DE9112088U1 - Klappsitzbank - Google Patents
KlappsitzbankInfo
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Description
26. September 1991
SPO-003-GM Se/sr
BESCHREIBUNG
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Klappsitzbank nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Der Begriff "Klappsitzbank" im Sinne der vorliegenden Erfindung soll sowohl Sitzbänke im eigentlichen Sinn, d.h. mit
Sitzgelegenheiten für mehrere Personen nebeneinander, als auch nebeneinander angeordnete Einzelsitze, wie beispielsweise aus
Reisebussen bekannt, umfassen. Derartige Klappsitzbänke finden insbesondere bei der Einrichtung von Wohnmobilen oder Camping-Bussen
Verwendung; jedoch können die erfindungsgemäßen Klappsitzbänke beispielsweise auch zur Einrichtung von Reisebussen,
Bahnwagen, Schienenbussen, Flugzeugen oder dergleichen dienen.
Insbesondere bei Wohnmobilen müssen gattungsgemäße Klappsitzbänke mehrere Aufgaben gleichzeitig erfüllen können. So wird
zum einen gefordert, daß die zu befördernden Passagiere während der Fahrt sicher und bequem sitzen können. Vor allem im
Hinblick auf die Sicherheit bei einem eventuellen Auffahrunfall ist dabei eine grundlegende Forderung, daß die Passagiere
in Fahrtrichtung sitzen können. Weiter soll jedoch auch die Möglichkeit bestehen, daß sich die Passagiere zweier in
Fahrtrichtung hintereinander angeordneter Sitzbänke in Ruhestellung, d.h. während das Fahrzeug steht, mit zueinander gewandten
Gesichtern gegenübersitzen können. Eine derartige Sitzposition ist insbesondere beim Einnehmen von Mahlzeiten im
Wohnmobil wünschenswert. Schließlich müssen die im Fahrzeug angeordneten Klappsitzbänke in eine Liegeposition gebracht
werden können, in der eine im wesentlichen durchgehende ebene
Schlaf- oder Ruhefläche gebildet wird. Diese Schlaf- oder Ruhefläche
soll dabei möglichst groß sein.
Gattungsgemäße Klappsitzbänke bestehen üblicherweise aus einem Rahmenuntergestell und je einem Sitz- und Lehnenteil. Sitzteil
und Lehnenteil sind dabei üblicherweise entlang einer gemeinsamen Klapp- bzw. Drehachse an einem Ende des Rahmenuntergestells
klapp- oder verschwenkbar angeordnet. Zur Verstellung in Liegeposition wird das Lehnenteil vom Sitzteil weg in eine
waagerechte Position geklappt; die Klappbarkeit des Sitzteils dient mehr oder weniger ausschließlich zur besseren Zugänglichkeit
des Innenraums des Rahmenunterteils, der üblicherweise als Stauraum Verwendung findet. Bei einer Anordnung, bestehend
aus zwei in Fahrtrichtung hintereinander angeordneten Klappsitzbänken ist eine zueinander gewandte Position der
Bänke und damit der Passagiere nur dadurch zu erreichen, daß beispielsweise die vordere Klappsitzbank aus dem Fahrzeug entnommen,
um 180° gedreht und dann entgegen der Fahrtrichtung wieder eingesetzt wird. Eine derartige Handhabung ist jedoch
überaus umständlich; außerdem muß die Befestigung bzw. Entriegelung der Klappsitzbank im Fahrzeug leicht zugänglich und
insbesondere leicht lösbar sein, was mit der Forderung nach einer aufprallsicheren Befestigung der Sitzbank im Fahrzeug
oft nicht in Einklang bringbar ist.
Zur Vermeidung des wiederholten Aus- und Einbaus einer gattungsgemäßen
Klappsitzbank ist es weiterhin bekannt,, die gemeinsame Klappachse von Sitzteil und Lehnenteil am Rahmenuntergestell
in Fahrzeuglängsrichtung verschieblich in sogenannten Gleitschienen anzuordnen. Dabei wird die Klappachse
vom z.B. hinteren Ende zum vorderen Ende des Rahmenuntergestells translatorisch bewegt, wodurch bei gleichzeitigem gemeinsamen
Verschwenken von Lehnenteil und Sitzteil um ungefähr 90° die Funktionen von Lehnen- und Sitzteil vertauscht werden.
