DE9217031U1 - Vorrichtung zur Dichtigkeitsprüfung von Kanalrohren - Google Patents
Vorrichtung zur Dichtigkeitsprüfung von KanalrohrenInfo
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Description
J 387-22-ku 2 6. November
Anmelder: Firma JT-Elektronik GmbH,
Gegenstand der Neuerung ist eine Vorrichtung zur Dichtigkeitsprüfung von Kanalrohren nach dem Gegenstand des Schutzanspruchs
1. Derartige Vorrichtungen sind in der Weise bekannt geworden, daß an einem rohrförmigen Gehäuse in der Nähe der beiden
gegenüberliegenden Endbereiche aufblasbare Gummimanschetten vorhanden sind, die mittels Luftdruck aufblasbar sind.
Eine solche Vorrichtung wird in entleertem Zustand, d.h. mit nicht aufgeblasenen Manschetten, in das zu prüfende Rohr
eingeführt, und bis zu der zu prüfenden Stelle geführt. Es werden dann die beiden Manschetten mit Luftdruck aufgeblasen,
so daß sie sich abdichtend an die Innenwandung des zu prüfenden Rohres anlegen. Der mittlere Bereich des Rohres,
der zwischen den Manschetten liegt, ist dann der Druckprüfung zugänglich. Dieser Raum wird als Prüfraum bezeichnet.
Der mittlere Bereich der Vorrichtung ist mit einem Anschluß versehen, welcher in den Prüfraum mündet und der mit einer
Zuleitung versehen ist, die ausserhalb des Kanals geführt ist. über diese Zuleitung kann nun wahlweise eine Luftprüfung,
eine Unterdruckprüfung oder eine Wasserprüfung stattfinden.
Wird eine Luftüberdruckprüfung erwünscht, dann wird über diese Zuleitung ein Luftüberdruck von z.B. 0,3 bis 0,5 bar
eingeleitet und dieser Überdruck wirkt unmittelbar im Prüfraum. Ist das zu prüfende Rohr dicht, dann wird an der Zuleitung
festgestellt, ob ein Druckabfall besteht oder nicht. Die Feststellung, daß das Rohr dicht ist, erfolgt dann, wenn
ein Druckabfall nicht feststellbar ist.
Entsprechend dem gewählten Rohrmaterial des zu prüfenden
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Rohres kann nach der Überdruckprüfung oder anstatt der Überdruckprüfung
eine Vakuumprüfung angeschlossen werden. Es wird über die gleiche Zuleitung ein Vakuum von z.B. 0,3
bar angelegtfund es wird dann wiederum am Manometer der
Zuleitung festgestellt, ob ein Druckabfall stattfand oder nicht.
Nach DIN-4033 muß bei neu abgenommenen Rohren auch eine
Wasserprüfung durchgeführt werden. In diesem Fall wird über die vorhandene Zuleitung ein Wasserstrom mit überdruck von
z.B. 0,5 bar in den Prüfraum eingeleitet und es wird wiederum ausserhalb des Kanals festgestellt, ob das Wasser im Prüfraum
gehalten wird oder ob es zu einem Druckabfall kommt.
Bei den bekannten Geräten war es deshalb erforderlich, daß man in der Vorrichtung im mittleren Bereich, d.h. also im
Prüfraum eine Entlüftungsleitung anordnete, um beim Einleiten von Wasser die in dem Prüfraum noch vorhandene Luft abzuleiten.
Dies stiess aber auf große Schwierigkeiten, weil beim Einleiten von Wasser die Luft radial auswärts in Richtung auf die
Rohrwandung verdrängt wird und es in diesem Bereich keine Entlüftungsmöglichkeit gab. D.h. das Rohr konnte also im
Scheitelbereich der Manschetten nicht entlüftet werden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der eingangs genannten Art zur Wasserdichtheitsprüfung nach
DIN-4033 so weiterzubilden, daß die vorher beschriebenen Entlüftungsprobleme nicht bestehen, so daß die Wasserdichtheitsprüfung
in einfacherer und genauerer Weise durchgeführt werden kann.
