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DE9218191U1 - Powermodul - Google Patents

Powermodul

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Publication number
DE9218191U1
DE9218191U1 DE9218191U DE9218191U DE9218191U1 DE 9218191 U1 DE9218191 U1 DE 9218191U1 DE 9218191 U DE9218191 U DE 9218191U DE 9218191 U DE9218191 U DE 9218191U DE 9218191 U1 DE9218191 U1 DE 9218191U1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
consumer
control unit
unit
instrument
power module
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE9218191U
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Kaltenbach and Voigt GmbH
Original Assignee
Kaltenbach and Voigt GmbH
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Filing date
Publication date
Application filed by Kaltenbach and Voigt GmbH filed Critical Kaltenbach and Voigt GmbH
Priority to DE9218191U priority Critical patent/DE9218191U1/de
Publication of DE9218191U1 publication Critical patent/DE9218191U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61CDENTISTRY; APPARATUS OR METHODS FOR ORAL OR DENTAL HYGIENE
    • A61C1/00Dental machines for boring or cutting ; General features of dental machines or apparatus, e.g. hand-piece design
    • A61C1/0007Control devices or systems
    • A61C1/0015Electrical systems
    • H02J13/10
    • H02J13/12
    • H02J13/1321
    • H02J13/36
    • H02J2105/46

Landscapes

  • Health & Medical Sciences (AREA)
  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Water Supply & Treatment (AREA)
  • Oral & Maxillofacial Surgery (AREA)
  • Dentistry (AREA)
  • Epidemiology (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Animal Behavior & Ethology (AREA)
  • General Health & Medical Sciences (AREA)
  • Public Health (AREA)
  • Veterinary Medicine (AREA)
  • Emergency Protection Circuit Devices (AREA)
  • Control Of Electric Motors In General (AREA)

Description

1
BESCHREIBUNG
POWERMODUL
Die vorliegende Erfindung betrifft einen zahnärztlichen Behandlungsplatz mit einer zentralen Stromversorgungseinheit und mit ihr verbundene spezifische Leistungs-Moduln.
Bei den bisherigen zahnärztlichen Behandlungsplätzen war in einer Basis, die im unteren Teil des Zahnarztstuhles sein konnte oder außerhalb davon eine zentrale Stromversorgungseinheit angeordnet. Diese zentrale Stromversorgungs-Einheit speiste ihrerseits eine Reihe von spezifischen Leistungs-Moduln, von denen jede einem Instrument oder anderen gleichartigen Verbrauchern zugeordnet war. Diese speziellen Leistungs-Moduln waren entweder auch in der Basis angeordnet oder aber in dem betreffenden Behandlungsplatz-Element (z.B. im Arzttisch oder im Helferinnen tisch).
Nachteilig bei diesem System war, daß die mehreren Leistungs-Moduln relativ viel Platz brauchten, daß eine relativ starke Verlustleistung damit verbunden war und daß außerdem eine Vielzahl von Versorgungsleitungen für die einzelenen Instrumente erforderlich war. Letzteres deshalb, weil jeder Leistungs-Modul nur begrenzte Ausgangsdaten hatte, also nur in einem gewissen Rahmen flexibel war, und dementsprechend nur für jeweils ein Instrument eingesetzt wurde.
Der Erfindung liegt dementsprechend die Aufgabe zugrunde, die vorstehend genannten Nachteile zu vermeiden, d.h. mehr Platz zu gewinnen, die Verlustleistung zu reduzieren und den Leitungsaufwand zu vermindern.
Diese Aufgabe wird durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
Hinzuzufügen ist noch, daß die mehreren Leistungs-Moduln die bisher verwendet wurden, alle mit einer zentralen Steuereinheit über separate Leitungen verbunden sein mußten. Mit der zentralen Steuereinheit ist beispielsweise ein Fußregler verbunden. Auch diese mehreren Verbindungsleitungen zwischen den mehreren zentralen Leistungs-Moduln und der zentralen Steuereinheit können erfindungsgemäß nunmehr entfallen.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben und.