Mit anderen Worten, das Lehnenteil wird zum Sitzteil und umgekehrt, wodurch sich die Sitzrichtung um 180° ändert. Obwohl
die Handhabbarkeit bei dieser bekannten Sitzbank durchaus befriedigend ist, weist diese Gleitschienenanordnung den gravierenden
Nachteil auf, daß sie die Anforderungen an ein ausrei-
chendes Crash-Verhalten bzw. eine zufriedenstellende Aufprallsicherheit
nicht erfüllen kann.
Ausgehend von diesem Stand der Technik ist es die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Klappsitzbank zu schaffen, die
bei hoher Aufprallsicherheit mit möglichst geringem Umbauaufwand in eine Sitzposition in Fahrtrichtung, in eine Sitzposition
entgegen der Fahrtrichtung und in eine Liegeposition gebracht werden kann.
Diese Aufgabe wird durch eine Klappsitzbank gemäß der Lehre des Anspruchs 1 gelöst.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
Die Klappsitzbank gemäß der vorliegenden Erfindung weist mindestens
ein Lehnenteil und mindestens ein Sitzteil auf, die an einem Rahmenteil klappbar angelenkt sind. Mindestens ein Lehnenteil
und mindestens ein Sitzteil bedeutet dabei, daß das gesamte Sitzteil bzw. das gesamte Lehnenteil durchgehend, aber
auch in einzeln handhabbare Teilelemente aufgegliedert sein
kann. Sowohl das Lehnen- als auch das Sitzteil sind um mindestens 180° klappbar, wobei die Klappbewegung beider Teile unabhängig
voneinander ist. Die Klappachsen von Lehnen- und Sitzteil verlaufen zueinander im wesentlichen parallel und sind
ortsfest, d.h. ohne jegliche translatorische Beweglichkeit nach Art einer Gleitschiene, an jeweils einander gegenüberliegenden
Enden des Rahmenteils oder Rahmenuntergestells angeordnet. Durch die Vermeidung derartiger Gleitschienen wird die
Stabilität und damit die Aufprallsicherheit einer gattungsgemäßen Klappsitzbank wesentlich verbessert. Klappachse im Sinn
der vorliegenden Erfindung bedeutet dabei nicht notwendigerweise eine über die gesamte Breite der Sitzbank durchgehende
Achse. Vielmehr kann die Klappachse auch durch an sich bekannte Klappbeschläge an den Enden bzw. Breitseiten der Sitzbank
definiert werden. Die Richtung von Länge und Breite bezieht sich hierbei und im folgenden immer auf Längs- bzw.
Querachse des mit der Sitzbank ausgerüsteten Fahrzeugs.
Die beiden Klappachsen weisen einen Abstand voneinander auf, der mindestens so groß ist, wie die sich senkrecht zur Klappachse
erstreckende Länge des Lehnenteils und des Sitzteils. Das Lehnenteil und das Sitzteil sind zumindest im wesentlichen
funktionsgleich ausgebildet. Zur Arretierung des Lehnenteils
und des Sitzteils in der jeweils gewünschten Stellung ist eine Arretiervorrichtung vorgesehen, die prinzipiell beliebiger
Art, beispielsweise eine Bolzenverriegelung, sein kann.
Wenn die Klappsitzbank gemäß der Erfindung quer zur Fahrtrichtung in ein Wohnmobil eingebaut ist, erstreckt sich auch
das Rahmenuntergestell quer zur Fahrtrichtung. Die Klappachse des Sitzteils verläuft dann am in Fahrtrichtung gesehen vorderen
Ende des Rahmenuntergestells ebenfalls im wesentlichen quer zur Fahrtrichtung. Das Sitzteil ist mit seinem ersten
Ende entlang der Klappachse verschwenkbar am Rahmenuntergestell befestigt. In einer ersten Sitzposition, bei der die
Passagiere in Fahrtrichtung sitzen, verläuft das Sitzteil in etwa horizontal, d.h. das freie von der Klappachse wegweisende
Ende des Sitzteils ragt entgegen der Fahrtrichtung zum rückwärtigen Ende des Rahmenuntergestells.
