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DE9410088U1 - Steuergerät für wenigstens eine Lichtquelle - Google Patents

Steuergerät für wenigstens eine Lichtquelle

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DE9410088U1
DE9410088U1 DE9410088U DE9410088U DE9410088U1 DE 9410088 U1 DE9410088 U1 DE 9410088U1 DE 9410088 U DE9410088 U DE 9410088U DE 9410088 U DE9410088 U DE 9410088U DE 9410088 U1 DE9410088 U1 DE 9410088U1
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Germany
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switch
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light source
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DE9410088U
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Altenburger Electronic GmbH
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Altenburger Electronic GmbH
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    • H05ELECTRIC TECHNIQUES NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
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    • H05B41/14Circuit arrangements
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    • H05B41/38Controlling the intensity of light
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    • H05B41/392Controlling the intensity of light continuously using semiconductor devices, e.g. thyristor
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  • Circuit Arrangement For Electric Light Sources In General (AREA)

Description

Steuergerät für wenigstens eine Lichtquelle
Die Erfindung betrifft ein Steuergerät für wenigstens eine Lichtquelle, welches eine Veränderung der Helligkeit einer Lichtquelle, d.h. der von dieser abgestrahlten Lichtleistung abhängig von den jeweiligen Anforderungen an die Helligkeit ermöglicht.
Bekannte Steuergeräte, beispielsweise sogenannte Dimmer, gestatten einer Bedienperson die Einstellung der Helligkeit einer Lichtquelle auf den gewünschten Wert. Dabei befindet sich der Dimmer in der Regel in Kombination mit einem Ein/Aus-Schalter im Bereich einer Tür des betreffenden Raumes.
Bei einer Änderung der Lichteinstrahlung durch ein Fenster dieses Raumes, insbesondere bei einer Abnahme der Tageslichthelligkeit, muß die Hellicjkeit der Kunstlichtquelle von einer in diesem Raum befindlichen Person erneut auf den gewünschten Wert der sich aus der Tageslichthelligkeit und der Kunstlichthelligkeit zusammensetzenden Gesamtlichthelligkeit einstellen. Da bei einer Erhöhung der Tageslichthelligkeit wegen des damit verbundenen Aufwandes oder aus Nachlässigkeit oftmals keine Reduktion der Helligkeit der Kunstlichtquelle vorgenommen wird, ergibt sich bei einer derartigen Konstellation ein unnötig hoher Energieverbrauch der Kunstlichtquelle.
Des weiteren sind solche Steuergeräte bekannt, die durch einen Sensor, insbesondere einen Infrarot-Sensor, eine im Erfassungsbereich des Sensors befindliche Person detektieren und in diesem Fall eine Lichtquelle einschalten. Diese wird in der Regel nach einer vorbestimmten Zeit wieder ausgeschaltet. Derartige Steuergeräte finden insbesondere zur Steuerung von Außenbeleuchtungen Verwendung, um bei Annäherung einer Person das automatische Einschalten der Lichtquelle zu ermöglichen, ohne daß beispielsweise erforderlich wäre, daß die betreffende Person die Position des entsprechenden Lichtschalters kennt. Eine Helligkeitssteue-
rung der Lichtquelle isst im Fall eines derartigen Steuergeräts weder erforderlich noch sinnvoll, da diese Steuergeräte üblicherweise so abgestimmt sind, daß ein Einschalten der Lichtquelle erst bei einer entsprechend geringen Tageslichthelligkeit erfolgt, welche ohnehin das Einschalten der Kunstlichtquelle mit voller Leistung erfordert.
Demgegenüber liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Steuergerät für wenigstens eine Lichtquelle zu schaffen, das insbesondere beim Einsatz in Räumen mit häufiger Kunst- und Tageslichtbeleuchtung ein hohes Maß an Energieersparnis bei gleichzeitiger ständiger optimaler Beleuchtung des Raums gewährleistet.
