-
Schleifvorrichtung für zahnärztliche Zwecke
Die Erfindung bezieht sich
auf eine Schleifvorrichtung für prothetische zahnärztliche Zwecke und dient vorzugsweise
zur Durchführung eines Schleifvorganges zwecks Präparation von Zahnteilkronen für
Brückenanker.
-
Die bis jetzt verwendeten Schleifvorrichtungen enthalten eine einzige,
in der Regel abgeschrägte Schleifflächen aufweisende umlaufende Schleifscheibe,
mittels welcher ein einziger Einschnitt oder nacheinander mehrere parallele Einsenkungen,
d. h. Einschnitte in der Zahnkrone gebildet werden.
-
Wird bei dieser üblichen Verankerung ein einziger Einschnitt in der
Zahnkrone hergestellt, so ist dieser Einschnitt durchweg relativ breit, wodurch
ein großer Substanzverlust am oberen Teil der Krone und eine äußerst geringe Ecken-Aussteifung
entstehen, ferner nur wenige Haftflächen gebildet werden, außerdem Seitenflächen-Halterungen
fehlen und nur ungleiche Gußquerschnitte bei der Herstellung von Teilkronen zur
Verfügung stehen.
-
Sollen mit Hilfe einer derartigen Einzelscheibe mehrere parallele
Einschnitte nacheinander hergestellt werden, so setzt eine in dieser Weise durchzuführende
Präparation beim Bedienenden einen hohen Grad von Geschicklichkeit voraus.
-
Diese Schwierigkeiten treten besonders kraß zutage, wenn zwei oder
mehr parallele Einschnitte zur Anbringung eines Brückenankers mit entsprechender
Anzahl Rippen gebildet werden sollen, zumal hierbei auch die Handhabung der Schleifvorrichtungen
mit je einer einzigen Schleifscheibe erschwert wird.
-
Es sind Schleifvorrichtungen für zahnärztliche Zwecke mit zwei parallel
auf einer Achse angebrachten Schleifscheiben an sich bekannt. Hierbei handelt es
sich jedoch, im Gegensatz zur Erfin-
dung, darum, eine äußere Abtragung
von Zahnflächen zur Aufnahme vonVoilkronen in Parallelität mehrerer Kronen zueinander
vorzunehmen. Entsprechend dieser völlig anderen Aufgabe sind auch die Wirkungsweise
und die Ausbildung der bekannten Schleifvorrichtung grundsätzlich andere als des
vorliegenden Erfindungsgegenstandes. Der Anschleifvorgang der bekannten Vorrichtung
beruht nämlich auf seitlichem Schleifdruck einer Feder; während die eine Schleifscheibe
auf der Achse festsitzt, ist die andere Schleifscheibe ihr gegenüber beweglich und
von der genannten Feder belastet, wobei beide Scheiben einseitig und nur am Umfang
arbeiten. Infolge des veränderlichen bzw. sich ändernden Abstandes zwischen den
beiden, und zwar gleich großen Scheiben, ist die bekannte Vorrichtung für die Zwecke
der Erfindung weder gedacht noch geeignet. Eine derartige bekannte Vorrichtung ist
zur Herstellung von Einschnitten in die Zahnsubstanz schon deswegen nicht verwendbar,
weil die zweite Schleifscheibe infolge des Spanabhebens den der Fübrung dienenden
Schnitt ungewollt verderben würde, wodurch der neu erzeugte Schnitt dem der Führung
dienenden Schnitt außerdem nicht mehr parallel wäre.
-
Es ist zwar für die chirurgische Behandlung von Knochenbrüchen eine
Kreissäge bekanntgeworden, bei der zwei in einem festen Abstand voneinander parallel
auf einer Achse angebrachte Schleifscheiben verwendet werden. Eine solche Kreissäge
konnte jedoch weder im Hinblick auf die ihr zugrunde liegende Aufgabe noch dieWirkungsweiseund
Ausgestaltung als ein Vorbild für die vorliegende Erfindung dienen und hat nur optisch
gesehen eine gewisse, allerdings entfernte Ähnlichkeit mit dem Erfindungsgegenstand.
