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DE9315679U1 - Fugenverschluß - Google Patents

Fugenverschluß

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DE9315679U1
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DE
Germany
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closure
joint
angle
particular according
joint closure
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DE9315679U
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Illbruck GmbH
Original Assignee
Illbruck GmbH
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04BGENERAL BUILDING CONSTRUCTIONS; WALLS, e.g. PARTITIONS; ROOFS; FLOORS; CEILINGS; INSULATION OR OTHER PROTECTION OF BUILDINGS
    • E04B1/00Constructions in general; Structures which are not restricted either to walls, e.g. partitions, or floors or ceilings or roofs
    • E04B1/62Insulation or other protection; Elements or use of specified material therefor
    • E04B1/66Sealings
    • E04B1/68Sealings of joints, e.g. expansion joints
    • E04B1/681Sealings of joints, e.g. expansion joints for free moving parts

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Physics & Mathematics (AREA)
  • Electromagnetism (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Cartons (AREA)
  • Seal Device For Vehicle (AREA)
  • Glass Compositions (AREA)

Description

Fugenverschluß
Die Erfindung betrifft einen Fugenverschluß, bspw. zur Abdeckung einer Fuge zwischen zwei Bauwerkskörpern, mit einem Verschlußrücken und Verschlußseitenteilen zur Befestigung an dem einen und dem anderen Bauwerkskörper,
Zu einem solchen Fugenverschluß ist bspw. auf einen Stand der Technik gemäß der US-PS 3 323 426 zu verweisen. Dieser bekannte Fugenverschluß besitzt im Inneren einen verstrebungsartigen Aufbau, welcher, da ein elastisches Material gewählt ist, als Federvorspannung in eine Expansionslage des Fugenverschlusses gleichzeitig dient. Dieser Verschluß ist jedoch stirnseitig so ausgebildet, daß er im wesentlichen verschlossen ist. Die Expandierbarkeit des Fugenverschlusses ist hierdurch begrenzt. Auch ist ein unbeabsichtigtes Zuputzen des Verschlusses, bspw. bei einem Bauwerk möglich.
Ausgehend von diesem Stand der Technik ist es ein Ziel der Erfindung, einen Fugenverschluß anzugeben, der bei möglichst einfachem Aufbau eine relativ große Erweiterung und auch Verengung der Fuge mit vollziehen kann und wobei möglichst ein unbeabsichtigtes Zuputzen des Fugenverschlusses nicht gegeben ist.
Dieses Ziel ist zunächst und im wesentlichen beim Gegenstand des Anspruches 1 erreicht, wobei darauf abgestellt ist, daß zwischen den Verschlußseitenteilen und beabstandet zu dem Verschlußrücken ein entfernbarer Verschlußstreifen angeordnet ist. Erfindungsgemäß ist ein Fugenverschluß geschaffen, der einen Hohlraum aufweist zwischen dem Verschlußrücken und dem Verschlußstreifen. Dieser Verschlußstreifen kann aber nach Einsetzen des Verschlusses und evtl. noch durchzuführender Verputzar-
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beiten am Bauwerk entfernt werden, so daß der Verschlußrücken die Fuge verschließt, ein relativ weites Arbeiten zwischen den Verschlußseitenteilen möglich ist und ein unbeabsichtigtes Zuputzen oder dgl. des Hohlraumes verhindert werden kann. In Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß die Verschlußseitenteile im Querschnitt gegensinnig ausgerichtete Winkelprofile sind, zu einem jeweiligen Anliegen an einer Eckkontur des Bauwerkkörpers, wobei sich jeweils ein Winkelabschnitt eines Winkelprofiles in Tiefenrichtung der Bauwerksfuge erstreckt. Die Winkelprofile ermöglichen ein definiertes Ansetzen des Fugenverschlusses an eine Ecke eines jeweiligen