Die Erfindung soll anhand der folgenden Figuren beispielhaft erläutert werden. Es zeigen
Figur 1 exemplarisch die Anordnung mehrerer jeweils einem Behandlungsplatz-Element zugeordneten Leistungs-Moduln und Steuerschaltungen;
Figur 2 exemplarisch den Aufbau eines Behandlungsplatz-Elements;
Figur 3 eine Anordung zur Instrumentenkennung;
Figur 4 die verschiedenen Möglichkeiten, ein Behandlungsinstrument zu konfigurieren; 15
Figur 5 die Ausführung der Kontaktgabe von zwei Instrumententeilen für die Instrumentenkennung
Figur 6 exemplarisch die Anordnung von Steuerschaltungen und einer externen Speicher-Einheit; und
Figur 7 exemplarisch den Aufbau einer solchen externen Speicher-Einheit; und
Figur 8 die Anordnung zur Regelung der Helligkeit von Anzeigeeinheiten.
Fig. 1 zeigt den Aufbau mehrerer Behandlungsplatz-Elemente, wobei in der Zeichnung jeweils zwei Elemente funktionell gleichartig sind. Selbstverständlich kann ein Behandlungsplatz auch mehr als die gezeigten vier Behandlungsplatz-Elemente aufweisen. Die Zuordnung einzelner Verbraucher zu einem Behandlungsplatz-Element erfolgt normalerweise nach der räumlichen Plazierung bzw. der funktioneilen Zusammengehörigkeit der Verbraucher. Beispielsweise werden die vom Arzt zu bedienenden Instrumente einem Arzt-Element (Element I) und die von der Arzthelferin zu bedienenden Instrumente einem Helferinnen-Element (Element II) zugeordnet. Die zur Ausführung der Patientenstuhl-Funktionen notwendigen Einstellungen übernimmt ein Patientenstuhl-Element (Element III) und für die Ver- und Entsorgung des Speibeckens kommt beispielsweise ein Ver- und Entsorge-Element (Element IV) zum Einsatz.
Jeder Verbraucher-Einheit 1 ist ein Leistungs-Modul 3 und eine Steuereinheit 2 zugeordnet. Jeder Leistungs-Modul stellt die den zu versorgenden Verbrauchern passenden Medien in Art und Menge zur Verfügung, wobei die Steuereinheit 2 dem Leistungs-Modul 3 meldet, welcher Verbraucher eingesetzt wird. Alle Steuereinheiten 2 können über einen gemeinsamen Kommunikations-Bus 4 miteinander Daten austauschen. Mit einem daran angeschlossenen Fußregler 10 lassen sich auch ausgesuchte Funktionen verschiedener Elemente steuern.
Die Leistungs-Moduln 3 erhalten die notwendigen "Roh"-Medien über einen Energie-Bus 5, der widerum an eine zentrale Energie-Versorgungs-Einheit 6 angeschlossen ist.
Eine detaillierte Betrachtung eines Elements soll anhand des Zahnarzt-Element (Element
I) exemplarisch erfolgen. Die übrigen Elemente sind von ihrem Aufbau und ihrer Funktion im wesentlichen vergleichbar. Deutliche Unterschiede werden jedoch erwähnt.
Fig.2 zeigt den detaillierten Aufbau des Arzt-Elements (Element I). Wie in Fig. 1 sind die Steuereinheit 2, die Zahnarzt-Einheit 1 und der Leistungs-Modul 3 zu erkennen. Zusätzlich sind noch ein Fußregler 10, die zentrale Energie-Versorgungs-Einheit 6 und ein Bediendisplay 15 dargestellt.
