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Gerätesteckdose mit seitlichen Kontakten für einen Schutzleiter Zusatz
zum Patent 851513
Die Erfindung bezieht sich auf eine weitere Ausbildung der
durch das Patent 851 513 geschützten Gerätesteckdose mit seitlichen Kontakten
`für einen Schutzleiter. Gemäß dem genannten Patent weisen eine oder mehrere die
seitlichen Kontakte bildende Blattfedern für ihr Zusammenwirken mit den Gegenkontakten
des angeschlossenen Gerätes nach außen abgebogene Teile auf, deren im wesentlichen
in Einsteckrichtung der Steckdose verlaufende Stirnkanten an den flächenförmigen
Gegenkontakten, wie z. B. den Wänden einer Einstecktülle, zur Anlage kommen. Bei
dem im Hauptpatent gezeigtenAusführungsbeispiel sind zwei an gegenüberliegenden
Seiten der Steckdose angeordnete, vorzugsweise zu einem U-förmigen Bügel vereinigte
Blattfedern je an ihren beiden Längsrändern mit einem oder mehreren nach außen abgewinkelten
Lappen versehen. Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ungeachtet der Beschränktheit
des für die Unterbringung der seitlichen Schutzkontakte an der Steckdose vorhandenen
Raumes die Zahl der unabhängig voneinander durch Federkraft an die Gegenkontakte
des Gerätes angedrückten Lappen zu erhöhen, um so die elektrische Verbindung der
gegen das Bestehenbleiben von Fehlerströmen zu schützenden Metallteile des Gerätes
mit dem an die Steckdose angeschlossenen Schutzleiter noch zuverlässiger zu gestalten.
Die gestellte Aufgabe ist erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß auf beiden Seiten
der Steckdose zwei im wesentlichen in deren Einsteckrichtung verlaufende Blattfedern
in Richtung ihres Federweges hintereinander angeordnet und derart mit nach außen
abgewinkelten Lappen versehen sind, daß wenigstens ein Lappen der einen Blattfeder
zwischen zwei Lappen der anderen Feder
liegt. Eine besonders zweckmäßige
und raumsparende Ausführungsform besteht darin, däß die außenliegende Blattfeder,
die an beiden Längsrändern abgewinkelte Lappen hat, einen mittleren Längsschlitz
zum Durchtritt eines abgewinkelten Lappens der innenliegenden Blattfeder aufweist.
Die auf entgegengesetzten Seiten der Steckdose angeordneten Blattfedern können paarweise
durch die Schenkel zweier ineinander angeordneter U-förmiger Bügel aus Federblech
gebildet sein. Sie können in einem mittlerenDurchbruch des vorderen Teiles der Steckdose
angeordnet und an der Decke dieses Durchbruches durch einen zugleich zu ihrer elektrischen
Verbindung mit einer in der Steckdose angeordneten Anschlußklemme für die Schutz-Leitung
dienenden Bolzen befestigt werden.
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In der Zeichnung ist die Erfindung in einem Ausführungsbeispiel dargestellt:
Dabei zeigt Fig. i den vorderen Teil einer Gerätesteckdose im Längsschnitt nach
der gebrochenen Linie A-4 in Fig.2. Fig. 2 eine Ansicht der Steckdose von der Stirnseite
mit Teilschnitt nach der Linie B-B in Fig. i, Fig. 3 eine Teilansicht.
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Der zum Eingriff in eine am Gerät i i vorgesehene Metalltülle 2 bestimmte
vordere Teil 5 des Isolierkörpers oder -gehäuses einer Gerätesteckdose 6 hat einen
mittleren Durchbruch 7 zur Aufnahme von federnden Kontakten, die beim Aufschieben
der Steckdose auf die Steckstifte des Gerätes mit den Wänden der Tülle 2 in Berührung
kommen. Dadurch soll eine elektrische Verbindung zwischen den gegen das Bestehenbleiben
von gefährlichen Berührungsspannungen zu schützenden Metallteilen des Gerätes und
einer an die federnden Kontakte angeschlossenen Schutzleitung hergestellt werden.
Bei der dargestellten Gerätesteckdose sind die federnden Kontakte durch zwei ineinander
angeordnete U-förmige Bügel 3, 4 und 13, 14 aus Federblech gebildet, deren Schenkel
3, 13 nach der Stirnseite der Steckdose zeigen. Die aufeinanderliegenden Mittelteile
4., 1-1 der beiden Bügel sind an der Decke des Durchbruches 7 befestigt. Die Befestigung
geschieht durch einen als Niet oder Schraube ausgebildeten Bolzen 15, der zugleich
dazu dient, die federnden Bügel mit einer in der Steckdose vorgesehenen Anschlußklemme
für die Schutzleitung zu verbinden. Wie ersichtlich, bilden die Schenkel der beiden
Bügel 3, 4 und 13, 14 auf jeder Seite der Steckdose zwei in Richtung ihres Federweges
hintereinanderliegende Blattfedern. Die außenliegenden Blattfedern, also die beiden
Schenkel 3 des äußeren Federbügels 3, q., weisen an den Längsrändern ihrer der Gehäusestirufläche
benachbarten (vorderen) Teile rechteckige Lappen 8 auf, die nach außen abgewinkelt
sind. Außerdem enthalten sie an diesen Teilen je einen auf der Längsmittellinie
des Schenkels liegenden Schlitz 16, wie insbesondere aus Fig.2 und 3 ersichtlich.