Am in Fahrtrichtung gesehen hinteren Ende des Rahmenuntergestells ist in grundsätzlich gleicher Weise wie am vorderen
Ende eine zweite Klappachse quer zur Fahrtrichtung und damit parallel zur ersten Klappachse angeordnet. Um diese Klappachse
verschwenkbar ist an dieser ein Lehnenteil mit seinem ersten Ende angelenkt. In der vorher beschriebenen Fahr- bzw. Sitzposition
ragt das Lehnenteil mit seinem freien Ende in etwa senkrecht oder leicht nach hinten geneigt nach oben und
schließt so mit dem Sitzteil einen Winkel von ca. 90° ein. Das Sitzteil kann in der Sitzposition auf dem Rahmenuntergestell
unmittelbar aufliegen, aber auch mit einer Arretiervorrichtung gesichert sein. Das Lehnenteil muß in seiner aufrechten Stellung
in jedem Fall mittels einer Arretiervorrichtung gehalten werden.
Sowohl das Lehnenteil als auch das Sitzteil sind um ihre jeweilige
Klappachse im wesentlichen frei verschwenkbar. Auf-
grund der im wesentlichen identischen Ausbildung von Lehnenteil und Sitzteil und der voneinander völlig unabhängigen
Klappmöglichkeiten ist nun bei Bedarf das Sitzteil in eine im wesentlichen senkrechte oder leicht in Fahrtrichtung nach
vorne geneigte Lehnenposition bringbar, während das bisherige Lehnenteil nach vorne in eine im wesentlichen waagerechte
Sitzposition gebracht werden kann. Mit anderen Worten, das bisherige Sitzteil wird zum Lehnenteil und umgekehrt. Diese
zweite mögliche Stellung definiert nun insgesamt eine Sitzposition entgegen der Fahrtrichtung.
Schließlich läßt sich, wenn sich eines der beiden Teile in waagerechter Sitzposition befindet, das zweite Teil, beispielsweise
das Lehnenteil, vom ersten Sitzteil weg in eine ebenfalls waagerechte Position klappen, so daß sich ingesamt
eine im wesentlichen durchgehend geschlossene horizontale Liege- oder Ruhefläche ergibt, deren Länge, bei einer Sitzbank,
im wesentlichen der doppelten Länge von Sitz- oder Lehnenteil entspricht.
Von besonderem Vorteil ist es, in einem Wohnmobil mindestens zwei derartige erfindungsgemäße Klappsitzbänke hintereinander
anzuordnen, da sich dann, wenn beide, wie vorstehend beschrieben, in Liegeposition gebracht sind, eine Ruhe- oder Liegefläche
ergibt, die für zwei bis drei Personen ausreicht. Eine derartige Anordnung ist insbesondere dann von Vorteil, wenn
mindestens eine der Klappsitzbänke eine in Fahrzeugr.ichtung wirkende Verstellvorrichtung aufweist, so daß der Abstand der.
Klappsitzbänke in Liegeposition in ,jedem Fall so eingestellt werden kann, daß sich eine durchgehende Ruhe- oder Liegefläche
ohne Lücken ergibt.
Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung weist
eine Klappsitzbank mindestens zwei verschiedene mögliche Sitzstellungen
auf. Die erste Sitzstellung, die beispielsweise dann von Vorteil ist, wenn das Wohnmobil steht und die Passagiere
an einem zwischen zwei Klappsitzbänken angeordneten Tisch sitzen, ist dadurch gekennzeichnet, daß sich das gegenwärtig
als Sitzteil dienende Teil der Klappsitzbank in einer
im wesentlichen waagerechten Sitzposition befindet, während das als Lehnenteil dienende Teil senkrecht oder, vorzugsweise,
leicht nach hinten bzw. nach vorne geneigt, verläuft. Für die Fahrt hingegen, ist die Klappsitzbank vorzugsweise in eine
Fahrstellung bringbar, in der das gegenwärtige Sitzteil gegenüber der Horizontalen zumindest geringfügig geneigt ist. Die
Neigung erfolgt dabei, wenn die Klappsitzbank in Fahrtrichtung ausgerichtet ist, entgegen der Fahrtrichtung nach hinten.