Die Erfindung löst diese Aufgabe mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1.
Die Erfindung geht von der Erkenntnis aus, daß in solchen Räumen, die häufig eine Kombination von Tageslicht und Kunstlicht fordern, das Kunstlicht nach einem erstmaligen Einschalten (in der Regel auf einen maximalen Wert) häufig auch dann eingeschaltet bleibt, wenn auch das Tageslicht alleine eine ausreichende Beleuchtung des Raums ermöglichen würde.
Durch den Einsatz eines Lichtsensors, vorzugsweise an einer repräsentativen Stelle des Raumes, an der sich am häufigsten eine Person aufhält und eines mit dem Lichtsensor verbundenen Reglers, der seinerseits eine in ihrer Lichtleistung veränderbare Lichtquelle ansteuert, wird gewährleistet, daß die Kunstlichtquelle nur eine solche Lichtleistung abstrahlt, die zur Einhaltung der gewünschten Helligkeit erforderlich ist. Bei einer Veränderung der Tageslichthelligkeit erfolgt automatisch ein Nachführen der Kunstlichthelligkeit. Gegenüber herkömmlichen Beleuchtungen, die, wenn überhaupt, nur manuell in ihrer HeI-ligkeit veränderbar sind, ermöglicht das Steuergerät nach der
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• · 3·
Erfindung eine automatische Anpassung der Leistung der Kunstlichtquelle und damit einen minimalen Energieverbrauch.
Die Regelung der Kunstlichtquelle erfolgt dabei vorzugsweise zwischen einem Minimal- und einem Maximalwert, wobei der gewünschte Wert der Gesamtlichthelligkeit durch das Zuführen eines Sollwertsignals eines Sollwertgebers an den Regler einstellbar ist.
&iacgr;&ogr; Der Sollwertgeber kann dabei vorzugsweise so aufgebaut sein, daß dieser einerseits ein den maximal möglichen Sollwert bestimmendes Stellglied und andererseits ein den gewünschten Sollwert bestimmendes Stellglied umfaßt. Dabei kann das Stellglied für den maximal möglichen Sollwert so ausgebildet sein, daß dieses erst nach Abnehmen einer Abdeckung zugänglich ist.
Durch diese Maßnahmen wird erreicht, daß bei einer Überdimensionierung der Lichtquellen für den betreffenden Raum einer Bedienperson die Möglichkeit genommen wird, die Gesamtlichthelligkeit und damit die Helligkeit der Kunstlichtquelle auf einen unnötig hohen Wert einzustellen. Hierdurch wird der Effekt der Energieersparnis sichergestellt bzw. verbessert.
In einer Weiterbildung der Erfindung weist das Steuergerät einen weiteren Ausgang auf, mittels welchem die steuerbare Lichtquelle von ihrer Energieversorgung trennbar ist. Hierbei ist der Ausgang vorzugsweise mit einem steuerbaren elektronischen oder elektromechanischen Schalter verbunden, der in dem Steuergerät vorgesehen sein kann.
Bei der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist das Steuergerät eine Steuereinheit zur Ansteuerung des steuerbaren Schalters auf.
Diese Steuereinheit kann mit einem "OVERFLOW"-Ausgang des Reglers verbunden sein, dessen Ausgangssignal der Differenz zwi-
sehen dem durch den Lichtsensor detektierten Istwert und dem voreingestellten Sollwert entspricht oder proportional ist.
Hierdurch ergibt sich der Vorteil, daß die steuerbare Lichtquel-Ie bei einem Überschreiten des Sollwertes durch den Istwert für langer als eine vorbestimmte Zeitspanne (diese kann auch gleich Null sein) vollständig ausgeschaltet, d.h. von ihrer Stromversorgung getrennt wird. Hierdurch ergibt sich eine weitere Verbesserung der Energieersparnis, insbesondere für den Fall, daß &iacgr;&ogr; die steuerbare Lichtquelle nur oberhalb eines minimalen Helligkeitswertes betrieben werden kann, wie das in der Regel bei einer Kombination einer Leuchtstoffröhre und eines elektronischen Vorschaltgerätes der Fall ist.