Die Zahnarzt-Einheit 1 umfaßt 4 Instrumente 8a...d, wie beispielsweise einen elektrisch angetriebenen Bohrer 8a, einen Turbinen-Bohrer 8b, ein Zahnsteinentfernungsgerät 8c und ein Aushärtelicht 8d. Die vier Instrumnte sind über ein busartig aufgebautes Versorgungsleitungssystem 11 mit dem Leistungs-Modul 3 verbunden, wobei steuerbare Schalter 7a...d das gewünschte Instrument zuschalten. Diese Schalter 7a...d, bspw. mechanische oder Halbleiterschalter, bekommen von der Steuereinheit 2 jeweils den Öffne- bwz. Schließ-Befehl über an den Ausgängen "Quittung" der Steuereinheit 2 angeschlossene Steuerleitungen 12.
Das Ansteuern dieser Schalter 7 erfolgt nach Auswertung eines Aktivierungssignals von einem der Ablageschaltern 9a...d. Jedem Instrument ist ein solcher Ablageschalter zugeordnet, der beim Herausnehmen des Instruments aus der Ablage öffnet und auf diese Weise der Steuereinheit 2 das Aktivierungssignal übermittelt.
Die Ablageschalter 9a...d können beispielsweise in Form von Lichtschranken gesteuerten Schaltern ausgebildet sein, wobei die jeweils einem Instrument
zugeordneten Lichtschranken detektieren, ob ein Instrument aus der Ablage genommen wurde oder noch am vorgesehenen Platz liegt.
Zur Erhöhung der Bedienersicherheit durchläuft das Quittungssignal, d.h. der Steuerbefehl für einen der Schalter 7a...d, eine in der Steuereinheit 2 vorhandene Blockierschaltung, die dafür sorgt, daß immer nur einer der Schalter 7a...d geschlossen ist. Auf diese Art und Weise kann man verhindern, daß beim Auswechseln eines Bohrkopfs durch die Arzthelferin dieser in Betrieb geht, während der Zahnarzt mit einem anderen Instrument behandelt. Die Schaltung ist so ausgelegt, daß das zuerst aus der Ablage entnommene Instrument die anderen Instrumente blockiert.
Nimmt beispielsweise der Zahnarzt das Aushärtelicht 8d, wie in Fig. 2 gezeigt, aus der Ablage, so gibt der zughörige Ablageschalter 9d durch sein Öffnen ein Signal an den Ablage-Eingang der Steuereinheit 2. Diese quittiert das Signal über eine entsprechende Steuerleitung 12 mit dem Schließen des Schalters 7d. Die übrigen Schalter 7a...c sind daraufhin blockiert. Mit dem Schließen des Schalters 7d erhält das Aushärtelicht 8d die entsprechenden Versorgungsmedien, in diesem Fall nur elektrische Energie, in der passenden Menge von dem Leistungs-Modul 3. Die übrigen Verbraucher 8a...c sind von dem Versorgungsleitungssystem 11 getrennt.
Das Leistungs-Modul 3 erhält die Information über die Art und Menge der zur Verfügung zu stellenden Versorgungsmedien über eine Steuerleitung 14 von der Steuereinheit 2.
Das Schließen des Schalters 7d bewirkt außerdem, daß ein Kennungssignal über die Kennungsleitung 13 am Kennungs-Eingang der Steuereinheit 2 anliegt und dort ausgewertet wird.
Natürlich ist der Zahnarzt auch in der Lage, die Kennungseinrichtung 20 passiv zu schalten und über ein Bediendisplay 15 alle notwendigen Werte per Hand einzugeben und über das Display zu kontrollieren.
Funktionsbefehle, die über den Fußregler 10 ausführbar sind, werden über den Kommunikationsbus 4 an die jeweils zuständige Steuereinheit 2 geführt.
35
Das besondere an der erfindungsgemäßen Anordnung liegt darin, daß für alle vier Verbraucher 8 nur ein Leistungs-Modul 3 vorgesehen ist, daß die von der zentralen
Energie-Versorgungs-Einheit gelieferten Versorgungsmedien Strom, Luft und Wasser in passender Art und Menge dem ausgewählten Verbraucher zuführt.