Zur Lösung der gestellten Aufgabe ist die Vorrichtung durch die technischen Merkmale des Anspruchs 1 gekennzeichnet,
Wesentliches Merkmal der Vorrichtung ist, daß in der Zuleitung
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zum Prüfraum ein erstes Magnetventil in der Vorrichtung in der Nähe des Prüfraumes angeordnet ist, und daß ein zweites
Magnetventil in der Wasserzuleitung ebenfalls in der besagten Vorrichtung angeordnet ist.
Mit der gegebenen technischen Lehre wird der wesentliche Vorteil erreicht, daß die beiden Leitungen, nämlich die
Zuleitung für die Luft und die Zuleitung für das Wasser nun über entsprechende Ventile absperrbar sind, wobei es
wesentlich ist, daß diese Ventile in der Vorrichtung selbst angeordnet sind und nicht ausserhalb des Kanals in den entsprechenden
Zuleitungen sich befinden.
Damit wird nämlich der wesentliche Vorteil erreicht, daß zur Durchführung der Wasserdichtheitsprüfung zunächst das
dem Wasserzulauf zugeordnete Magnetventil geschlossen ist und das dem Luftzulauf zugeordnete Magnetventil geöffnet
ist. Es wird über die Luftzuleitung der Prüfraum nun evakuiert und bei evakuiertem Prüfraum, der auf etwa -0,2 bis 0,5
bar evakuiert sein kann, wird dann das der Luftzuleitung zugeordnete Magnetventil geschlossen. Der Prüfraum steht
nun unter dem besagten Evakuierungsunterdruck.
Es wird nun erfindungsgemäss das zweite Magnetventil geöffnet, welches in der Wasserzuleitung angeordnet ist und das Wasser
wird nun schlagartig über den im Prüfraum entstehenden Unterdruck in den Prüfraum eingesaugt und verteilt sich dort
gleichmässig ohne Bildung von Luftblasen oder Luftnestern, wie sie als nachteilig bei den Vorrichtungen des Standes
der Technik bekannt sind.
Damit besteht der wesentliche Vorteil, daß die Wasserdichtheitsprüfung
wesentlich genauer durchgeführt werden kann, weil die Luftblasen nicht mehr bestehen und das Meßergebnis
nicht mehr verfälschen kann. Bei den Geräten des Standes
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der Technik entwichen nämlich die Luftblasen bei relativ porösen Rohren über die aufgeblasenen Manschetten, insbesondere
weil dieser Bereich noch nicht mit Wasser benetzt war und die Luft daher günstig aus diesem Bereich entweichen
konnte. Es musste dann ständig in den Prüfraum Wasser nachgefüllt werden, um die entweichende Luft auszugleichen und
das täuschte ein undichtes Rohr vor, was tatsächlich nicht vorlag.
Um diesen Nachteil auszugleichen, hatte man bei den bekannten Geräten die Meßzeit verlängert, um sicherzustellen, daß
der gesamte Prüfraum mit Wasser gefüllt war, was zu Meßzeiten von etwa bis zu 1 Stunde Dauer an einer bestimmten Rohrstelle
führte.
Hier setzt die Erfindung, die eine einwandfreie Entlüftung des Prüfraumes durch das vorher anzulegende Vakuumrohr sieht,
wonach dann schlagartig das Wasser in den Prüfraum eingeleitet wird.
Hierbei ist wesentlich, daß der Magnetventil möglichst dicht an den Prüfraum gelegen in der Vorrichtung selbst angeordnet
ist, weil bei der Evakuierung des Prüfraumes nun der bis zum Magnetventil führende, relativ kurze Schlauchabschnitt
nur selbst evakuiert werden muß, während bei einer Anordnung des Magnetventils ausserhalb des Kanals der gesamte Zuleitungsquerschnitt evakuiert werden müsste, was mit wesentlichen
Nachteilen verbunden ist.
