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Verfahren zum Bedrucken von Bahnen aus Stoff, Papier od. dgl. mittels
Schablonen Das in vielen Beziehungen vorteilhafte Bedrucken von Stoffbahnen u. dgl.
mittels Schablonen, auch »Filmdruck« genannt, wird immer mehr mit Hilfe maschineller
Einrichtungen durchgeführt. Beispiele hierfür sind in dem österreichischen Patent
158 52i, dem deutschen Patent 748 968 und dem französischen Patent 837 111 gezeigt.
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Eine Schwierigkeit, die immer wieder auftritt, ist die der Vermeidung
von NaB-auf-NaB=Druck und von NaB-an-NaB-Druck. Wie dies z. B. in dem französischen
Patent 813 307 klar dargelegt ist, hat man schon seit vielen Jahren beim Bedrucken
von auf langen Tischen befestigten Stoffbahnen mittels längs dieses Tisches beweglicher
Schablonen jeweils einen Rapport übersprungen und erst in einen. zweiten Gang die
dazwischenliegenden Rapporte bedruckt. Bei dieser Arbeitsweise hat die Druckfarbe
auf den im ersten Gang bedruckten Rapporten genügend Zeit, um einigermaßen zu trocknen.
Die
Erfindung bezie$t sich auf ein Verfahren zum Bedrücken von Bahnen aus Stoff, Papier,
Kunststoffen od. dgl., bei dem die auf einem endlosen Mitläuferband aufgeklebte
Warenbahn absatzweise in Schritten von mindestens zwei Rapportlängen zwischen mindestens
einem stationären Drucktisch und einer stationären Schablone und durch eine Trockenmansarde
hindurch in Umlauf gesetzt und in den Stillstandszeiten bedruckt wird.
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Solche Verfahren sind, wenigstens im Prinzip, bekannt. Im französischen
Patent 763 789 ist z. B. vorgeschlagen worden, die Warenbahn in ihrer ganzen Länge
auf ein endloses Mitläuferband aufzukleben und zwischen den Druckvorgängen zwischen
' stationären Schablonen und stationären Drucktischen hindurchzubewegen. Ferner
wurde dort bereits vorgeschlagen, jeder Schablone einen Trockner nachzuschalten,
beispielsweise einen elektrischen Strahler oder einen Heißlufttrockner. Dabei wird
das Mitläuferband mit der aufgeklebten Warenbahn in Schritten von je einer Rapportlänge
vorwärts bewegt, also naß-an-naß bedruckt. Ferner ist bisher bei allen maschinell
durchgeführten Verfahren, insbesondere auch dem im französischen Patent 763 789
beschriebenen Verfahren, die Tatsache nicht berücksichtigt worden, daß das Trocknen
nicht zu intensiv sein darf, falls nicht äußerst unerwünschte Rückwirkungen eintreten
sollen. Soll und darf in einem bestimmten Zeitintervall die Trocknung ein bestimmtes
Maß erreichen, so muß entweder der Abstand zwischen zwei einander folgenden Schablonen
sehr groß gewählt werden (was den Raumbedarf der Anlage ungebührlich vergrößert)
oder-die Gesamtzeit für einen Druck-und einen Schaltvorgang weit über das notwendige
Maß hinaus verlängert werden. Hier bringt das erfindungsgemäßeVerfahren Abhilfe,
gemäß welchem jeder eine Rapportlänge aufweisende Abschnitt der Warenbahn in einem
Umlauf nur einmal bedruckt und auch der vorn oder hinten anschließende Abschnitt
erst bei einem nachfolgenden Umlauf bedruck wird. Dieses Verfahren hat den Vorteil
einer langen, gründlichen Trocknung, ohne daß die Schablonen mehr als aus Konstruktionsgründen
unbedingt notwendig (nämlich um mehr als eine Rapportlänge) voneinander weg angeordnet
und ohne daß die Arbeitsweise künstlich verzögert werden müßte. Dieser Vorteil tritt
praktisch besonders dann in Erscheinung, wenn bei über dem ersten, dritten, fünften
usw. Rapport angeordneten Schablonen bei jedem Umlauf die Warenbahn nach jedem Druckvorgang
um einen Betrag weitergeschaltet wird, welcher einer Rapportlänge, multipliziert
mit der doppelten Anzahl der gleichzeitig arbeitenden Schablonen, entspricht, ferner
im ganzen ersten Umlauf nur mit der ersten Schablone gedruckt wird, nach diesem
Umlauf das Band so weit vorwärts bewegt wird, bis der zweite Rapport unter der ersten
Schablone liegt; wonach abwechslungsweise wieder nur mit der ersten Schablone gedruckt
und weitergeschaltet wird, nach diesem zweiten Umlauf die Warenbahn so weit vorwärts
bewegt wird, daß der dritte Rapport unter der ersten Schablone und der erste Rapport
unter der zweiten Schablone liegt, wonach abwechslungsweise mit diesen beiden Schablonen
g druckt und weitergeschaltet wird und so weiterfährt, aber in den letzten Umgängen
die erste, zweite, ... Schablone wegläßt.
