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Bunkeranlage
Bei Grabenbunkern hat man die Entnahmevorrichtung bisher
beispielsweise auf einem die ganze Bunkergrube überspannenden Laufkran angeordnet.
Es ist ferner vorgeschlagen worden, daß sich das Traggerüst für die Entnahmevorrichtung
nicht über die ganze Bunkergrube, sondern nur bis zu der die Bunkergrube in Längsrichtung
überspannenden Brücke für die Beschickungseinrichtung erstreckt, wobei diese Längsbrücke
unter Vermittlung einer auf ihr verlegten Fahrbahn einen Teil des Gewichtes der
Entnahmevorrichtung trägt.
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Die Entnahmevorrichtung wird aber auch so angeordnet, daß sie sich
ausschließlich auf die neben der Bunkergrube befindliche Plattform stützt, und zwar
auf zwei Fahrbahnen, die zu beiden Seiten der Abfördermittel angeordnet sind. Dabei
werden diese Abfördermittel, die aus zwei oder mehreren nebeneinander verlegten
Bandstraßen bestehen können, von der Entnahmevorrichtung nach Art eines gewöhnlichen
Portalbaggers überspannt.
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Bekannt ist ferner eine Tiefbunkeranlage, deren Entnahmegerät sich
auf eine neben der Bunkergrube verlegte Schiene stützt und an einem Kippen auf dieser
Schiene nach der Bunkergrube hin dadurch gehindert ist, daß es sich von unten her
gegen eine Schiene stützt, die in einer Nische in dem Fundament auf der von der
Grube abgewandten Seite der Abförderanlage stützt. Diese Bauart ist nachteilig,
weil die Ausnutzung des Fundamentes als Widerlager zur Verhinderung des Kippens
der Entnahmevorrichtung bedingt, daß die Übergabeschurre und das Abförderband tief
im Boden angeordnet werden, so daß kostspielige Ausschachtungsarbeiten erforderlich
sind. Wollte man zur
Vermeidung dieses Nachteiles einen Grabenbunker
verwenden und das Abwurfende der Entnahmevorrichtung in der erforderlichen Höhe
der Abförderanlage anordnen, so müßte man neben dieser An-]age auf der vom Bunker
abgewandten Seite längs des ganzen Bunkers einen besonderen Aufbau erstellen mit
einer Schiene, gegen die sich von unten her ein Ausleger des Entnahmegerätes legen
würde.
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Demgegenüber besteht die Erfindung darin, daß die Entnahmevorrichtung,
die sich auf den Boden ausschließlich unter Vermittlung einer zwischen dem Bunkerraum
und der Abförderanlage verlegten Fahrbahn stützt, nach der Abförderanlage hin zu
kippen sucht und die weitere Fahrbahn, gegen die sich die Entnahmevorrichtung von
unten her stützt, an der Längsbriicke sitzt, welche den Bunkerraum in Längsrichtung
überspannt und die anfördernden Fördermittel trägt. Durch diese Bauart wird einmal
eine erhebliche Verringerung des baulichen Aufwandes erzielt, da bei Vermeidung
umfangreicher Ausschachtungsarbeiten die Anwendung eines besonderen Aufbaues neben
der Abförderanlage zur Verhinderung des Kippens des Entnahmegerätes vermieden wird.
Außerdem ergibt sich eine geringe Breitenausdehnung der Anlage.
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Dies wirkt sich besonders bei Doppelbunkeranlagen günstig aus, die
aus zwei Grabenbunkern mit zueinander spiegelbildlichen Grabenprofilen bestehen.
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Bei derartigen Anlagen befindet sich die Abförderanlage in der Mitte
zwischen den beiden Bunkergraben. Infolgedessen bewirkt eine Verringerung der Breite
der für die Abförderanlage benötigten Plattform eine Verringerung an Ausschachtungsarbeiten.
