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In ein Lastfahrzeug umwandelbares Fahrzeug zur Personenbeförderung
Die Erfindung betrifft ein Fahrzeug zur Personenbeförderung mit an beiden Seiten
eines Fußraumes in seiner Längsrichtung verlaufenden erhöhten Teilen, auf denen
Sitzbänke liegen, die zur Umwandlung in ein Lastfahrzeug derart lageveränderlich
angeordnet sind, daß sie den Fußraum bedecken und eine sich an die Seitenteile anschließende
Ladefläche bilden können.
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Der Zweck der Erfindung ist, ein Fahrzeug der besagten Art zu schaffen,
das allen an ein modernes Militärfahrzeug zu stellenden Anforderungen hinsichtlich
Einfachheit, Robustheit, leichter Umwandelbarkeit, Bequemlichkeit, Zweckmäßigkeit
für die verschiedensten militärischen Zwecke usw. genügt.
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Bei den bekannten Fahrzeugen der eingangs genannten Art sind die Sitzflächen
der Sitzbänke mit Scharnieren an den eigentlichen Sitzbänken derart angelenkt, daß
sie über den Fußraum geklappt werden können, wobei teilweise noch die Einfügung
eines besonderen Mittelstückes in die auf diese Weise gebildete Ladefläche erforderlich
ist. Die so gebildeten Ladeflächen können nur leichtes Reisegepäck, wie Koffer od.
dgl., tragen, nicht aber ein leichtes Geschütz, einen Flugzeugmotor oder andere
schwere, militärisch wichtige Gegenstände. Selbst für den Munitionstransport sind
sie ungeeignet, weil die Scharniere solche Lasten nicht auszuhalten vermögen. Ferner
ist bei den bekannten Fahrzeugen der Laderaum unterhalb .der Ladefläche teilweise
durch die mit den Sitzbänken heruntergeklappten Lehnen versperrt, während in anderen.
Fällen eine Versperrung dieser Ladefläche durch Ouerleisten eintritt, die dazu dienen,
das Durchbrechen
des durch die Sitzbänke gebildeten- Lade-. bodens
zu verhindern. Diese Querleisten müssen. überdies gesondert mitgeführt werden, was
allein schon genügt, die Brauchbarkeit des Fahrzeuges als Militärfahrzeug in Frage
zu stellen.
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Die Erfindung sieht, um alle diese Nachteile zu vermeiden, bei einem
Fahrzeug der eingangs genannten Art die gleichzeitige Anwendung der folgenden Merkmale
vor: a) Die Sitzflächen .der seitlichen Sitzbänke sind in einzelne Teilplanken aufgeteilt,
deren Länge so bemessen ist, däß sie der Breite des Fußraumes an dessen oberem Ende
entsprechen; b) die einzelnen Planken sind abnehmbar ausgebildet und c) die Sitzbänke
weisen an der Übergangsstelle zu den Fußraumseitenwänden tiefer liegende Ausnehmungen
auf, die als Auflager für die bündig zwischen die Sitzbänke: legbaren Planken dienen.
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Ein so ausgebildetes Fahrzeug ist wesentlich billiger herstellbar
als alle bekannten, in ein Lastfahrzeug umwandelbaren Fahrzeuge zur Personenbeförderung,
es kann - was ein für militärische Zwecke sehr wichtiger Gesichtspunkt ist - hinsichtlich
seiner Umwandelbarkeit kaum reparaturbedürftig werden, und es benötigt keine Teile,
die bei einer seiner beiden Benutzungsarten, d. h. entweder bei der Personenbeförderung
oder bei der Lastenbeförderung, überzählig sind und gesondert aufgehoben werden
müssen.
