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DE9218498U1 - Vorrichtung zum Bräunen des menschlichen Körpers - Google Patents

Vorrichtung zum Bräunen des menschlichen Körpers

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DE9218498U1
DE9218498U1 DE9218498U DE9218498U DE9218498U1 DE 9218498 U1 DE9218498 U1 DE 9218498U1 DE 9218498 U DE9218498 U DE 9218498U DE 9218498 U DE9218498 U DE 9218498U DE 9218498 U1 DE9218498 U1 DE 9218498U1
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air
cabin
irradiation device
shaped housing
irradiation
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SUNAL SOLARTECHNIK GmbH
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SUNAL SOLARTECHNIK GmbH
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    • F24F1/00Room units for air-conditioning, e.g. separate or self-contained units or units receiving primary air from a central station
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Description

"Vorrichtung zum Bräunen des menschlichen Körpers"
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Bräunen des menschlichen Körpers mit einem klimatisierten Ganzkörperbestrahlungsgerät .
Derartige Ganzkörperbestrahlungsgeräte finden in zunehmendem Maße Verwendung, sowohl für den Heimgebrauch als auch insbesondere in Sonnenstudios. Dabei weisen diese Bestrahlungsgeräte eine meist als Liegefläche ausgebildete Aufnahme für den Benutzer auf, die ringsum mit UV-Leuchten versehen ist. Da während der Anwendung eine Erwärmung und damit eine unerwünschte Aufheizung des Benutzers erfolgen würde, sind diese Bestrahlungsgeräte meistens mit einer Klimatisierung versehen, in dem Kaltluft über die Liegefläche in der Auflage geführt wird.
Ein solches Bestrahlungsgerät kann problemlos als Einzelgerät im Heimgebrauch aufgestellt werden, dies ist in Sonnenstudios mit einer Vielzahl von derartigen Bestrahlungsgeräten jedoch nicht möglich, da dem jeweiligen Benutzer aus Akzeptanzgründen eine Privatsphäre zur Verfügung gestellt werden muß, in der er sich ungestört entkleiden und in das Solarium begeben kann.
Es ist deshalb üblich, derartige Sonnenstudios so einzurichten, daß eine Vielzahl von einzelnen Räumen erstellt werden, in denen jeweils ein derartiges Bestrahlungsgerät aufgestellt ist. Um hier den Aufwand in Grenzen zu halten, sind diese einzelnen Räume dabei üblicherweise nur durch Wandflächen voneinander getrennt in einem Großraum angeordnet, d.h. nach oben sind die einzelnen Räume hin geöffnet. Dies ist auch deshalb erforderlich, da dann, wenn neben der Klimatisierung des eigentlichen Bestrahlungsgerätes eine Raumklimatisierung erfolgen soll, aus den einzelnen Räumen über die offene Deckenfläche über ein oder mehrere zentrale Gebläse Luft abgesaugt und Kaltluft zugeführt werden muß.
Erkennbar beinhaltet dieses bekannte Konzept eine Vielzahl von Nachteilen. So ist eine besonders aufwendige Klimatisierung, die vor allem in den Sommermonaten bei ohnehin erhöhten Temperaturen erst die Akzeptanz eines Solariums möglich macht, erforderlich, da jeweils das gesamte Sonnenstudio klimatisiert werden muß, auch wenn nur einige Einzelräume mit jeweils einem Bestrahlungsgerät von Benutzern besetzt sind. Dies führt zu einem entsprechenden Energie- und Raumaufwand für eine geeignete Klimaeinrichtung, die zudem eine unakzeptable Geräuschintensität mit sich bringt. Von wesentlichem weiteren Nachteil ist darüber hinaus, daß für die Planung und den Ausbau eines derartigen vollständigen Sonnenstudios ebenfalls ein großer Aufwand erforderlich
ist, da das gesamte Sonnenstudio und alle einzelnen Benutzerräume entsprechend hergerichtet werden müssen und jedes einzelne Bestrahlungsgerät mit entsprechenden Entlüftungsund Kabelinstallationen versehen werden muß. Ist somit bereits die Einrichtung und Instandhaltung eines derartigen Sonnenstudios mit großem Aufwand verbunden, so ist auch bei einer Aufgabe eines derartigen Sonnenstudios nachteilig, daß das gesamte Sonnenstudio mit Ausnahme der möglicherweise erneut zu verwendenden Bestrahlungsgeräte vollständig ausgebaut werden muß und die einzelnen Bestandteile, wie Wände, Installationen und dgl. in der Regel nicht wiederverwendet werden können.
