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Vorrichtung zum Abdichten und Befestigen von Glasdachscheiben auf
Sprossen Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Abdichten und Befestigen von
Glasdachscheiben auf Sprossen mittels einer sich von außen über die Fuge zweier
aneinandergrenzender Scheiben legenden Deckleiste.
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Die Befestigung der Deckleisten bei nietlosen Sprossen erfolgte bisher
vorwiegend mittels Schrauben und Muttern. Diese Befestigungsart weist jedoch verschiedene
Mängel auf. Der Hauptnachteil liegt darin, daß alle Schrauben einzeln nacheinander
mittels eines Schlüssels angezogen werden müssen. Dies bedingt, daß jede Schraube
zugängig angeordnet sein muß, eine Voraussetzung, die gerade bei Dachverglasungen
nicht immer gegeben ist. Darüber hinaus besteht beim Nacheinanderanziehen der Schrauben
stets die Gefahr eines Scheibenbruches infolge ungleichmäßigen Druckes und damit
entstehender Spannungen im Glas. Sind durchgehende, insbesondere von außen anzuziehende
Schrauben vorgesehen, so kommt als weiterer Nachteil hinzu, daß derartige Schraubenverbindungen
nur schwer wasserdicht zu bekommen sind. Außerdem besteht in diesem Fall auch die
Möglichkeit, daß die Schraubenverbindung von unberufener Seite, beispielsweise zum
Zweck eines Einbruches, gelöst wird.
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Es sind auch Sprossen bekannt, bei denen die Glasplatten von unterhalb
mit Hilfe von einzelnen Schrauben befestigt werden. Man hat auch bereits versucht,
die Gefahr eines Scheibenbruches beim Anziehen der Schrauben durch Verwendung von
Schrauben zu mindern, die von unten her angreifen und federnd abgestützt sind. Abgesehen
davon, daß auch bei einer derartigen Anordnung noch immer die Möglichkeit des Auftretens
eines zu starken ungleichmäßigen Druckes auf die Glasscheiben
bestehen
bleibt, ist aber auch in diesem Fall Voraussetzung, daß jede einzelne Schraube zugäugig
angeordnet sein muß.
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Erfindungsgemäß werden die vorstehend beschriebenen Mängel durch ein
unter der Deckleiste angebrachtes und von außen bedienbares Schloß beseitigt, dessen
Riegel in geschlossenem Zustand unter einen Vorsprung der Sprosse greift und dadurch
die Deckleiste und die Sprosse gegeneinander und gegen die Glasplatte drückt. Bei
einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist längs einer Deckleiste eine
Mehrzahl von Schlössern vorgesehen, die gemeinsam mittels einer längs der Deckleiste
geführten Steuerstange bedienbar sind. Man erhält auf diese Weise einen Verschluß,
der zentral von einer Stelle aus für jede Deckleiste bedient werden kann, wobei
diese zentrale Stelle an eine ohne Schwierigkeit zugäugige Stelle verlegt werden
kann. Bereits durch diese Anordnung wird eine wesentliche Voraussetzung dafür, daß
der Schließdruck über die gesamte Länge der Deckleiste bei sämtlichen Schlössern
gleich ist, geschaffen. Außerdem ist auf diese Weise wesentlich besser als bisher
eine Sicherung gegen unbefugtes Öffnen der Verschlüsse gegeben.
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Es empfiehlt sich, die Steuerstange als Zahnstange auszubilden, in
deren Zähne ein zahnradartig ausgebildeter Schlüssel einzugreifen vermag, der durch
eine in der Deckleiste vorgesehene Schlüsselöffnung gesteckt werden kann. Hierbei
ist es möglich, die für das Hineinstecken des Schlüssels vorgesehenen Öffnungen
in der Deckleiste oder der Steuerstangenführung in besonderer Weise zu profilieren,
um auf diese Weise eine ähnliche Sicherung zu schaffen, wie sie bei jedem Schlüssel
vorhanden ist.
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Der Erfindungsgegenstand wird weiter dadurch verbessert, daß die Gehäuse
der einzelnen Schlösser in Führungen der Deckleiste angeordnet sind, die nur eine
Längsverschiebung zulassen. Man kann auf diese Weise die einzelnen Schlösser je
nach Bedarf auf der Längsleiste verschieben, ohne daß noch besonders zu bedienende
Mittel vorgesehen zu sein brauchen, um eine Sicherung der einzelnen Schlösser in
der Längsrichtung :der Deckleiste sicherzustellen. Falls dies aber für erforderlich
gehalten wird, kann dies auch beispielsweise mittels einer Verschraubung geschehen.