Bauwerkkörpers. Gegebenenfalls kann der Fugenverschluß so auch stirnseitig, an dem sich rechtwinklig zu dem in Tiefenrichtung erstreckenden Winkelabschnitt befestigt werden. Es ist auch bevorzugt, daß eine Halterung für den Verschlußstreifen mit den beiden Winkelprofilen klipsverbunden ist. Der Verschlußstreifen ist also bevorzugt nicht unmittelbar mit den beiden Winkelprofilen, was grundsätzlich auch eine mögliche Ausgestaltung 1st, abreißbar verbunden, sondern mit einer gesonderten Halterung, welche wiederum mit den beiden Winkelprofilen klipsverbunden ist. Der Verschlußstreifen kann weiter über eine Sollreißstelle mit der Halterung verbunden sein. Bspw. kann die Halterung mit dem Verschlußstreifen insgesamt als Extrusionsprofil ausgebildet sein, wobei der Anschluß des Extrusionsprofils an die Halterung über eine Dünnstelle realisiert ist, die aufreißbar ist. Es empfiehlt sich auch - vorzugsweise mittels der Halterung - an dem Fugenverschluß einen sich entgegengesetzt zu der Richtung, in welcher der Verschlußrücken angeordnet ist, sich erstreckenden Überstand auszubilden. Mittels dieses Überstandes ist ein Verputz-Anschlag an einer Bauwerkskörper-Vorderseite geschaffen. Gleichzeitig ist ein Höhen- bzw. Tiefenmaß für eine Verputzschicht hier-
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durch vorgebbar. Dadurch, daß zwei zueinander beabstandete Überstände bevorzugt ausgebildet sind, ist es möglich, den Verschlußstreifen zwischen diesen Überständen anzuordnen. Es kann also von beiden Seiten gegen diesen Überstand bspw. angeputzt werden und nachträglich dazwischen dann der - nicht überputzte - Verschlußstreifen zur Öffnung des Fugenverschlusses herausgerissen werden. In weiterer Ausgestaltung ist bevorzugt, daß ein Überstand mit einem Winkelprofil klipsverbunden ist. Auch empfiehlt es sich, daß an den sich senkrecht zu den in Tiefenrichtung der Bauwerksfuge erstreckenden Winkelabschnitten vorderseitig ein Armierungsgitter angeordnet ist. Dieses Armierungsgitter verbessert die Halterung des Putzes. Besonders bevorzugt ist es, daß ein Armierungsgitter mittels der Klipsverbindung zwischen einem Überstand und einem Winkelprofil gehaltert ist. Im einzelnen kann ein Winkelprofil aus einem Hartkunststoff bestehen, wobei weiterhin auch bevorzugt ist, daß der Verschlußrücken aus einem Weichkunststoff besteht. Bspw. bietet sich hinsichtlich des Verschlußrückens ein wei-
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eher Polypropylenwerkstoff an, bezüglich eines Winkelprofils dagegen ein Polystyrolwerkstoff. Darüber hinaus ist es fertigungstechnisch noch bevorzugt, daß der Verschlußrücken zusammen mit den Winkelprofilen einstückig extrudiert ist - wie auch die beiden Überstände, die im einzelnen auch eine Winkelform aufweisen, zusammen einstückig mit dem entfernbaren Verschlußstreifen extrudiert sind.
Nachstehend ist die Erfindung des weiteren anhand der beigefügten Zeichnung, die jedoch lediglich ein Ausführungsbeispiel darstellt, erläutert. Hierbei zeigt:
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Fig. 1 eine perspektivische, teilweise geschnittene Darstellung eines Fugenverschlusses zwischen zwei Bauwerksteilen, im unverputzten Zustand;
Fig. 2 eine Schnittdarstellung entlang der Linie II-II in Fig. 1, im verputzten Zustand;
Fig. 3 eine Einzeldarstellung der Winkelprofile mit anextrudiertem Verschlußrücken;
Fig. 4 eine Einzeldarstellung, im Querschnitt, der Überstände mit dazwischen befindlichem Verschlußstreifen.
Dargestellt und beschrieben ist ein Fugenverschluß 1 zur Abdeckung einer Fuge 2 zwischen zwei Bauwerkskörpern oder Bauwerksteilen 3f 4. Bspw. können dies Platten eines Plattenbau-Bauwerks sein.