Die Steuereinheit kann darüber hinaus einen weiteren Eingang für einen Ein/Aus-Schalter aufweisen, welcher vorzugsweise als Taster ausgebildet ist.
Die Steuereinheit ist dabei so ausgebildet, daß bei ausgeschalteter Lichtquelle der steuerbare elektronische oder elektromechanische Schalter nach einem Betätigen des Ein/Aus-Schalters in den geschlossenen Zustand gesteuert wird und die Leistung der wenigstens einen Lichtquelle abhängig von der Tageslichthelligkeit so geregelt wird, daß die Gesamtlichthelligkeit konstantgehalten wird.
Dabei erfolgt das Schließen des steuerbaren Schalters vorzugsweise erst nach einer Prüfung des "OVERFLOW"-Signals dahingehend, ob der allein durch die Tageslichthelligkeit bestimmte Istwert kleiner ist als der voreingestellte Sollwert.
Dabei können statt eines einzigen steuerbaren Schalters auch zwei in Serie geschaltete, von der Steuereinheit ansteuerbare Schalter vorgesehein sein, so daß nach einem Betätigen des Ein/Aus-Schalters zunächst ein erster Schalter geschlossen wird und der zweite Schalter erst dann in den geschlossenen Zustand
gesteuert wird, wenn der Tageslicht-Istwert kleiner ist als der voreingestellte Sollwert.
Hierdurch ergibt sich der Vorteil, daß das Steuergerät durch eine Betätigung des Ein/Aus-Schalters aktiviert werden kann und das Einschalten der Kunstlichtquelle erst nach dem Erfüllen der vorgenannten Bedingung erfolgt.
Darüber hinaus kann das Steuergerät einen weiteren Eingang aufweisen, an den ein Sensor zur Erfassung der Anwesenheit einer Person anschließbar ist. Das Signal des Sensors wird ebenfalls der Steuereinheit zugeführt, wobei diese den steuerbaren Schalter in den geschlossenen Zustand steuert, falls der Sensor eine in seinem Erfassungsbereich befindliche Person detektiert. Bei Vorhandensein eines Ein/Aus-Schalters bzw. bei einem Zuführen eines "OVERFLOW"-Signals zu der Steuereinheit erfolgt das Einschalten der steuerbaren Lichtquelle vorzugsweise erst dann, wenn der Ein/Aus-Schalter in seiner Einschaltfunktion betätigt wurde und der vorangestellte Sollwert den Tageslicht-Istwert überschreitet. Dies kann durch das Schließen eines ersten steuerbaren Schalters bei einer Betätigung des Ein/Aus-Schalters und das Schließen eines zweiten elektronischen Schalters bei Detektieren einer Person im Erfassungsbereich des Sensors und gleichzeitigem Unterschreiten des Sollwertes durch den Tageslicht-Istwert erfolgen.
Des weiteren kann die Steuereinheit einen Eingang für eine Wiedereinschaltsperre aufweisen, die mittels eines Schalters aktivierbar oder deaktivierbar ist. Bei aktivierter Wiedereinschaltsperre verhindert die Steuereinheit nach einem erstmaligen Einschalten der wenigstens einen Lichtquelle und einem anschließenden Ausschalten der Lichtquelle aufgrund eines Überschreitens des Sollwertes durch den Istwert auch bei minimaler Leistung der Lichtquelle ein erneutes Einschalten der Lichtquelle.
