranate erreicht die Auskleidung 4 aus Metall etwa im Bereich des Überganges
zwischen Kopf- und Schwanzteil die äußere Geschoßhülle i. Die Übergangsstelle entspricht
bei dieser Ausführungsform dem größten Geschoßquerschnitt. Da die erstrebte panzerbrechende
Wirkung der beschriebenen Gewehrgranate mit dem Kaliber der Ladung wächst, erscheint
es zweckmäßig, den Gewehrgranaten einen möglichst großen Durchmesser zu geben. Da
einer Vergrößerung des Kalibers indessen verhältnismäßig enge Grenzen gezogen sind,
weil ihr Gewicht im Hinblick auf die notwendigerweise angestrebten Flugweiten verhältnismäßig
klein gehalten werden muß, kommt es im Hinblick auf die andererseits erstrebte,
möglichst starke panzerbrechende Wirkung im wesentlichen darauf an, daß ihr größter
Durchmesser so groß gehalten wird, wie das nur irgend möglich ist. Und das deswegen,
weil die Größe der vorderen Öffnung des in der Sprengladung vorgesehenen Hohlraumes
für eben diese Wirkung entscheidend ist. Auf die nahe dem Ende des Schwanzteiles
liegende Ladung kommt es dabei sehr viel weniger an, so daß die Querschnitte der
Gewehrgranate im Bereich dieses Teiles derselben ohne Schaden für ihre Wirkung geringer
werden können. Man kann den mit einer Hohlladung zu versehenden Gewehrgranaten daher
durchaus die für ihre Flugeigenschaften günstige, sogenannte stromlinienförmige
Gestalt geben, ohne damit andererseits irgendeine Einbuße hinsichtlich der panzerbrechenden
Wirkung in Kauf nehmen zu müssen.
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Zur Herstellung der Sprengladung kommen sowohl brisante als auch hochbrisante
Sprengstoffe in Betracht, insbesondere solche, die eine Detonationsgeschwindigkeit
von mindestens 4000 m/sec haben.
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Der Kopfteil der Granate wird zweckmäßigerweise von einer Kappe gebildet,
welche diesem die vorgesehene Form verleiht und es beim Auftreffen auf ein Ziel,
beispielsweise auf die Wand eines Panzers, in einem geeigneten Abstand von dieser
abbremst.