Wie bereits erwähnt, erhält die Steuereinheit 2 von dem in Benutzung befindlichen Instrument 8d ein Kennungssignal. Dieses Signal wird von einer Kennungseinrichtung 20 ausgewertet. Dabei gibt der Signalwert, beispielsweise ein Spannungswert, Aufschluß über die Art und Beschaffenheit des ausgewählten Instruments 8d. Eine differenzierte Aussage über die angeschlossenen Bestandteile des Instruments, beispielsweise Schlauchtyp und Getriebeaufsatz, sind dadurch möglich.
10
Fig.3 zeigt einen möglichen Aufbau einer solchen Instrumentenkennung.
Das zu erkennende Behandlungsinstrument kann beispielsweise einen Instrumentenkopf 21, einen Instrumentenaufsatz 22, eine Instrumentenkupplung 23, einen daran angeschlossenen Schlauch 24, der wiederum mit Hilfe eine Schlauchkupplung 25 und einem Gegenkupplungsglied 26 an ein Grundgerät angeschlossen ist, aufweisen.
Der zur Anerkennung notwendige elektrische Aufbau ist darunter abgebildet.
Zwei geräteseitige elektrische Kontakte 27, 28 werden durch ein Leitungspaar 32, 33, das sich von der Schlauchkupplung 25, durch den Schlauch 24, die Instrumentenkupplung 23, den Instrumentenaufsatz 22 bis zum Instrumentenkopf 21 erstreckt. Die elektrischen Verbindungen zwischen einzelnen Bestandteilen des Instruments werden entweder mit üblichen Steckkontakten oder mit Ringkontakten, die anhand von Fig. 5 erläutert werden, hergestellt. Jedes zu erkennende Instrumententeil weist einen Widerstand 29, 30, 31 auf, der das Leitungspaar 32, 33 verbindet. Demnach liegt an den Eingängen 27 und 28 eine Parallelschaltung aus drei Widerständen.
Zur Erkennung des Instruments wird an einen Eingang 27 über einen Referrenzwiderstand eine Referenzspannung angelegt. Daraufhin liegt zwischen den Eingängen 27 und 28 eine Spannung Uj^, die vom Gesamtwiderstand der Widerstände
29, 30, 31 abhängt. Der gesamte Widerstand berechnet sich bekanntlich nach der Formel
35
-L - _L _1 JL
" R2 f *3 f *4
Wählt man für jedes Instrumententeil einen charakteristischen Widerstand, läßt sich anhand der Spannung Uj^, die proportional zum Gesamtwiderstand ist, das Instrument eindeutig identifizieren.
Die an den Eingängen 27 und 28 anliegende Spannung Uj^ wird einer Meßeinrichtung, beispielsweise ein Analog/Digital-Wandler, zugeführt. Diese ermittelt den digitalen Wert der Spannung Uj^ und liefert diesen an die Steuereinheit 2. Anhand des digitalisierten Meßwerts und mit Hilfe von gespeicherten Tabellen läßt sich genau sagen, aus welchen Teilen das Instrument zusammengesetzt ist. Basierend auf diesem Ergebnis, kann die Steuereinheit 2 dem Leistungs-Modul 3 Art und Menge der Versorgungsmedien vorgeben. Die Anzahl der codierbaren Instrumentenanordnungen ist im wesentlichen durch das Auflösungsvermögen des Analog/Digital-Wandlers begrenzt,
obwohl lediglich zwei Kontakte pro Kupplung notwendig sind.
15
Statt einer Parallelschaltung der Widerstände 29, 30 und 31 könnte auch eine Serienschaltung eingesetzt werden.
Denkbar wäre natürlich auch, statt der Widerstände andere spannungs- bzw. stromverändernde Elemente zu verwenden, wie beispielsweise Kapazitäten oder Induktivitäten. Diese müßten dann mit einer Wechselspannung oder einzelnen Spannungsimpulsen beaufschlagt werden.