• ·
Dies ist in solchen Fällen wünschenswert, in denen das Steuergerät ohne einen Sensor zur Personenerfassung verwendet wird und die Steuereinheit das Ausschalten der Lichtquelle in Abhängigkeit von einem "OVERFLOW'-Signal ermöglicht. Denn in diesem Fall bleibt das Steuergerät nach einem einmaligen Einschalten mittels des Ein/Aus-Schalters und einem nachfolgenden Ausschalten in Abhängigkeit von dem "OVERLFLOW"-Signal aktiv. Verläßt nun die Person in dieser Stellung des Steuergerätes den Raum ohne den Ein/Aus-Schalter in seiner Ausschaltfunktion zu betätigen, so würde die Lichtquelle nach einem Unterschreiten des Sollwertes durch den Tageslicht-Istwert unnötigerweise eingeschaltet.
Weitere Ausführungsformen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispieles näher erläutert. Dabei zeigt die einzige Figur ein schematisches Blockdiagramm einer Beleuchtungseinrichtung mit einem Steuergerät nach der Erfindung.
Die Beleuchtungseinrichtung 1 umfaßt das erfindungsgemäße Steuergerät 3, an dessen Eingang 5 ein Lichtsensor 7 angeschlossen ist. Der Eingang 9 des Steuergeräts 3 ist mit einem Sollwertgeber 11 verbunden, dessen Signal zusammen mit dem Istwert-Signal des Lichtsensors 7 einem Regler 13. zugeführt ist.
Der Regler 13 arbeitet in an sich bekannter Weise, indem er einen Vergleich zwischen dem Istwert-Signal und dem Sollwert-Signal durchführt und an seinem Steuersignalausgang 15 ein entsprechendes Signal zum Nachführen der Steuergröße erzeugt, solange bis die Istwert/Sollwert-Differenz gleich Null oder annähernd gleich Null ist.
Der Steuerausgang 15 des Reglers 13 ist mit einem Ausgang 17 des Steuergeräts 3 verbunden, der seinerseits mit einer steuerbaren Lichtquelle 19 verbunden ist. Das Steuersignal des Reglers 13,
beispielsweise eine Spannung zwischen 1 und 10 Volt, beeinflußt die steuerbare Lichtquelle 19 derart, daß diese eine entsprechende Helligkeit in einem Bereich zwischen einem minimalen und einem maximalen Wert abgibt. Dabei kann der minimale Wert auch gleich Null sein.
Besteht die steuerbare Lichtquelle jedoch, wie in der Figur dargestellt, aus einer Leuchtstoffröhre 21, die von einem elektronischen Vorschaltgerät 23 mit einer veränderbaren hochfrequenten Speisespannung versorgt wird, so beträgt der minimale Helligkeitswert beispielsweise 1 % des maximalen Helligkeitswertes. Dabei entspricht beispielsweise eine Eingangsspannung von 1 Volt am Steuereingang des elektronischen Vorschaltgerätes 23 dem minimalen Helligkeitswert und eine Spannung von 10 Volt der maximalen Helligkeit der steuerbaren Lichtquelle.
Hieraus ergibt sich, daß bei derartigen Lichtquellen eine Verbesserung der Energieersparnis dann erreicht werden kann, falls die steuerbare Lichtquelle vollständig von ihrer Stromversorgung trennbar ist, wenn der Istwert auch bei der minimalen Helligkeit der steuerbaren Lichtquelle 19 größer ist als der voreingestellte Sollwert.
Dies kann, wie in der einzigen Figur dargestellt, durch einen steuerbaren Schalter 25 erfolgen, der ein Trennen der steuerbaren Lichtquelle 19 von ihrer Stromversorgung ermöglicht. Dabei kann der steuerbare Schalter 25, wie in der Figur dargestellt, im Steuergerät 3 angeordnet sein. Er kann direkt in die Stromversorgungsleitung geschaltet sein oder in einen Steuerkreis zur Betätigung eines direkt in der Versorgungsleitung befindlichen Schalters.