Die Einstellung der Neigung bzw. Position von Lehnen- und Sitzteil kann in an sich beliebiger Weise erfolgen. Vorzugsweise
jedoch weisen sowohl das Lehnenteil als auch das Sitzteil eine separate Arretiervorrichtung auf, die in einfachster
Weise aus einem an sich bekannten hebelbetätigbaren Scherenmechanismus
besteht, mit dem ein Verriegelungsbolzen, der an Lehnen- oder Sitzteil angeordnet ist, in eine entsprechende
Ausnehmung am Rahmenteil oder am Klappbeschlag in Eingriff gebracht und wieder gelöst werden kann.
Zur Verbesserung des Fahrkomforts und insbesondere der Fahrsicherheit
ist nach einem bevorzugten Ausführungsbeispiel die erfindungsgemäße Klappsitzbank mit einer kopfstützenartigen
Rückenlehnenverlängerung ausgestattet. Eine derartige Rückenlehnenverlängerung kann als Aufsteckteil ausgebildet sein und
ist dann über entsprechende Befestigungs- bzw. Steckelemente
in dazu komplementäre Aussparungen desjenigen Teils der Klappsitzbank
ein- bzw. auf dieses aufsteckbar, das momentan als Lehnenteil dient. Vorzugsweise weist diese Rückenlehnenverlängerung
eine Breite auf, die im wesentlichen der Breite des Lehnen- oder Sitzteils und damit der Breite der gesamten
Klappsitzbank entspricht. Wenn die Klappsitzbank in Liegeposition gebracht werden soll, kann die kopfstützenartige Rückenlehnenverlängerung
abgenommen werden.
Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung
ist die abgenommene Rückenlehnenverlängerung in der Liegeposition seitlich an das Sitzteil und das Lehnenteil über entsprechende
Befestigungsmöglichkeiten ansteckbar, wodurch sich eine erhebliche Verbreiterung der gesamten Liege- oder Ruhe-
fläche ergibt. Insbesondere wenn die Breite des Sitzteils und des Lehnenteils, gemessen in Richtung der Klappachsen, im wesentlichen
das Doppelte ihrer Länge beträgt, bilden zwei wie vorstehend skizziert angeordnete Klappsitzbänke mit seitlich
angesteckten Rückenlehnenverlängerungen eine optimal ausgenutzte Liegefläche.
Gemäß einer weiteren Ausgestaltung lassen sich zur Verbesserung des Komforts, insbesondere während der Fahrt, in Sitz-
und/oder Fahrposition Armstützen seitlich an das Sitzteil und das Lehnenteil anstecken. Zur Herstellung der Liegeposition
sind diese abnehmbar.
Das Rahmenteil bzw. Rahmenuntergestell kann in einfachster Weise als Rohrrahmen ausgeführt sein. Vorzugsweise ist das
Rahmenuntergestell jedoch kastenförmig ausgestaltet oder zumindest kastenartig verkleidet, so daß sich im Innenraum ein
Stauraum ergibt, der nach Hochklappen der jeweiligen Sitzfläche von oben leicht zugänglich ist.
Zur Sicherung der Passagiere während der Fahrt müssen nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen Rückhaltesysteme, insbesondere
in Form von Sicherheitsgurten, für jeden einzelnen Passagier vorgesehen sein. Diese Sicherheitsgurte können beispielsweise
an den vom Fahrzeughersteller vorgesehenen Befestigungspunkten befestigt sein. Insbesondere bei Wohnmobilen
sind jedoch diese Befestigungspunkte nach Einbau einer Einrichtung
nicht mehr zugänglich. Vorzugsweise sind daher die Rückhaltesysteme bzw. die Sicherheitsgurte am Rahmenteil oder
Rahmenuntergestell direkt befestigt oder in dieses integriert, wobei als selbstverständliche Forderung die Stabilität des
Rahmenuntergestells entsprechend groß sein muß.