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Ein Fahrzeug gemäß der Erfindung läßt sich äußerst schnell und in
einfachster Weise von einem Fahrzeug zur Personenbeförderung in ein Lastfahrzeug
umwandeln, wobei unterhalb der Ladeflache im Fußraum ein großer, unversperrter Raum
verbleibt, der für die verschiedensten Zwecke verwendbar ist. Es ist auch ohne weiteres
möglich, das Fahrzeug derart herzurichten, daß es teilweise zur Lastenbeförderung
und teilweise zur Personenbeförderung geeignet ist. Die durch die umgelegten Planken
geschaffene Ladefläche; die sich über die ganze Länge des Wagenkastens erstrecken
kann, sich aber nicht über diese ganze Länge zu erstrekken braucht, hat dieselbe
Breite wie der Wagenkasten zwischen den Seitenwänden. Außerdem kann der Raum unter
den Planken auch zur Lastenbeförderung benutzt werden. Die Erfindung sieht ferner
vor, die Längskanten der vorzugsweise aus Holz bestehenden, zum Abdecken des Fußraumes
dienenden Planken mit einer Metalleinfassung zu versehen, was wesentlich zur Erhöhung
der Lebensdauer der Planken beiträgt und vor allem bei deren Verwendung als Sitzflache
Beschädigungen der Bekleidung der sitzenden Personen verhindert.
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Weiterhin sieht die Erfindung vor, oberhalb der Sitzbänke an deren
hinterem Ende, beispielsweise an der Rückenlehne, im Abstande der Plankendicke Führungen
zum Festlegen der hinteren Kanten der Planken, bei deren Verwendung als Sitzfläche,
anzuordnen.
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Die zur Aufnahme der Plankenenden dienenden, als Auflager für die
bündig zwischen die Sitzbänke legbaren Planken vorgesehenen Ausnehmungen können
durch rechtwinkliges Abflanschen der benachbarten -Kanten der aus Metallblech bestehenden
Sitzbänke und Fußraumseitenwände gebildet sein.
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Die losen Planken haben den Vorteil, daß man den Wagen bei seiner
Benutzung zur Güterbeförderung nach und nach beladen kann, indem man erst eine oder
mehrere Planken an der Vorderseite des Wagenkastens in Querrichtung über den Fußraum
legt und beim weiteren Beladen die folgenden Planken hinter den schon gelegten anbringt.
Wenn der Wagen nur teilweise zum Gütertransport benutzt zu werden braucht, kann
man die Planken an der Hinterseite des Wagens auf den erhöhten Teilen liegenlassen,
so daß sich Personen auf diese Planken setzen können.
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In der Zeichnung ist ein Fahrzeug gemäß der Erfindung in einem Ausführungsbeispiel
veranschaulicht, und zwar zeigt Abb. I einen Querschnitt der linken Hälfte des Kastens
eines als Mannschaftswagen ausgeführten Fahrzeuges nach der Erfindung in dem zur
Personenbeförderung dienenden Zustande, Abb. 2 eine Einzelheit der Abb. I in größerem
Maßstabe, Abb. 3 eine Draufsicht auf den Wagenkasten in dem für die Personenbeförderung
dienenden Zustande, Abb. 4 einen Querschnitt des Wagenkastens entsprechend der Abb.
I, jedoch dessen rechte Hälfte in dem für die Güterbeförderung dienenden Zustande
veranschaulichend, Abb. 5 eine Einzelheit der Abb. 4 in größerem Maßstabe und Abb.
6 eine Draufsicht entsprechend der Abb. 3, jedoch in dem für die Güterbeförderung
dienenden Zustande.
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Auf einem Rahmen, dessen Längsträger i im Schnitt dargestellt ist,
ist ein Wagenkasten befestigt, der zur Personenbeförderung eingerichtet ist. Zu
diesem Zwecke sind an beiden Seiten eines Fußraumes 2 durch Träger 3 gestützte erhöhte
Teile 4 angeordnet, die aus Metallblechen hergestellt sind. Auf den erhöhten Teilen
4 liegen Sitzplanken 5, deren Ränder durch Metallprofile 6 verstärkt sind. Der Sitzraum
Wird an der Außenseite durch eine Wand 7 begrenzt, die mit Haltern für Bügel ä zum
Tragen einer Plane versehen ist. In einer Höhe,' die der Dicke .der Planken entspricht,
ist über jedem erhöhten Teil 4 an der entsprechenden Wand 7 ein Winkeleisen 9 befestigt,
unter das die Sitzplanken 5 geschoben werden können. Der Fußraum 2 hat einen mit
den Seitenwänden io einstückigen- Boden, und die Seitenwände sind in folgender Weise
mit den waagerechten Blechen .der erhöhten Teile 4 -des Wagenkastens verbunden.
