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DE968015C - Absatzfleck, insbesondere aus Hartgummi, mit Celluloidbeschichtung - Google Patents

Absatzfleck, insbesondere aus Hartgummi, mit Celluloidbeschichtung

Info

Publication number
DE968015C
DE968015C DEST5666A DEST005666A DE968015C DE 968015 C DE968015 C DE 968015C DE ST5666 A DEST5666 A DE ST5666A DE ST005666 A DEST005666 A DE ST005666A DE 968015 C DE968015 C DE 968015C
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
layer
celluloid
heel
hard rubber
heel point
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired
Application number
DEST5666A
Other languages
English (en)
Inventor
Friedrich Stuebbe
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Individual
Original Assignee
Individual
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Priority to DEST5666A priority Critical patent/DE968015C/de
Application granted granted Critical
Publication of DE968015C publication Critical patent/DE968015C/de
Expired legal-status Critical Current

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Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A43FOOTWEAR
    • A43BCHARACTERISTIC FEATURES OF FOOTWEAR; PARTS OF FOOTWEAR
    • A43B21/00Heels; Top-pieces or top-lifts
    • A43B21/02Heels; Top-pieces or top-lifts characterised by the material
    • A43B21/06Heels; Top-pieces or top-lifts characterised by the material rubber

Landscapes

  • Footwear And Its Accessory, Manufacturing Method And Apparatuses (AREA)