Die Erfindung ist im folgenden anhand eines Ausführungsbeispiels in Verbindung mit den Zeichnungen näher erläutert. Es
zeigt:
Fig. 1 ein Ausführungsbeispiel einer Klappsitzbank gemäß
der vorliegenden Erfindung in seitlicher Ansieht in fünf möglichen Klappstellungen;
Fig. 2 das Ausführungsbeispiel nach Fig. 1 in Ansicht
von vorne mit aufgesteckter Rückenlehnenverlängerung
und schematisch angedeuteter Arretiervorrichtung
;
Fig· 3 das Ausführungsbeispiel nach Fig. 1, ebenfalls
in seitlicher Ansicht, mit aufgesteckter Armstütze
;
Fig. 4 zwei hintereinander angeordnete Klappsitzbänke
gemäß Fig. 1 in Liegeposition in Aufsicht von oben mit seitlich angesteckter Rückenlehnen
verlängerung ; und
Fig. 5 eine Anordnung von zwei Klappsitzbänken gemäß Fig. 1 in seitlicher Ansicht in den möglichen
Sitz- bzw. Liegepositionen.
In der Fig. 1 ist in seitlicher Ansicht in schematischer Darstellung
ein Ausführungsbeispiel einer Klappsitzbank gemäß der vorliegenden Erfindung gezeit. Wie insbesondere aus Abbildung
Ic zu ersehen ist, besteht die Klappsitzbank aus einem Rahmenteil 3, und zwei eigentlichen Sitzelementen der Sitzbank, nämlieh
einem Lehnenteil 1 und einem Sitzteil 2. Sowohl das Lehnenteil 1 als auch das Sitzteil 2 sind entlang je einer Klappachse
4 bzw. 5 verschwenk- bzw. klappbar, wobei der Verschwenkbereich mindestens 180° beträgt. Die Mittelstellung des
Verschwenkbereiches wird dabei in etwa durch eine Vertikalstellung der beiden Teile 1,2 der Klappsitzbank bestimmt. Wie
ebenfalls am besten aus Abbildung Ic ersichtlich ist, sind die Klappachsen 4 und 5 an einander gegenüberliegenden Enden des
Rahmenteils 3 angeordnet und verlaufen zumindest im wesentlichen parallel. Die Breite von Sitzteil 2, Lehnenteil 1 und
Rahmenteil 3, gemessen senkrecht zur Zeichenebene, ist im wesentlichen gleich. Auch die Längen Li und L2 von Lehnenteil
1 und Sitzteil 2 sind im wesentlichen identisch, so daß das Lehnenteil 1 und das Sitzteil 2 insgesamt im wesentlichen
funktions- und dimensionsgleich sind.
In Abbildung la ist die Fahrstellung der erfindungsgemäßen
Klappsitzbank gezeigt, wobei die Fahrtrichtung bzw. Fahrzeugrichtung durch den Pfeil F angedeutet ist. In dieser Fahrstellung ist das entlang der vorderen Klappachse 5 verschwenkbare Sitzteil 2 entgegen der Fahrtrichtung F nach hinten geklappt und befindet sich in einer leicht nach hinten geneigten Stellung; das freie Ende des Sitzteils 2 liegt dabei
auf dem Rahmenteil 3 auf. Das Lehnenteil 1 befindet sich in
einer aufrechten Lehnenstellung und schließt mit dem Sitzteil 2 einen Winkel von ungefähr 90° ein. Das Lehnenteil 1 ist somit gegenüber der Vertikalen ebenfalls leicht nach hinten geneigt .
Klappsitzbank gezeigt, wobei die Fahrtrichtung bzw. Fahrzeugrichtung durch den Pfeil F angedeutet ist. In dieser Fahrstellung ist das entlang der vorderen Klappachse 5 verschwenkbare Sitzteil 2 entgegen der Fahrtrichtung F nach hinten geklappt und befindet sich in einer leicht nach hinten geneigten Stellung; das freie Ende des Sitzteils 2 liegt dabei
auf dem Rahmenteil 3 auf. Das Lehnenteil 1 befindet sich in
einer aufrechten Lehnenstellung und schließt mit dem Sitzteil 2 einen Winkel von ungefähr 90° ein. Das Lehnenteil 1 ist somit gegenüber der Vertikalen ebenfalls leicht nach hinten geneigt .
Abbildung Ib zeigt eine Sitzstellung der erfindungsgemäßen
Klappsitzbank. Diese Sitzstellung unterscheidet sich von der
vorher beschriebenen Fahrstellung nach Abbildung la lediglich dadurch, daß das Sitzteil 2 im wesentlichen horizontal und
insbesondere nicht nach hinten geneigt verläuft.
