DE9320011U1 - Faltschachtel mit ausklappbarer Schüttrinne - Google Patents
Faltschachtel mit ausklappbarer SchüttrinneInfo
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Description
TER MEER - MÜLLER - stfelflMfelSTEJft ^PAR-EKlER * * : Gundlach
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Die Erfindung betrifft eine Faltschachtel, insbesondere für pulverförmiges
Gut, mit einer ausklappbaren Schüttrinne, die in einer doppellagigen Wand der Schachtel zwei in beiden Wand-Lagen deckungsgleich durch Perforationen,
Schnittlinien und Faltlinien begrenzte Felder umfaßt, deren eine senkrechte Schnittlinie entlang dem Rand der doppellagigen Wand verläuft und
deren eine waagerechte Faltlinie im wesentlichen waagerecht vom unteren Ende der Schnittlinie ausgeht, mit einer an das innere Feld angrenzenden,
abgewinkelten Klappe, die von innen an der angrenzenden Schachtelwand anliegt.
Eine derartige Faltschachtel ist beispielsweise aus dem DE-GM 72 15 722 bekannt.
Diese bekannte Lösung bot den Vorteil, daj3 aus einem zusammenhängenden
Zuschnitt ein Karton mit Schüttverschluß in verhältnismäßig kostengünstiger Weise hergestellt werden kann. Der bekannte Verschluß ist jedoch
nach dem ersten Öffnen und anschließenden Wiederverschließen nicht mehr vollständig dicht. Die an die beiden deckungsgleichen Fejder angrenzende
Klappe, die beim Herausklappen der Felder eine senkrechte Seitenwand zu diesen bildet und damit die Schüttrinne vervollständigt, liegt lose vor der inneren
Schachtelwand, so daß das in der Schachtel befindliche Gut zwischen der Schachtelwand und der Klappe hindurch austreten kann. Das erfordert
zum einen, die Schachtel stets in der senkrechten Stellung zu halten. Im übrigen führt es bei hygroskopischen Schüttgütern zu einer unerwünschten
Feuchtigkeitsaufnahme und anschließender Verklumpung.
Es sind daher bei Faltschachteln auch Schüttverschlüsse bekannt, die durch
Metall- oder Kunststoffeinsätze gebildet werden, die zumindest teilweise dichter schließen. Angesichts der heute geltenden Vorschriften und Vorstelhingen
zur Müllbeseitigung sind jedoch Verpackungen, die zum einen aus Karton und darüberhinaus aus Metall oder Kunststoff bestehen, unerwünscht.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Faltschachtel der gattungsgemäßen
Art zu schaffen, die einen aus dem Kartonzuschnitt der Schachtel gebildeten, auch nach dem ersten Öffnen dicht schließenden
Schüttverschluß aufweist.
TER MEER - MÜLLER - SYElMtölfelSTßR tfRARTNER* ·· Gundlach
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäj3 bei einer Faltschachtel der obigen Art
dadurch gelöst, daß die abgewinkelte Klappe aus einer abgewinkelten Lasche
ausgeschnitten ist, die von innen gegen die angrenzende Schachtelwand geklebt ist und an die in Höhe der Schachteloberkante über eine Faltlinie eine
nach innen und unten umgeklappte Faltlasche angrenzt, die von innen auf die Lasche geklebt ist.
Durch die Faltlasche, die weitere Lasche, aus der die Klappe ausgeschnitten
ist, und die Schachtelwand wird somit eine geschlossene Kammer gebildet, in die die Klappe beim Schließen des Schüttverschlusses eingeschoben werden
kann. Daher ist es nicht mehr möglich, daJ3 Schüttgut zwischen der Klappe und der Schachtelwand austritt oder Feuchtigkeit auf diesem Wege
eintritt.
Vorzugsweise ist mit der Faltlasche, im weiteren Verlauf "erste Faltlasche"
genannt, eine zweite Faltlasche verbunden, die an die erste Faltlasche seitlich angrenzt und gemeinsam mit dieser nach innen und unten umklappbar ist
und von innen gegen die innere Lage der doppellagigen Wand der Schachtel geklebt ist. Diese zweite Faltlasche weist einen Ausschnitt auf, der in Form
und Größe den beiden doppellagigen Feldern entspricht. Diese zweite Faltlasche dient vor allem zur Abstützung und Stabilisierung der ersten Faltlasche
und der diese tragenden Lasche, die durch Ausschneiden der Klappe und des für deren Bewegung erforderlichen Zwischenraums geschwächt ist.