Entscheidend für die Erkennung ist nur, daß die an den Eingängen 27 und 28 gemessene Größe Aufschluß über die Eigenschaft des daran angeschlossenen Leitungssystems 32, 33 gibt, wobei jedes Instrumententeil 21, 22, 24 und 25 einen eigenen, eindeutigen Beitrag dazu liefert.
Vorteilhaft ist bei der angegebenen Anordnung vor allen Dingen, daß die Steuerschaltung 2 auch das Auswechseln des Instrumentenkopfs 21 oder des Instrumentenaufsatzes 22 erkennt und entsprechend reagieren kann. Die Steuerschaltung 2 ist somit in der Lage, schon beim Auswechseln eines Getriebeaufsatzes, die Betriebsparameter auf die neue Situation abzustimmen.
Fig. 4 zeigt einen kleinen Ausschnitt aus der Vielfalt der Anschlußmöglichkeiten von verschiedenen Instrumentenköpfen an einen als Universalschlauch ausgebildeten Schlauch 24. So sind beispielsweise das Zahnsteinentfernungsgerät 21a oder der
Turbinenbohrer 21b über einen Instrumentenaufsatz 22a an den Schlauch 24 über eine Kupplung 23 anschließbar. Dies soll mit Hilfe der strichpunktierten Linie verdeutlicht werden. Desweiteren ist ein motorloser Instrumentenkopf 21c über ein Instrumtentenzwischenstück an einen Luftmotor 22b oder einen Elektromotor 22c an den Schlauch 24 anschließbar. Das Aushärtelicht 2Id benötigt keine Zwischenstücke und ist direkt an den Schlauch 24 anschließbar.
Im Gegensatz zu Fig.3, sind in diesem Fall die zur Kennung notwendigen Widerstände in Serie geschaltet. Die elektrische Verbindung zwischen einzelnen Instrumententeilen erfolgt auf zweierlei Arten.
Normale Buchsen-Stecker-Kontakte übernehmen die Verbindung zwischen der Schlauchkupplung 23 und dem daran angeschlossenen Instrumententeil. Die elektrische Verbindung zwischen Instrumentenaufsatz und Instrumentenkopf erfolgt über federnde Kontakte 40, 41 und entsprechende ringförmige Gegenkontaktflächen 42, 43.
Fig. 5 verdeutlicht nochmals die benutzten Verbindungsarten.
Der Instrumentenkopf 21 wird zur Herstellung einer Verbindung auf das Endstück des Instrumentenaufsatzes 22 aufgesteckt. Beim Verbinden gleiten die federnd ausgebildeten Kontakte 40, 41 über die Außenfläche des entsprechenden Aufsatz-Endstücks. Im eingesteckten Zustand liegen die beiden Kontakte 40, 41 auf den ringförimig ausgebildeten Kontaktflächen 42 bzw. 43, wodurch eine elektrische Verbindung zwischen dem linken Leitungspaar 32, 33 hergestellt wird.
25
Die Qualität des elektrischen Kontakts hängt im wesentlichen vom Anpressdruck der federnden Kontakte 40, 41 ab, der durch die Form und das verwendete Material bestimmt ist.
Der In Strumen ten-Auf satz 22 verfügt an seiner anderen Seite über zwei Steckkontakte 44, 45, die mit dem Leitungspaar 32, 33 verbunden sind. Für die Steckkontakte 44, 45 sind an der Instrumentenkupplung 23 entsprechende Buchsenkontakte zur Herstellung einer elektrischen Verbindung vorgesehen.
Die zur Ausführung der beschriebenen Funktionen notwendigen Programmdaten sind normalerweise in einem Speicher der Steuereinheit 2 abgespeichert. Um eine einwandfreie Kommunikation der einzelnen Steuereinheiten 2 untereinander über den
Kommunikationsbus zu ermöglichen, müssen die einzelnen Ausführungsprogramme aufeinander abgestimmt sein.