Klappsitzbank. Diese Sitzstellung unterscheidet sich von der
vorher beschriebenen Fahrstellung nach Abbildung la lediglich dadurch, daß das Sitzteil 2 im wesentlichen horizontal und
insbesondere nicht nach hinten geneigt verläuft.
Abbildung Id zeigt ebenfalls eine Sitzstellung, entsprechend
der Stellung gemäß Abbildung Ib, wobei jedoch sowohl das bisherige Lehnenteil 1 als auch das bisherige Sitzteil 2 um in
der Stellung gemäß Abbildung Ib, wobei jedoch sowohl das bisherige Lehnenteil 1 als auch das bisherige Sitzteil 2 um in
etwa 90° in Fahrtrichtung umgeklappt sind. Dadurch ergibt sich
eine Sitzposition, bei der die Passagiere nun entgegen der
Fahrtrichtung sitzen.
Fahrtrichtung sitzen.
Abbildung Ie zeigt die grundsätzliche Liegeposition einer erfindungsgemäßen
Klappsitzbank, die dadurch erhalten wird, daß sowohl das Lehnenteil 1 als auch das Sitzteil 2 gleichsinnig
um ihre jeweilige Klappachse 4 bzw. 5 in eine waagerechte Position geklappt werden.
um ihre jeweilige Klappachse 4 bzw. 5 in eine waagerechte Position geklappt werden.
In Fig. 2 ist eine Klappsitzbank gemäß dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 1 in Ansicht von vorne gezeigt. Die in Fig. 2 dargestellte
Sitzposition entspricht dabei im wesentlichen der Position nach Fig. la. Wie aus Fig. 2 zu ersehen ist, ist auf
das Lehnenteil 1 eine kopfstützenartige Rückenlehnenverlängerung 6 aufgesteckt, die sowohl dem Komfort als auch
der Fahrsicherheit der Passagiere dient. Diese Rückenlehnenverlängerung 6 ist bei Bedarf leicht wieder abzunehmen.
das Lehnenteil 1 eine kopfstützenartige Rückenlehnenverlängerung 6 aufgesteckt, die sowohl dem Komfort als auch
der Fahrsicherheit der Passagiere dient. Diese Rückenlehnenverlängerung 6 ist bei Bedarf leicht wieder abzunehmen.
Weiter ist in Fig. 2 lediglich schematisch die Arretiervorrichtung
7 zur Einstellung der verschiedenen Sitzpositionen dargestellt. Die Arretiervorrichtung 7 besteht aus einem Betätigungshebel
8, der über ein Gestänge 9 einen Scherengittermechanismus 10 bewegt. Ausgangsseitig ist am Scherengittermechanismus
10 ein Betätigungsgestänge lla und b angeordnet. Am jeweils äußeren axialen Ende weisen die Stangen lla und 11b
einen lediglich schematisch dargestellten Verriegelungsbolzen auf, der in Ausnehmungen am Rahmenuntergestell bzw. in Ausnehmungen
einer Metallplatte, die am Rahmenuntergestell befestigt ist, in Eingriff gebracht und wieder gelost werden kann. Wird
beispielsweise der Betätigungshebel 8 in Pfeilrichtung nach
oben bewegt, wird über das Gestänge 9 und den Scherenmechanismus 10 sowohl die Stange lla als auch die Stange 11b
nach innen gezogen, wodurch sich die Verriegelung löst. Wird der Betätigungshebel 8 wieder nach unten bewegt, gleiten die
Verriegelungsbolzen nach außen und greifen in die jeweiligen komplementären Ausnehmungen des Rahmenunterteils 3 ein.
Fig. 3 zeigt eine Klappsitzbank entsprechend der Darstellung nach Fig. la. Wie aus dieser Darstellung zu ersehen ist, ist
eine Armstütze 12 mit ihren axialen Enden 13 und 14 in entsprechende Aufnahmen des Lehnenteils 1 und des Sitzteils 2
eingesteckt. Zur Verstellung der Klappsitzbank in die Liegeposition ist die Armstütze 12 abnehmbar.