Ein weiterer Vorteil des Erfindungsgegenstandes gegenüber der bekannten Entladevorrichtung,
deren der Bunkergrube zugewandte Teile ein Übergewicht gegenüber den von der Grube
abgewandten Teilen haben, ist der, daß bei einem unbeabsichtigten Aufsetzen der
Eimerleiter des Entnahmegerätes, was ein Schlaffwerden der Aufhängeseile der Eimerleiter
zur Folge hat, nicht die Gefahr besteht, daß das Entnahmegerät seitlich abkippt.
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Gewöhnlich ist das Aufnehmergerät der Entnahmevorrichtung, das z.
B. durch eine Eimerleiter gebildet sein kann, mittels eines Seilzuges an einen Kragarm
aufgehängt, mittels dessen sich das Gerüst der Entnahmevorrichtung von unten her
gegen die an der Längsbrücke befindliche Fahrbahn stützt.
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Da hierbei das Gewicht des Aufnehmergerätes dem erwähnten Kippmoment
entgegen wirkt, muß unter Umständen das Gerüst der Entnahmevorrichtung oberhalb
der Abförderanlage durch Ballast beschwert werden, damit immer ein Moment wirksam
bleibt, welches das Gerüst nach der Abförderanlage hin zu kippen sucht und so eine
kraftschlüssige Verbindung zwischen dem Kragarm des Gerüstes und der an der Längsbrücke
befindlichen Fahrbahn aufrechterhalten bleibt. Dieser Ballast wird nun teilweise
oder ganz entbehrlich, wenn gemäß einem weiteren Schritt der Erfindung ein Teil
des Gewichtes des Aufnehmergerätes von der Längsbrücke getragen wird, ohne das Gerüst
der Entnahmevorrichtung zu belasten. Dies kann z. B. in der Weise geschehen, daß
ein Strang des Seilzuges, an dem das Aufnehmergerät hängt, an einem Fahrwerk befestigt
ist, das von einer an der Längsbrücke sitzenden Fahrbahn getragen wird, während
der andere Strang des flaschenzugartigen Seilzuges zu einer auf dem Gerüst der Entnahmevorrichtung
befindlichen Hubvorrichtung geführt ist. Es wird dann die Hälfte des von dem Seilzug
aufgenommenen Gewichtanteiles des Aufnehmergerätes auf die Längsbrücke übertragen,
und nur die andere Hälfte dieses Gewichtes belastet das Gerüst der Entnahmevorrichtung.
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Man kann aber noch einen Schritt weitergehen und beide Stränge des
Seilzuges an einem Fahrwerk befestigen, das von einer an der Längsbrücke sitzenden
Fahrbahn getragen wird, was eine noch stärkere Entlastung des Gerüstes der Entnahmevorrichtung
bedeutet.
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Für den Fall, daß die Entnahmevorrichtung das Bunkergut auf mehr
als zwei nebeneinander verlegte Abfördermittel verteilen soll, kann gemäß der Erfindung
eine besonders vorteilhafte Verteilervorrichtung verwendet werden. Diese wird in
der Weise ausgeführt, daß die Schurren paarweise hosenartig mit etwa in gleicher
Höhe liegenden Sätteln angeordnet sind, wobei an jedem Sattel eine Klappe gelagert
ist, die wechselweise die eine oder die andere Schurre des betreffenden Schurrenpaares
abzuschließen vermag, und daß jede Klappe in eine Ebene geschwenkt werden kann,
auf der die Schwenkachse der anderen Klappe senkrecht steht, welch letztere dann
über die erste Klappe hinwegzugleiten vermag. Eine solche Verteilereinrichtung ermöglicht
es, den Höhenabstand zwischen dem Abwurfende der Entnahmevorrichtung und den Abfördermitteln
besonders klein zu halten. wodurch die Kosten für die Herstellung der Anlage verringert
werden, da man das Abwurfende der Entnahmevorrichtung weniger weit nach oben zu
verlegen braucht.
