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Vorrichtung zur Weiterverarbeitung endloser Preßstränge Die Weiterverarbeitung
endloser, mittels Strangpresse hergestellter Preßstränge zu Rotationskörpern erfordert
nach dem heutigen Stand -der Technik außer der Strangpresse selbst ein Förderband,
auf das der endlose Strang aus der Presse abgelegt wird, ferner eine Schneidvorrichtung,
die den endlosen Strang in Stücke teilt, und eine Abwerfvorrichtung, die die Teilstücke
in die Formmaschine, z. B. eine Rillenwalzenmaschine, vom Förderband herab einwirft.
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Es hat sich gezeigt, daß Stränge unter IO mm Durchmesser mit diesen
bekannten Maschinen nicht mehr verarbeitet werden können: Das Strangmaterial muß
bei so geringem Durchmesser eine gewisse minimale Zähigkeit besitzen, damit der
Strang nicht reißt, und bleibt infolge'dessen wegen seines zu geringen Eigengewichtes
schon am Messer der Schneidvorrichtung hängen, und aus demselben Grund bleiben die
Teilstücke am Einwerfer- hängen, soweit sile von diesem überhaupt noch erfaßt werden
können.
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Sowohl die pharmazeutische wie auch die chemische und chemisch-technische
Industrie verlangen aber heute Rotationskörper, hauptsächlich in Stäbchen- und Kugelform
mit Durchmesser bis herunter zu I mm, und zwar in größten Mengen, so daß sich Einzelherstellung
(durch Formpressen etwa) der viel zu hohen Herstellungskosten wegen von selbst verbietet,
vielmehr nur Herstellung aub Preßsträngen mit Automaten in Betracht
kommt.
Die Schwierigkeit liegt dabei im Transport des derart dünnen Stranges von der Presse
in die Formmaschine (Rillenwalzenmaschine) und in der Teilung in Einzelstücke, die
beide mit den bekannten Automaten aus den genannten Gründen unmöglich sind.
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Die Erfindung beseitigt diese Schwierigkeiten und gibt die Möglichkeit,
Preßstränge jeden, auch geringsten Durchmessers von der Presse in die Formmaschine
zu bringen, dadurch, daß die Formmaschine (z. B. Rillenwalzenmaschine, die die Rotationskörper
direkt aus dem Strang formt) auf einem unter der Preßdüse hin und her laufenden
Wagen angeordnet ist, so daß der Strang ohne jeden Zwischentransport unmittelbar
aus der Düse sich in die Formmaschine einlegt.
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Die beim Richtungswechsel des Wagens entstehenden Strangschleifen
werden durch die Formmaschine selbst abgeschnitten und fallen außerhalb des Wagens,
jedoch stets unmittelbar unter der Preßdüse ab, können dabei gesammelt und in Zeitabständen
von Hand wieder in die Presse oder mittels Förderband laufend in die Presse zurückgeführt
werden.
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Die bisher erforderliche Schneidvorrichtung und die Abwerfvorrichtung
fallen bei der Vorrichtung nach der Erfindung ganz weg. Es sind damit gleichzeitig
zwei Störungsquellen, und zwar die beiden empfindlichsten solcher Anlagen, beseitigt,
da sie auf Bruchteile von Millimetern genau einstellbar sein und eingestellt werden
müssen, während die beiden verbleibenden Aggregate, Strangpresse und Rillenwalzenformmaschine,
sehr robuste Maschinen sind, die, wenn die Geschwindigkeit einmal geregelt ist,
selbst im Dauerbetrieb keiner Aufsicht oder Wartung mehr bedürfen.
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Ein weiterer Vorzug der Erfindung besteht in der mit ihr erzielten
wesentlich höheren Arbeitsgeschwindigkeit. Während bei den Automaten mit Abschneide-
und Abwerfvorrichtung nur eine maximale Stranglänge von 6, allergünstigstenfalls
bis 7 m pro Minute erreichbar ist, - weil sie durch die nicht beliebig zu steigernde
Arbeitsgeschwindigkeit des Abschneiders und Abwerfers begrenzt ist, arbeitet die
Erfindung mit normal 25 m .pro Minute verarbeiteten Stranges, also mit mindestens
vierfacher Geschwindigkeit.
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Der die Formmaschine tragende, hin und her gehende Wagen kann von
der Antriebsmaschine der Strangpresse aus mechanisch oder hydraulisch gesteuert
werden. Die hydraulische Steuerung hat sich in der Praxis als besser erwiesen, da
sie weicher und völlig stoßfrei arbeitet.