Die Programmdaten selbst werden normalerweise regelmäßig in Festwertspeichern (ROM's) gespeichert. Die Festwertspeicher selbst sitzen in dafür vorgesehenen Sockeln auf der Steuereinheit 2. Sollten Programmänderungen durchgeführt werden, müssen die entsprechenden Festwertspeicher ausgetauscht werden. Dies gilt meistens für die Festwertspeicher sämtlicher Behandlungsplatz-Elemente, da wie oben schon erwähnt, die Programme unterschiedlicher Elemente aufeinander abgestimmt sein müssen.
Fig. 6 zeigt eine Möglichkeit, wie das eben beschriebene Auswechseln vermieden werden kann. Dafür ist jeder Steuereinheit 2 eine Leseeinrichtung 51 zugeordnet, die von einem Datenträger 50, beispielsweise einer Magnetkarte oder ein E-PROM, die benötigten Programmdaten ausliest und im Speicher der Steuereinheit 2 ablegt.
Selbstverständlich ist auch denkbar, daß nur eine Steuerschaltung 2 eine solche Leseeinrichtung 51 umfaßt, wobei die für die anderen Steuerschaltungen 2 bestimmten Programmdaten über den Kommunikationsbus übertragen werden.
Weiterhin ist denkbar, daß die Leseeinrichtung 51 keiner Steuerschaltung 2 direkt zugeordnet ist, sondern über den Kommunikationsbus 4 jeder einzelnen Steuerschaltung 2 den zugehörigen Programmcode übermittelt.
Anhand der Figur 7 soll nochmals erläutert werden, wie sich ein solcher Programmaustausch vollzieht. Dabei wird von einer Speicher-Karte 50 ausgegangen, die als Datenträger ein PROM zur Speicherung der Betriebsprogramme enthält.
Beim Einführen der Speicher-Karte in die Leseeinrichtung, beispielsweise über einen Steckkontakt, überträgt zu allererst die Leseeinrichtung einen Identifikations-Code, der jede Steuerschaltung 2 eindeutig kennzeichnet und dort auch individuell einstellbar ist. Abhängig von diesem Identifikations-Code, der in einem Speicher 53 abelegt ist, wird ein entsprechender Bereich des Betriebsprogrammspeichers 52 adressiert und die darin abgespeicherten Daten von der Leseeinrichtung ausgelesen und in den entsprechenden Speicher der Steuerschaltung 2 eingeschrieben.
Wie bereits erwähnt, kann der Zahnarzt auf dem Display des Bedienerdisplays 15 oder anderen Anzeigeeinheiten (LED's) Informationen über verschiedene Funktionen
ablesen. Die Ablesebarkeit des Displays bzw. der Leuchtdioden hängt sehr stark von der Umgebungshelligkeit im Behandlungsraum ab. Um auf diesen Parameter reagieren zu können, enthält die Steuereinheit 2 eine entsprechende Helligkeitssteuerung, die in Fig. 8 dargestellt ist. Dabei mißt ein lichtempfindliches Schaltelement 60, bspw. eine Photodiode, die Umgebungshelligkeit und überträgt einen entsprechenden Wert an die Steuereinheit 2. Diese stellt die LEDs 61, bzw. das Display des Bedienerdisplays 15 über eine Änderung der Versorgungsspannung ein. Die Regelung der Anzeigehelligkeit erfolgt proportional der Umgebungshelligkeit, d.h. je heller der Raum desto heller die Anzeige.
10

Claims (11)

Ansprüche
1. Einrichtung zur Steuerung und Stromversorgung einer mehrere Verbraucher (8), wie z.B. steuerbare Instrumente aufweisenden Verbraucher-Einheit (1) eines zahnärztlichen Behandlungsplatzes mit einer zentralen Energie-Versorgungseinheit (6) und mit einer Steuereinheit (2),
gekennzeichnet durch
einen allen Verbrauchern (8) der Verbraucher-Einheit (1) gemeinsamen Leistungsmodul (3), welcher in Abhängigkeit von Steuersignalen der Steuereinheit (2) für jeden Verbraucher (8) die Versorgungsmedien, passend nach Art und Menge, zur Verfügung stellt.