Bei der Wasserleitung ist es ebenfalls wichtig, das Magnetventil möglichst dicht in der Vorrichtung in der Nähe des
Prüfraumes anzuordnen, weil nach dem erneuten Evakuieren des mit Wasser gefüllten Prüfraumes nun vermieden wird,
dass das Wasser in unerwünschter Weise in den Vakuumschlauch eingesaugt wird, was durch das erstgenannte Magnetventil
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verhindert wird.
Anstatt der besagten Magnetventile können auch andere fernbetätigbare Absperrorgane verwendet werden, wie z.B. motorisch
betätigbare Absperrschieber, motorisch, magnetisch oder hydraulisch betätigbare Kugelhähne oder elektromagnetisch
betätigbare Schlauchventile.
Es muß sich also immer um fernbetätigbare Absperrorgane handeln, von denen das eine Absperrorgan in der Vorrichtung
selbst möglichst nahe am Prüfraum in der Luftzuleitung angeordnet ist und das andere Absperrorgan in der Wasserzuleitung
angeordnet ist.
Der Erfindungsgegenstand der vorliegenden Neuerung ergibt sich nicht nur aus dem Gegenstand der einzelnen Schutzansprüche,
sondern auch aus der Kombination der einzelnen Schutzansprüche untereinander.
Alle Unterlagen, einschließlich der Zusammenfassung, offenbarten Angaben und Merkmale, insbesondere die in den Zeichnungen
dargestellte räumliche Ausbildung werden als erfindungswesentlich beansprucht, soweit sie einzeln oder in
Kombination gegenüber dem Stand der Technik neu sind.
Im folgenden wird die Neuerung anhand von lediglich einen Ausführungsweg darstellende Zeichnungen näher erläutert.
Hierbei gehen aus den Zeichnungen und ihrer Beschreibung weitere wesentliche Merkmale und Vorteile der Neuerung hervor.
Es zeigen:
Figur 1: Längsschnitt durch eine Vorrichtung nach der Neuerung,
Figur 2: Stirnansicht der Neuerung nach Figur 1.
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Im zu prüfenden Rohr 1 ist die Vorrichtung 2 in ihrem Funktionszustand
zur Durchführung der Dichtheitsprüfung eingeführt und verankert.
Die Vorrichtung besteht im wesentlichen aus einem Trägerrohr
3 mit kleinerem Durchmesser als das zu prüfende Rohr, wobei an der Vorder- und Hinterseite des Trägerrohres aufblasbare
Manschetten 5,6 angeordnet sind. Das Trägerrohr 3 wird an den beiden einander gegenüberliegenden Seiten von Kufenanordnungen
getragen, die ggf. mit Rollen kombinierbar sind, wobei in der Zeichnung Figur 2 lediglich Kufen 21 dargestellt
sind.
Sofern die Vorrichtung mit einem Trägerrohr 3 versehen ist, ergibt sich der Vorteil, dass das Rohr 1 von einem Medium
durchflossen werden kann, welches in den Pfeilrichtungen
4 das Trägerrohr 3 durchsetzt. Auf diese Weise kann im fliessenden
Kanal gemessen werden, ohne daß es zu einem Rückstau kommt.
Zum Aufblasen der beiden Manschetten 5,6 ist eine Luftleitung 10 an der einen Seite der Vorrichtung angeordnet, die auf
einen Verteiler 11 mündet. Von dem Verteiler 11 zweigen die Leitungen 12 und 13 ab, von denen jede zu einer Manschette
5,6 führt. Auf die Luftleitung 10 wird nun eine entsprechender überdruck aufgegeben von z.B. 1 bis 2 bar, wonach sich dann
die Manschetten 5,6 aufblasen und sich abdichtend an der Innenwandung des zu prüfenden Rohres 1 anlegen, wobei sich in
axialer Richtung auseinanderliegende Dichtbereiche 8,9 zwischen den Manschetten 5,6 und dem Rohr 1 ergeben, die zwischen
sich den zu messenden Prüfraum definieren.