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Für die Ausbildung des Schlosses selbst empfiehlt es sich, an dem
Schloßgehäuse einen zweiarmigen, insbesondere als Winkelhebel ausgebildeten Hebel
zu lagern, der im nachfolgenden auch als Schloßhebel bezeichnet wird. Auf den einen
Arm dieses Schloßhebels vermag der Betätigungsschlüssel einzuwirken, während der
andere Arm des Schloßhebels den Schloßriegel zu betätigen vermag. Die Steuerstange
ist dann mit einer Mehrzahl von vorzugsweise in gleichem Abstand angeordneten Öffnungen
versehen, von :denen jede mit dem einen Arm eines Schloß'hebels zusammenzuarbeiten
vermag. Hierbei ist es durchaus nicht notwendig, daß allen Öffnungen ein besonderes
Schloß zugeordnet ist. Erfindungsgemäß vermag der Schloßhebel auf eine in dem Schloßgehäuse
verschiebbar gelagerte Führungskammer einzuwirken, auf der drehbar der Riegel gelagert
ist, der vorzugsweise als Zwillingshebel mit zwei Zungen ausgebildet ist, die in
Abhängigkeit von der Bewegung des Schlüssels auseinandergespreizt bzw. zusammengelegt
werden. Hierbei ist .das Schloßgehäuse mit einem Bolzen versehen, der ein Ausspreizen
der Zungen in der einen Bewegungsrichtung bewirkt und der gleichzeitig ein Widerlager
für die Zungen darstellt, was insbesondere indem Fall wichtig ist, wenn die ausgespreizte
Stellung der Zungen der geschlossenen Stellung des Schlosses entspricht.
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Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist das Schloßgehäuse
mit seitlichen Nasen oder Vorsprüngen zwecks Aufnahme von Federn versehen, die sich
in geschlossenem Zustand gegen die Außenfläche der Glasscheibe legen. Auf diese
Weise wird einerseits erreicht, daß die einzelnen Schlösser einwandfrei in ihrer
jeweiligen Lage in geschlossenem Zustand gehalten werden, ohne daß weitere Mittel
vorgesehen zu werden brauchen. Andererseits aber wird dadurch erreicht, daß die
Scheiben in ihrer geschlossenen Stellung unabhängig von der Deckleiste gehalten
werden. Selbst wenn also die Deckleiste aus irgendeinem Grunde ausfallen sollte,
wird noch die Scheibe durch die Schlösser selbst gehalten, falls diese sich in der
geschlossenen Stellung befinden.
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An Hand der Zeichnungen sind weitere Verbesserungen und zweckmäßige
Ausgestaltungen des Erfindungsgegenstandes beschrieben.
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Es zeigt Fig. i einen Längsschnitt durch eine erfindungsgemäß ausgebildete
Deckleistenbefestigung nach Linie I-I der Fig. 2, Fig. 2 einen Querschnitt nach
Linie II-II der Fig. i durch diese Deckleistenbefestigung, Fig. 3 eine Ansicht von
oben auf die Deckleistenbefesti.gung der Fig. i und 2, wobei jedoch ein Teil der
Deckleiste zur Verdeutlichung der Barunterliegenden Teile fortgelassen ist, Fig.
q. einen Querschnitt, ähnlich der Fig. a, durch eine andere Ausführungsform der
Erfindung. Gemäß den Fig. i bis 3 liegt unterhalb zweier mit einem gewissen Zwischenraum
aneinandergrenzender Glasscheiben i, 2 eine Sprosse 3, die im Ausführungsbeispiel
ein U-förmiges Profil aufweist. Diese Sprosse ist mit längs durchlaufenden Nuten
¢ versehen, die zur Aufnahme beispielsweise je einer Kordeldichtung 5 dienen, auf
die die Scheiben i bzw. 2 aufgelegt sind. Unterhalb dieser Nuten q. weist das Innere
des U-förmigen Sprossenprofils Vorsprünge 6 auf, die symmetrisch zu der Mittellängsachse
des Profils liegen.
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Über der nach außen weisenden Seite der Glasscheiben 1,:2 und unmittelbar
oberhalb der Sprosse ist eine längs durchlaufende Leiste 7 angeordnet, die an ihren
beiden Längskanten Nuten 8 zur Aufnahme von Dichtungsschnüren 9 aufweist. Diese
Deckleiste 7 ist außerdem mit zwei prismenförmigen Führungen io versehen, die zur
Aufnahme und
Führung von Schloßgehäusen 11, 12 dienen. Diese Führungen
sind derart ausgebildet, daß sie nur eine Verschiebung der Schloßgehäuse 11, 12
längs der Deckleiste und damit auch längs des U-förmigen Sprossenprofils gestatten.