Description

AUSGEGEBEN AM 2. JANUAR 1958
St 5666 VII/71 a
Es ist bekannt, Absatzflecke, insbesondere Absatzflecke aus Hartgummi, auf der Befestigungsfläche mit Celluloid zu beschichten und die mit der Verfestigung des Celluloids verbundene Schrumpfung auszunutzen, um dem Absatzfleck eine Wölbung zu geben. Derart gewölbte Absatzflecke haben sich als vorteilhaft erwiesen, weil sie einerseits ein bündiges Anliegen des Fleckes auf der Unterseite des Absatzes gewährleisten und andererseits eine Befestigung des Fleckes mit Hilfe nur weniger Stifte ermöglichen. Eine Zerstörung von Absätzen aus spaltfähigem Material, insbesondere Holz, ist bei der geringen Anzahl der benötigten Befestigungsstifte praktisch nicht zu befürchten.
Diesen Vorteilen des gewölbten, mit Celluloid beschichteten Absatzfleckes stehen jedoch empfindliche Nachteile gegenüber. Einer dieser Nachteile ist durch die Sprödigkeit der Celluloidschicht bedingt, welche verhältnismäßig leicht reißt, so daß Teile der Celluloidschicht absplittern können und den Absatz unansehnlich machen. Ein zweiter wesentlicher Nachteil ergibt sich daraus, daß die Celluloidschicht eine scharfe Kante bildet, welche den in der Regel vorhandenen Absatzüberzug leicht einschneidet.
Das sich hieraus ergebende Problem besteht demgemäß darin, einen geeigneten Weg zu finden, um die vorteilhafte Wölbung des mit Celluloid beschichteten Absatzfleckes zu erhalten, gleichzeitig aber auch die durch die Sprödigkeit und Scharfkantigkeit der Celluloidschicht bedingten Mängel zu beheben.
709 832/55
Es ist bereits vorgeschlagen worden, einen Absatzfleck mit Celluloid zu beschichten, wobei zwischen der Celluloidschicht und dem Hartgummi eine Leinenzwischenlage vorgesehen ist, welche eine besondere Heftung zwischen Hartgummi und Celluloid vermitteln soll. Mit dieser Ausführung des Absatzfleckes läßt sich eine gute Haftung der Celluloidschicht auf dem Hartgummi erzielen. Die angegebenen Mangel bleiben aber im wesentlichen
ίο bestehen. Insbesondere hat die Leinenzwischenlage keinen Einfluß auf die Scharfkantigkeit der Celluloidschicht.
Eine Verbesserung ist jedoch mit einem weiteren Vorschlag erzielt worden, wonach die Celluloidschicht mit einer Gewebeschicht, insbesondere aus grobmaschigem Gewebe oder Gaze, vereinigt wurde. Als besonders vorteilhaft wurde dabei empfohlen, zwischen zwei Celluloidschichten von z. B. je 0,5 mm Stärke eine Leinenzwischenschicht einzubetten. Letztere soll bewirken, daß sich beim Reißen des spröden Celluloids keine Teile lösen und seitlich herausfallen. Die eingebettete Gewebeschicht kann aber nicht die Scharfkantigkeit der Celluloidschicht unwirksam machen. Dies würde auch nicht der Fall sein, wenn die Gewebeschicht auf der oberen, dem Absatzboden zuweisenden Fläche der Celluloidschicht festgelegt würde, weil bei dieser Festlegung das flüssige bzw. angelöste Celluloid in die Maschen des Gewebes eindringt und das Gewebe infolgedessen nicht als Polster wirken kann.
Es sind schließlich auch Absatzflecke aus Hartgummi vorgeschlagen worden, die lediglich eine Abdeckung mittels Leinen oder Sperrholz besitzen, um einem Zerschneiden des Absatzfleckes vorzubeugen. Eine Absplitterung von Teilen der Celluloidschicht kann bei solchen Absatzflecken natürlich nicht vorkommen. Andererseits geht dabei aber die vorteilhafte Krümmung des Absatzfleckes verloren, so daß man auf die vereinfachte Befestigungsmöglichkeit und auf das saubere, bündige Anliegen des Absatzfleckes verzichten muß.
Die Erfindung lehnt sich an den erwähnten Vorschlag für einen Absatzfleck mit Celluloidschicht und Vereinigung der den Absatzfleck krümmenden Celluloidschicht mit einer Gewebeschicht an. Die Erfindung besteht darin, daß die Celluloidschicht oben mittels einer solchen Polsterschicht abgedeckt ist, die nach Festlegung des Absatzfleckes am Absatzboden als nachgiebige Zwischenschicht wirksam ist. Die Polsferschicht kann aus verschiedenartigem Material bestehen. Als besonders zweckmäßig haben sich Faserstoffschichten, Lederschichten und Gummischichten erwiesen.
Die Polstersahicht sorgt einerseits 'dafür, daß die Celluloidschicht zusammengehalten wird und daß etwa ausreißende Teile der Celluloidschicht nicht abspringen können. Andererseits besitzt die Polsterschicht eine nachgiebige Begrenzungskante und verhindert ein unmittelbares Aufliegen der scharfen Celluloidkante auf der Unterseite des Absatzes. Eine Beschädigung des Absatzüberzuges kann daher nicht stattfinden.
Die Polsitersdhicäit braucht zur Erfüllung der ihr zugewiesenen Aufgaben nicht mit ihrer ganzen Fläche auf der Celluloidschicht festgelegt zu sein. Es genügt vielmehr, wenn die Festlegung nur auf dem Randbereich erfolgt. Damit ist zugleich der Vorteil erreicht, daß bei einer nachträglichen Anbringung der Polsterschicht und der dazu erforderliehen Anlösung der Celluloidschicht die Krümmung des Absatzflecks praktisch ohne Veränderung erhalten bleibt.
