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Fräskettenspannvorrichtung Die Erfindung bezieht sich auf eine Fräskettenspannvorrichtung
bei Kettenfräsmaschinen mit einer durch einen Befestigungsschlitz einer Kettenführungsschiene
greifenden, in einem Ansatz des Motorgehäuses angeordneten Befestigungsschraube
und einer mittels einer außerhalb der Ebene der Kettenführungsschiene angebrachten
Spannschraube wirkenden, auf den Grund des Befestigungsschlitzes der Schiene drückenden
und in einem die Spannschiene tragenden Ansatz des Motorgehäuses befestigten Spannvorrichtung.
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Bei bekannten Fräskettenspannvorrichtungen sind die Spannschraube
und ein Übertragungsglied in einem Halter angeordnet, der mittels besonderer Befestigungsmittel
an der Stirnseite des Motorgehäuses befestigt ist. Das Spannglied wirkt von oben
auf die Kettenführungsschiene. Bei einer dieser bekannten Ausführungsformen ist
die Kettenführungsschiene mittels einer durch einen Befestigungsschlitz der Kettenführungsschiene
greifenden Befestigungsschraube an einem sich nach unten erstreckenden Ansatz des
Motorgehäuses feststellbar.
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Wenn für die Kettenfräsmaschine eine Zusatzeinrichtung vorgesehen
ist, die aus einer Stichsäge besteht und deren Antrieb mittels eines Exzenters von
der Motorwelle aus erfolgt, dann müssen zur Auswechslung der Fräseinrichtung gegen
die Stichsägeneinrichtung sowohl die Kettenführungsschiene als
auch
der Halter mit der Spannvorrichtung und der diese betätigenden Spannschraube abgenommen
und eine Führung für den die Stichsäge tragenden Exzenterhebel am Motorgehäuse befestigt
werden.
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Um diese Auswechslung zu vereinfachen und zu vermeiden, daß zwei Befestigungsmittel,
nämlich eins für die Kettenführungsschiene und eins für den Halter, gelöst werden
müssen, ist es bereits bekannt, die Anordnung so zu treffen, daß der die Spannschraube
und die Spannvorrichtung tragende Halter mittels der der Befestigung der Kettenführungsschiene
dienenden Verschraubung am Motorgehäuse lösbar befestigt ist.
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Zwar braucht auf diese Weise bei der Auswechslung nur eine Verschraubung
gelöst zu werden, jedoch müssen auf jeden Fall die Kettenführungsschiene und der
Halter samt Spannvorrichtung abgenommen werden.
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Die Fräskettenspannvorrichtung gemäß der Erfindung ist so ausgebildet
und angeordnet, daß ein Halter überhaupt nicht abgenommen zu werden braucht, wenn
die Fräseinrichtung gegen die Stichsägeneinrichtung ausgewechselt werden soll.
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Zur Erreichung dieses Zieles ist die Vorrichtung so ausgebildet, daß
die an sich bekannte, mittels einer außerhalb der Ebene der Kettenführungsschiene
angebrachten Spannschraube wirkende, auf den Grund des Befestigungsschlitzes der
Schiene drückende und in einem die Spannschraube tragenden Ansatz des Motorgehäuses
befestigte Spannvorrichtung auf der der Spannschiene entgegengesetzten Seite des
Ansatzes angeordnet ist.
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Die Spannschraube kann mittelbar oder unmittelbar auf den Grund des
Befestigungsschlitzes wirken und in einem am Ansatz des Motorgehäuses vorgesehenen
Halter angeordnet sein, in dem auch ein den Druck der Spannschraube auf die Kettenführungsschiene
übertragendes Übertragungsglied gelagert sein kann.
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Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt.
Es zeigt Fig. i einen senkrechten Schnitt durch den vorderen Teil einer Kettenfräsmaschine,
Fig. 2 die Spannschiene und eine Teilansicht des Motorgehäuses, vom Motor aus gesehen,
Fig. 3 einen Schnitt nach der Linie III-III der Fig. i, Fig.4 eine Stirnansicht
des Halters, vom Schlitz der Kettenführungsschiene aus gesehen, Fig.5 bis 7 senkrechte
Schnitte durch Spannvorrichtungen weiterer Ausführungsformen.
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Die Kettenfräsmaschine besteht in an sich bekannter Weise aus einem
Motor, der auf auf einer Grundplatte angeordneten Säulen in senkrechter Richtung
entgegen Federdruck nach unten verschiebbar ist.