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Der Antriebsmotor für die Walzen der Formmaschine ist am hin und
her gehenden Wagen selbst angeordnet. Für gewisse Strangmaterialien ist kontinuierlicher
Antrieb der Formmaschine brauchbar. Für manche Strangmaterialien, die sonst reißen
würden, ist Stillstand der Formmaschine während des Vor- und Rücklaufs des Wagens
erforderlich, solange der Strang sich also auf die Rillenwalzen legt. Der Antriebsmotor
für die Rillenwalzen darf in diesem Falle also nur während der Abfallschleifenbildung
arbeiten.
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Dieser kurze Augenblick ist zur Verarbeitung eines eingelegten Strangstückes
mittels Rillenwalzen völlig ausreichend. Nur muß der Antriebsmotor für die Rillenwalzen
in diesem Fall in Übereinstimmung mit der Hinundherbewegung des Wagens ein- und
ausgeschaltet werden. Technische Mittel hierfür sind an sich bekannt, z. B. Quecksilberkippschalter
oder Federkippschalter, die durch den Wagen selbst umgestellt werden. Die Stromzuführung
für den auf dem Wagen angeordneten Antriebsmotor kann durch Gleitschiene und Schleifbügel
oder durch flexibles Kabel, am besten durchhängendes Kabel erfolgen.
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Die gebildeten Rotationskörper können durch ein am Wagen unter den
Rillenwalzen angeordnetes Leitblech in Sammelbehälter oder auf ein Förderband ausgeworfen
werden.
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In der Zeichnung ist eine Ausführungsform der Erfindung beispielsweise
dargestellt.
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Abb. I zeigt einen schematischen Aufriß; Abb. 2 zeigt eine Seitenansicht.
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Unter der Austrittsdüse b einer Strangpresse a sind Laufschienen
d für einen Wagen c angeordnet, der mittels hydraulischer Steuerung über den zweiseitig
wirkenden Zylinder f und ÖIdruckleitungen g mittels (nicht eingezeichneter) durch
den Antrieb der Presse a bedienter Öldruck- und -saugpumpe zwischen den Endstellungen
c und c' hin und her bewegt wird und die mit ihren Achsen in Längsrichtung des Wagens
liegende Rillenwalzen zur Verarbeitung des Stranges h zu Rotationskörpern sowie
einen besonderen, zum Antrieb dieser Rillenwalzen dienenden (nicht eingezeichneten)
Motor trägt. Der Wagen trägt unten ein Leitblech e, auf dem die hergestellten Rotationskörper
abrollen.
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Die Wirkungsweise ist folgende: Über an sich bekannte Geschwindigkeitsregler,
z. B. stufenlose Regelgetriebe, eingestellt, bewegt sich der Wagen c mit derselben
Geschwindigkeit, mit der der Strang h aus der Preßdüse b austritt, unter dieser
hin und her. In beiden Laufrichtungen legt sich der aus der Düse b austretende Preßstrang
.h auf die Rillenwalzen im Wagen c. Die Weglänge des Wagens c ist so bemessen, daß
sich bei jeder Umkehrung seiner Bewegung eine über die Enden der Rillenwalzen überhängende
Strangschleife bildet.
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Soweit die im Wagen c angeordneten Rillenwalzen nicht ständig angetrieben
werden und dadurch den sich auflegenden Preßstrangteil sofort verarbeiten (was nicht
bei allen Strangmaterialien zweckmäßig ist), erfolgt ihr Antrieb nur währenddem
Bildung der überhängenden Strangschleifen, also von kurz vor bis kurz nach der Bewegungsumkehrung
des Wagens c.
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Zur Verarbeitung des aufliegenden Strangstückes reicht diese kurze
Zeit aus. Die seitlich überhängenden Strangteile werden dabei von den Rillenwalzen
selbst abgeschnitten und fallen außerhalb des Wagens c aus, wobei sie durch Leitblechei,
die gegebenenfalls mit Durchgangsschlitzen für das am Wagen c angeordnete Leitblech
e für die Rotationskörper versehen sein müssen, in Sammelbehälter
oder
auf ein Transportband zur Zurückführung in die Presse a geleitet werden können.
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Da von der Düse b bis zu den Rillenwalzen des Wagens c keinerlei
Transporteinrichtungen für den Strang h erforderlich sind, können mit der Erfindung
Stränge selbst kleinsten Durchmessers zu Rotationskörpern verarbeitet werden, und
die Arbeitsgeschwindigkeit ist ein Mehrfaches derjenigen von Automaten zum vorliegenden
Zweck mit ortsfest gelagerten Rillenwalzen.