Von weiterem Nachteil bei dem bekannten Konzept ist, daß dem Benutzer kein ungestörter Entspannungsbereich zur Verfügung steht, da aufgrund des jeweils oben offenen Umkleideraumes sowohl Diebstahl als auch Voyeurismus möglich ist, so daß von vornherein eine Vielzahl potentieller Benutzer von der Benutzung eines derartigen Sonnenstudios abgehalten werden.
Aufgabe der Erfindung ist deshalb, eine Lösung zu schaffen, die es auf einfache Weise ermöglicht, ein derartiges Sonnenstudio mit vergleichsweise geringem Aufwand einzurichten, instandzuhalten und ggf. weitgehend wiederverwendbar
abzubauen, wobei gleichzeitig dem Benutzer eine angenehme, private Atmosphäre zur Verfügung gestellt werden soll.
Diese Aufgabe wird mit einer Vorrichtung der eingangs bezeichneten Art erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß das Bestrahlungsgerät wenigstens an seiner vorderen Einstiegsseite mit einem vollständig geschlossenen, einen für den Benutzer begehbaren Raum bildenden offenbaren kabinenförmigen Gehäuse versehen ist, welches mit einem regulierbaren Klimatisierungsgerät ausgerüstet ist.
Mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung wird eine vollständig neue Lösungsmöglichkeit zur Verfügung gestellt, die sowohl dem Benutzer eine angenehme, private Atmosphäre bei der Benutzung des Bestrahlungsgerätes zur Verfügung stellt, als auch die Einrichtung eines derartigen kompletten Sonnenstudios wesentlich vereinfacht. Es steht ein weitgehend werksseitig vorgefertigtes System zur Verfügung, das aus dem eigentlichen Bestrahlungsgerät und der zugehörigen Kabine als untrennbare Einheit besteht. Bei der Einrichtung eines Sonnenstudios können diese Einheiten je nach dem Grundriß der entsprechenden Ladenfläche in beliebiger Weise aufgestellt werden, wobei keine zusätzlichen Montagearbeiten für die Erstellung von Umkleideräumen oder dgl. erforderlich sind, vielmehr kann das eigentliche Ladenlokal im Rohbauzustand verbleiben, in die dann lediglich die erfindungsgemäßen
Vorrichtungen eingebracht werden müssen. Ein Innenausbau
des Ladenlokals für das Sonnenstudio ist nur insoweit notwendig, wie der Zugang zu den einzelnen Vorrichtungen betroffen ist.
Gleichzeitig steht dem Benutzer eine vollständig geschlossene und klimatisierte (abgekühlte bzw. aufgeheizte) Umgebung zur Verfügung, in der er sich ungestört entspannen und nach der Um- bzw. Entkleidung in das Bestrahlungsgerät begeben kann. Störende Einflüsse durch andere Benutzer oder dgl. entfallen vollständig. Darüber hinaus ist von wesentlichem Vorteil, daß die Raumklimatisierung jeweils getrennt und einzeln für die jeweilige Vorrichtung gegeben ist, d.h. es entfallen gegenüber bekannten Sonnenstudios zentrale
Klimaeinrichtungen, die das gesamte Ladenlokal beaufschlagen, was insbesondere auch aus Energiespargesichtspunkten besonders vorteilhaft ist, da nicht das gesamte Sonnenstudio, sondern lediglich die jeweils benutzte Einheit klimatisiert werden muß. Da die Vorrichtung insgesamt eine geschlossene Einheit bildet, wird gleichzeitig die Innenraumtemperatur gespeichert und das eigentliche Ladenlokal
bleibt getrennt von der jeweiligen Vorrichtung unbeeinflußt, so daß das Ladenlokal wie jeder andere Geschäftsraum klimatisiert werden kann, wodurch zusätzliche erhebliche
Energieeinsparungen möglich sind.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn die vordere Einstiegsseite des Bestrahlungsgerätes als Seitenwand des kabinenförmigen Gehäuses ausgebildet ist. Es wird dann eine zusätzliche Seitenwand des Gehäuses eingespart, da diese vom Bestrahlungsgerät selbst gebildet wird.
