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Verfahren zum Befestigen von mit einer Putzträgerauflage versehenen
Dämmatten Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Befestigen von Matten mit schalldämmenden
Eigenschaften, die eine Putzträgeraufl:age besitzen.
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Matten, die aus einer Schicht aus schalldämmendem Material und einer
Putzträgerauflage, z. B. Rohrgewebe oder einem Träger aus Holzstäbchen, bestehen,
sind bekannt. Die Fertigstellung der Putzträgerauflage für diese Matten erfolgt
z. B. bei Verwendung von Seegras als schalldämmendem Material und Rohrgewebe als
Putzträgerauflage in der Weise, daß ein Haltedraht längs der äußeren Begrenzungsfläche
des Rohrgewebes geführt und von einem auf der Innenseite des Rohrgewebes liegenden
Bindedraht durch mehrere Wicklungen gehalten wird. Die so vorbereitete Putzträgerauflage
wird auf die schalldämmende Schicht aufgesteppt, in der das schalldämmende Material
gepreßt und zusammengesteppt ist. Die Dämmatten werden an der Baustelle mit durch
den Drahtverband geführten Haken befestigt. Da bei dieser Mattenart der Haltedraht
auf der Außenseite der Putzträgerauflage liegt, muß der Hakenkopf, sich dieser Bauart
anpassend, ebenfalls außen, d. h. in der äußeren Begrenzungsfläche der Putzträgerauflage
angebracht sein.
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Wenn nun die an der Wand befestigte Dämmmatte verputzt wird, bildet
sich zwischen Putzschicht und Mauer zufolge der leitenden Eigenschaften der Haken,
deren Köpfe in der Putzschicht liegen, eine starre Verbindung aus, die den Schall
durch Putz und Mauer hindurchleitet. Die Wand weist folglich nur eine geringe Schalldämmung
auf. Die Schalldämmung ist so gering, daß beispielsweise Halbstein-Wohnungstrennwände
einseitig mit Matten der genannten Art belegt und beiderseits verputzt, nicht den
baupolizeilichen Vorschriften für Schalldämmung entsprechen.
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Diese Mängel lassen sich bei Anwendung der Erfindung beseitigen.
Im
Sinne der Erfindung erfolgt das Befestigen der mit einer Putzträgerauflage versehenen
Dämmmatten in der Weise, daß die Matte, bei der der Haltedraht der Putzträgerauflage
auf der Innenseite, nämlich auf der der Matte zugewandten Seite, und der Bindedraht
auf der Außenseite der Putzträgerauflage verläuft, mit durch die Putzträgerauflage
eingetriebenen Haken oder ähnlichen Befestigungsmitteln an der Wand od. dgl. befestigt
wird, derart, daß der Kopf des Befestigungsmittels unter der äußeren Begrenzungsfläche
der Putzträgenauflage, zweckmäßig unterhalb der mittleren Ouerschnittsfläche der
Matte, am besten innerhalb der schalldämmenden Schicht liegt und daß die beim Einschlagen
der Befestigungsmittel iii der Putzträgerauflage entstehenden Vertiefungen mit Streifen
aus Isoliermaterial etwa durch Verkleben überdeckt werden. Das Isoliermaterial haftet
auf der Putzträgerauflage und läßt zwischen sich und dem Hakenkopf einen Luftraum
frei, der dazu dient, eine starre Verbindung zwischen der auf die Putzträgerauflage
aufzubringenden Putzschicht und der Wand od. dgl. zu verhindern. Der Isolierstreifen
kann mit einem üblichen Klebstoff befestigt werden.
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Vorteilhaft verwendet man eine Matte mit einer einseitig überstehenden
Kante der Putzträgerauflage. Zweckmäßig wird die Mattenbahn derart ausgebildet,
daß deren seitlich überstehende Putzträgerauflage zur Bildung eines möglichst ebenen
Anschlusses an die Nachbarmatte, im Ouerschnitt gesehen, spitz ausläuft.
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Die Erfindung soll durch folgendes Beispiel veranschaulicht werden.
Seegras wird zwischen zwei Papierlagen gleichmäßig verteilt, gepreßt und zusammengesteppt,
so daß eine gleichmäßige und im allgemeinen i m breite teppichartige Dämmschicht
entsteht. Auf diese Schicht wird im gleichen Arbeitsgang ein Rohrgewebe aufgesteppt,
dessen Haltedraht auf der der Dämmschicht zugewandten Seite und dessen Bindedraht
auf der Außenseite des Rohrgewebes verläuft. Dämmschicht und Rohrgewebe bilden nunmehr
eine zusammenhängende Dammatte.
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Das Rohrgewebe ragt an einer der beiden Längskanten etwa 5 cm über
die Dammschicht hinaus und kann auf eine bereits befestigte Bahn in der Weise übergreifen,
daß sich eine fugenlose Putzträgerfläche bildet.
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Nach Fertigstellung der in üblicher Weise gemauerten Rohbauwand von
12 cm Dicke trennt man mit einem entsprechenden Gerät die Dammatte auf Wandhöhe
ab und schneidet bei der ersten Bahn die 5 cm seitlich herausragende Kante der Putzträgerauflage
ab, damit die Matte an der Anfangseite dicht an die Kante geschoben werden kann.
Die Matte wird nun je nach Härte der Mauerfugen mit etwa 6 cm langen Rabitz- oder
Stahlhaken so befestigt, daß der Hakenkopf im bzw. etwas unterhalb des Rohrgewebes
seine Endstellung findet. Beim Anlegen der zweiten Bahn greift die einseitig überstehende
Kante der Putzträgerauflage dieser Bahn auf die bereits befestigte Dammatte über,
so daß beide fest nebeneinander liegen und eine fugenlose Putzträgerfläche -bilden.
Die folgenden Bahnen werden in gleicher Weise befestigt, bis die ganze `'Grand lückenlos
überzogen ist. Die Befestigungshaken werden nunmehr mit einem 3 bis q. cm breiten
Isolierstreifen, z. B. aus Papier, überklebt. Der Streifen haftet auf dem Rohrgewebe
und läßt zwangsläufig zwischen sich und dem Hakenkopf einen Luftraum frei, der dazu
dient, eine starre Verbindung zwischen Putzschicht und Mauer zu verhindern.
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Die Wand wird nun in üblicher Weise verputzt. Die Wand hat eine Luftschalldämmung
von 5 i db, d. h. die Luftschalldämmung ist noch günstiger als bei einer normalen
Ziegelmauer von 25 cm Dicke. Weitere Vorteile liegen in dem geringen Gewicht zufolge
der geringeren Wandstärke, der Raumgewinnung, zusätzlicher hoher Wärmedämmung sowie
Material- und Kosteneinsparung.
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Der hohe Schalldämmwert ergibt sich, wie bereits angedeutet wurde,
daraus, daß der Putz der im Sinne der Erfindung abgedeckten Wand keine starre Verbindung
mit der dahinterliegendenWand hat. Beide Flächen schwingen bei Anregung durch Schallwellen
für sich; eine direkte Schwingungsübertragung ist unterbunden.