Die abgewinkelte Klappe fällt vorzugsweise am oberen Rand von der doppellagigen
Wand her bogenförmig ab, hat also insgesamt im wesentlichen die Form eines Viertelkreises. Am Ende dieses Bogens befindet sich eine vorspringende
Rastnase sowie anschließend ein vorspringender Anschlag. Durch Rastnase und Anschlag kann die Schüttrinne in der geöffneten Stellung verriegelt werden.
Das obere Ende der senkrechten Schnittlinie und die im wesentlichen waagerechte
untere Faltlinie, die die Schütten-Felder begrenzen, sind vorzugsweise durch einen Kreisbogen verbunden, so daß die Felder im wesentlichen
die Form eines Viertelkreises aufweisen. Das innere Feld weist im Bereich der bogenförmigen Schnittlinie eine vorspringende Rastnase auf, mit der
Schütte beim Schließen hinter der äußeren Lage der doppellagigen Wand
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verrastet werden kann. In der äußeren Lage der doppellagigen Wand befindet
sich angrenzend an den bogenförmigen Rand des äußeren Feldes eine ausgeschnittene
Fingeröffnung.
Im folgenden werden bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand
der beigefügten Zeichnungen näher erläutert.
Fig. 1 zeigt in perspektivischer Darstellung eine Faltschachtel mit
ausgeklappter Schüttrinne;
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Fig. 2 zeigt einen Karton-Zuschnitt für eine erfindungsgemäße Faltschachtel.
Figur 1 zeigt eine aufrecht stehende, quaderförmige Faltschachtel mit einer
ausgeklappten Schüttrinne 10, die sich im oberen Bereich einer schmalseitigen Wand 12 der Faltschachtel befindet. Die Wand 12 besteht zumindest teilweise
aus zwei übereinandergeklebten Karton-Lagen. Neben dieser doppellagigen
Wand 12 spielt im Zusammenhang mit der Erfindung die in Figur 1 nicht gezeigte, breitseitige Wand 14 eine Rolle, die in Figur 1 nur durch einen
Pfeil angedeutet Ist. Die beiden anderen senkrechten Wände tragen die Bezugsziffern 16 und 18.
Der in Figur 2 gezeigte Zuschnitt umfaßt im Mittelbereich wiederum die breiten,
senkrechten Wände 14 und 16, die zwischen diesen liegende schmalseitige Wand 18, und zwei senkrechte, streifenförmige Flächen, die die äußere
Lage 12a und die innere Lage 12b der in Figur 1 gezeigten Wand 12 bilden.
An die senkrechten Wände 14,16,18 und auch an die äußere Lage 12a der
Wand 12 grenzen nach oben und unten über nicht bezeichnete Faltlinien Klappen 20,22,24,26,28,30,32,34 an, die in üblicher Welse zur Bildung von
Boden und oberer Wand der Schachtel übereinandergeschlagen und miteinander verklebt werden. Insoweit entspricht die Schachtel herkömmlichen
Lösungen, so daß nähere Erläuterungen nicht erforderlich sind.
Wie Figur 2 auf der rechten Seite zeigt, befindet sich im oberen Bereich der
äußeren Lage 12a der doppellagigen Schachtel-Wand ein etwa viertelkreisförmiges
Feld 36, das durch eine mit dem linken Rand der Lage 12a zusam-
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menfallende, senkrechte Schnittlinie 38, eine im wesentlichen waagerechte,
vom unteren Ende der Schnittlinie 38 ausgehende Faltlinie 40 und eine die freien Enden der beiden Linien 38,40 verbindende, bogenförmige Schnittlinie
42 begrenzt ist, die durch einzelne, aufreij3bare Verbindungspunkte unterbrochen
ist. Angrenzend an diese bogenförmige Schnittlinie 42 ist ein Ausschnitt 44 in dem Material der äußeren Lage 12a vorgesehen, der es gestattet,
das Feld 36 an seinem bogenförmigen Rand mit einer Fingerspitze zu erfassen und nach vorne zu ziehen, so daJ3 die Schnittlinie 38 aufreißt und
das Feld 36 nach vorne ausgeklappt werden kann. Auch diese Merkmale sind im Stand der Technik im wesentlichen bekannt.