Alternativ kann aber auch vorgesehen sein, daß das Bestrahlungsgerät vollständig innerhalb des kabinenförmigen Gehäuses angeordnet ist, bei dieser Ausgestaltung wird ein Austausch des Bestrahlungsgerätes, für den Fall, daß dieses defekt ist, bzw. aus anderen Gründen erneuert werden soll, entsprechend vereinfacht.
In ganz besonders vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß das Bestrahlungsgerät und das kabinenförmige Gehäuse ein gemeinsames Klimatisierungsgerät aufweisen. Dabei kann vorteilhaft ein Regelthermostat im Gehäuse im Bereich des Eingangs angeordnet sein, wodurch der Benutzer dann die ihm angenehme Raumtemperatur selbst einstellen kann, ein zusätzlicher Thermostat kann im Bestrahlungsgerät selbst angeordnet sein, wie dies an sich bekannt ist, um eine angenehme Liegetemperatur während der Bestrahlung einzustellen.
Dabei ist in vorteilhafter Weise vorgesehen, daß die KaItluftaustrittsöffnungen des Klimatisierungsgerätes innerhalb
des Benutzeraufnahmebereiches des Bestrahlungsgerätes angeordnet sind. Es sind dann innerhalb des Gehäuses keine zusätzlichen Lufteintritts- bzw. Austrittsöffnungen erforderlich, die Kaltluft tritt bei geöffnetem Bestrahlungsgerät, also dann, wenn der Benutzer sich nicht innerhalb desselben befindet, aus dem Gerät in den begehbaren Raum des Gehäuses ein, ansonsten wird bei geschlossenem Bestrahlungsgerät, also dann, wenn der Benutzer sich in diesem befindet, der Liegebereich gekühlt.
Ganz besonders vorteilhaft ist es, wenn das Klimatisierungsgerät innerhalb des kabinenförmigen Gehäuses wenigstens einen Wärmeaustauscher aufweist und wenn die Einrichtungen zur Temperierung des Wärmeträgermediums außerhalb in einem zentralen Gerät angeordnet sind, wobei bevorzugt das Wärmeträgermedium Wasser ist. Es ist dann lediglich erforderlich, in der Vorrichtung selbst den Wärmeaustauscher anzuordnen, die eigentlichen Kälteeinrichtungen des Klimatisierungsgerätes, wie Kompressor und Verdampfer, sind dann in einem zentralen Gerät außerhalb der Vorrichtung angeordnet, wobei dieses Gerät gleichzeitig mehrere Vorrichtungen mit entsprechend temperiertem Wärmeträger versorgen kann. Dabei ist beim Einsatz von Wasser als Wärmeträgermedium gleichzeitig auch eine besondere Umweltfreundlichkeit gegeben, da kein Kältemittel eingesetzt werden muß, zum anderen ermöglicht der Einsatz von Wasser beispielsweise auch den
Anschluß der einzelnen Wärmeaustauscher der erfindungsgemäßen Vorrichtungen an eine im Gebäude vorhandene Klimaanlage, sofern diese entsprechende Kapazität aufweist.
Zur wesentlichen Vereinfachung der Montage ist zweckmäßig vorgesehen, daß außenseitig am Gehäuse Anschlüsse für Strom-, Luftzu- und Luftableitungen oder dgl. zur Verbindung mit entsprechenden Versorgungsleitungen am Aufstellort angeordnet sind. Bei der Installation einer erfindungsgemäßen Vorrichtung in einem Ladenlokal sind dann lediglich einfache Handgriffe erforderlich, entsprechende Stromversorgungsleitungen bzw. Luftleitungen können auf einfache Weise an die jeweilige Vorrichtung angeschlossen werden.
Die Zuführung und Abführung von Kühlluft zur Kühlung des Bestrahlungsgerätes, d.h. nicht zur Kühlung der Auflagefläche für den Benutzer, sondern zur Kühlung der Bestrahlungseinrichtungen des Bestrahlungsgerätes ist besonders vorteilhaft vorgesehen, daß das kabinenförmige Gehäuse oberhalb und/oder unterhalb und/oder hinter dem Bestrahlungsgerät mit voneinander getrennten, zur Außenseite offenen Luftleitkammern zur Zu- bzw. Ableitung von Kühlluft für das Bestrahlungsgerät versehen ist. Gegenüber bekannten Sonnenstudios, wo die notwendige Kühlluft über aufwendige Rohrleitungssysteme zu- bzw. abgeführt werden muß, die aufgrund der offenen Bauweise dann entsprechend verkleidet werden
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müssen, und deren Montage zusätzlich sehr aufwendig ist, läßt sich durch diese Ausgestaltung die Zuluft bzw. Abluft auf einfachste Weise führen, indem entsprechende Leitkammern bzw. Leitkanäle durch geeignete Zusammenstellung einzelner Vorrichtungen durch Verbindung ihrer Leitkanunern mit entsprechenden Trennblechen oder dgl. gebildet werden.
