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DE933726C - Filteratemschutzgeraet - Google Patents

Filteratemschutzgeraet

Info

Publication number
DE933726C
DE933726C DED14310A DED0014310A DE933726C DE 933726 C DE933726 C DE 933726C DE D14310 A DED14310 A DE D14310A DE D0014310 A DED0014310 A DE D0014310A DE 933726 C DE933726 C DE 933726C
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
filter
breathing apparatus
mask
breathing
respiratory protection
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired
Application number
DED14310A
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Draegerwerk AG and Co KGaA
Original Assignee
Draegerwerk AG and Co KGaA
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Draegerwerk AG and Co KGaA filed Critical Draegerwerk AG and Co KGaA
Priority to DED14310A priority Critical patent/DE933726C/de
Application granted granted Critical
Publication of DE933726C publication Critical patent/DE933726C/de
Expired legal-status Critical Current

Links

Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A62LIFE-SAVING; FIRE-FIGHTING
    • A62BDEVICES, APPARATUS OR METHODS FOR LIFE-SAVING
    • A62B23/00Filters for breathing-protection purposes
    • A62B23/02Filters for breathing-protection purposes for respirators

Landscapes

  • Health & Medical Sciences (AREA)
  • General Health & Medical Sciences (AREA)
  • Business, Economics & Management (AREA)
  • Emergency Management (AREA)
  • Respiratory Apparatuses And Protective Means (AREA)

Description

  • Filteratemschutzgerät Die bekannten Atemschutzgeräte bestehen aus einer Atemschutzmaske, die ein Atemschutzfilter trägt. Das Atemschutzfilter wird dabei meist durch Schraubverbindung mit der Maske verbunden. Bei diesen Geräten besteht zunächst der Nachteil, daß das Atemschutzfilter von der Maske getragen wird und damit die Maske belastet. Ein weiterer Nachteil besteht darin, daß das Atemschutzfilter das Gesichtsfeld des Maskenträgers beeinträchtigt. Um eine Belastung der Maske und eine Beeinträchtigung des Gesichtsfeldes nach Möglichkeit einzuschränken, ist man bestrebt, das Atemschutzfilter möglichst klein und leicht auszubilden. Dadurch ergibt sich wiederum der Nachteil, daß das Filtermaterial, wie z. B. ein Staubfilter, einen verhältnismäßig hohen Widerstand besitzt, der nur durch eine starke Vergrößerung der Filterfläche gesenkt werden könnte, die eben wegen der aufgezeigten Schwierigkeiten nicht möglich ist. Ferner ist ein insbesondere zum Schutz gegen Staub dienendes Filteratemschutzgerät bekanntgeworden, das aus einer Atemschutzmaske und einem mit der Maske durch einen Schlauch verbundenen, an der Kopfbedeckung des Gerätträgers befestigten Filter besteht.
  • Die Erfindung betrifft ein Atemschutzgerät, das die Nachteile der bekannten Geräte nicht besitzt, das leistungsfähig ist und den Gerätträger bei seiner Arbeit möglichst wenig behindert. Die Erfindung betrifft ein Atemschutzgerät, insbesondere ein Staubfiltergerät. Die Erfindung besteht darin, daß am hinteren Teil einer Kopfbedeckung, wie eines Helmes, eine Leitung angeordnet ist, an der ein oder mehrere Atemschutzfilter lösbar angeschlossen sind. Bei vielen Arbeiten müssen die Gerätträger einen Helm, eine Mütze od. dgl. tragen, die gemäß der Erfindung zur Befestigung einer Leitung dienen, an der ein oder mehrere Filter beispielsweise durch Verschraubung angeschlossen werden können. Die Leitung kann dabei aus einer Rohrleitung oder einer Schlauchleitung bestehen. Eine Rohrleitung wird zweckmäßig der Kopfform angepaßt. Damit die Atemschutzfilter nicht allein die Rohrleitung bzw. Schlauchleitung belasten, ist es vorteilhaft, an dem Helm Halterungsmittel für die AtemschutZfilter anzuordnen. Diese können beispielsweise aus Klemmblechen bestehen, zwischen die das Atemschutzfilter eingeklemmt wird.
  • Insbesondere bei Staubschutzgeräten ist es vorteilhaft, die Filtereinsätze von einem Grobstaubfilter zu umgeben. Dieses kann beispielsweise beutelartig ausgebildet sein und aus nachgiebigem Gewebe, wie Textilgewebe od. dgl., bestehen. Dabei wird das Grobstaubfilter zweckmäßig rüttelbar oder schüttelbar ausgebildet, so daß es von Zeit zu Zeit durch Rütteln bzw. Schütteln von anhaftendem Staub befreit werden kann.
  • Wenn das Grobstaubfilter aus einem nachgiebigen Material besteht, kann ein Stützgerüst vorgesehen sein, das beispielsweise die Atemschutzfilter umgibt und einen bestimmten Abstand zwischen dem Grobstaubfilter und den Atemschutzfiltern einhält. Das Stützgerüst kann dabei aus einer Spiralfeder bestehen. Diese Bauform hat den Vorteil, daß die Spiralfeder gleichzeitig als Schütteleinrichtung dient. Das Grobstaubfilter wird sich um die Spiralfeder meist in einer faltigen Form legen. Durch Ziehen und Loslassen an dem einen oder anderen Ende der Spiralfeder wird durch das Zurückschnellen der Feder der Beutel gerüttelt und der Staub abgeworfen. .
  • Die Verbindung zwischen der Leitung, an der das Atemschutzfilter angeschlossen ist,. und der Atemmaske kann über Stirn oder Nase geführt sein und aus einem einzigen Rohr bestehen. Eine andere Bauform besteht darin, daß die die Atemschutzfilter tragende, an der Kopfbedeckung befestigte Leitung an ihrem einen oder beiden Enden über einen oder zwei Atemschläuche, die seitlich am Gesicht vorbeiführen, mit der Maske verbunden ist.
  • In der Zeichnung ist eine Ausführungsform der Erfindung schematisch dargestellt, und zwar zeigt Abb. i eine Seitenansicht und Abb. 2 eine Aufsicht teilweise im Schnitt.
  • Das Ausführungsbeispiel zeigt dabei ein Staubschutzgerät, das beispielsweise am Lederhelm i eines Bergmannes befestigt ist. Dieser trägt an seinem hinteren Teil das Metallrohr 2, das der Helmform angepaßt ist. Mit dem Metallrohr sind die Feinstaubfilter 3 lösbar - beispielsweise durch Einschrauben - verbunden. Die Feinstaubfilter liegen senkrecht zur Darstellungsebene der Abb. 2. An Stelle der drei gezeichneten Feinstaubfilter können auch nur zwei oder eins oder auch mehrere treten. Die Feinstaubfilter 3 werden von einem gemeinsamen Grobstaubfilter 4 umgeben. Das Grob-Staubfilter besteht dabei aus einem Beutel aus Textilgewebe und wird durch die Spiralfeder 4a gespreizt, so daß es in genügendem Abstand von den Feinstaubfiltern 3 liegt. Durch Ziehen und Loslassen der Enden der Spiralfedern wird das Grobstaubfilter 4 beim Zurückschnellen der Feder von anhaftendem Staub befreit. Der Staub kann auch durch Abklopfen vom Grobstaubfilter beseitigt werden.
  • Das Metallrohr 2 geht an seinen beiden Enden in die Krümmer 5 über, von denen Atemschläuche 6 zur Halbmaske 7 führen. Dort greifen die Atemschläuche symmetrisch an, so daß die Maske entlastet ist. Die Anordnung kann auch so getroffen sein, daß die Maske durch die Atemschläuche am Gesicht gehalten wird.