Die Längsschlitze 16 gehen zweckmäßig nicht bis zum freien Ende der Schenkel 3 durch,
sondern enden schon früher, so daß die auf entgegengesetzten Seiten eines Schlitzes
liegenden Schenkellängsteile am freien Schenkelende 17 verbunden bleiben und so
gegen Verbiegen geschützt sind. Die Endteile 17 der Schenkel 3 sind nach innen umgebogen,
um in der Längsrichtung der Bügelschenkel an Raum zu sparen. Ferner weisen diese
Endteile seitliche Nasen ig auf, die in rechteckige Aussparungen 20 an der Stirnseite
des Steckerteiles 5 eingreifen. Die Nasen ig dienen im Zusammenwirken mit von den
Endkanten der Aussparungen 2o gebildeten Anschläge 21 dazu, die Auswärtsbewegung
der Federschenkel 3 zu begrenzen: Daraus ergibt sich zunächst ein weiterer Schutz
des äußeren U-Bügels 3,4 gegen Verbiegen. Anderseits können die Federbügel 3, 4
und 13, 14 mit Vorspannung eingesetzt werden, wobei die äußeren Federschenkel 3
sich bei vom Gerät abgezogener Steckdose mit den Nasen 19
an den Anschlägen
21, die Schenkel 13 des inneren Bügels dagegen an den äußeren Federschenkeln 3 abstützen
können.
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Die beiden Schenkel 13 des inneren Federbügels 13, 14 sind auf ihren
vorderen Teilen etwa auf die halbe Schenkelbreite abgesetzt und je an dem bei der
Längsmittellinie des Schenkels liegenden Rand des abgesetzten Teiles mit einem rechteckigen
Lappen 18 versehen. Die Lappen 18 sind gleichfalls nach außen abgewinkelt. Sie greifen
frei durch die Schlitze 16 der äußeren Bügelschenkel 3 hindurch, so daß sie zwischen
den Lappen 8 der letzteren liegen. Es befinden sich also auf jeder Breitseite des
vorderen Teiles der Steckdose drei Lappen 8, 18, 8, die ihre in Einführungsrichtung
der Steckdose verlaufenden Stirnkanten nach außen kehren. Die Lappen 8 und 18 ragen
über die Seitenflächen des Steckdosenteiles 5 so weit hinaus, daß beim Eintritt
dieses Dosenteiles in die Tülle :2 ein elastisches Zusammendrücken der Schenkel
3 und 13 der beiden U-Bügel stattfindet, was zur Folge hat, daß die Lappen 8 und
i8 :mit ihren Stirnkanten kräftig an die Wandung der als Gegenkontakt dienenden
Tülle 2 angedrückt werden.
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Wie ersichtlich, sind die wirksamen Kontaktflächen der an der Steckdose
vorgesehenen Schutz-Leiterkontakte, wie im Hauptpatent, durch die in der Einführungsrichtung
der Steckdose verlaufenden schmalen Stirnkanten auswärts gebogener Lappen von Blattfedern
gebildet, wodurch wiederum der im Hauptpatent beschriebene Erfolg eintritt, daß
eine gute und sichere elektrische Verbindung der zu schützenden Metallteile des
Gerätes mit der Schutzleitung erzielt ist, während zugleich eine selbstreinigende
Wirkung der Schutzkontakte eintritt. Gegenüber der im Hauptpatent gezeigten Ausführung
besteht dabei der Vorteil, daß die Zähl der unabhängig voneinander durch Federkraft
an die Tüllenwandung angedrückten Kontaktteile vergrößert istDamit wird die Sicherheit
der Kontaktgabe erhöht; insbesondere ist die Gewähr gegeben, daß auch dann eine
gute Verbindung der Metallteile des Gerätes mit der Schutzleitung vorhanden ist,
wenn etwa einzelne Teile der die Schutzleiterkontakte der Steckdose bildenden Federbügel
infolge unsachgemäßer Behandlung verbogen sein sollten. Die gezeigte Ineinanderanordnung
zweier
die lappenförmigen Kontaktteile aufweisender Federbügel hat
dabei den Vorteil einer geringen Raumbeanspruchung, so daß die Kontaktvorrichtung
sich bequem zwischen den zum Eingriff der Steckstifte des Gerätes dienenden Steckerhülsen
im vorderen Teil der Steckdose unterbringen läßt.