Ganz besonders vorteilhaft ist weiterhin, daß das kabinenförmige Gehäuse im wesentlichen von rahmenförmigen Randelementen und Wand-, Boden- und Deckenplatten gebildet ist, wobei diese einzelnen Grundelemente und Platten bevorzugt lösbar miteinaner verbunden sind. Aus diesen Grundelementen können dann auf einfache Weise je nach den gewünschten Anforderungen entsprechende Vorrichtungen zusammengestellt werden, es können leicht einzelne Bauteile vor Ort ausgewechselt werden, wenn diese beschädigt sind bzw. aus anderen Gründen ersetzt werden müssen. Darüber hinaus ist es auf einfache Weise möglich, die Vorrichtung bei Aufgabe eines Sonnenstudios wieder zu demontieren und diese anschließend mehrfach wieder zu verwenden.
Dabei ist bevorzugt vorgesehen, daß die Grundelemente und Platten aus Metall bestehen, wobei dann z.B. herkömmliche Profilelemente bzw. Blechplatten oder dgl. eingesetzt werden können, so daß der Herstellungs- und Fertigungsaufwand entsprechend gering ist.
Die Erfindung ist nachstehend anhand der Zeichnung beispielsweise näher erläutert. Diese zeigt in
Fig. 1 eine erfindungsgemäße Vorrichtung mit geöffnetem Bestrahlungsgerät in perspektivischer Darstellung mit der Übersichtlichkeit halber nicht dargestellter vorderer Kabinengehäuseseitenwand,
Fig. 2 dieselbe Darstellung wie in Fig. 1 mit geschlossenem Bestrahlungsgerät,
Fig. 3 eine Draufsicht auf die Vorrichtung nach Fig. 1 ohne Deckenwand,
Fig. 4 eine Seitenansicht auf die Vorrichtung nach Fig. 1 ohne Vorderwand,
Fig. 5 eine vereinfachte Seitenansicht einer in einen Ladenraum eingebauten erfindungsgemäßen Vorrichtung ohne Seitenwand und
Fig. 6 in einer vereinfachten Draufsicht mehrere nebeneinander in einem Ladenraum eingebaute erfindungsgemäße Vorrichtungen.
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Eine erfindungsgemäße Vorrichtung zum Bräunen des menschlichen Körpers besteht im wesentlichen aus zwei Hauptelementen, nämlich einem vollständig geschlossenen kabinenförmigen Gehäuse 1 und einem Ganzkörperbestrahlungsgerät 2, das in den Ausführungsbeispielen als Liege ausgebildet ist. Dabei ist das Bestrahlungsgerät 2 in bekannter Weise mit einem Benutzeraufnahmebereich 3 mit Liegefläche 4 ausgestattet, wobei in der in Fig. 1 dargestellten geöffneten Position des Bestrahlungsgerätes (offener Deckel 5) der Benutzer sich auf die Liegefläche 4 legen und anschließend den
Deckel 5 schließen kann, diese geschlossene Bräunungsstellung ist in Fig. 2 dargestellt.
Das Bestrahlungsgerät 2 und das kabinenförmige Gehäuse 1
sind so zueinander angeordnet, daß wenigstens an der vorderen Einstiegsseite 6 des Bestrahlungsgerätes 2 ein vollständig geschlossener, für den Benutzer begehbarer Raum 7
zur Verfügung steht. Zum Betreten dieses Raumes 7 ist beispielsweise in der Frontwand 8 des Gehäuses eine verschließbare Tür 9 angeordnet.
Im dargestellten Ausführungsbeispiel ist die vordere Einstiegsseite 6 des Bestrahlungsgerätes 2 als Seitenwand des kabinenförmigen Gehäuses 1 ausgebildet, wobei entsprechende Randeinfassungen mit 10 bezeichnet sind. Alternativ kann
aber auch vorgesehen sein, was zeichnerisch nicht darge-
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stellt ist, daß das Bestrahlungsgerät 2 vollständig innerhalb des kabinenförmigen Gehäuses 1 angeordnet ist, d.h. hinter dem Bestrahlungsgerät 2 befindet sich dann noch eine Gehäuserückwand.