Die gleichen Verhältnisse bestehen dann, wenn die Polsterschicht nur den Randbereich der Befestigungsfläche bedeckt und demgemäß als Rahmen ausgebildet ist.
Die bei der Erfindung verwirklichte Beschichtungsfolge ist bei klebefertig vorbereiteten Sohlen aus Kunstleder oder Gummi schon früher in der Form angewendet worden, daß man eine aufgerauhte Sohlenfläche mit einer dünnen Celluloidschicht versah und hierauf eine blattförmige Faserschicht derart aufbrachte, daß die Fasern der Faserschicht tief in die dünne Celluloidschicht eindrangen und sich mit den durch die Rauhung gebildeten Fasern der Sohle verfilzten. Bei dem Besohlungsvorgang wurde die Faserschicht, soweit sie nicht bereits in Celluloid eingedrungen war, mit Klebstoff, und zwar zweckmäßig mit einem Celluloidkleber, beschichtet und dadurch vollständig mit Celluloid durchsetzt, so· daß die obenliegenden Fasern der Faserschicht an der gerauhten Schuhbodenfläche in der gleichen Weise verankert wurden wie die untenliegenden Fasern an der gerauhten Sohlenifläche. Durch die teilweise Einbettung der blattförmigen Faserschicht in das Celluloid hat diese Schicht jegliche Eignung als Polsterschicht verloren. Eine etwa verbliebene Nachgiebigkeit würde bei der Besohlung durch die vollständige Durchdringung ausgeschaltet.
Die für die Erfindung wesentliche Problemstellung kann im übrigen bei klebefertigen Sohlen nicht bestehen. Bei der Besohlung braucht auf eine empfindliche Umkleidung des der Sohle benachbarten Schuhteils keine Rücksicht genommen zu werden. Ein schützendes Polster ist daher nicht erforderlich; es würde im übrigen die Festlegung der Sohle am Schuhboden nur erschweren und beeinträchtigen. Andererseits hat die Celluloidschicht bei klebefertigen Sohlen stets nur eine geringe Stärke mit nur geringer Wölbungswirkung, welche für die Verwirklichung einer Anpressung der Sohle unter bleibender Spannung nicht ausreichen würde und hierzu auch nicht auszureichen braucht.
Der Gegenstand der Erfindung ist in der Zeichnung in mehreren Ausführungsformen veranschaulicht. In der Zeichnung zeigt
Abb. ι einen Absatzfleck mit Draufsicht,
Abb. 2 eine Ansicht des Absatzflecks in Richtung der Pfeillinie II der Abb. 1,
Abb. 3 einen Schnitt nach Linie HI-III der Abb. i,
Abb. 4 eine der Abb. 1 entsprechende Draufsieht eines Absatzfleckes mit Beschränkung der
Festlegung der Polsterschicht auf den Randbereich des Fleckes und
Abb. 5 eine der Abb. ι entsprechende Draufsicht eines Absatzfleckes mit rahmenförmiger Polsterschicht.
Nach Abb. ι bis 3 besteht der Absatzfleck aus einem Hartgummistück 1, auf welchem eine Celluloidschicht 2 festgelegt ist. Auf der Celluloidschicht befindet sich, eine Polsterschicht 3 aus weicherem Material, z. B. aus Faserstoff, Leder oder Gummi. Das Hartgummistück 1 ist für die Festlegung der Celluloidschicht 2 mit einer rauhen Oberfläche versehen, welche eine verbesserte Haftung vermittelt. Die Polsterschicht 3 ist auf der Celluloidschicht 2 durch Anlösung der letzteren festgelegt.
Bei Verwendung von Faserstoff für die Polsterschicht wird das gelöste Celluloid teilweise in die Schicht 3 eindringen. Bei Verwendung von Gummi als Polsterschicht wird sich eine Rauhung der Gummischicht empfehlen. Wie Abb. 2 und 3 erkennen lassen, ist der Absatzfleck ballig gewölbt. Diese Wölbung oder Krümmung wird durch die Celluloidschicht 2, welche bei ihrer Verfestigung eine starke Schrumpfung erfährt und dadurch den Hartgummifleck deformiert, bewirkt. Bei der Festlegung des Flecks auf dem Schuhabsatz wird die Wölbung· aufgehoben. Damit ist eine besonders starke Anpressung des Absatzflecks im Randbereich verbunden.
Der Absatzfleck nach Abb. 4 ist in der gleichen Weise zusammengesetzt wie der Absatzfleck nach Abb. ι bis 3. Unterschiedlich ist nur, daß nach Abb. 4 die Polsterschicht 3 längs eines Randbereichs auf der Celluloidschicht festgelegt ist. Die innere Begrenzung des Randbereichs ist durch einen gestrichelten Linienzug veranschaulicht.
Auch der Absatzfleck nach Abb. 5 entspricht in seiner Zusammensetzung im wesentlichen der Ausführungsform nach Abb. 1 bis 3. Dabei ist die Polsterschicht 3 lediglich als Rahmen ausgebildet, so daß die Celluloidschicht im mittleren Bereich unbedeckt bleibt.
Die Herstellung der Flecke mit der als Rahmen ausgebildeten Polsterschicht ist gegenüber den anderen Ausführungen erschwert, weil die Polsterrahmen gesondert gestanzt oder geformt werden und nachträglich auf die Celluloidschicht aufgebracht werden müssen. Dafür verbindet diese Ausführung aber in idealer Form die von der Erfindung angestrebten Eigenschaften, da die Celluloidschicht nur in einem Randstreifen abgedeckt ist, der Trocknungs- und Krümmungsprozeß des Celluloids nicht behindert wird und damit die Wölbung ohne zusätzliche Preßdruckeinwirkung eintreten kann.

