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Schaltungsanordnung für Fernsprechanlagen mit Haupt-und Unterämtern
Die Erfindung bezieht sich auf Fernsprechanlagen mit Haupt- und Unterämtern, bei
denen letztere sogenannte Wählsternschalter ohne eigene Stromquelle bilden. Diese
Wählsternschalter stehen mit dem Hauptamt über eine oder einige wenige Verbindungsleitungen
in Verbindung, die im Hauptamt in einer sogenannten Übertragung enden, welche die
Steuerschaltmittel für die Einstellung der Auswahlmittel im Wählsternschalter sowie
einen synchron mit diesen eingestellten Wähler enthält, der im abgehenden Verkehr
als Mitläufer zu Überwachungszwecken und zur Anschaltung des individuellen Zählers
arbeitet, im ankommenden Verkehr als Abgreifwähler für die den EinzelanschluB kennzeichnende
Leitungswählereinstellung dient. Die übliche Zählung mittels eines im Vorwähler
angeordneten Gesprächszählers ist hier nicht möglich, da das Vorwahlorgan nicht
einem individuellen Teilnehmeranschluß, sondern nur der gemeinsamen Verbindungsleitung
zugeordnet ist.
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Soll nun ein solcher Wählsternanschluß in gleicher Weise wie normale
Einzelanschlüsse auch dem Fernverkehr, insbesondere der Fernwahl zugänglich sein,
so muB er dieselben Bedingungen erfüllen; die an einen Einzelanschluß gestellt werden,
d. h. ein ortsbesetzter Teilnehmer eines Wählsternschalters muB durch ein ankommendes
werden können, was durch Fernamtsaufschaltung und gegebenenfalls auch durch Fernamtstrennung
bewirkt wird; jedoch darf andererseits eine von einem solchen Teilnehmer abgehend
aufgebaute Fernverbindung keinesfalls gestört werden. Um letztere Bedingung zu erfüllen,
ist bei Einzelanschlüssen vorgeschlagen worden, durch besondere Schaltmittel im
Vorwähler die sogenannte Fernsperrung des zugehörigen Letungswähleranschlusses zu
bewirken, wobei als KAterium
der Fernsperrung die direkte Erdung
der c-Ader des Leitungswählers dient. Diesem Vorschlag ist dabei ein Fernwahlsystem
mit Zählung während des Gespräches zugrunde gelegt, wobei der erste Zählstromstoß
Schaltmittel im Vorwahlorgan beeinflußt, welche das Sperrkriterium für den Leitungswählerausgang
erzeugen. Diese Maßnahme ist bei Wählsternanschlüssen nicht ohne weiteres anwendbar,
da, wie oben angegeben, das Vorwahlorgan nicht individuell einem Teilnehmer zugeordnet
ist, dagegen das Sperrkriterium nur für den den betreffenden Teilnehmer im Leitungswähler
zugeordneten Anschluß wirksam sein soll.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Schaltungsanordnung
zu schaffen, die in möglichst einfacher Weise gestattet, die Fernsperrung eines
in abgehender Richtung fernbesetzten Teilnehmers eines Wählsternanschlusses der
obengenannten Art zu erzielen.
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Diese Aufgabe wird durch die Erfindung ohne zusätzlichen Aufwand an
Schaltmitteln in denkbar einfacher Weise dadurch gelöst, daß zur Fernbesetztkennzeichnung
das dem Vonvahlorgan, über welches die abgehende Fernverbindung aufgebaut ist, zugeordnete
Zählrelais dient, welches bei seinem ersten Ansprechen die Anschaltung des Fernsperrungskriteriums
an den dem fernbesetzten Teilnehmer zugeordneten Anschluß im Prüfkontaktfeld des
Leitungswählers bewirkt. Dieses Zählrelais tritt bekanntlich bei derartigen Wählsternanschlüssen
an die Stelle des Zählers und dient dazu, die Zählstromstöße auf die individuellen
Zähler in der Übertragung weiterzugeben.
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Die Erfindung soll im folgenden an Hand des in der Abbildung dargestellten
Schaltungsbeispiels näher erläutert werden. Diesem Beispiel ist ein Wählsternanschluß
der eingangs genannten Art zugrunde gelegt, bei dem am im Hauptamt ankommenden Ende
der Verbindungsleitungen je eine Übertragung Ue angeordnet ist, die einerseits unmittelbar
mit einem Vorwahlorgan VW und andererseits über einen Abgreifwähler AW mit
den Ausgängen des Leitungswählers LW verbunden ist, die Teilnehmer des Unteramtes
kennzeichnen. Dieser Abgreifwähler wird sowohl bei abgehenden als auch bei ankommenden
Verbindungen synchron mit den Auswahlmitteln des Unteramtes eingestellt und dient
im ersteren Fall zu Sperr- und Überwachungszwecken sowie zur Anschaltung des individuellen
Zählers des anrufenden Unteramtsteilnehmers, im zweiten Fall zum Aufsuchen des Ausganges
im Leitungswähler, auf den dieser zur Kennzeichnung des gewünschten Anschlusses
eingestellt worden ist, und damit zur Verbindung dieses Leitungswählerausganges
mit der Verbindungsleitung zum Unteramt.