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Das Schloßgehäuse i i besteht, wie sich insbesondere aus der Fig.
i ergibt, aus einem von der Seite gesehen etwa U-förmig gebogenen Bandeisen 13,
in dem verschiebbar eine ebenfalls in Form eines U ausgebildete Führungskammer 14
angeordnet ist. Während das U des Bandeisens 13 des Schloßgehäuses aber nach oben
weist, ist die offene Seite des U der Führungskammer 14 nach unten gerichtet.
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In der Führungskammer 14 ist ein Bolzen 15 befestigt, um den drehbar
zwei spiegelbildlich einander gleiche Zungen 16, 17 gelagert sind. Dieser Bolzen
15 ist außerdem in Nuten 18 senkrecht geführt, die in den Armen des Schloßgehäuses
i i vorgesehen sind.
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An dem Schloßgehäuse ist außerdem um einen Zapfen 1g ein Winkelhebel
2o drehbar gelagert, der im nachfolgenden auch als Schloßhebel bezeichnet ist. Der
eine Arm 21 dieses Schloßhebels greift auf weiter unten näher beschriebene Weise
in eine Aussparung 22 einer Steuerstange 23 ein. Der andere Arm 24 dieses Schloßhebels
ist klauenförmig mit zwei Backen 25 und 26 ausgebildet, von denen die Backe 26 durch
eine Öffnung 27 in der einen Wand der Führungskammer 14 hindurchgreift. Auf diese
Weise liegt der Boden der Führungskammer 14 zwischen den beiden Backen 25 und 26.
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Der Lagerbolzen 1g wird (s. Fig. 2) durch zwei Arme 52 gehalten, die
aus dem einen Steg des U des Schloßgehäuses i i nach außen herausgebogen sind. Der
andere Steg dieses Schloßgehäuses weist, auf in den Fig. i bis 3 nicht dargestellte
Weise, zwei nach innen gebogene Arme auf, zwischen denen zusätzlich die Führungskammer
14 geführt ist.
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Das Schloßge'häuse 12 ist im wesentlichen in Übereingtimmung mit dem
Schloßgehäuse i i ausgebildet. Es weist jedoch zusätzlich noch einige weitere Teile
auf, die im Zusammenhang mit der Vorrichtung zum Betätigen der einzelnen Schlösser
notwendig sind. Der eine Arm des Schloßgehäuses 12, der in den Prismaführungen 1o
der Deckleiste 7 geführt ist, ist bei 28 verlängert und mittels zweier Stege 29
mit einem Unterlappen 30 fest verbunden. Sowohl das Schloßgehäuse i i als
auch das Schloßgehäuse 12 sind mit Aussparungen 31 versehen, die zur Führung einer
flacheisenförmigen Steuerstange 23 dienen, die schon weiter oben erwähnt ist. Diese
Steuerstange verläuft zwischen dem Verlängerungsarm 28 des Schloßgehäuses 12 und
dem Unterlappen 30 und ist mit einer Reihe von nebeneinanderliegenden Sperraussparungen
32 versehen. In jeweils eine dieser Sperraussparungen 32 vermag eine Blattfeder
33 einzugreifen, deren eines Ende beispielsweise mittels zweier Kopfschrauben 34
an dem Unterlappen befestigt ist.
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Diese Steuerstange ist mit einer sich in ihrer Längsrichtung erstreckenden
Aussparung 35 versehen, deren eine Seite in Form einer Zahnstange 36 ausgebildet
ist. Mit dieser Zahnstange 36 vermag ein zahnradartiger Kopf 37 eines Stangenschlüssels
38 zusammenzuarbeiten, der durch eine Öffnung 39 des Verlängerungsarmes 28 des Schloßgehäuses
12 und eine entsprechende Öffnung der Deckleiste 7 hindurchzugreifen vermag. Diese
beiden Öffnungen können nach außen mittels eines Deckels 4o abgeschlossen werden,
der drehbar an einem Deckelgehäuse 41 gelagert ist. Der Zahnradkopf 37 des Schlüssels
weist auf seinem dem Griffstück 42 abgekehrten Ende ein Verlängerungsstück 43 von
verringertem Durchmesser auf, das mit einer Reihe von Einfräsungen versehen ist.