Der Fugenverschluß besteht aus zwei Winkelprofilen 5, 6, an welche ein Verschlußrücken 19 einstückig anextrudiert ist. Der Verschlußrücken 19 besteht aus einem weichen Polypropylen und besitzt eine Gesamtlänge (im nicht gebogenen Zustand) von bspw. 2,5 cm. Die Winkelprofile 5, 6 besitzen in jedem Winkelabschnitt eine etwa gleiche Länge von ca. 2 bis 2,5 cm.
Diese Maßangaben sind jedoch nur beispielhaft, wenn auch bevorzugt. Grundsätzlich ist eine Anpassung der Maße bezüglich unterschiedlicher Fugen erforderlich, wobei aber eine gewisse übliche Bandbreite von Fugen mit einem Fugenverschluß etwa der angegebenen Maße abgedeckt werden kann.
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Die Winkelprofile 5, 6 besitzen jeweils einen Winkelabschnitt 7, der sich im Einbauzustand in Tiefenrichtung der Fuge 2 erstreckt und einen Winkelabschnitt 8 r der im Einbauzustand auf einer Vorderseite des Bauwerkskörpers 3 bzw. 4 angelegt ist.
Beide Winkelabschnitte 7, 8 können zur Befestigung des Fugenverschlusses 1 an den Bauwerksteilen 3, 4 herangezogen werden. Bspw. kann eine Verklebung vorgenommen werden. Andererseits ist auch nur eine gewisse temporäre Halterung erforderlich, da die eigentliche Verankerung durch das Verputzen erfolgen kann. Für diese temporäre Verankerung kann auch bereits eine gewisse elastische Rückstellkraft des Verschlußrückens 19 ausreichend sein. An dem Winkelabschnitt 7 ist zum Fugeninneren hin eine Aufnahme 9 ausgebildet, zur Klipshalterung eines Fußes 10 einer Halterung 11, an welche ein Überstand 11' angeformt ist. Die Halterung 11 besteht im einzelnen desgleichen aus einem Winkelprofil, mit unter sich etwa gleich langen Winkelabschnitten. Die Erstreckung der Winkelabschnitte der Halterung 11, von welchen einer den Überstand 11' bildet, entspricht absolut etwa der Hälfte bis ein Drittel der Erstreckung der Winkelabschnitte 7, 8.
Ein Winkelabschnitt der Halterung 11 erstreckt sich entgegen der Tiefenrichtung der Fuge 2 - im Einbauzustand - bzw. entgegen den Winkelabschnitten 7 r 8 des Fugenverschlusses, so daß zwischen einer Stirnseite 12 der Halterung 11 und einer Vorderseite 13 des Winkelabschnittes 8 eines Winkelprofils 5 ein Maß D im Einbauzustand gegeben ist.
Das Maß D schließt auch die Materialdicke des Winkelabschnittes der Halterung 11 ein, der sich parallel zu dem Winkelabschnitt 8 erstreckt. Aufgrund der - im wesentli-
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chen gleichen - Dicken der Winkelabschnitte 8 und der entsprechenden Winkelabschnitte der Halterung 11 sowie der unterschiedlichen Breitenersteckungen der in Rede stehenden Winkelabschnitte ist im übrigen auch, ausgehend von einer Vorderseite der Bauwerksteile 3, 4, eine doppelte Stufung zum Überstand 11' hin gegeben.
Dieses Maß D dient in der Praxis als Verputzmaß. In dieser Dicke ist der Bauwerkskörper 3 bzw. 4 zu verputzen.
Zwischen den beiden gegenüberliegend angeordneten Winkelprofilen der Halterung 11 ist ein Verschlußstreifen 14 angeordnet, der im Bereich der Stirnseiten 12 der Überstände 11' über Dünnstellen 15, 16 mit diesen Winkelprofilen der Halterung 11 verbunden ist. Die Dünnstellen 15, 16 sind so ausgebildet, daß der Verschlußstreifen abgerissen werden kann.
In die Aufnahme 9 zur Klipshalterung der Füße 10 der
Halterung 11 ist ein Armierungsgitter 17 eingelegt, das eben durch die Verklipsung gehaltert ist. Dieses Armierungsgitter 17 dient zur besseren Anhaftung des Putzes 18.