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Im Rahmen der Erfindung sind Abänderungen des dargestellten Beispiels
sowie andere Ausführungsformen möglich. So könnten gegebenenfalls die Schenkel
13 des inneren Federbügels 13,14 wenigstens an ihren vorderen Teilen breiter
sein als die Schenkel 3 des äußeren Federbügels 3,4 und wie diese an beiden Längsrändern
mit nach außen abgewinkelten Lappen versehen sein, so daß auf jeder Seite vier nebeneinanderliegende
Kontaktlappen vorhanden sind. Ferner ist es möglich, die Schenkel 3 des äußeren
Bügels sowie bei Ausstattung der Schenkel des inneren Bügels mit je zwei Randlappen
auch diese Schenkel auf einer größeren Länge zu schlitzen, damit jede einen Lappen
tragende Schenkelhälfte für sich zu federn vermag. Ferner könnten, wie schon im
Hauptpatent angegeben, die Lappen 8 bzw. 18 durch Querschlitze in ein oder mehrere
hintereinanderliegende Abschnitte unterteilt sein, um die Reinigungswirkung der
Kontakte zu erhöhen. Statt daß die die Kontaktlappen 8 und 18 tragenden Blattfedern
durch die Schenkel von zwei U-förmigen Bügeln gebildet sind, könnten sie auch Einzelfedern
sein, deren hintere Endteile einwärts umgebogen und, aufeinander gelegt, gemeinsam
an der Decke der Durchbrechung 7 des vorderen Steckerteiles befestigt sind. Der
vordere Teil 5 des Steckergehäuses könnte statt des gezeichneten Durchbruches 7
auch zwei gegenüberliegende Vertiefungen zur Aufnahme der beiden Federbügel enthalten.
Die Mittelteile der mit ihren Schenkeln nach hinten zeigenden Bügel können dabei
in einer an der Stirnseite der Steckdose vorgesehenen, die beiden seitlichen Vertiefungen
verbindenden Aussparung liegen, in der sie durch einen Bolzen befestigt sind, der
wiederum ihre Verbindung mit der Anschlußklemme für die Zuleitung bewirkt. durch
gekennzeichnet, daß auf beiden Seiten der Steckdose zwei im wesentlichen in deren
Einsteckrichtung verlaufendeBlattfedern (3 und 13) in Richtung ihres Federweges
hintereinander angeordnet sind und wenigstens ein auswärts abgewinkelter Lappen
(i8) der einen Feder zwischen zwei auswärts abgewinkelten Lappen (8) der anderen
Feder liegt.
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2. Gerätesteckdose nach Anspruch i, dadurch gekennzeichnet, daß die
außenliegende Blattfeder (3), die an beiden Längsrändern nach außen abgewinkelte
Lappen (8) hat, einen mittleren Längsschlitz (i6) zum Durchtritt wenigstens eines
nach außen abgewinkelten Lappens (i8) der innenliegenden Blattfeder aufweist.
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3. Gerätesteckdose nach Anspruch i und 2, dadurch gekennzeichnet,
daß der Längsschlitz (i6) der äußeren Blattfeder (3) am freien Federende geschlossen
ist.
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q.. Gerätesteckdose nach Anspruch i, dadurch gekennzeichnet, daß die
außenliegende Blattfeder (3) an ihrem freien Ende seitliche Nasen (i9) hat, die
im Zusammenwirken mit Anschlägen (2i) an der Steckdose die Auswärtsbewegung der
Feder begrenzen.
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5. Gerätesteckdose nach Anspruch i, dadurch gekennzeichnet, daß beide
Blattfedern (3 und 13)
an beiden Längsrändern nach außen abgewinkelte Lappen
haben und die innenliegende Feder (i3) auf ihrem die Lappen aufweisenden Teil eine
größere Breite hat als die außenliegende Feder (3).
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6. Gerätesteckdose nach Anspruch i, dadurch gekennzeichnet, daß die
an entgegengesetzten Seiten der Steckdose angeordneten Blattfedern paarweise durch
die Schenkel von zwei ineinander angeordneten U-Bügeln (3, q. und 13, 1q.) aus Federblech
gebildet sind.
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7. Gerätesteckdose nach Anspruch i und insbesondere 6, dadurch gekennzeichnet,
daß die Blattfedern (3, q. und 13, 1q.) in einem mittleren Durchbruch (7)
des vorderen Teiles (5) der Steckdose angeordnet und an deren Decke mittels eines
gleichzeitig zu ihrer elektrischen Verbindung mit einer Anschlußklemme für den Schutzleiter
dienenden Bolzens (i5) befestigt sind.