Claims (3)

Patentansprüche:
1. Absatzfleck, insbesondere aus Hartgummi, mit einer auf der Befestigungsfläche angebrachten und den Fleck krümmenden Celluloidschicht, die mit einer Gewebeschicht vereinigt ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Celluloidschicht oben mittels einer solchen Polsterschicht abgedeckt ist, die nach Festlegung des Absatzflecks am Absatzboden als nachgiebige Zwischenschicht wirksam ist.
2. Absatzfleck nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Polsterschicht aus einer Faserstoffschicht, einer Gummischicht oder aus einer Bodenleder-, Oberleder- oder Lederfaserschicht besteht.
3. Absatzfleck nach einem der Ansprüche 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Polsterschicht nur im Randbereich der Befestigungsfläche auf der Celluloidschicht festgelegt ist bzw. nur den Randbereich der Befestigungsfläche bedeckt.
In Betracht gezogene Druckschriften:
Deutsche Patentschriften Nr. 452 841, 462 706, 439;
deutsches Gebrauchsmuster Nr. 1377521;
Auszüge deutscher Patentanmeldungen, Bd. 13, S. 808, unter St 61258 VII/7ia.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
©-7» 832/55 12.57
DEST5666A 1952-11-28 1952-11-28 Absatzfleck, insbesondere aus Hartgummi, mit Celluloidbeschichtung Expired DE968015C (de)

Priority Applications (1)

Application Number Priority Date Filing Date Title
DEST5666A DE968015C (de) 1952-11-28 1952-11-28 Absatzfleck, insbesondere aus Hartgummi, mit Celluloidbeschichtung

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DEST5666A DE968015C (de) 1952-11-28 1952-11-28 Absatzfleck, insbesondere aus Hartgummi, mit Celluloidbeschichtung

Publications (1)

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DE968015C true DE968015C (de) 1958-01-02

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ID=7453847

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DEST5666A Expired DE968015C (de) 1952-11-28 1952-11-28 Absatzfleck, insbesondere aus Hartgummi, mit Celluloidbeschichtung

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Citations (4)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE1377521U (de) * 1900-01-01
DE452841C (de) * 1927-11-22 Wilhelm G Rudolph Gummilauffleck und Verfahren zu seiner Herstellung
DE462706C (de) * 1927-06-23 1928-07-14 Wilhelm G Rudolph Verfahren zur Herstellung eines Laufflecks
DE537439C (de) * 1929-09-27 1931-11-03 Karl Ehmke Verfahren zum Aufkleben von Gummiplatten, wie Gummisohlen und -absaetzen, auf Leder o. dgl.

Patent Citations (4)

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DE537439C (de) * 1929-09-27 1931-11-03 Karl Ehmke Verfahren zum Aufkleben von Gummiplatten, wie Gummisohlen und -absaetzen, auf Leder o. dgl.

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