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Staubfreie Einschüttvorrichtung für Müllgefäße unterschiedlicher Größe
Für die staubfreie Müllabfuhr haben sich Müllgefäße und dazu passende Einschüttvorrichtungen
an den Müllabfuhrfahrzeugen allgemein eingeführt, bei denen die Gefäße und die Einschüttvorrichtungen
derart zusammenarbeiten, daß die Gefäße Aufhängestege haben, welche an Haken der
Einschüttvorrichtung aufgehängt und um die Stegachse drehend eingekippt werden.
Beim weiteren Einkippen legt sich der besonders ausgebildete Mündungsring der Gefäße
gegen eine entsprechende Aussparung der Frontplatte der Einschüttvorrichtung und
wird mit dieser zur Entleerung des Gefäßes weiter durchgeschwenkt. Beim Einkippen
des Gefäßes schiebt sich ein auf dem Gefäßdeckel befindlicher Ansatz (z. B. eine
Deckelnase) in entsprechend ausgebildete Vorrichtungen eines Abschlußdeckels, welcher
beim weiteren Kippen des Gefäßes und der Frontplatte so gesteuert wird, daß der
Gefäßdeckel sich öffnet und der Inhalt des Gefäßes herausrutschen kann.
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In der Praxis gibt es vorzugsweise zwei Gefäßgrößen, die sich in
sehr großen Stückzahlen im Gebrauch befinden. Sie unterscheiden sich vor allem im
oberen Durchmesser. Die größeren Gefäße, das sind die mit dem größeren oberen Durchmesser,
dienen als Hofstandgefäße für Großstadthäuser, während die kleineren Gefäße gleichzeitig
Haushaltgefäße sind und sich hauptsächlich in kleineren Gemeinden eingeführt haben.
Dementsprechend gibt es vorzugsweise zwei Größen von Einschüttvorrichtungen, die
zur Entleerung der einen oder anderen Gefäßgröße eingerichtet sind.
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Es gibt nun Städte, in denen durch gemischte Bauweise das Bedürfnis
besteht, in das gleiche Müllabfuhrfahrzeug große und kleine Gefäße in beliebiger
Reihenfolge zu entleeren. Bisher war dies
entweder nicht möglich
oder nur so, daß an dem Fahrzeug Einschüttvorrichtungen verschiedener Größe angebracht
wurden. Diese Möglichkeit ist aber nur beschränkt gegeben, weil an manchen Fahrzeugen
infolge ihrer Bauart mehrere Einschüttvorrichtungen nicht angebracht werden können.
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Es sind bereits Einschüttvorrichtungen fürMüllabfuhrwagen bekannt,
die zum Entleeren von Müllgefäß en verschiedener Größe geeignet sind; Eine derartige
Einrichtung weist eine feste Frontplatte auf, wobei jedoch die Deckelklappe des
Müllbehälters nicht gesteuert wird. Die für normale Müllgefäße vorgesehene Einschüttöffnung
weist dabei eine Blende auf, so daß bei aufgeklapptem Zustand der Blende die Schüttung
für kleinere Gefäße nutzbar gemacht werden kann. Der Nachteil dieser Einrichtung
besteht darin, daß sie nur für die Entleerung ganz bestimmter Müllgefäße geeignet
ist, nämlich für solche, die keinerlei Deckelscharniere aufweisen, d. h. also für
Gefäße, die mit losem Deckel versehen sind, wobei der Deckel erst vor Einführen
in die Entleerungsvorrichtung abgenommen werden muß.
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Gegenstand der Erfindung ist eine Einschüttvorrichtung, die das Entleeren
von Müllgefäßen verschiedener Größe in beliebiger Reihenfolge in eine Einschüttvorrichtung
ermöglicht. Der Aufbau ist ähnlich demjenigen einer einfachen Einschüttvorrichtung.
Jedoch dient die Verschlußklappe zugleich als Frontplatte für kleinere Gefäße und
ist zu diesem Zweck mit einer zweiten, kleineren Verschlußklappe sowie entsprechenden
weiteren Aufhänge- und Betätigungsvorrichtungen für kleinere Gefäße versehen. Dabei
ist die zweite Klappe zweckmäßig um die gleiche Achse schwenkbar wie die erste,
größere und exzentrisch in dieser angeordnet.
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Weitere Einzelheiten der Erfindung sind der folgenden Beschreibung
eines Ausführungsbeispiels an Hand der Zeichnungen zu entnehmen. Es zeigt Fig. 1
ein Ausführungsbeispiel, und zwar die wesentlichen Teile der Rückansicht einer solchen
Einschüttvorrichtung in senkrechter Draufsicht auf die Frontplatte, Fig. 2 einen
Schnitt nach Linie A-A der Fig. I in der Ruhestellung der Einschüttvorrichtung am
Fahrzeug, Fig. 3 im Schnitt die Einschüttvorrichtung in eingekipptem Zustand mit
einem eingekippten großen Müllgefäß, Fig. 4 im Schnitt die Einschüttvorrichtung
in eingekipptem Zustand mit einem eingekippten kleinen Müllgefäß.
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Gemäß der Zeichnung trägt eine Frontplatte 1 für große Gefäße 20
Aufhängehaken 2 für diese Gefäße. In der Platte 1 liegt eine zweite Frontplatte
3 für kleine Gefäße 23 mitAufhängehaken 6 und einer Verschlußklappe 4 für die kleinen
Gefäße. Für die großen Gefäße dient die kleine Frontplatte 3 zusammen mit der Verschlußklappe
4 als Verschlußklappe. Die Verschlußklappe für die großen Gefäße ist also derart
unterteilt, daß der äußere Teil 3 zugleich Frontplatte für die kleineren Gefäße
ist, während der innere Teil 4 als Verschluß klappe für die kleinen Gefäße dient.