Dieses Verlängerungsstück 43 vermag schlüsselartig in eine entsprechend profilierte
Scheibe 44 einzugreifen, die in dem Lappen 3o drehbar vorgesehen ist. Gegen die
Scheibe 44 legt sich auf der Seite des Lappens 3o, die der Steuerstange 23 abgekehrt
ist, die Blattfeder 33.
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Um die Schlösser zu betätigen, muß der Steckschlüssel 38 nach Aufdecken
des Deckels 4o durch die Öffnung 39 hindurchgesteckt werden. Er ist dann so einzuführen,
daß die Ausfräsungen des Verlängerungsstückes 43 in die entsprechenden Profilierungen
der Scheibe 44 fassen. Der Schlüssel kann unter dieser Voraussetzung so tief hineingesteckt
werden, daß einerseits sein Verlängerungsstück 43 die Blattfeder 33 aus irgendeiner
der Sperraussparungen 32 herausdrückt und daß andererseits der Zahnradkopf 37 in
den Bereich der Zahnstange 36 gerät.
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Durch Drehen des Schlüssels 38 kann nunmehr die Steuerstange 23 in
ihrer Längsrichtung verschoben werden. Wenn in der in Fig. i gezeigten Stellung
diese Steuerstange 23 nach links bewegt wird, wird der Schloßhebel2o entgegen dem
Uhrzeigersinn um seinen Lagerbolzen 29 herumgedreht. Dadurch hebt der Klaue.narm
24 die Führungskammer 14 empor, wodurch die beiden Zungen 16, 17, .die ,sich bisher
in der in Fig. 2 gezeigten geschlossenen Stellung befunden haben, in die offene
Stellung herumschwingen, sich also nach einwärts aufeinander zu bewegen. Wenn aus
dieser Stellung heraus die Steuerstange 23 wieder nach rechts bewegt wird, wird
der Schloßhebel 2o im Uhrzeigersinn herumgeschwenkt, und dadurch wird die Führungskammer
14 nach unten bewegt. Hierbei werden die beiden Riegelzungen 16, 17, indem sie sich
gegen einen am unteren Teil des Schloßgehäuses vorgesehenen Widerlagerbolzen 45
abstützen, nach außen in die in Fig. 2 gezeigte Stellung gespreizt. In dieser Stellung
legen sich die beiden Zungen 16, 17 gegen die Flächen der obenerwähnten Vorsprünge
des U-förmigen Sprossenprofils. Der Widerlagerbolzen 45 stellt sicher, daß die Zungen
auch in dieser Lage einen Druck nach oben auszuüben vermögen.
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Die beiden Schloßgehäuse 11, 12 sind mit nach der Seite herausragenden
Vorsprüngen oder Nasen 46 versehen, die zur Befestigung von Federn 47 dienen, die
in der Schließstellung des Schlosses gegen die Außenseite der Glasscheiben 1, 2
drücken. Auf diese Weise werden federnd nachgiebig die
Schloßgehäuse
in ihrer jeweiligen Längsstellung gehalten. Gleichzeitig wird sichergestellt, daß
der Verschluß auch unabhängig von der Deckleiste 7 in seiner einwandfrei geschlossenen
Stellung verbleibt.
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Die in Fig.4 gezeigte abgewandelte Ausführungsform unterscheidet sich
nur dadurch von der Ausführungsform nach den Fig. i bis 3, daß hier statt eines
U-förmigen Sprossenprofils ein Einstegprofil benutzt ist. Dieses Einstegprofil 49
ist mit einem Mittelwulst 48 versehen, der zwei Anschläge 5o aufweist, die symmetrisch
zur Mittellängsachse des Profils liegen. Hier wird die geschlossene Stellung dadurch
erreicht, daß sich die beiden Zungen 16, 17 in der zusammengeklappten Stellung unter
die Anschläge 5o legen und damit das Schloß verschließen. In der gespreizten Stellung
der beiden Zungen 16, 17 ist dieser Verschluß geöffnet. In dieser Fig. 4 sind jedoch
die beiden Lappen 51 zu erkennen, die von dem einen Arm des U-förmigen Schloßgehäuses
abgebogen sind, um die Führungskammer zusätzlich in der Senkrechten zu führen. Derartige
Lappen sind, wie schon weiter oben erwähnt wurde, auch bei der Ausführungsform nach
den Fig. 1 bis 3 vorgesehen. Die Führungskammer wird hier im Gegensatz zu Fig. 2
beim Verschluß nach oben gedrückt, und die Zungen 16, 17 werden durch die Lappen
51 geschlossen.