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An einem Ansatz i des Motorgehäuses 2, nämlich des einen Motorlagerdeckels,
ist die Kettenführungsschiene 3 in senkrechter Richtung verschiebbar und feststellbar
sowie lösbar befestigt. Zu diesem Zweck weist die Kettenführungsschiene 3 einen
Längsschlitz 4 auf, durch den eine in den Ansatz i eingeschraubte Stiftschraube
5 hindurchgeht. Die von der Kettenführungsschiene 3 geführte Kette 6 wird von einem
Kettenrad 7 angetrieben, das auf der Motorwelle 8 befestigt ist. Bei der Ausführungsform
nach Fig. i bis 4 sind eine Spannschraube 9 und ein als Hebel ausgebildetes Übertragungsglied
io in einem Halter ii angeordnet. Dieser sitzt an dem die Kettenführungsschiene
3 tragenden Ansatz i des Motorgehäuses und ist von der der Kettenführungsschiene
3 entgegengesetzten Seite des Ansatzes i her in eine Öffnung des Ansatzes i so eingesetzt,
daß das Übertragungsglied io in den Schlitz 4 der Kettenführungsschiene 3 hineinreicht
und dort auf den Grund ¢' des Schlitzes 4 drückt.
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Der Halter ii ist als Drehkörper ausgebildet, in dem parallel zu seiner
Achse die Spannschraube 9 sitzt. Ferner weist der Halter ii einen Bund 13 auf, der
an dem Ansatz i anliegt. Ein einen geringeren Durchmesser aufweisender, an den Seiten
14' abgeflachter und in die Öffnung 12 des Ansatzes i und gegebenenfalls in den
Schlitz 4 der Kettenführungsschiene 3 hineinragender Teil 14 des Halters 1i weist
einen Axialschlitz 15 auf, so daß dieser Teil 14 gegabelt ist. In diesem Axialschlitz
15 ist das beim dargestellten Beispiel als einarmiger Hebel ausgebildete Übertragungsglied
io bei 16 so gelagert, daß es unter dem Einfluß der Spitze der Spannschraube 9 steht.
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Der Halter ii wird durch eine rechtwinklig zu seiner Achse in dem
Ansatz i des Motorgehäuses 2 angeordnete Schraube 17 gehalten und gegen Verdrehung
gesichert.
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In dem Halter ii kann in an sich bekannter Weise eine Arretiervorrichtung
für die Spannschraube 9 vorgesehen sein, die aus einem zweckmäßig aus Messing bestehenden
Druckkörper 31 und einer über eine Feder 33 auf diesen wirkenden Schraube 18 besteht.
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Bei der zweiten Ausführungsform gemäß Fig. 5 ist die Spannschraube
9 parallel zur Kettenebene in dem einen Schenkel des als Winkel ausgebildeten Halters
22 angeordnet. Das als doppelarmiger Hebel ausgebildete Übertragungsglied 23 ist
in einer Öffnung 24 des anderen Schenkels des Halters 22 bei 28 gelagert. Die Spannschraube
9 drückt auf den einen Schenkel des doppelarmigen Hebels 23, der mit seinem anderen
Schenkel durch die Öffnung i2 des Ansatzes i des Motorgehäuses 2 hindurch auf den
Grund 4' des Befestigungsschlitzes 4 der Kettenführungsschiene 3 wirkt. Der Halter
22 ist mittels Schrauben 29 an dem Ansatz i befestigt. Zur Arretierung der Spannschraube
9 sind auch hier ein Druckkörper 31 und eine Schraube 32 vorgesehen.
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Gemäß Fig. 6 ist die Anordnung so getroffen, daß die Spannschraube
9 senkrecht zur Kettenebene in dem Ansatz i angeordnet ist und auf eine am Grund
4' des Befestigungsschlitzes 4 der Kettenführungsschiene 3 vorgesehene, schräg zur
Kettenebene, vorzugsweise unter einem Winkel von 45° stehende Fläche 4" drückt.
Auch hier sind die Arretierungsmittel 31, 32 vorgesehen.
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Bei der Ausführungsform gemäß Fig. 7 ist die Spannschraube 9 schräg
zur Kettenebene, vorzugsweise unter einem Winkel von 45°, in dem Einsatz i angeordnet.
Sie reicht mit ihrer Spitze in den Befestigungsschlitz 4 der Kettenführungsschiene
3 hinein und drückt dort unmittelbar auf den Grund 4' dieses Befestigungsschlitzes.
Die Arretierungsmittel 31, - 32 sind ebenfalls vorgesehen.