Der steuerbare Schalter 25 wird von einer Steuereinheit 27 angesteuert. Diese weist einen Eingang 29 auf, welchem ein "OVER-FLOW-Signal des Reglers 13 zugeführt wird. Das "OVERFLOW-Signal ist dabei der ohnehin im Regler anfallenden Differenz zwi-
• · &Ogr;·
• ·
sehen dem Istwert und dem Sollwert gleich oder proportional. Selbstverständlich kann die Steuereinheit 27 auch selbst eine Einheit zur Auswertung der Soll- und Istwerte aufweisen, welcher diese direkt zugeführt sind.
Ein weiterer Eingang der Steuereinheit 27 ist über einen Eingang 31 des Steuergeräts 3 mit einem Ein/Aus-Schalter 33 verbunden.
Darüber hinaus kann die Steuereinheit 27 anstelle des Ein/Aus-Schalters 33 oder zusätzlich hierzu über einen weiteren Eingang 35 des Steuergeräts 3 mit einem Sensor 37 zur Erfassung einer Person verbunden sein.
Nachstehend wird die Funktionsweise des erfindungsgemäßen Steuergeräts 3 näher erläutert:
Ausgangspunkt sei hierfür ein Zustand, in dem der Ein/Aus-Schalter deaktiviert ist, d.h. in seiner Auschaltfunktion betätigt wurde und/oder der Personenerfassungssensor 37 keine Person in seinem Erfassungsbereich detektiert.
Die Steuereinheit 27 steuert den steuerbaren Schalter 25 nur dann in den geschlossenen Zustand, falls der Ein/Aus-Schalter in seiner Einschaltfunktion betätigt wurde (falls ein Ein/Aus-Schalter überhaupt vorhanden ist) und der Sensor 37 eine Person innerhalb seines Erfassungsbereiches detektiert und das 11OVER-FLOW"-Signal signalisiert, daß der durch den Sollwertgeber 11 voreingestellte Sollwert den in diesem Zustand allein durch das Tageslicht oder das Licht einer anderen Lichtquelle bestimmten Ist-Wert überschreitet. Nach dem Schließen des steuerbaren Schalters 25 regelt der Regler 13 die Helligkeit der steuerbaren Lichtquelle 19 so, daß der voreingestellte Sollwert gleich dem Istwert ist. Selbstverständlich können hierfür bestimmte Toleranzen definiert sein.
• · · -i
Bei einer Veränderung der Tageslichtstarke bzw. der Beleuchtungsstärke einer anderen Fremdlichtquelle am Ort des Lichtsensors 7 steuert der Regler 13 die Lichtquelle 19 so an, daß die Gesamtbeleuchtungsstarke am Ort des Sensors 7 auf einem Wert konstantgehalten wird, der dem voreingestellten Sollwert entspricht. Demzufolge ist der Lichtsensor 7 so zu positionieren, daß dessen aktive Fläche sowohl das Licht der steuerbaren Lichtquelle 19 als auch das Licht einer Fremdlichtquelle bzw. das Tageslicht ausreichend erfassen kann. Beispielsweise kann der Lichtsensor an der Raumdecke in einem Abstand von ca. 3 bis 5 m von einem Fenster positioniert werden. Selbstverständlich können auch mehrere Sensoren an verschiedenen Positionen verwendet werden, deren Signale der Steuereinheit 27 zugeführt werden. Diese kann z.B. diese Signale gewichten und einer Mittelwertbildung unterziehen, wobei der Schalter 25 abhängig von diesem Mittelwert angesteuert wird.
Überschreitet der von dem Lichtsensor detektierte Istwert ständig den voreingestellten Sollwert, d.h. auch bei der minimalen Leistung der Lichtquelle 19, so steuert die Steuereinheit 27 den Steuerbahnschalter 25 in den offenen Zustand, d.h. die Lichtquelle 19 wird vollständig ausgeschaltet. In diesem Zustand erfolgt normalerweise ein erneutes Einschalten der Lichtquelle 19 durch die Steuereinheit 27, sobald das "OVERFLOW"-Signal ein Unterschreiten des Sollwertes durch den Istwert signalisiert.