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Bei einer solchen Vorgehensweise bleibt die Reihenfolge der aufeinandergedruckten
Dessins bzw. Farben für alle Rapporte die gleiche, und gleichzeitig kommt man mit
der Mindestzahl von Umgängen aus. .
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Ein Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Verfahrens wird anschließend
an Hand der Zeichnung beschrieben.
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Fig. z ist eine schematische Gesamtansicht der Anlage zur Durchführung
des Verfahrens, und Fig.2 ist ein Schaubild zur Erklärung des Druckes mit mehreren
Schablonen.
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Die Anlage, die in- der Zeichnung dargestellt ist, weist folgende
Hauptteile auf Eine untere geschweißte Rahmenkonstruktion A, in welcher Paare von
Umlenkrollen i, 2, 3 und 4 und ein Paar von Antriebsrädern 5 drehbar gelagert sind,
über welche zwei gezahnte Transportbänder 6 laufen; ein auf der rechtsseitigen Hälfte
der Rahmenkonstruktion A aufgebautes Druckaggregat B mit einer Mehrzahl
von flachen, nach bekannten Prinzipien heb- und senkbaren und auswechselbaren Filmdruckschablonen
7 sowie von Drucktischen 8 und mit zwei Antriebs- und Spannwalzen 9, to für ein
sich über die Drucktische 8 hinwegbewegendes Mitläuferband 12 und mit Paaren von
Spann- und Umlenkrollen 1i, 13 für dieses Mitläuferband; eine auf dem linksseitigen
Teil der Rahmenkonstruktion A aufgebaute Trockenmansarde C mit einer Luftentfeuchtungseinrichtung
14, einem Ventilator i 5, einer Reihe von oben in der Trockenmansarde angeordneten
Spann- und Antriebswalzen 16 und von unten in der Trockenmansarde angeordneten Paaren
von Umlenkrollen 17, i8, 19; das Mitläuferband r2 mit der darauf aufgeklebten und
im Druckaggregat B bedruckten Warenbahn läuft in der Druckmansarde längs einer Schlangenlinie
auf und ab, so daß in einem Durchgang die Druckfarbe vollständig trocknet; einen
elektrischen Antriebsmotor D und einen Getriebe- und 'Steuerkasten E, welcher mittels
einer elastischen Kupplung 2o mit dem Elektromotor D, mittels einer Hauptwelle 2z
mit den Antriebswalzen 9, zo des Druckaggregats B, mittels einer weiteren Welle
22 mit den Antriebsrädern 5 für die beiden Transportbänder 6 und mittels einer vertikalen
Welle 23, eines Kegelradgetriebes 24, einer horizontalen Welle 25 und einer Reihe
von Kegelradgetrieben mit den Antriebswalzen 16 in Antriebsverbindung steht.