Geeigneterweise ist das Armierungsgitter 17 mit einer solchen Breite vorgesehen, die etwa der Erstreckung der Winkelabschnitte 8 in seitlicher Richtung entspricht.
Die Halterung 11 und die Winkelprofile 5, 6 können bspw.aus Polystyrol gefertigt sein. Desgleichen der Verschlußstreifen 14. Im einzelnen kann der Verschlußstreifen 14 zusammen mit der Halterung 11 extrudiert sein und weiter die Winkelprofile 5, 6 zusammen einstückig mit dem Verschlußrücken 19.
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Die in der vorstehenden Beschreibung, der Zeichnung und den Ansprüchen offenbarten Merkmale der Erfindung können sowohl einzeln als auch in beliebiger Kombination für die Verwirklichung der Erfindung von Bedeutung sein. Alle offenbarten Merkmale sind erfindungswesentlich. In die Offenbarung der Anmeldung wird hiermit auch der Offenbarungsinhalt der zugehörigen/beigefügten Prioritätsunterlagen (Abschrift der Voranmeldung) vollinhaltlich mit einbezogen.
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Claims (13)

g .. Ansprüche
1. Fugenverschluß (1), bspw. zur Abdeckung einer Fuge (2) zwischen zwei Bauwerkskörpern (3, 4), mit einem Verschlußrücken (19) und Verschlußseitenteile (5, 6), zur Befestigung an dem einen und dem anderen Bauwerkskörper (3f 4), dadurch gekennzeichnet, daß zwischen den Verschlußseitenteilen (5, 6) und beabstandet zu dem Verschlußrücken (19) ein entfernbarer Verschlußstreifen (14) angeordnet ist.
2. Fugenverschluß nach Anspruch 1 oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschlußseitenteile (5, 6) im Querschnitt gegensinnig ausgerichtete Winkelprofile (5, 6) sind, zu einem jeweiligen Anliegen an einer Eckkontur des Bauwerkskörpers (3, 4), wobei sich jeweils ein Winkelabschnitt (7) in Tiefenrichtung der Bauwerksfuge (2) erstreckt.
3. Fugenverschluß nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß eine Halterung (11) für den Verschlußstreifen (14) mit beiden Winkelprofilen (5, 6) klipsverbunden ist.
4. Fugenverschluß nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß der Verschlußstreifen (14) über eine Sollreißstelle (15, 16) mit der Halterung (11) verbunden ist.
5. Fugenverschluß nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß - vorzugsweise mittels der Halterung (11) - an dem Fugenverschluß (1), sich entgegengesetzt
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zu dem Verschlußrücken (19) erstreckend, ein überstand (II1) ausgebildet ist, zur Schaffung eines Verputz-Anschlages an einer Bauwerkskörper-Vorderseite.
6. Fugenverschluß nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß zwei zueinander beabstandete Überstände (H') ausgebildet sind.
7. Fugenverschluß nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß der Verschlußstreifen (14) über Sollreißstellen (15, 16) beiderseits, entlang seiner Längskanten, mit den Überständen (H1) verbunden ist.
8. Fugenverschluß nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß ein Überstand (11) mit einem Winkelprofil (6) klipsverbunden ist.
9. Fugenverschluß nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß an den Winkelabschnitten (8), die sich in einem Querschnitt senkrecht zu den in Tiefenrichtung der Bauwerksfuge (2) ausgerichteten Winkelabschnitten (7) erstrecken, vorderseitig ein Armierungsgitter (17) angeordnet ist.
10. Fugenverschluß nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß ein Armierungsgitter (17) mittels der Klipsverbindung zwischen der Halterung (11) und einem Winkelprofil (6) gehaltert ist.
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11. Fugenverschluß nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach r dadurch gekennzeichnet, daß ein Winkelprofil (6) aus einem Hartkunststoff besteht.
12. Fugenverschluß nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß der Verschlußrücken (19) aus einem Weichkunststoff besteht.
13. Fugenverschluß nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß der Verschlußrücken (19) zusammen mit den Winkelprofilen (5, 6) einstückig extrudiert ist.
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