Zur Dichtheitsmessung des Prüfraumes sind zwei Leitungen vorgesehen. Eine erste Prüfleitung 15 ist mit einem Absperr-
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organ 17 abgeschlossen, welches bevorzugt als Magnetventil ausgebildet ist. Dieses Magnetventil ist im Trägerrohr 3
befestigt. Die Prüfleitung 15 führt zu einem Auslass 19, der in den Prüfraum 7 mündet.
Es ist eine zweite Prüfleitung 14 vorhanden, die ebenfalls
mit einem Absperrorgan 15 abschließbar ist und die in einen Auslass 18 des Prüfraumes 7 mündet. In diesem Bereich ist
am Trägerrohr 3 noch eine Druckmessdose 20 angeordnet, welche den Druck im Prüfraum 7 erfasst.
Zur Dichtheitsprüfung wird zunächst bei geschlossenem Absperrorgan
16 und bei geöffnetem Absperrorgan 17 ein Unterdruck an die Prüfleitung 15 angelegt, wodurch über den Auslass
19 der Prüfraum 7 evakuiert wird. Es wird dann das Absperrorgan 17 fernbetätigt geschlossen und gleichzeitig das Absperrorgan
15 geöffnet, wodurch über die Prüfleitung 14, die bereits schon bis zum Absperrorgan 16 mit Wasser gefüllt
wurde, Wasser schlagartig über den Auslass 18 in den Prüfraum 7 eingesaugt wird. Dieses Wasser verteilt sich nun gleichmässig
ohne Bildung von Lufteinschlüssen im Prüfraum 7 und der dadurch entstehende Druck wird mit der Druckmeßdose 20 erfasst.
Dieser Druck wird für einen Zeitraum von wenigen Minuten bis zu 10 Minuten aufrechterhalten. Während dieser Meßzeit
darf kein Druckabfall feststellbar sein, sofern der Prüfraum 7 dicht ist. Hierbei wird vorausgesetzt, daß die Manschetten
5,6 die Dichtbereiche 8,9 aufrechterhalten.
Mit der genannten Wasserdichtheitsprüfung besteht der wesentliche Vorteil, daß durch das in den Prüfraum 7 einschießende
Wasser auch die Abdichtbereiche 8,9 benetzt werden, wodurch dort in optimaler Weise eine Verbindung zur möglicherweise
porösen Rohrwandung erfolgt und hiermit sicher abgedichtete Abdichtbereiche 8,9 geschaffen werden.
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Ausserdem werden evtl. Porositäten der Innenwandung des
zu prüfenden Rohres evakuiert und auch die dort sonst entstehenden Lufteinschlüsse werden entfernt. Anstatt der verwendeten
Absperrorgane, die als elektrisch betätigbare Magnetventile ausgebildet sind, gibt es auch andere Möglichkeiten.
Es kann z. B. vorgesehen sein, in der Luftleitung 10 ein Dreiwegeventil anzuordnen, so daß wahlweise entweder die
Leitungen 12,13 mit einem Überdruck versehen sein können oder über den zweiten Anschluß die Prüfleitung 15 an den
Ausgang dieses Dreiwegeventils angeschlossen werden kann, wodurch dann nur noch insgesamt 2 Anschlüsse an der Vorrichtung
bestehen, nämlich die Prüfleitung 14 für den Wasseranschluß und eine weitere einzige Prüfleitung für die Einführung
von Überdruck zu den Manschetten oder wahlweise zum Anlegen von Unterdruck an den Prüfraum 7.