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Zum Bedrucken von Bahnen aus Stoff, Papier, Kunststoffen od. dgl.
mittels flacher Schablonen 7 verfährt man beispielsweise wie folgt: Zuerst wird
die zu bedruckende Warenbahn mit einem leicht ablösbaren Bindemittel auf das Mitläuferband
r2
aufgeklebt, was z. B. mittels eines an 'sich bekannten, daher
nicht dargestellten und beispielsweise mit der Antriebswalze ro kuppelbaren Klebewerkes
erfolgen kann. Erst nach beendigtem Drucken wird die Warenbahn wieder abgelöst,
was auch mittels einer an sich bekannten, beispielsweise mit der Walze r r kuppelbaren
Vorrichtung geschehen kann, und zwar verwendet man am besten eine Vorrichtung, die
auch zum Waschen des Mitläufers dient.
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Das Mitläuferband 12 mit -der aufgeklebten Warenbahn wird zum Bedrucken
absatzweise in Schritten von mindestens zwei Rapportlängen zwischen mindestens einem
stationären Drucktisch 8 und einer stationären Schablone 7 und anschließend durch
die stationäre Trockenmansarde C hindurch in Umlauf gebracht, und in den Stillstandszeiten
wird Abschnitt um Abschnitt unter Ausschluß von Naß-auf-Naß-Druck und von Naßan-Naß-Druck
bedruckt. Beim Arbeiten mit einer einzigen Schablone 7 und einem einzigen Drucktisch
8 wird das endlose Band jeweils um einen Betrag weitergeschaltet, der gleich zwei
Rapportlängen ist, ein Abschnitt bedruckt, das Band wieder um den gleichen Betrag
weitergeschaltet, bis sich auf der ganzen Länge des Bandes ein bedruckter und ein
unbedruckter Abschnitt einander folgen.. Dabei laufen die zuerst bedruckten Abschnitte
durch die Trockenmansarde hindurch, und bis sie wieder zum Drucktisch und der Schablone
zurückkehren, ist ihre Druckfarbe vollständig eingetrocknet. Das Band wird nun so
weit vorwärts bewegt, bis der erste bedruckte Abschnitt genau vor und der dahinterliegende
unbedruckte Abschnitt genau unter der Schablone liegt, worauf der zuletzt genannte
Abschnitt bedruckt wird; anschließend wird das Band wieder absatzweise in Schritten
von zwei Rapportlängen weitergeschaltet und in den Stillstandszeiten Abschnitt um
Abschnitt bedruckt. Zuletzt ist das ganze endlose Band bedruckt. Nur an der Stelle,
an welcher mit dem Bedrucken angefangen und aufgehört wird, entsteht meistens ein
wenig Ausschuß, weil ja die Totallänge des Bandes nicht in jedem Fall ein ganzzahliges
Vielfaches der gewählten Rapportlänge ist.
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Sehr vorteilhaft ist es, gleichzeitig mit mehreren Schablonen zu arbeiten,
die voneinander unterschiedliche Druckdessins und/oder -farbe aufweisen. Es wird
nun mit Bezug auf Fig.2 die Arbeitsweise für den Fall erklärt, daß drei solche Schablonen
gleichzeitig arbeiten, wobei gleich erwähnt sei, daß jede derselben zu einem gewissen
Zeitpunkt durch eine weitere, wieder verschiedene Schablone ersetzt werden kann.
Es wird gleich ersichtlich werden, daß die Gesamtzahl der Durchläufe und damit die
Gesamtarbeitszeit bedeutend geringer ist, als wenn die gleiche Anzahl von Überdrucken
mit einer einzigen Schablone erhalten werden sollte, und zwar stets unter Vermeidung
von Naß-an-Naß-Druck und von 'Naß-auf-Naß-Druck.