Fig. 4 zeigt zwei hintereinander angeordnete Klappsi-tzbänke gemäß der vorliegenden Erfindung in Liegestellung, wobei in
dieser Liegestellung die jeweiligen Rückenlehnenverlängerungen 6 bzw. 6'seitlich an die aufgeklappten Sitzbänke angesteckt
sind, so daß sich insgesamt durch die Rückenlehnen-Verlängerungen 6 und 6'eine wesentliche Vergrößerung der Liegefläche
ergibt.
Fig. 5 zeigt schließlich mehrere denkbare Anordnungen von erfindungsgemäßen
Klappsitzbänken in einem Wohnmobil. In Abbildung 5a befinden sich zwei erfindungsgemäße Klappsitzbänke in
Fahrstellung hintereinander, wobei die Passagiere auf beiden Klappsitzbänken in Fahrtrichtung F sitzen können. In Abbildung
5b sind die gleichen Klappsitzbänke in Sitzstellung, d.h. mit im wesentlichen waagerechtem Sitzteil 2 bzw. 1', gezeigt; die
beiden Klappsitzbänke sind dabei so ausgerichtet, daß die Passagiere auf den jeweiligen Bänken einander gegenübersitzen.
Abbildung 5c schließlich zeigt die bereits oben beschriebenen Sitzbänke gemäß der Erfindung in Liegestellung, wobei der Abstand D zwischen beiden Bänken, sei es durch eine feste Montage, sei es durch eine an sich bekannte Verstellvorrichtung, so gewählt bzw. einstellbar ist, daß sich insgesamt eine lückenlose und durchgehende Liege- und Ruhefläche ergibt.
Abbildung 5c schließlich zeigt die bereits oben beschriebenen Sitzbänke gemäß der Erfindung in Liegestellung, wobei der Abstand D zwischen beiden Bänken, sei es durch eine feste Montage, sei es durch eine an sich bekannte Verstellvorrichtung, so gewählt bzw. einstellbar ist, daß sich insgesamt eine lückenlose und durchgehende Liege- und Ruhefläche ergibt.
Claims (12)
1. Klappsitzbank, insbesondere für Wohnmobile, mit mindestens einem Lehnenteil (1) und mindestens einem Sitzteil
(2), die an einem Rahmenteil (3) klappbar angelenkt sind, dadurch gekennze ichnet,
daß das Lehnenteil (1) und das Sitzteil (2) unabhängig voneinander um mindestens 180° klappbar sind, wobei die
Klappachsen zueinander parallel verlaufen, einen Abstand voneinander aufweisen, der zumindest der sich senkrecht
zur Klappachse erstreckenden Länge von Lehnen- und Sitzteil (1,2) entspricht, und ortsfest an jeweils einander
gegenüberliegenden Enden des Rahmenteils (3) angeordnet sind, daß das Lehnenteil (1) und das Sitzteil (2) zumindest
im wesentlichen funktionsgleich ausgebildet sind und
daß eine Vorrichtung zur Arretierung des Lehnenteils (1) und des Sitzeiis (2) in der gewünschten Stellung vorgesehen
ist.
2. Klappsitzbank nach Anspruch 1,
dadurch gekennze ichnet, daß sie in eine Sitzstellung bringbar ist, in der sich
eines (1) der beiden Teile (1,2) in einer senkrechten oder zur Vertikalen geringfügig geneigten Lehnenposition
und sich das andere (2) der beiden Teile (1,2) in einer im wesentlichen waagerechten Sitzposition befindet.
3. Klappsitzbank nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennze ichnet, daß sie in eine Fahrstellung bringbar ist, in der sich
eines (1) der beiden Teile (1,2) in einer senkrechten oder zur Vertikalen geringfügig geneigten Lehnenposition
und sich das andere (2) der beiden Teile (1,2) in einer Sitzposition befindet, in der die Sitzfläche gegenüber
der Horizontalen zumindest geringfügig geneigt ist.
4. Klappsitzbank nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennze ichnet,
daß sie in eine Liegestellung bringbar ist, in der sich beide Teile (1,2) in einer im wesentlichen waagerechten
Position befinden, wobei Lehnen- und Sitzteil (1,2) eine im wesentlichen durchgehende ebene Fläche bilden.