Ein unerwünschtes Wiedereinschalten der Lichtquelle 19 in Fällen, in denen sich niemand in dem betreffenden Raum aufhält, wird durch die Verwendung des Sensors 37 zur Personenerfassung vermieden.
Findet lediglich ein Ein/Aus-Schalter 33 Verwendung, so kann der Fall auftreten, daß nach einem Ausschalten der Lichtquelle 19 aufgrund eines entsprechenden "OVERFLOW"-Signals die Person den Raum verläßt, ohne den Ein/Aus-Schalter 33 in seiner Funktion als Ausschalter zu betätigen. Das heißt, die Steuereinheit 3
bleibt nach wie vor "aktiviert", so daß bei einem erneuten Unterschreiten des Sollwertes durch den Istwert, beispielsweise bei Eintritt der Dämmerung, ein unnötiges Einschalten der Lichtquelle 19 erfolgt.
Um dies zu vermeiden, ist in der Steuereinheit 27 eine Wiedereinschaltsperre 39 vorgesehen, die über einen Schalter 41 aktivierbar bzw. deaktivierbar ist.
&iacgr;&ogr; Das Steuergerät 3 kann an einer zentralen Stelle ggf. mit weiteren Steuergeräten installiert werden, wodurch dieses leicht zugänglich ist. Alternativ kann das Steuergerät 3 jedoch auch z.B. in der Nähe des betreffenden Lichtschalters angebracht oder in diesen integriert sein. Schließlich besteht auch die Möglichkeit, das Steuergerät in eine Lichtquelle zu integrieren, wodurch geringere Leitungslängen für den Sensor 35 und den Sollwertgeber 11 erreichbar sind. Bei einer Kette von Lichtquellen 19 können dann die abriefen Lichtquellen mit denjenigen verbunden sein, in die das Steuergerät integriert ist.

Claims (20)

Konstantlichtregler Schutzansprüche
1. Steuergerät für wenigstens eine Lichtquelle mit
a) zumindest einem Istwert-Eingang für das Zuführen eines von der Beleuchtungsstärke abhängigen Signals wenigstens eines Sensors zu einem Regler,
b) einem Sollwert-Eingang für das Zuführen eines Sollwertsignals eines Sollwertgebers für die Beleuchtungsstärke am Ort des wenigstens einen Lichtsensors zu dem Regler und
c) einem mit dem Steuersignalausgang des Reglers verbundenen Ausgang zur Ansteuerung wenigstens einer in ihrer Lichtleistung steuerbaren Lichtquelle derart,
d) daß die Beleuchtungsstärke am Ort des wenigstens ' einen Lichtsensors auch bei sich verändernder Fremdlichtstärke der dem Sollwert entsprechenden Beleuchtungsstärke ist.
2. Steuergerät nach Anspruch 1, bei der ein weiterer Ausgang vorgesehen ist, mittels welchem die steuerbare Lichtquelle von ihrer Energieversorgung trennbar ist.
3. Steuergerät nach Anspruch 2, bei der der weitere Ausgang mit einem steuerbaren elektronischen oder elektromechanischen Schalter verbunden ist.
4. Steuergerät nach Anspruch 3, bei der zur Ansteuerung des steuerbaren Schcilters eine Steuereinheit vorgesehen ist.
5. Steuergerät nach Anspruch 4, bei der ein Eingang der Steuereinheit mit einem "OVERFLOW"-Ausgang des Reglers verbunden ist, dessen Ausgangssignal der Differenz zwischen dem Istwert und dem Sollwert entspricht oder proportional ist.
6. Steuergerät nach Anspruch 5, bei der die Steuereinheit den Schalter in den offenen Zustand steuert, wenn das "OVERFLOW"-Signal für länger als eine vorbestimmte Zeitspanne ein Überschreiten des Sollwertes durch den Istwert anzeigt.