Jedes Blech ist an-der .dem Fußraum :2 zugewandten Seite mit einem senkrecht abgebogenen
Teil i i versehen, der in .einen waagerechten Teil i2" übergeht. Auf dem waagerechten
Teil 1.2 liegt ein nach außen umgebogener Flansch 13 der Seitenwand io, wobei die
Teile i2 und 13 zusammengeschweißt oder in anderer Weise aneinander befestigt sind.
Es entsteht
auf diese Weise eine rechteckige Aussparung 14, deren
Höhe der Dicke der Sitzplanken 5 entspricht.
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In Abb. I bis 3 sind die Sitzplanken 5 in der Lage veranschaulicht,
in der sie zur Personenbeförderung dienen. Wenn man den Wagen für den Transport
umfangreicher Gegenstände benutzen will, werden die Sitzplanken 5 von den erhöhten
Teilen 4 abgenommen und in Querrichtung in die Aussparungen 14 gelegt, wie dies
in Abb. 4 bis 6 dargestellt ist. Die Planken ruhen dabei in den Aussparungen 14,
während ihre Länge derart gewählt ist, daß sie zwischen die senkrechten Teile II
dieser Aussparungen passen.
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Wenn die Planken 5 als Sitzbänke benutzt werden sollen, kann gewünschtenfalls
die Oberseite mit einer Bekleidung versehen sein. Zum Gebrauch als Teil eines Ladebodens
werden die Planken dann selbstverständlich umgedreht, so däß sich die Bekleidung
auf der Unterseite befindet.
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Bei einem Fahrzeug gemäß der Erfindung bilden die erhöhten Teile 4
die Radkästen, die sich über die ganze Länge des Wagenkastens bis zu der Rückwand
15 der nicht dargestellten Fahrerkabine erstrecken. Wenn man beispielsweise annimmt,
daß der Abstand zwischen den senkrechten Teilen II der Aussparungen 14 ein Ausmaß
von I,I0 m hat und demzufolge auch die Planken 5 eine Länge von I,I0 m haben, während
die Breite der erhöhten Teile 4 zwischen der Aussparung I4 und der Wand 7 einen
halben Meter beträgt und die Planken 5 eine Breite von 0,52 m haben, so läßt sich
eine sehr breite Ladefläche erzielen. Wenn an jeder Seite des Wagens drei Planken
hintereinander liegen, stehen also zur Güterbeförderung sechs Planken zur Verfügung,
um hintereinander in die Aussparungen 14 gelegt zu werden, so daß eine Ladefläche
von 3,i2 m (in der Längsrichtung des Wagens) zu 2,I0 m (in der Breitenrichtung)
entsteht. Es ist jedoch klar, daß die Erfindung keineswegs auf bestimmte Maße beschränkt
ist.
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Die vorstehenden Ausführungen lassen ferner erkennen, daß für einen
gemischten Transport von Gütern und Personen jede beliebige Anzahl Planken in Querrichtung
gelegt werden kann, während die übrigen Planken als Sitzplanken zur Verfügung bleiben.
In Notfällen kann das Fahrzeug gemäß der Erfindung zur Beförderung von auf Krankentragen
liegenden Verwundeten benutzt wenden. Vier Krankentragen können nebeneinander auf
den erhöhten Teilen 4 und auf vier der Planken 5 gelegt werden und zwei Krankentragen
können im Fußraum 2 unter die Planken geschoben werden, jedoch mit den Köpfen der
Verwundeten im nicht bedeckten Teil des Fußraumes hinter der vierten Planke. Zwei
der Planken bleiben auf den erhöhter Teilen 4, so daß hierdurch Sitzgelegenheiten
für sitzende Verwundete oder für Sanitäter zur Verfügung bleiben.
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Es wird bemerkt, daß die Zeichnung nur schematisch ist, und daß die
sich vor der Wand 15 befindliche Fahrerkabine, die Stützbalken für die Seitenwände
7, das übliche, gelenkig angeordnete Hinterbrett usw. in Abb. 3 und 6 fortgelassen
sind.