2. Einrichtung nach Anspruch 1 mit einem Rückmeldesensor (9) für jeden Verbraucher, welcher der Steuereinheit (2) die Aktivierung des zugeordneten Verbrauchers (8) durch Zuführung von Aktivierungssignalen meldet,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Steuereinheit (2) zur Erzeugung der Steuersignale für den Leistungsmodul (3) die Aktivierungssignale auswertet.
3. Einrichtung nach Anspruch 1 oder 2, mit mehreren Verbraucher-Einheiten (1), mit einer Steuereinheit (2) für jede Verbraucher-Einheit (1) und mit einer allen Verbraucher-Einheiten gemeinsamen zentralen Energie-Versorgungs-Einheit (6),
gekennzeichnet durch
Postadresse:
Postfach 26 01 32 D-8OOO München 26
Büroadresse: Steinsdorfstraßt 10 D-8000 München Il
Telefon 089/29 66 84
To'.ex 5 23 1&Idigr;5 r.iitsh d
Te.effx OS9/22 63 31
Konten für Amtsgebühren:
Postgiro München, Kto. 195 75-803 (BLZ 700 100 80) EPA-Kto. 28 000 206
einen Energie-Bus, an den die zentrale Energie-Versorgungs-Einheit (6) einerseits und die Leistungs-Modulen (3) der einzelnen Verbraucher-Einheiten (1) andererseits angeschlossen sind.
4. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, mit mehreren Verbrauchereinheiten, mit einer Steuereinheit für jede Verbrauchereinheit und mit einer allen Verbraucher-Einheiten gemeinsam zentralen Energie-Versorgungseinheit,
gekennzeichnet durch
einen Kommunikations-Bus (4), mit dem die den einzelnen Verbraucher-Einheiten (1) zugeordneten Steuereinheiten verbunden sind.
5. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß jedem Verbraucher ein Schalter (7) zugeordnet ist, der den Verbraucher mit dem Leistungs-Modul verbindet.
15
6. Einrichtung nach Anspruch 2 und 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß jeweils nur ein Schalter (7d) schließt, während die anderen Schalter (7a..c) geöffnet bleiben, abhängig von der Auswertung der Aktivierungssignale.
7. Einrichtung nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Schalter (7) über gemeinsame Leitungen (11) an den Leistungs-Modul (3) angeschlossen sind.
8. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
gekennzeichnet durch
ein mit der Steuereinheit verbundenes Bediendisplay (15), das die Auswahl einzelner Verbraucher (8) als auch deren Betriebsparameter ermöglicht und auf einem Display anzeigt.
9. Einrichtung nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß sich die Anzeige-Helligkeit des Bediendisplays (15) in Abhängigkeit von der Umgebungshelligkeit einstellt.
10. Einrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Anzeige-Helligkeit bei steigender Umgehungshelligkeit ebenfalls steigt.
11. Einrichtung nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß ein lichtempfindliches Schaltungselement (60) an die Steuereinheit (2) Informationen über die Umgebungshelligkeit überträgt.
DE9218191U 1992-06-23 1992-06-23 Powermodul Expired - Lifetime DE9218191U1 (de)

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Cited By (3)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
EP0838201A1 (de) 1996-10-25 1998-04-29 KALTENBACH & VOIGT GmbH & Co. Steuergerät zum Anschluss von zahnärztlichen, zahntechnischen oder feinwerktechnischen Behandlungsinstrumenten oder Handstücken
DE19857613A1 (de) * 1998-12-14 2000-06-15 Christof Ellerbrock Intelligente medizinische Behandlungsvorrichtung
DE19751329B4 (de) * 1997-11-19 2015-05-21 Trumpf Medizin Systeme Gmbh + Co. Kg Zusatzmodul für einen Operationstisch und Operationstisch mit Zusatzmodul

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