Innerhalb der inneren Lage 12b der Wand 12 befindet sich ein weiteres, im
wesentlichen viertelkreisförmiges Feld 46, das beim Schließen der Schachtel, also beim Übereinanderlegen und Verkleben der beiden Lagen 12a und
12b deckungsgleich zu dem äußeren Feld 36 liegt. Diese innere Feld weist als untere Abgrenzung eine im wesentliche waagerechte, gegebenenfalls auch
leicht vom linken Rand der Lage 12b ansteigende Faltlinie 48 und eine von deren freiem Ende bogenförmig zum linken Rand (Figur 2) der inneren Lage
12b aufsteigende Schnittlinie 50 auf. Am linken, senkrechten Rand des FeI-des
46 befindet sich eine Faltlinie 52, über die eine Klappe 54 an das Feld 46 angrenzt. Diese Klappe 54 bildet bei ausgezogener Schüttrinne die in Figur 1
gezeigte senkrechte Seitenwand der Schüttrinne, während die übereinandergeklebten
Felder 36,40 den Boden der Schüttrinne darstellen.
Erfindungsgemäß ist die Klappe 54 aus einer Lasche 56 ausgeschnitten, die
über eine senkrechte Faltlinie 58 an den seitlichen, linken Rand der inneren Lage 12b angrenzt. Da in dem hier besprochenen Bereich wiederholte Faltungen
erforderlich sind und mehrere Materiallagen übereinander gelangen, ist das Material im Bereich der Faltlinie 58 durch mehrere Perforationslinien
besonders biegsam gemacht worden. Die Klappe 54, die nach dem Aufrichten und Verkleben der Schachtel über die Faltlinie 58 rechtwinklig gegenüber
dem Feld 46 abgewinkelt ist, bildet im in Figur 2 gezeigten Zuschnitt mit diesem zusammen im wesentlichen einen Halbkreis. Sie ist an der unteren
Seite in Figur 2 durch eine leicht nach links ansteigende Schnittlinie 60 und oberhalb des oberen bogenförmigen Randes durch einen Zwischenraum 62
von der Lasche 56 getrennt, der den notwendigen Bewegungsspielraum der Klappe 54 beim Ausziehen der Schüttrinne gewährleistet.
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Die Lasche 56 liegt nach dem Aufrichten und Verkleben der Faltschachtel
von innen gegen die senkrechte Wand 14 an und ist mit dieser verklebt.
In Höhe der mit 64 bezeichneten Oberkante der Faltschachtel grenzen an die
Lasche 56 und die innere Lage 12b über Faltlinien 66,68 zwei Faltlaschen 70,72 an, die auch ihrerseits über eine Faltlinie 74 verbunden sind. Der Bereich
dieser Faltlinie ist ebenso wie derjenige der oben erwähnten Faltlinie 58 durch Perforationslinien besonders biegsam gemacht worden. Beim Aufrichten
der Schachtel werden die Faltlaschen 70,72 um die Faltlinien 66,68 nach unten und innen umgeklappt und auf der Lasche 56 bzw. der inneren
Lage 12b der Wand 12 festgeklebt.
In der zweiten Faltlasche 72, die auf die innere Lage 12b gelangt, befindet
sich ein etwa viertelkreisförmiger Ausschnitt 76, der nach dem Umfalten und Verkleben über das Feld 46 gelangt und damit die Schüttenöffnung freigibt.
Die im wesentlichen geschlossene Faltlasche 70 wird auf die Lasche 56 geklebt, ohne daß jedoch eine Klebeverbindung zwischen der Faltlasche 70
und der Klappe 54 hergestellt wird.
Da die Lasche 56 von innen auf die Wand 14 der Schachtel geklebt wird, und
da im übrigen die Faltlasche 70 von innen auf die Lasche 56 geklebt wird, entsteht hier ein Verbund aus drei übereinanderliegenden Lagen, deren innere
die Lasche 56 ist. Es wird daher eine geschlossene Kammer gebildet, aus der die Klappe 54 herausgezogen und in die diese zurückgeschoben werden
kann. Es besteht nicht mehr die Möglichkeit, daß zwischen der Wand 14 und der Klappe 54 Schüttgut austritt oder Feuchtigkeit eindringt.
