DE9112858U1 - Karteieinrichtung - Google Patents
KarteieinrichtungInfo
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Classifications
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- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
- B42—BOOKBINDING; ALBUMS; FILES; SPECIAL PRINTED MATTER
- B42F—SHEETS TEMPORARILY ATTACHED TOGETHER; FILING APPLIANCES; FILE CARDS; INDEXING
- B42F17/00—Card-filing arrangements, e.g. card indexes or catalogues or filing cabinets
- B42F17/02—Card-filing arrangements, e.g. card indexes or catalogues or filing cabinets in which the cards are stored substantially at right angles to the bottom of their containers
- B42F17/08—Construction of the containers, e.g. trays or drawers
- B42F17/12—Dividing means
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Description
Karte!einrichtung
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Karteieinrichtung gemäss dem Oberbegriff des Anspruchs 1, sowie einen
Karteikasten gemäss Anspruch 5 und eine Schwenkplatte gemäss Anspruch 6.
Karteieinrichtungen mit einem Karteikasten und mindestens einer Schwenkplatte sind allgemein bekannt. Üblicherweise
sind in- einer Bodenplatte des Karteikastens, in Längsrichtung gesehen, in den seitlichen Endbereichen
rechtwinklig zur Längsrichtung verlaufende und in einem Abstand hintereinander angeordnete Schlitze vorgesehen, in
welche die Schwenkplatte mit gegen unten vorstehenden Haltenasen einsteckbar ist. Die Lage der Schwenkplatte in
Längsrichtung ist somit durch die Schlitze vorgegeben. Die Schwenkplatte kann somit nicht in jeder beliebigen Lage
positioniert werden. Um den Karteiinhalt zusammen mit der Schwenkplatte in Längsrichtung zu verschieben, ist es
notwendig, die Schwenkplatte anzuheben, um die Nasen ausser Eingriff mit den Schlitzen zu bringen, was miz
Vorsicht getan werden muss, um die Schwenkplatte nicht zu hoch anzuheben, so dass die Karteikärtchen zwischen der
Bodenplatte und der Schwenkplatte hindurchgleiten können und für das Positionieren der Schwenkplatte am neuen Ort
müssen wiederum Schlitze für die Nasen gefunden werden, was die Handhabung erschwert.
Es ist deshalb eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine gattungsgemässe Karteieinrichtung zu schaffen, welche
in der Handhabung äusserst einfach ist und das lösbare Festhalten der Schwenkplatte an jedem beliebigen Ort in
Karteikasten ermöglicht.
Diese Aufgabe wird durch eine Karteieinrichtung, die die Merkmale des kennzeichnenden Teils des Anspruchs 1 aufweist,
gelöst.
Die mindestens eine Schwenkplatte ist in Längsrichtung des Karteikastens an jedem beliebigen Ort am Profilelement
festklemmbar. Zum Verbringen der Schwenkplatte an einen neuen Ort ist diese aus einer Klemmlage gegen eine Querschnittebene
zu verschwenken und kann dann ohne angehoben zu werden, in Längsrichtung verschoben werden. Dies verhindert
ein Durcheinanderbringen der Karteikärtchen beim Verschieben der Schwenkplatte. Da für das Feststellen der
Klemmplatte diese einzig in die Klemmlage zu verschwenken ist, ist die Handhabung äusserst einfach.
Weitere bevorzugte Ausbildungsformen sind in den abhängigen
Ansprüchen angegeben.
Die Ansprüche 5 und 6 definieren einen erfindungsgemässen
Karteikasten und eine erfindungsgemässe Schwenkplatte.
Die Erfindung wird nun anhand einer in der Zeichnung dargestellten
Karteieinrichtung näher erläutert. Es zeigen rein schematisch:
Fig. 1 in Seitenansicht einen Karteikasten mit einer darin eingesetzten Schwenkplatte;
Fig. 2 eine Ansicht des Karteikastens; und
Fig. 3 eine Schwenkplatte.
Fig. 3 eine Schwenkplatte.
Die in den Figuren gezeigte Karteieinrichtung weist einen Karteikasten 10 und eine Schwenkplatte 12 auf. Selbstverständlich
können mehrere Schwenkplatten vorgesehen sein.