Die bekannte Kreissäge ist dabei für die Präparation von Zahnteilkronen weder bestimmt
noch geeignet. Bei einer solchen elektrisch angetriebenen Kreissäge zur chirurgischen
Behandlung von Knochenbrüchen sollen nämlich an beiden Bruchenden eines Knochens
Einschnitte in der Längsrichtung des Knochens so hergestellt werden, daß Knochenlamellen
entstehen, welche an ihren der Knochenbruchstelle abgekehrten Enden mit dem Knochen
noch fest verbunden sind, dort abgebrochen, herausgenommen und, nebeneinander gelegt,
zur Ausfüllung der eingesägten Nut benutzt werden, um ein seitliches Abrutschen
des zusammengepreßten Knochenbruchs zu verhindern. Die unausgefüllten Öffnungen
des Einschnittes knorpeln im Heilprozeß und später vollständig zu. Es handelt sich
somit um einen Lamellengewinn zwecks einer Zusammenfügung des gebrochenen Knochens
bei chirurgischen Eingriffen, indem hierzu aus Stahl bestehende Sägeblätter verwendet
werden, die darüber hinaus einen gleich großen Durchmesser von relativ erheblichen
Abmessungen haben.
-
Demgegenüber geht die Erfindung von der Erkenntnis aus, eine Schleifvorrichtung
für zahnärztliche Zwecke zu schaffen, welche es gestattet, den Gesamtquerschnitt
der Zahnsubstanz für die Befestigung des Brückenankers in einer für die prothetische
Zahnheilkunde völlig neuartigen Weise aufzulösen und dafür sogenannte Lamellenschnitte,
d. h. mehrere Einschnitte in der Zahnsubstanz vorzusehen. Die Aufgabe der Schleifvorrichtung
nach der Erfindung besteht somit darin, den massiven Zahnkörper in Lamellen aufzuteilen,
wodurch gegenüber der bisherigen Zahnpraxis unter der Voraussetzung desselben Gesamtquerschnitts
nicht nur die Festigkeit des Brückenankers erhöht, sondern durch die auf die Aufteilung
der Lamellen zurückzuführende Oberflächenvergrößerung eine besonders feste Haftung
auf der Unterlage bzw. in der Zahnsubstanz, also eine denkbar günstige Retention,
erreicht wird; da meistens nur ein durchgehender Einschnitt für die ununterbrochene,
in der Regel mittlere Rippe des Brückenankers hergestellt wird, während für die
Seitenflächen-Halterungen Teilschnitte ausreichen, so ist der Substanzverlust gegenüber
der üblichen Verankerung gering. Allein die Erkenntnis, dünne, blattartige Schlitze
in den Zahn einzuschneiden und somit einen Lamellenschnitt mit seinen enormen Vorteilen
herzustellen, genügte jedoch nicht, um zu der Schleifvorrichtung nach der Erfindung
zu gelangen.
-
Der nächste Schritt auf dem Wege hierzu bestand darin, nicht nur mehrere,
sondern zueinander parallele Lamellen in der Zahnsubstanz herzustellen.
-
Diese Parallelität mit einer einfachen, bisher üblichen Scheibe zu
erzielen, stellte jedoch an die Geschicklichkeit des Behandlers nicht zu erwartendeAnforderungen,
so daß ein weiterer, dritter Schritt getan werden mußte, um die Erfindung der praktischen
Problemlösung näher zu bringen.
-
Dieser Schritt bestand darin, mehrere Lamellen in der Substanz desselben
zu behandelnden Zahnes gleichzeitig zu bilden.
-
Die Verwirklichung dieses zuletzt genannten Gedankens stellte, für
sich genommen, ebenso ein nicht ohne weiteres zu lösendes Problem dar, weil hierzu
keine geeigneten Schleifwerkzeuge zur Verfügung standen, insbesondere wenn man berücksichtigt,
daß die Breite eines jeden Lamellenschnittes unterhalb eins-Millimeters liegen muß.
-
Ein weiterer, vierter Schritt, um zur Erfindung zu gelangen, bestand
darin, einen solchen Schleifer zu entwickeln, der trotz der Verwendung von mit einem
Schleifbelag versehenen, insbesondere diamantierten schneidenden Scheiben in der
Lage wäre, Schwierigkeiten bzw. Fehlerquellen bei der Hers-tellung mehrerer unter
sich paralleler Einschnitte mastikal bzw. in einem nicht benachbarten Zahn auch
mesial oder distal zwangläufig zu beheben vermag.