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In der Zeichnung ist als Ausführungsbeispiel des Erfindungsgegenstandes
eine Grabenbunkeranlage dargestellt, und zwar zeigt Fig. I einen Querschnitt durch
die Anlage, Fig. 2 die Verteilereinrichtung für das aus dem Bunker entnommene Gut
in einem Schnitt, der durch die Längsmitten zweier Verteilersdiurren gelegt ist,
und Fig. 3 den Schnitt nach der LinieIII-III in Fig. 2.
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Den Bunkergraben I überspannt in an sich bekannter Weise in seiner
Längsrichtung eine Brücke 2, welche die Gleise 3 für die das Gut anfördernden Züge
trägt. Sie werden von konsolartigen Trägern 4 unterstützt, die von der Grabendammböschung
5 ausgehen. Oberhalb der kurzen Böschung 6 des Bunkers ist längs der Böschungskante
eine Schiene 7 verlegt, auf der mit einem Fahrwerk 8 das Gerüst g der Entnahmevorrichtung
läuft. Neben der Schiene 7 sind drei Bandstraßen I0, 1 1 12 angeordnet, welche das
aus dem Bunker entnommene Gut abfördern, Die Entuahmevorrich-
tung
ragt mit einem Beladekopf über die Bandstraßen I0, II hinweg und hat infolgedessen
ein Übergewicht nach dieser Seite bin. Das Kippmoment wird erfindungsgemäß dadurch
aufgenommen, daß sich ein Kragarm I3 des Gerüstes unter Vermittlung eines an seinem
freien Ende sitzenden Fahrwerkes 14 von unten her gegen eine Schiene I5 stützt,
die auf der unteren Seite der Längsbrücke 2 verlegt ist. Wenn das Fahrwerk mehrere
Rollen aufweist, werden diese in bekannter Weise an Ausgleichschwingen gelagert.
Der Kragarm I3 läuft zweckmäßig nach seinem freien Ende hin, von oben gesehen, spitz
zu.
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Als Aufnehmer der Entnahmevorrichtung dient eine Eimerkette I6 mit
einer an dem Gerüst sitzenden Eimerrinne I7 und einer an dieser angelenkten Eimerleiter
18. Das in den Bunkerraum hineinragende Ende der Eimerleiter ist mittels eines Seilzuges
aufgehängt. Das über die Flaschenrolle 19 des Seilzuges geführte Seil 20 ist einerseits
an dem äußersten Ende des Kragarmes I3 befestigt und andererseits über Rollen 21
nach einer Hubwinde 22 geführt, die auf dem über die Bandstraßen 10, 11 hinausragenden
Führerhaus 23 der Entnahmevorrichtung angeordnet ist, und so zur Erhöhung des erwähnten
Kippmomentes beiträgt.
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Wie schon erwähnt, kann man, um das erforderliche Kippmoment ohne
oder mit möglichst geringem totem Ballast zu verwirklichen, die von dem Seilzug
20 ausgehende Belastung ganz oder zur Hälfte von dem Kragarm I3 wegnehmen und auf
die Längsbrücke übertragen. Zu diesem Zweck kann man auf einer zweiten, an der Längsbrücke
2 sitzenden Schiene ein Fahrwerk laufen lassen, an dem z. B. der eine Strang des
Seiles 20, der bisher an dem äußersten Ende des Kragarmes I3 angriff, befestigt
wird. Der andere Strang des Seiles kann nach wie vor zu der auf dem Führerhaus 23
befindlichen Hubwinde 22 geführt werden. In diesem Falle wird das Traggerüst nur
mit der Hälfte des an der Flaschenrolle I9 angreifenden Gewichtes anteils der Eimerleiter
IS belastet. Man kann aber auch beide Seilstränge an dem zusätzlichen Fahrwerk befestigen,
so daß der gesamte an dem Seilzug hängende Gewichtsanteil der Eimerleiter von der
Längsbrücke 2 getragen wird, das Gerüst g der Entnahmevorrichtung also entsprechend
entlastet wird.