Der Karteikasten 10 weist zwei in Längsrichtung L voneinander beabstandete Endeplatten 14 auf, zwischen welchen
sich auf gleicher Höhe zwei den Boden des Karteikastens bildende, voneinander beabstandete, im Querschnitt runde
Profilelemente 16 und zwei oberhalb diesen angeordnete und seitlich gegen auswärts versetzte, profilförmige und im
Querschnitt ebenfalls runde Seitenelemente 18 in Längsrichtung L erstrecken. Die Profilelemente 16 und Seitenelemente
18 sind mit den Endplatten 14 mittels die Endplatten 14 durchgreifenden und in die Profilelemente 16
bzw. Seitenelemente 18 eingesetzten Schrauben 20 fest verbunden. Selbstverständlich können die Profilelemente 16
und Seitenelemente 18 auf andere bekannte Art und Weise an den Endplatten 14 befestigt sein. Wie dies Fig. 1 zeigt,
ist der Karteikasten 10 auf eine Auflage 22, beispielsweise eine Tischplatte, abgestellt, so dass die Profilelemente
16 und Seitenelemente 18 etwa in horizontaler Richtung verlaufen.
Die etwa rechteckige Schwenkplatte 12 weist im unteren
Endbereich zwei Durchlässe 24 für die Profilelemente 16 auf, wie dies insbesondere Fig. 3 zeigt. Die Durchlässe 24
sind als Schlitze 26 ausgebildet, die sich von den seitlichen Rändern 28 der Schwenkplatte 12 her in ungefähr horizontaler
Richtung bis in den Bereich der Profilelemente 16
erstrecken, wenn die Schwenkplatte 12 in den Karteikasten 10 eingesetzt ist. Im Bereich wo die Profilelemente 16 den
betreffenden Schlitz 26 durchdringen, weist dieser eine gegen oben gerichtete Hinterschneidung 30 auf. In der Fig.
3 sind die die Schlitze 26 durchdringenden Profilelemente
16 gestrichelt dargestellt.
Die lichte Weite W der Schlitze 26 ist geringfügig grosser als der Durchmesser D der Profilelemente 16 (Fig. 1 und
3). Im oberen Endbereich weist die Schwenkplatte 12 seitlich gegen aussen vorstehende Nasen 31 auf, deren untere
Kanten als mit den Seitenelementen 18 zusammenwirkende Anschläge 32 ausgebildet sind. In vertikaler Richtung gesehen,
unterhalb der Nasen 31, ist die Breite B der Schwenkplatte 12 kleiner als der Abstand A zwischen den Seitenelementen
18 (Fig. 2). Die durch die Schlitze 26 gebildeten Klemmnasen 34 sind gegenüber den seitlichen Rändern 28
zurückversetzt. Die freien Enden liegen aber seitlich ausserhalb der Profilelemente 16.
Die Profilelemente 16 sind an den Endplatten 14 auf einer
Höhe befestigt, die bei auf die Auflage 22 abgelegtem Karteikasten 10 ein Verschwenken der in den Karteikasten 10
eingesetzten Schwenkplatte 12 um die in der Fig. 3 gezeigte Horizontalachse 36 erlaubt, ohne dass die Schwenkplatte
12 die Auflage* 22 berührt. In der Fig. 1 ist die in den Karteikasten 10 eingesetzte Schwenkplatte 12 in ihrer
Klemmlage gezeigt. Dabei ist sie aus der rechtwinklig zur Längsrichtung L verlaufenden, strichpunktiert angedeuteten
Querschnittebene 38 um die Horizontalachse 36 derart verschwenkt, dass die Durchlässe 36 die Schwenkplatte 12 an
den Profilelementen 16 im Bereich der Hinterschneidungen
30 festklemmen. In der Klemmlage sind die Anschläge 32 von den Seitenelementen 18 geringfügig beabstandet. Wird die
Schwenkplatte 12 durch Einwirkung äusserer Kräfte aus der Klemmlage im Uhrzeigersinn weiter verschwenkt, kommen die
Anschläge 32 von oben an den Seitenelementen 18 zur Anlage, was die Schwenkplatte 12 am Weiterverschwenken hindert
und eine Uberbeanspruchung sowohl der Schwenkplatte 12 als auch der Profilelemente 16 im Bereich der Verkantung verunmöglicht.