5. Klappsitzbank nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennze ichnet,
daß die Vorrichtung zur Arretierung aus einem hebelbetätigbaren Scherenmechanismus an Lehnen- und/oder Sitzteil
(1,2) besteht, mit dem ein Verriegelungsbolzen in eine entsprechende Ausnehmung am Rahmenteil (3) oder einem
Klappbeschlag in Eingriff gebracht und wieder gelöst werden kann.
6. Klappsitzbank nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennze ichnet,
daß die Breite des Sitzteils (2) und des Lehnenteils (1), gemessen in Richtung der Klappachsen, im wesentlichen das
Doppelte ihrer Länge beträgt.
7. Klappsitzbank nach einem der Ansprüche 1 bis 6, gekennzeichnet durch
eine kopfstützenartige Rückenlehnenverlängerung, deren
Breite zumindest im wesentlichen der Breite des Sitzteils (2) und des Lehnenteils (1) entspricht und die auf das in
Sitz- oder Fahrstellung senkrecht ausgerichtete Sitzoder Lehnenteil (1,2) aufsteckbar ist.
8. Klappsitzbank nach Anspruch 8,
dadurch gekennze ichnet, daß die Rückenlehnenverlängerung in der Liegeposition seitlich an das Sitzteil (2) und das Lehnenteil (1) zur Verbreiterung der Liegefläche ansteckbar ist.
dadurch gekennze ichnet, daß die Rückenlehnenverlängerung in der Liegeposition seitlich an das Sitzteil (2) und das Lehnenteil (1) zur Verbreiterung der Liegefläche ansteckbar ist.
9. Klappsitzbank nach einem der Ansprüche 1 bis 8, gekennzeichnet durch
in Sitz- und/oder Fahrposition seitlich an das Sitzteil (2) und das Lehnenteil (2) ansteckbare Armstützen.
10. Klappsitzbank nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennze ichnet,
daß das Rahmenteil (3) kastenförmig ausgestaltet oder zumindest kastenartig verkleidet ist, so daß sich durch
Hochklappen der jeweiligen Sitzfläche (2) ein von oben zugänglicher Stauraum ergibt.
11. Klappsitzbank nach einem der Ansprüche 1 bis 10, gekennzeichnet durch
ein am Rahmenteil (3) befestigtes und/oder in dieses integriertes Rückhaltesystem, insbesondere in Form von Sicherheitsgurten.
12. Anordnung von zwei oder mehreren Klappsitzbänken nach einem
der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennze ichnet, daß der Abstand jeweils zweier hintereinander ängeordneter
Klappsitzbänke so einstellbar ist, daß die in die Liegeposition geschwenkten Teile (1,2) jeder Klappsitzbank
insgesamt eine im wesentlichen durchgehende ebene Fläche bilden.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE9112088U DE9112088U1 (de) | 1991-09-27 | 1991-09-27 | Klappsitzbank |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE9112088U DE9112088U1 (de) | 1991-09-27 | 1991-09-27 | Klappsitzbank |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE9112088U1 true DE9112088U1 (de) | 1992-01-02 |
Family
ID=6871731
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE9112088U Expired - Lifetime DE9112088U1 (de) | 1991-09-27 | 1991-09-27 | Klappsitzbank |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE9112088U1 (de) |
Cited By (6)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| EP0566501A1 (de) * | 1992-04-17 | 1993-10-20 | Scopema | Gelenk für ein Element eines umklappbaren Sitzes |
| DE29514229U1 (de) * | 1995-09-05 | 1995-11-02 | Zeppelin Mobile Systeme GmbH, 77656 Offenburg | Sitz-Liegevorrichtung |
| US5674744A (en) * | 1993-03-15 | 1997-10-07 | Reid; John Philipp Milford | Humus maker |
| DE10218394A1 (de) * | 2002-04-24 | 2003-11-27 | Kochendoerfer & Kiep Metallver | Sitz |
| DE10256625B3 (de) * | 2002-12-03 | 2004-08-05 | Kochendörfer & Kiep Metallverarbeitung GmbH | Fahrzeugsitz |
| DE102004032247A1 (de) * | 2004-07-03 | 2006-01-19 | Bayerische Motoren Werke Ag | Kraftfahrzeug mit mindestens einer hinteren Sitzreihe |
-
1991
- 1991-09-27 DE DE9112088U patent/DE9112088U1/de not_active Expired - Lifetime
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