Eine obere Achse IS der Frontplatte 1 ist Schwenkachse für die kleine Frontplatte
3 und zugleich für die kleine Verschlußklappe 4. Mit dieserAchse müssen die Scharnierachsen
der Deckel der großen Gefäße 20 und der kleinen Gefäße 23 möglichst gut zusammenfallen.
In der Praxis können sich hierbei kleine Abweichungen ergeben. Die kleine Frontplatte
3 trägt als Verschlußklappe für die großen Gefäße gleichzeitig eine Nasentasche
5 zur Aufnahme einer Deckelnase 22 der großen Gefäße, während dieVerschlußklappe
4 die Nasentasche 7 zur Aufnahme einer Nase 25 der kleinen Gefäße trägt. In diesen
Nasentaschen sind federnd gelagerte Riegel S, g angebracht, die mit festen Gegenriegeln
I0, II im Eingriff stehen.
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Die Arbeitsweise der Einschüttvorrichtung ist folgende: Wird ein
größeres Gefäß 20 an den Einhängehaken 2 eingehängt und eingeschwenkt, so stößt
die Deckelnase 22 den federnd gelagerten Riegel 8 zurück, so daß er sich aus seinem
Eingriff mit dem Gegenriegel I0 löst. Beim Durchkippen der Einschüttvorrichtung
kann sich nunmehr die kleine Frontplatte 3 zusammen mit der Verschlußklappe 4 öffnen
und den Gefäßdeckel 2I dadurch mitnehmen, daß die -Deckelnase 22 in der Nasentasche
5 mitgenommen wird. Die durchgekippte Schüttung für diesen Fall ist in Fig. 3 dargestellt.
Die Kupplung der großen Gefäße mit der Frontplatte I kann in bekannter Weise derart
erfolgen, daß an der Frontplatte vorgesehene Kupplungsriegel 13 hinter den Mündungsring
des Gefäßes fassen und dieses mitnehmen, so daß vor allem beim Zurückziehen der
Schüttung die Frontplatte mitgenommen wird, bis die Schüttung ihre Ausgangslage
nahezu wieder erreicht hat.
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Wird dagegen ein kleines Gefäß 23 an den Einhängehaken 6 eingehängt
und eingeschwenkt, so stößt die Deckelnase 25 den federnd gelagerten Riegel 9 zurück,
so daß er sich aus seinem Eingriff mit dem Gegenriegel II löst. Beim Durchkippen
der Einschüttvorrichtung bleibt die kleine Frontplatte 3 infolge der Riegel 8, -io
mit der Frontplatte 1 fest verbunden. Beim Durchkippen. der Einschüttvorrichtung
kann sich nunmehr die Verschlußklappe 4 öffnen und den Gefäß deckel 24 dadurch mitnehmen,
daß die Deckelnase 25 in der Nasentasche 7 mitgenommen wird. Die durchgekippte Schüttung
für diesen Fall ist in Fig. 4 dargestellt. Die Kupplung der kleinen Gefäße kann
nicht in gleicher Weise erfolgen wie die der großen Gefäße. In Fig. 2 ist ein Beispiel
dargestellt, wonach ein unter Federdruck stehender Hebel 14, 16 an einem Böckchen
15 auf der lileinen Frontplatte 3 befestigt ist. Durch Offnen der Verschlußklappe
4 kann das mit einem Anschlag versehene Ende i6 des Hebels durch den Federdruck
nach oben ausweichen und ein am Gegenende des Hebels befindlicher Haken 14 hinter
den Mündungsring 23 des Gefäßes greifen und dieses mit der kleinen Front-
platte
3 kuppeln. Beim Schließen des Deckels erfolgt die Auskupplung des Gefäßes durch
den umgekehrten Vorgang, in dem das Ende I6 des Hebels durch die sich schließende
Verschlußklappe 4 wieder heruntergedrückt wird.
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Eine Führungsplatte I9, welche an der oberen AchseI8 der Frontplatte
angelenkt ist, dient zur Staubabdichtung, und ein Hebel 12 steuert die Verschlußklappe
in an sich bekannter Weise.
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Die Kupplungselemente für die großen und für die kleinen Gefäße können
dadurch gespart werden, daß das Schwenken der Frontplatte I um die untere Achse
17 gegen einen Federdruck erfolgt.
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Dies kann z. B. durch Einbau einer Drehstabfeder in der Achse I7 erfolgen.
Diese Drehstabfeder wird sich beim Durchkippen immer mehr spannen, so daß sie nach
der Durchkippung die Schüttung und deren gesamten Mechanismus wieder zurückdrückt.
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Auch kann zweckmäßig diese Einschüttvorrichtung wegen größeren Gewichtes
durch eine mechanische Einkippvorrichtung vermittels Preßluft oder Hydraulik derart
betätigt werden, daß ein Schwenkarm die eingehängten Gefäße einschwenkt. Hierbei
entsteht gegen den Federdruck eine kraftschlüssige Verbindung, so daß der Federdruck
die Einschüttvorrichtung zurückdrücken wird. In diesem Fall entfällt die Notwendigkeit
von besonderen Kupplungseinrichtungen zwischen den Gefäßen und den Frontplatten.
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Die Erfindung ist in Einzelheiten nicht auf die Ausführung nach dem
beschriebenen Beispiel beschränkt, sondern kann insbesondere bezüglich der Halte-
und Betätigungsvorrichtungen in beliebiger, geeigneter Weise abgewandelt werden.