In der in der Fig. 1 gezeigten Klemmlage ist die Schwenkplatte 12 in ihrer Position in Längsrichtung L durch Verkanten
am Profilelement 16 unverschiebbar festgehalten. Beim Aufstellen der Schwenkplatte 12 um die Horizontalachse
36 in Richtung gegen die Querschnittebene 38 löst sich diese Klemmverbindung, so dass die Schwenkplatte 12 nun in
Längsrichtung L an jeden beliebigen Ort verschoben und dort wieder durch Verschwenken in die Klemmlage fixiert
werden kann.
Zum Herauslösen einer Schwenkplatte 12 aus dem Karteikasten 10 wird diese etwa in die Querschnittebene 38 verbracht
und leicht angehoben, so dass die Hinterschneidungen 30 die Profilelemente 16 nicht mehr umgreifen. Die
Schwenkplatte 12 kann nun um die etwa in vertikaler Richtung verlaufende Achse 40 (Fig. 3) verdreht werden, bis
die Schlitze 26 aus dem Eingriff mit den Profilelementen 16 gelöst sind. Dann kann die Schwenkplatte 12 gegen oben
aus dem Karteikasten 10 gehoben werden. Der notwendige Verdrehwinkel um die Achse 40 ist durch die Klemmnasen 34
bestimmt. Ein seitliches Zurückversetzen dieser Klemmnasen 34 gegenüber den seitlichen Rändern 28 verkleinert diesen
notwendigen Verdrehwinkel.
Zum Einsetzen in den Karteikasten 10 wird die Schwenkplatte 12 mit etwa in Längsrichtung verlaufender Erstreckung
zwischen die Seitenelemente 18 und Profilelemente 16 auf
die notwendige Höhe abgesenkt, so dass durch Verdrehen um die Achse 40 die Schlitze 26 in Eingriff mit den Profilelementen
16 gelangen.
Selbstverständlich können in den erfindungsgemässen Karteikasten
10 mehrere Schwenkplatten 12 eingesetzt sein. Die Profilelemente 16 bilden den "Boden" des Karteikastens
10 und die Seitenelemente 18 die "Seitenwände". Dadurch weist der Karteikasten 10 einen äusserst einfachen und
leichten, aber dennoch stabilen Aufbau auf. Die bezüglich der Profilelemente 16 seitlich gegen aussen versetzten
Seitenelemente 18 verhindern ein seitliches Wegrutschen der in den Karteikasten 10 eingebrachten Karteikarten. Die
Hinterschneidungen 30 sorgen für eine stabile Lage der eingesetzten Schwenkplatte 12 bezüglich ungewünschten Verdrehungen
um die Achse 40. Die Fertigung der Endplatten 14 und Schwenkplatte 12 aus Plexiglas oder ähnlichen Materialien
gibt der Karteieinrichtung ein äusserst leichtes Aussehen. Es ist auch zu beachten, dass die Schwenkplatten 12
zwei Klemmlagen aufweisen, die bezüglich der Querschnittebene 38 zueinander symmetrisch sind. Dies erlaubt das Auseinanderschwenken
von Karteikarten in eine stabile Offnungslage.
Es ist selbstverständlich denkbar, anstelle der rundprofilförmigen
Seitenelemente 18 die Seitenwände des Karteikastens 10 bildende Seitenplatten vorzusehen. Der Karteikasten
10 kann auch mit einer Bodenplatte versehen sein. Es ist auch denkbar, nur ein einziges, sich in Längsrichtung
L erstreckendes Profilelement vorzusehen, an welchem die Schwenkplatte 12 durch Verkanten festklemmbar ist.
Falls der Boden des Karteikastens nicht durch das Profilelement gebildet ist, kann das Profilelement auch vom Boden
beabstandet in dessen Nähe vorgesehen sein.