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Je nach der Einscherung des Seilzuges können auch mehrere Seilstränge
vorhanden sein, von denen einige oder alle nicht an dem Gerüst der Entnahmevorrichtung,
sondern an der Längsbrücke angreifen.
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Zur Verteilung des aus dem Bunker entnommenen Gutes dient eine Verteilereinrichtung,
die unterhalb des Abwurfendes der Eimerkette I6 angeordnet ist.
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Das von der Eimerkette abgeworfene Gut fällt in einen Schütttrichter
24, an den drei Schurren 25, 26, 27 angeschlossen sind. Je zwei dieser Schurren
bilden ein Hosenschurrenpaar. Von den Schurren des einen Paares führt die eine,
25, zu der Bandstraße 10 und die andere, 26, zu der Landstraße 11.
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Die dritte Schurre 27, die mit der Schurre 26 das andere Hosenschurrenpaar
bildet, führt zu dem Förderband 28 (Fig. I), welches das Fördergut an die Bandstraße
I2 weiterleitet. Die Sättel 29, 30 der beiden Hosenschurrenpaare sind in gleicher
Höhe angeordnet. Auf jedem der beiden Sättel 29, 30 ist eine Klappe 3I, 32 gelagert,
deren Schwenkachsen 33, 34 entsprechend den Schräglagen der Schurren nach der lotrechten
Mittelachse der Verteilereinrichtung hin geneigt sind. DieKlappenvermögen es, wechselweise
die eine oder die andere der beiden Schurren des betreffenden Hosenschurrenpaares
abzuschließen. Dabei bildet jede Klappe, wenn sie die eine Schurre abschließt, die
Fortsetzung der Rutschfläche der anderen Schurre, und sie liegt in einer Ebene,
auf der die Drehachse der anderen Klappe senkrecht steht. Die letztere kann daher
über die erste Klappe hinweggleiten.
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Bei der in Fig. 2 und 3 mit ausgezogenen Linien dargestellten Einstellung
der Klappen 3 I, 32 schließt die Klappe 31 die Schurre 25 und die Klappe 32 die
Schurre 27 ab. Infolgedessen wird das von der Eimerkette i6 in denSchütttrichter24
abgeworfene Gut der Schurre 26 zugeleitet, wobei es über die Klappen 31 und 32 hinwegläuft,
welche die Verlängerungen der Rutschflächen der Schurre 26 bilden. Da die Klappe
3I in einer Ebene liegt, auf der die Drehachse 34 der anderen Klappe senkrecht steht,
kann diese über die Klappe 3I hinweggleiten.
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Man kann daher die Klappe 32 ohne weiteres aus der in Fig. 3 mit ausgezogenen
Linien dargestellten Lage in die mit gestrichelten Linien dargestellte Lage schwenken.
Die Klappe 32 schließt dann die Schurre 26 ab. so daß das Gut nunmehr der Schurre27
zugeleitet wird. Andererseits kann, wenn die Klappe 32 die in Fig. 3 mit ausgezogenen
Linien dargestellte Lage einnimmt, die Klappe3I über sie hinweggleiten. Man kann
also die Klappe 3I in die in Fig. 2 mit gestrichelten Linien dargestellte Lage schwenken
in der sie die Schurre 26 abschließt, so daß das Gut derSchurre25 zugeführt wird.
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Zweckmäßig wird man eine zwangläufige Steuerung für die Klappen vorsehen,
die dafür sorgt, daß das Umlegen einer Klappe nicht durch die andere Klappe behindert
wird.
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Die geschilderte Ausbildung der Verteilereinrichtung kann grundsätzlich
in der gleichen Weise erfolgen, wenn statt dreier Schurren deren vier in gleicher
Höhe an den Schütttrichter angeschlossen sind. Hierbei werden dann statt zweier
Klappen deren drei vorhanden sein, von denen sich zwei teilweise überdecken.