Das Kabinengehäuse 1 selbst besteht bevorzugt im wesentlichen aus rahmenförmigen Randelementen und Wand-, Boden- und Deckenplatten, die lösbar montiert sind, wobei bevorzugt Metallrahmenteile und Metallbleche eingesetzt werden, die als Halbzeuge auf einfache Weise verfügbar sind. Das Gehäuse 1 läßt sich dann bereits werksseitig oder auf einfache Weise am jeweiligen Aufstellort montieren und ggf. auch wieder demontieren und neu verwenden, wenn eine Vorrichtung beispielsweise bei Aufgabe eines Sonnenstudios wieder abgebaut werden soll.
Wie erkennbar, steht somit eine vollständig geschlossene Einheit zur Verfügung, wobei zur Verdeutlichung die Deckenwand mit 11, die Vorderwand mit 8, die beiden Seitenwände mit 12 und 13 sowie die Bodenwand mit 14 bezeichnet sind, die Rückwandbereiche sind wie erwähnt mit 10 bezeichnet bzw. von der Einstiegsseite des Bestrahlungsgerätes 2 gebildet .
Wie am besten aus Fig. 3 hervorgeht, ist der Raum 7 innerhalb des Gehäuses 1 bevorzugt rechteckig ausgeführt, der
vordere Eckbereich ist der Deutlichkeit halber im Hinblick auf die Darstellung in den Fig. 1 und 2 mit 14 bezeichnet.
Die Vorrichtung 1 ist im Inneren mit wenigstens einem Klimatisierungsgerät versehen, das vorzugsweise im Fußbereich 15 unterhalb des Bestrahlungsgerätes 2 angeordnet ist und in der Zeichnung mit 16 angedeutet ist. Dabei ist die Ausbildung bevorzugt so getroffen, daß sowohl für den Innenraum 7 als auch für den Aufnahmebereich 3 innerhalb des Bestrahlungsgerätes nur ein Klimatisierungsgerät 16 benötigt wird. Dazu sind mit dem Klimatisierungsgerät Kaltluftaustrittsöffnungen 17 verbunden, die innerhalb des Benutzeraufnahmebereiches 3 des Bestrahlungsgerätes angeordnet sind, beispielsweise in einem oder beiden Endbereichen des Gerätes 2, wobei dann entsprechend auf der gegenüberliegenden Seite Warmluftabsaugöffnungen angeordnet sind, die nicht dargestellt sind.
Wenn sich das Bestrahlungsgerät 2 in der in Fig. 1 dargestellten geöffneten Position befindet, tritt im Klimatisierungsgerät 16 gekühlte Luft in der durch die in Fig. 3 durch Pfeile 18 angegebene Richtung in den Innenraum 7 des Kabinengehäuses 1 ein und kühlt diesen, gleichzeitig wird entsprechende Warmluft abgesaugt. Dabei kann der Austritt der Kaltluft auch an beiden Endbereichen des Bestrahlungs-
gerätes erfolgen, so wie dies in Fig. 3 und 4 dargestellt
Wird nun der Deckel des Bestrahlungsgerätes 5 geschlossen, d.h. der Benutzer befindet sich auf der Liegefläche 4 innerhalb des Gerätes 2, so verbleibt die Kühlluft bzw. Kaltluft im Bereich der Aufnahme 3 des Gerätes, eine Kühlung des Innenraumes 7 ist dann nicht erforderlich. Zur Einstellung der jeweils gewünschten Raumtemperatur sind dabei, was zeichnerisch nicht dargestellt ist, entsprechende Thermostate an einer Innenwand des Gehäuses 1 und auch im Inneren des Gerätes 2 vorgesehen. Im übrigen weist das Bestrahlungsgerät in bekannter Weise ringsum verteilt um die Aufnahme 3 entsprechende UV-Lampen 19 oder dgl. auf.
Vorzugsweise sind sämtliche Versorgungsleitungen, wie Stromleitungen und Luftleitungen zur Zuführung von Frischluft bzw. Abführung von Abluft fest innerhalb der Gehäusewände bzw. Decken- oder Bodenflächen verlegt und münden in Anschlußenden auf der Außenseite, so daß nach dem Aufstellen der Vorrichtung 1 diese auf einfache Weise an im entsprechenden Ladenlokal vorhandene Versorgungsleitungen angeschlossen werden kann.