Gegenüber den bekannten Vorrichtungen wird also die Meßzeit wesentlich verringert, weil die Entlüftung optimal gelöst
ist und Lufteinschlüsse vermieden werden und weil aufgrund der bestehenden Entlüftung auch die Abdichtbereiche 8,9
wasserberührt sind und hierdurch es ebenfalls zu einer optimalen Abdichtung der Manschetten 5,6 an der Rohrinnenwandung
kommt. Damit wird der Dichtheitsprüfung eine größere Sicherheit zugemessen, weil mit der beschriebenen Entlüftung immer
sichergestellt wird, daß auch der Scheitelbereich des Rohres, d.h. die in vertikaler Richtung sich oben befindlichen Dichtbereiche
8,9 der Manschetten, mit Wasser benetzt werden.
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1 Rohr
2 Vorrichtung
3 Trägerrohr
4 Pfeilrichtung
5 Manschette
6 Manschette
7 Prüfraum
8 Dichtbereich
9 Dichtbereich
10 Luftleitung
11 Verteiler
12 Leitung
13 Leitung
14 Prüfleitung (Wasser)
15 Prüfleitung (Luft)
16 Absperrorgan (Wasser)
17 " (Luft)
18 Auslaß (Wasser)
19 Auslaß (Luft)
20 Druckmeßdose
21 Kufe
Claims (5)
1. Vorrichtung zur Dichtigkeitsprüfung von Kanalrohren, wobei ein rohrförmiges Gehäuse mit an gegenüberliegenden
Endbereichen aufblasbaren Gummimanschetten vorgesehen ist, welches Gehäuse auf Kufen in das zu prüfende Kanalrohr
eingeführt wird und im weiteren eine Dichtigkeitsprüfung des zu prüfenden Kanalrohres mit über einen Luftanschluß
aufgeblasenen und abdichtend an der Innenwand des Kanalrohres anliegenden Gummimanschetten durchgeführt wird,
wobei zwischen den Gummimanschetten ein zu entlüftender Prüfraum vorliegt, der einer Luftprüfung, einer Unterdruckprüfung
oder einer Wasserprüfung zugänglich ist und hierbei durch die Vorrichtung von aussen Prüfleitungen
für Wasser und Luft in den Prüfraum geführt werden, dadurch gekennzeichnet, daß innerhalb
des Trägerohres (3) für die Prüfleitung (14) für Wasser und für die Prüfleitung (15) für Luft Absperrorgane
(16,17) vorgesehen sind, die ausgehend vom Ab-
Telex:
5 43 74 (patent-d) Telegramm -Adresse:
patri-lindau
Bankkonten:
PostsciTBckWnto"
München 414 848-(BLZ 700 100 80)
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sperrorgan (16) für Wasser und der nachfolgenden Evakuierung
über das Absperrorgan (17) wechselseitig schlagartig geschlossen bzw. geöffnet sind.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die Absperrorgane (16,17) als Magnetventile vorliegen.
3. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Absperrorgane
(16,17) relativ nahe am Prüfraum (7) angeordnet sind.
4. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1-3, dadurch gekennzeichnet, daß die
Absperrorgane (16,17) über eine Kontrolleinheit fernsteuerbar vorgesehen sind.
5. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß andere fernbetätigbare
Absperrorgane verwendet werden, wie z.B. motorisch betätigbare Absperrschieber, motorisch, magnetisch oder hydraulisch
betätigbare Kugelhähne oder elektromagnetisch betätigbare Schlauchventile, insbesondere auch in Dreiwegeausführungen.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE9217031U DE9217031U1 (de) | 1992-12-15 | 1992-12-15 | Vorrichtung zur Dichtigkeitsprüfung von Kanalrohren |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE9217031U DE9217031U1 (de) | 1992-12-15 | 1992-12-15 | Vorrichtung zur Dichtigkeitsprüfung von Kanalrohren |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE9217031U1 true DE9217031U1 (de) | 1993-10-07 |
Family
ID=6887130
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE9217031U Expired - Lifetime DE9217031U1 (de) | 1992-12-15 | 1992-12-15 | Vorrichtung zur Dichtigkeitsprüfung von Kanalrohren |
Country Status (1)
| Country | Link |
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