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Wie bei bekannten Druckverfahren unter gleich= zeitiger Verwendung
mehrerer Schablonen sind diese über dem ersten, dritten, fünften usw. Rapport anzuordnen
bzw. einzustellen. Im Gegensatz zu den bekannten Verfahren wird aber jetzt das endlose
Band während aller Durchläufe nach jedem Druckvorgang um einen Betrag weitergeschaltet,
welcher einer sechsfachen Rapportlänge entspricht, nämlich der Rapportlänge multipliziert
mit der doppelten Anzahl der gleichzeitig arbeitenden Schablonen, dabei wird im
ganzen ersten Durchlauf nur mit der ersten Schablone. gedruckt, was in Fig. 2 dadurch
zum Ausdruck gebracht ist, daß nur das unterste (den ersten Umlauf anzeigende) und
rechtsseitige (die Lage eines bestimmten Abschnittes in der Anlage nach Fig. r anzeigende)
Feld schraffiert und mit I (für »mit erster Schablone bedruckt«) bezeichnet ist.
Nach dem ersten Umlauf wird das Band so weit vorwärts bewegt, bis der zweite Rapport
unter der ersten Schablone liegt, was in Fig. 2 dadurch zum Ausdruck kommt, daß
in der zweituntersten Reihe von Feldern das Feld I um seine Breite (Rapportlänge)
nach links verschoben ist. Danach wird abwechslungsweise wieder nur mit"der ersten
Schablone gedruckt und das endlose Band um den Betrag von sechs Rapportlängen weitergeschaltet.
Nach diesem zweiten Umlauf wird das Band so weit vorwärts bewegt, daß der dritte
Rapport unter der ersten Schablone und der erste Rapport unter der zweiten Schablone
liegt, wonach abwechslungsweise mit diesen beiden Schablonen gedruckt und das Band
um den Betrag von sechs Rapportlängen weitergeschaltet wird. Die drittunterste Reihe
von Feldern von Fig.2 zeigt auch an, daß der erste Abschnitt jetzt mit Schablonen
I und mit Schablone II biedruckt ist. In den letzten Umgängen ist die Schablone
I, dann die Schablone II usw. wegzulassen. Sobald die letzte Schablone zu entfernen
ist; ist das Band fertig bedruckt.
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Wird eine Anzahl von Schablonen verwendet, die größer ist als die
Anzahl von Schablonen, die gleichzeitig drucken können, so wird die erste Schablone
durch die erste überzählige Schablone, die zweite Schablone durch die zweite überzählige
Schablone usw. ersetzt, sobald die erste, zweite usw. Schablone ihre Arbeit beendigt
hat. Im Beispiel nach Fig. z und 2 -mit drei gleichzeitig druckenden Schablonen
wird nach dem sechsten Umlauf Schablone I durch Schablone IV; nach dem achten Umlauf
Schablone II durch Schablone V, nach dem zehnten Umlauf Schablone IV durch Schablone
VIII, nach dem zwölften Umlauf Schablone IV durch Schablone VII, nach dem vierzehnten
Umlauf Schablone V durch Schablone VIII, nach dem sechzehnten Umlauf Schablone VI
durch Schablone IX, nach dem achtzehnten Umlauf Schablone VII durch Schablone X,
nach dem zwanzigsten Umlauf Schablone VIII durch Schablone XI, nach dem zweiundzwanzigsten
Umlauf Schablone IX durch Schablone XII ersetzt und nach dem vierundzwanzigsten
Umlauf Schablone X, nach dem sechsundzwanzigstenUmlauf SchabloneXI und nach dem
achtundzwanzigsten Umlauf Schablone XII entfernt. Auf diese Weise wird in
achtundzwanzig
Umläufen jeder Abschnitt des Bandes bzw. der Warenbahn zwölffarbig bedruckt, und
zwar unter strikter Vermeidung jeglichen Naß-an-Naß-Druckes und jeglichen Naß-auf-Naß-Druckes.
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Selbstverständlich kann die Anzahl der gleichzeitig druckenden Schablonen
und der überhaupt verwendeten Schablonen nach Gutdünken gesteigert werden, wobei
die Anzahl der überhaupt verwendeten Schablonen nicht ein ganzzahliges Vierfaches
der Anzahl von Schablonen sein muß, die gleichzeitig drucken können.