Claims (6)
1. Karteieinrichtung mit einem Karteikasten (10) und mindestens einer in Längsrichtung (L) des Karteikastens
(10) verstellbaren Schwenkplatte (12), dadurch gekennzeichnet, dass der Karteikasten (10) im Bodenbereich
oder benachbart zu diesem mindestens ein in Längsrichtung (L) verlaufendes Profilelement (16) aufweist, das
einen in der Schwenkplatte (12) vorgesehenen Durchlass (24) durchgreift, wobei der Durchlass (24) derart geformt
ist, dass er ein Verschieben der etwa in eine rechtwinklig zur Längsrichtung (L) verlaufende Querschnittebene
(38) verbrachten Schwenkplatte (12) in Längsrichtung (L) ermöglicht und die Schwenkplatte
(12) beim Verschwenken aus dieser Querschnittebene (38), um eine quer zur Längsrichtung (L) verlaufende
etwa horizontale Achse (36) in eine Klemmlage am Profilelement (16) durch Verkanten festklemmt.
2. Karteieinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zwei parallele, seitliche voneinander
beabstandete, den Boden des Karteikastens (10) bildende Profilelement (16) vorgesehen sind, an welchen die
Schwenkplatte (12) festklemmbar ist.
3. Karteieinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
dass der Durchlass (24) bzw. jeder der Durchlässe (24) einen von einem seitlichen Rand (28)
der Schwenkplatte (12) her, etwa in horizontaler Richtung verlaufenden Schlitz (26) mit einer lichten Weite
(W), die geringfügig grosser ist als die Höhe (D) des
betreffenden Profilelementes (16) aufweist, um das Entfernen der etwa in eine Ouerschnittsebene (38) verschwenkten
Schwenkplatte (12) aus dem Bereich des Profilelementes (16) durch Verdrehen um eine in vertikaler
Richtung verlaufende Achse (40) zu ermöglichen.
4. Karteieinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Karteikasten (10)
zwei oberhalb des Profilelementes (16) bzw. der Profilelemente (16) in Längsrichtung (L) verlaufende,
profilförmige Seitenelemente (18) aufweist, und an der Schwenkplatte (12) Anschläge (32) vorgesehen sind, die
beim Verschwenken des Schwenkelementes (12) über die Klemmlage hinaus an den Seitenelementen (18) zur Anlage
bringbar sind.
5. Karteikasten für eine Klemmeinrichtung gemäss Anspruch
1, mit zwei in Längsrichtung (L) voneinander beabstandeten Endplatten (14), die über mindestens ein im Bodenbereich
vorgesehenes Profilelement (16) und zwei oberhalb des Profilelementes (16) verlaufende, voneinander
beabstandete, profilförmige Seitenelemente (18)
miteinander verbunden sind.
6. Schwenkplatte für eine Karteieinrichtung gemäss Anspruch 1, mit mindestens einem Durchlass (24), der zum
Umgreifen eines Profilelementes (16) eines Karteikastens (10) vorgesehen ist, wobei der Durchlass (24)
derart ausgebildet ist, dass er die Schwenkplatte (12) beim Verschwenken etwa aus einer rechtwinklig zum Profilelement
(16) verlaufenden Querschnittebene (38) um
eine zum Profilelement (16) quer verlaufende ungefähr
horizontale Achse (36) in eine Klemmlage am Profilelement (16) durch Verkanten festklemmt.
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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| CH376290A CH682476A5 (de) | 1990-11-27 | 1990-11-27 | Karteieinrichtung. |
Publications (1)
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Family Applications (1)
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| DE9112858U Expired - Lifetime DE9112858U1 (de) | 1990-11-27 | 1991-10-16 | Karteieinrichtung |
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| DE (1) | DE9112858U1 (de) |
| FR (1) | FR2669579B3 (de) |
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1990
- 1990-11-27 CH CH376290A patent/CH682476A5/de not_active IP Right Cessation
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1991
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- 1991-11-13 FR FR9113949A patent/FR2669579B3/fr not_active Expired - Fee Related
Also Published As
| Publication number | Publication date |
|---|---|
| FR2669579A3 (fr) | 1992-05-29 |
| CH682476A5 (de) | 1993-09-30 |
| FR2669579B3 (fr) | 1992-10-09 |
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