Soll nun die Vorrichtung 1 benutzt werden, so tritt der Benutzer nach Öffnen der Tür 9 in den Innenraum 7 der Vor-
richtung 1 ein, verschließt die Tür 9 und kann dann die gewünschte Raumtemperatur einstellen und sich völlig ungestört entkleiden und sich anschließend in das Bestrahlungsgerät begeben. Da das Gehäuse 1 vollständig geschlossen ist, besteht keine Diebstahlgefahr bzw. eine Beeinträchtigung durch etwaigen Voyeurismus, der Benutzer findet eine völlig ruhige, private Atmosphäre vor. Dabei kann beispielsweise auch noch eine Musikeinrichtung im Gehäuse angeordnet sein und dgl. mehr.
Da die Vorrichtung als vollständige Einheit ausgebildet ist, ist es nicht erforderlich, ein Ladenlokal aus dem Rohbauzustand heraus noch wesentlich umzugestalten, da keinerlei Wände zur Abtrennung einzelner Räume' erstellt werden müssen, es ist lediglich erforderlich, den Zugangsbereich zur Frontseite 8 mit Tür 9 der Vorrichtung 1 entsprechend zu gestalten. Mit einer erfindungsgemäßen Vorrichtung können Sonnenstudios beliebig eingerichtet und auch wieder leicht verändert werden, indem die entsprechenden Vorrichtungen 1 anders plaziert werden. Darüber hinaus ist es sehr einfach, evtl. beschädigte bzw. schadhafte Elemente auszutauschen. So können ganze Wand-, Decken- bzw. Bodenplatten auf einfache Weise entfernt oder ausgetauscht werden. Darüber hinaus kann entsprechend bei der Aufgabe eines Sonnenstudios auch die Vorrichtung 1 komplett wieder demontiert werden und vollständig neu verwendet werden.
In Fig. 5 ist eine erfindungsgemäße Vorrichtung im Einbauzustand in einem bereichsweise dargestellten Ladenraum 20 gezeigt, wobei von diesem Raum 20 eine Deckenwand 21, eine Seitenwand 22 und ein Fußboden 22a dargestellt ist. Die Vorrichtung ist so eingebaut, daß zwischen der vom Bestrahlungsgerät 2 gebildeten Rückwand des Gehäuses 1 und der Seitenwand 22 des Räumens 20 ein Freiraum verbleibt, welcher in Höhe der Deckenwand 11 des Gehäuses 1 mit einem an der Gehäuseaußenseite befestigten waagerechten Trennblech 23 nach oben begrenzt ist und eine Luftleitkammer 24 (schraffiert dargestellt) bildet, deren Funktion nachfolgend noch näher beschrieben wird.
Zwischen der Raumdecke 21 und der Deckenwand 11 des Gehäuses 1 ist als Verlängerung der Frontwand 8 eine Verblendung 25 montiert, derart, daß oberhalb des Gehäusees 1 eine zweite Luftleitkammer 26 (ebenfalls schraffiert dargestellt) gebildet wird.
Diese Luftleitkammern 24 und 26 dienen zur Zuführung (Kammer 26) bzw. Abführung (Kammer 24) von Kühlluft, die zur Kühlung des Bestrahlungsgerätes 2, und zwar der entsprechenden Bestrahlungseinrichtungen 19 erforderlich ist. Die Funktion dieser Luftleitkammern 24 und 26 ergibt sich am besten aus der Darstellung in Fig. 6. In dieser Figur
* 18 - \
ist ausschnittweise ebenfalls ein Ladenraum 20 gezeigt, und zwar in einem Eckbereich mit Außenwänden 27 und 28. Beispielhaft sind in dieser Darstellung drei nebeneinander angeordnete erfindungsgemäße Vorrichtungen im Einbauzustand gezeigt, wobei die Anordnung beispielhaft so getroffen ist, daß die in der Zeichnung beiden oberen Vorrichtungen mit ihren Frontwänden 8 nebeneinander angeordnet sind, während die beiden unteren Vorrichtungen rückwärtig zueinander angeordnet sind, d.h. die jeweiligen Bestrahlungsgeräte 2 sind zueinander benachbart. Dabei sind Abhängigkeit von der Anordnung der jeweiligen Vorrichtung die Gehäuseeintrittstüren 9 entweder in einer Seitenwand 13 oder in einer Frontwand 8 angeordnet.