-
Diese Erkenntnisse und Voraussetzungen führten im Ergebnis zur Schaffung
einer Schleifvorrichtung für zahnärztliche Zwecke mit zwei parallel auf einer Achse
angebrachten Schleifscheiben, die sich dadurch auszeichnet, daß die beiden Scheiben
in bei chirurgischen Kreissägen bekannter Weise einen festen Abstand haben. Eine
solche Schleifvorrichtung bringt somit trotz bzw. gerade infolge ihrer Einfachheit
gerade auf dem Gebiet der prothetischen Zahnheilkunde erhebliche, nicht ohne
weiteres
zu erwartende Vorteile mit sich, die sich gegenüber den bisherigen Verankerungen
wie folgt zusammenfassen lassen: I. einen kleinen Substanzverlust, 2. vervielfachte
Haftflächen, 3. besondere Seitenflächen - Halterungen, 4. verstärkte Ecken-Aussteifungen
und 5. gleiche Guß-Querschnitte bei der Herstellung von Teilkronen.
-
Ein weiterer Schnitt nach der Erfindung besteht darin, schneidende
Scheiben von verschiedenen Durchmessern zu verwenden, was einen großen Vorteil im
Hinblick auf die Pulpa ergibt.
-
Eine weitere Vorkehrung nach der Erfindung besteht darin, daß eine
der beiden Scheiben kein Schleifmaterial trägt. Da im Sinne der Erfindung vorteilhaft
Scheiben vom konstanten Querschnitt verwendet werden, so entsteht auf diese Weise
ein Parallelschleifer mit einer lediglich als Führung dienenden Blindscheibe, wodurch
ein dritter Lamellenschnitt von derselben Breite wie die beiden zuerst gleichzeitig
hergestellten Lamellenschnitte gebildet werden kann.
-
In der Zeichnung ist eine beispielsweise Ausführungsform einer Schleifvorrichtung
nach der Erfindung dargestellt.
-
Die veranschaulichte Schleifvorrichtung enthält beispielsweise zwei
parallelflächig angeordnete Scheiben I und 2 konstanten Querschnitts, die auf einem
Dorn 3 fest angebracht sind, der z. B. von einem nicht dargestellten Elektromotor
in Umdrehungen versetzt wird.
-
Die Scheiben I und 2 sind bei dem dargestellten Beispiel als schneidende
Scheiben ausgebildet. Zu diesem Zweck können wegen ihrer besonders guten Schleifwirkung
beispielsweise Diamantscheiben verwendet werden, bei denen Diamantsplitter nach
Art eines ringförmigen Belags in einen metallenen Träger so eingefügt werden, daß
sie eine optimale Schleifwirkung entfalten. Hierzu eignen sich vor allem grobkörnige
Diamantscherben, deren einzelne Schleifspitzen einen relativ großen Abstand voneinander
haben. Statt dessen können natürlich auch andere Scheiben, z. B. Kunststeine, und
zwar vor allem grobkörnige, »dünn besetzte« Carborundscheiben, verwendet werden,
bei denen der Abstand zwischen den einzelnen Schleifspitzen somit ebenfalls groß
ist.
-
Wie die Zeichnung zeigt, ist es im Hinblick auf den schrägen Oberflächenverlauf
der in der Zeichnung mit 5 bezeichneten Zahnkrone zweckmäßig, schneidende Scheiben
1, 2 verschiedener Durchmesser vorzusehen.
-
Mittels der Schleifvorrichtung werden erfindungsgemäß zunächst zugleich
mehrere, mindestens jedoch zwei paralfelwandige Einschnitte 6, 7 in der Zahnkrone
5 gebildet. Danach wird gegebenenfalls ein weiterer Einschnitt hergestellt; zu diesem
Zweck kann nach der Erfindung eine weitere Schleifvorrichtung verwendet werden,
die eine schneidende Scheibe und eine parallel zu dieser angeordnete Blindscheibe
konstanten Querschnitts aufweist, welche in dem vorher gebildeten Einschnitt, z.
B. 6, lediglich geführt wird, während die schneidende Scheibe einen weiteren Einschnitt
herstellt. Anschließend wird ein metallener Brückenanker in an sich bekannter Weise
nach der erfolgten Herstellung eines Abdrucks geformt.