Die Klappe 54 weist an ihrem nicht bezeichneten, bogenförmigen, nach links
in Figur 2 abfallenden Rand zunächst eine vorspringende Rastnase 78 und sodann einen vorspringenden Anschlag 80 auf. Dadurch wird es ermöglicht, die
ausgeklappte Schüttrinne in der geöffneten Stellung zu verriegeln, indem die äußere Lage 12a im Bereich der oberen Schnittlinie 42 von der Rastnase 78
und dem Anschlag 80 eingefaßt wird.
Von der bogenförmigen Schnittlinie 50, die das innere Feld 46 begrenzt,
springt eine weitere Rastnase 82 vor. Da die bogenförmige Schnittlinie 42 des äußeren Feldes 36 einen entsprechenden Vorsprung bzw. Ausschnitt
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nicht aufweist, kann die Rastnase beim Schließen der Schüttrinne hinter der
äußeren Lage 12a verrastet werden.
Soweit im vorliegenden Zusammenhang Begriffe wie "oben", "unten" etc. verwendet
worden sind, beziehen sie sich auf die aufrechte, bestimmungsgemä-J3e Stellung der Schachtel sowie die Darstellung der Schachtel in Figur 1 und
2.
Claims (6)
1. Faltschachtel, insbesondere für pulverförmiges Gut, mit einer ausklappbaren
Schüttrinne, die in einer doppellagigen Wand der Schachtel zwei in beiden Wand-Lagen deckungsgleich durch Perforationen, Schnittlinien und Faltlinien
begrenzte Felder (36,46) umfaßt, deren eine senkrechte Schnittlinie (38) entlang dem Rand der doppellagigen Wand (12) verläuft und deren waagerechte
Faltlinie (40,48) im wesentlichen waagerecht vom unteren Ende der Schnittlinie ausgeht, mit einer an das innere Feld (46) angrenzenden, abgewinkelten
Klappe (54), die von innen an der angrenzenden Schachtelwand (14) anliegt, dadurch gekennzeichnet, daß die abgewinkelte Klappe (54) aus
einer abgewinkelten Lasche (56) ausgeschnitten ist, die von innen gegen die angrenzende Schachtel-Wand (14) geklebt ist und an die in Höhe der
Schachteloberkante (64) über eine Faltlinie (66) eine nach innen und unten umgeklappte Faltlasche (70) angrenzt, die von innen auf die Lasche (56) geklebt
ist.
2. Faltschachtel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daJ3 an die Faltlasche
(70) eine zweite Faltlasche (72) seitlich angrenzt, die gemeinsam mit dieser nach innen und unten umgeklappt und von innen gegen die innere Lage
(12b) der doppellagigen Wand (12) geklebt ist und die deckungsgleich zu den beiden übereinanderliegenden Feldern (36,46) einen Ausschnitt (76)
aufweist.
3. Faltschachtel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daJ3 die
abgewinkelte Klappe (54) am oberen Rand von der doppellagigen Wand (12) her kreisbogenförmig abfällt und am Ende des Bogens eine vorspringende
Rastnase (78) sowie einen vorspringenden Anschlag (80) aufweist.
4. Faltschachtel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch ge
kennzeichnet, daß die doppellagigen Felder (36,46) durch eine untere, im
wesentlichen waagerechte Faltlinie (40,48) und eine vom freien Ende der Faltlinie zum oberen Ende der senkrechten Schnittlinie (38) des äußeren
Feldes (36) verlaufende Schnittlinie (42,50) begrenzt sind.
5. Faltschachtel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch ge
kennzeichnet, daß das innere Feld (46) im Bereich der Schnittlinie (50) eine
vorspringende Rastnase (82) aufweist.
TER MEER - MÜLLER - STEINWIE ISTßR &P^ARJNER··; Gundlach
6. Faltschachtel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch ge
kennzeichnet, daJ3 die äußere Lage (12a) der doppellagigen Wand (12) angrenzend
an das Schütten-Feld (36) eine ausgeschnittene Fingeröffnung (44) aufweist.
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