Erkennbar sind die jeweiligen Luftleitkammern 24 bzw. 26 der einzelnen Vorrichtungen miteinander verbunden, derart, daß zentral durch die Außenwand 27 und ein nicht dargestelltes Gebläse Zuluft in Richtung des Pfeiles 29 in die miteinander verbundenen Luftleitkammern 26 geführt werden kann, diese Zuluft gelangt dann über nicht dargestellte Zuleitungen in den unteren Bereich des jeweiligen Bestrahlungsgerätes 2 zur Kühlung der Bestrahlungseinrichtungen 19. Entsprechend sind auch die Luftleitkammern 24 für die Abluft miteinander verbunden, so daß sich die Abluft über ein nicht dargestelltes Gebläse in Richtung des Pfeiles 30,
&zgr;.B, durch die Außenwand 28 hindurch in die Umgebung ableiten läßt.
Erkennbar ist somit ein vollständiger Innenausbau eines Ladenraumes 20 für ein Sonnenstudio nicht erforderlich, nach dem Aufstellen der einzelnen Vorrichtungen an geeigneter
Stelle sind lediglich entsprechende Verblendungen 25 zur
Erstellung eines Deckenanschlusses oder auch seitliche
Verblendungen 31 zur Erstellung eines Wandanschlusses notwendig. In Fig. 6 ist zur Verdeutlichung auch noch eine Innenwand 32 angedeutet, die Bestandteil des vorhandenen Gebäudes ist und den Raum 20 begrenzt.
Es sind natürlich auch weitere Ausgestaltungen denkbar, wesentlich ist jedoch, daß die Vorrichtung als eine Einheit, bestehend aus Bestrahlungsgerät und Gehäuse mit entsprechendem integriertem Umkleide- bzw. Vorraum ausgebildet
ist.

Claims (12)

• · ♦ ♦ · Ansprüche;
1. Vorrichtung zum Bräunen des menschlichen Körpers mit einem klimatisierten Ganzkörperbestrahlungsgerät, dadurch gekennzeichnet,
daß das Bestrahlungsgerät (2) wenigstens an seiner vorderen Einstiegsseite (6) mit einem vollständig geschlossenen, einen für den Benutzer begehbaren Raum (7) bildenden offenbaren kabinenförmigen Gehäuse (1) versehen ist, welches mit einem regulierbaren Klimatisierungsgerät (16) ausgerüstet ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die vordere Einstiegsseite (6) des Bestrahlungsgerätes (2) als Seitenwand des kabinenförmigen Gehäuses (1) ausgebildet ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Bestrahlungsgerät (2) vollständig innerhalb des kabinenf örmigen Gehäuses {1) angeordnet ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet,
daß das Bestrahlungsgerät (2) und das kabinenförmige Gehäuse (1) ein gemeinsames Klimatisierungsgerät (16) aufweisen.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Kaltluftaustrittsöffnungen (17) des Klimatisierungsgerätes (16) innerhalb des Benutzeraufnahmebereiches (3) des Bestrahlungsgerätes (2) angeordnet sind.
6. Vorrichtung nach Anspruch 4 oder 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß Klimatisierungsgerät (16) innerhalb des kabinenförmigen Gehäuses (1) wenigstens einen Wärmeaustauscher aufweist, und daß die Einrichtungen zur Temperierung des Wärmeträgermediums außerhalb in einem zentralen Gerät angeordnet sind.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Wärmeträgermedium Wasser ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet,
daß außenseitig am Gehäuse (1) Anschlüsse für Strom-, Luftzu- und Luftableitungen oder dgl. zur Verbindung mit entsprechenden Versorgungsleitungen am Aufstellort angeordnet sind.
9. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet,
daß das kabinenförmige Gehäuse {1) oberhalb und/oder seitlich und/oder hinter dem Bestrahlungsgerät (2) mit voneinander getrennten, zur Außenseite offenen Luftleitkammern (24, 26) zur Zu- bzw. Ableitung von Kühlluft für das Bestrahlungsgerät (2) versehen ist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet,
daß das kabinenförmige Gehäuse (1) im wesentlichen von rahmenförmigen Randelementen und Wand-, Boden- und Deckenplatten gebildet ist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10,
dadurch gekennzeichnet,
daß die einzelnen Grundelemente und Platten lösbar miteinander verbunden sind.
12. Vorrichtung nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet,
daß die Grundelemente und Platten aus Metall bestehen.
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