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In der Zeichnung sind nur die für das Verständnis der Erfindung notwendigen
Einrichtungen und Stromkreise dargestellt, und zwar nur die des Hauptamtes. Die
Schaltung des Unteramtes und ihre Wirkungsweise sind für die Erfindung ohne Bedeutung:
Bei der folgenden näheren Beschreibung der Wirkungsweise sei zunächst angenommen,
daß ein Unteramtsteilnehmer eine Ortsverbindung herstellen will. Beim Aushängen
seines Mikrotelephons wird über die unter Ruhestromüberwachung stehenden Adern der
Verbindungsleitung VL ein Anreizkriterium auf die nicht gezeigten Steuereinrichtungen
in der Übertragung gegeben, worauf die Unteramtswähler von der Übertragung aus auf
den anrufenden Teilnehmer eingestellt werden. Synchron dazu wird auch der Abgreifwähler
AW in der Übertragung gesteuert. Ein nur bei in abgehender Richtung erfolgender
Belegung der Übertragung erregtes Relais W hat dabei seine Kontakte wI bis wIII
geschlossen, wobei w I noch vor der Einstellung des Abgreifwählers den Vorwähler
V W durch Schleifenbildung zum Anlaufen bringt. Ist der anrufende Teilnehmer gefunden
und sind damit die Wähler stillgesetzt, so wird die belegte Verbindungsleitung gegen
eine Belegung in ankommender Richtung vom Leitungswähler auf folgende Weise gesperrt:
Nach Stillsetzung des Wählers AW fällt ein während der Einstellbewegung erregtes
Relais V ab, und es kommt folgender örtlicher Prüfstromkreis zustande: -, C (II
+ I), c-Arm des A W, W i i, d-Arm des A W, w III, K (I -f- II), v
III, -3 -. In diesem Stromkreis sprechen die Relais C und K an und schließen mit
ihren Kontakten cI bzw. k12 ihre höherohmigen Wicklungen (CI bzw. KII) kurz. Da
die d-Kontaktbank mit den Kontakten in der Prüfkontaktbank des Leitungswählers verdrahtet
ist, wird der entsprechende Anschluß in dieser Kontaktbank in der üblichen Weise
durch den niederohmigen Nebenschluß zu dem hochohmigen Prüfstromkreis eines etwa
auf diesen Anschluß aufprüfenden Leitungswählers gesperrt. Das Relais C bewirkt
die Abschaltung der Steuereinrichtungen der Übertragung von der Verbindungsleitung
sowie zusammen mit dem Relais K die Durlschaltung derselben zum Vorwähler VW. Über
einen Arm e des Abgreifwählers wurde gleichzeitig der dem anrufenden Teilnehmer
zugeordnete Zähler (z. B. Z5) für den am Gesprächsschluß eintreffenden Zählstromstoß
bereitgestellt. Dieser wird von dem parallel zur niederohmigen Wicklung des T-Relais
im VW an die Stelle des sonst an dieser Stelle liegenden Zählers geschalteten
Zählrelais Z aufgenommen und auf den Zähler weitergegeben.
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Im ankommenden Verkehr kann der beschriebene Prüfstromkreis nicht
zustande kommen, da dann das Relais W nicht erregt ist. Infolgedessen erfolgt auch
keine Durchschaltung der Sprechadern zum VW an den k-Kontakten, sondern nur bis
zu den vorher abgezweigten a/b-Kontaktarmen des Abgreifwählers, über die die Verbindung
mit dem Leitungswähler hergestellt wird.
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Handelt es sich bei der von dem Unteramtsteilnehmer aufgebauten Verbindung
um eine Fernverbindung, bei welcher gemäß dem eingangs genannten Vorschlag die Zählung
während des Gesprächs stattfindet und der erste Zählstromstoß nach Vollendung des
Fernverbindungsaufbaus gegeben wird, so wird durch diesen ersten Zählstromstoß Relais
Z betätigt. Vorher haben sich dieselben Schaltvorgänge abgespielt wie bei abgehenden
Ortsgesprächen, d. h,
Relais K ist erregt und hält den zugehörigen
Leitungswählerausgang ortsbesetzt. Das Relais Z schließt neben dem Zählerstromkreis
mit Kontakt zI einen Stromkreis für ein Relais F, der wie folgt verläuft: -, KIII,
F, zI, wII, +.
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Relais F wird erregt und legt mit seinem Kontakt f I unmittelbar Erde
an den d-Arm des Abgreifwählers und kennzeichnet damit den betreffenden LW-Ausgang
als fernbesetzt. Durch Kontakt f I wird das K-Relais kurzgeschlossen. Sein Abfall
wird durch die in den Erregerkreis des F-Relais eingeschaltete Haltewicklung KIII
verhindert. Nach seinem Ansprechen hält sich Relais F zusammen mit Relais K über
f III weiter. Das die Anschaltung des Fernkriteriums bewirkende Relais F kann irgendein
geeignetes, in der Übertragung für andere Zwecke bereits benötigtes Relais sein,
welches während des Bestehens einer Verbindung normalerweise nicht erregt ist. In
dem Beispiel wurde hierfür ein Hilfsrelais benutzt, das bei der Wählerauslösung
verwendet wird.