7. Steuergerät nach einem der Ansprüche 4 bis 6, bei der ein weiterer Eingang der Steuereinheit mit einem Schaltereingang verbunden ist, welcher mit einem Ein/Aus-Schalter verbindbar ist.
8. Steuergerät nach Anspruch 7, bei der die Steuereinheit so ausgebildet ist, daß nach einem Schließen Ein/Aus-Schalters der steuerbare Schalter in den geschlossenen Zustand gesteuert wird und eine Regelung der Lichtleistung der zumindest einen Lichtquelle erfolgt.
9. Steuergerät nach Anspruch 8, bei der der Ein/Aus-Schalter als Taster ausgebildet ist, welcher mit einem bistabilen Kippglied der Steuereinheit verbunden ist.
10. Steuergerät nach Anspruch 8 oder 9, bei der die Steuereinheit so ausgebildet ist, daß nach einem Schließen des Ein/ Aus-Schalters der steuerbare Schalter nur dann in den geschlossenen Zustand gesteuert wird, wenn das "OVERFLOW"-Signal ein Überschreiten des Istwertes durch den Sollwert anzeigt.
1*
11. Steuergerät nach einem der Ansprüche 4 bis 10, bei der ein Eingang der Steuereinheit mit einem Sensor-Schalteingang verbunden ist, an welchen ein Sensor zur Erfassung der Anwesenheit einer Person im Erfassungsbereich des Sensors anschließbar ist.
12. Steuergerät nach Anspruch 11, bei der die Steuereinheit so ausgebildet ist, daß der steuerbare Schalter in den geschlossenen Zustand gesteuert wird, wenn das Sensorsignal eine im Erfassungsbereich befindliche Person anzeigt und der Ein/Aus-Schalter in seiner Funktion als Einschalter betätigt wurde.
13. Steuergerät nach Anspruch 12, bei der die Steuereinheit so ausgebildet ist, daß der steuerbare Schalter nur dann in den geschlossenen 2!ustand gesteuert wird, wenn zusätzlich das "OVERFLOW'-Signal ein Überschreiten des Istwertes durch den Sollwert anzeigt.
14. Steuergerät nach einem der Ansprüche 4 bis 13, bei der in der Steuereinheit eine Wiedereinschaltsperre vorgesehen ist, welche nach einem Schließen steuerbaren Schalters und einem darauffolgenden öffnen aufgrund eines aktiven "OVERFLOW"-Signals aktivierbar ist und dann bei einem erneuten Unterschreiten des Sollwertes (inaktives "OVERFLOW"-Signal) durch den Istwert ein erneutes Schließen des steuerbaren Schalters verhindert.
15. Steuergerät nach Anspruch 14, bei der die Wiedereinschaltsperre mittels eines» Schalters aktivierbar oder deaktivierbar ist.
16. Beleuchtungseinrichtung mit einem Steuergerät nach einem der vorstehenden Ansprüche, zumindest einer mit dem Steuergerät verbundenen, in ihrer Lichtleistung steuerbaren Lichtquelle,
wenigstens einem mit dem Steuergerät verbundenen Lichtsensor und einem mit dem Steuergerät verbundenen Sollwertgeber.
17. Beleuchtungseinrichtung nach Anspruch 16 mit einem mit dem Steuergerät verbundenen Ein/Aus-Schalter.
18. Beleuchtungseinrichtung nach Anspruch 16 oder 17 mit einem mit dem Steuergerät verbunden Sensor zur Erfassung der Anwesenheit einer Person.
19. Beleuchtungseinrichtung nach einem der Ansprüche 16 bis 18, bei der der Sollwertgeber als Kombination eines einen die maximal möglichen Sollwert bestimmenden Stellgliedes und eines den gewünschten Sollwert bestimmenden Stellgliedes ausgebildet ist.
20. Beleuchtungseinrichtung nach einem der Ansprüche 16 bis 19, dadurch gekennzeichnet,
daß das Steuergerät 3 in eine Lichtquelle oder in eine Verteilung integriert ist.
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