Claims (7)

  1. PATENTANSPRÜCHE: i. Filteratemschutzgerät, insbesondere zum Schutze gegen Staub, bestehend aus einer Atemschutzmaske und einem mit der Maske durch einen Schlauch verbundenen, an der Kopfbedeckung des Gerätträgers befestigten Filter, dadurch gekennzeichnet, daß am hinteren Teil der Kopfbedeckung (i) eine Leitung (2) angeordnet ist, an die das oder die Atemschutzfilter (3) lösbar angeschlossen sind.
  2. 2. Atemschutzgerät nach Anspruch i, dadurch gekennzeichnet, daß die Atemschutzfilter von am Helm angeordneten Halterungsmitteln, wie Klemmbacken od. dgl., gehalten sind.
  3. 3. Atemschutzgerät nach Anspruch i oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Atemschutzfilter (3) von einem Grobstaubfilfier (4) umgeben sind.
  4. 4. Atemschutzgerät nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Grobstaubfilter (4) rüttel- oder schüttelbar ausgebildet ist.
  5. 5. Atemschutzgerät nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Grobstaubfilter (4) von einem Stützgerüst (4a) getragen wird.
  6. 6. Atemschutzgerät nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Stützgerät (4a) aus einer Spiralfeder besteht.
  7. 7. Atemschutzgerät nach einem der Ansprüche i bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Leitung zur Atemmaske über Stirn und Nase geführt ist. B. Atemschutzgerät nach einem der Ansprüche i bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die die Ate-mschutzfilter (3) tragende Leitung (2) an einem oder beiden Enden über ein oder zwei seitlich am Gesicht vorbeiführende Atemschläuche (6) mit der Maske (7) verbunden ist. Angezogene Druckschriften: Deutsche Patentschrift Nr. 707 974.
DED14310A 1953-02-10 1953-02-10 Filteratemschutzgeraet Expired DE933726C (de)

Priority Applications (1)

Application Number Priority Date Filing Date Title
DED14310A DE933726C (de) 1953-02-10 1953-02-10 Filteratemschutzgeraet

Applications Claiming Priority (1)

Application Number Priority Date Filing Date Title
DED14310A DE933726C (de) 1953-02-10 1953-02-10 Filteratemschutzgeraet

Publications (1)

Publication Number Publication Date
DE933726C true DE933726C (de) 1955-09-29

Family

ID=7034690

Family Applications (1)

Application Number Title Priority Date Filing Date
DED14310A Expired DE933726C (de) 1953-02-10 1953-02-10 Filteratemschutzgeraet

Country Status (1)

Country Link
DE (1) DE933726C (de)

Citations (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE707974C (de) * 1937-01-17 1941-07-09 Bernh Draeger Filteratemschutzgeraet, insbesondere zum Schutz gegen Staub

Patent Citations (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE707974C (de) * 1937-01-17 1941-07-09 Bernh Draeger Filteratemschutzgeraet, insbesondere zum Schutz gegen Staub

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