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Schlepper für auswechselbare Ackergeräte, bei dem die Schwerpunktlage
der Gesamtanordnung gegenüber der Radachse eine Verschiebung erfährt Es sind Schlepper
für auswechselbare Ackergeräte bekannt, bei denen die Schwerpunktlage der Gesamtanordnung
gegenüber der Radachse eine Verschiebung erfährt, wodurch die Bodenfreiheit veränderbar
ist. Besonders vorteilhaft sind Ausführungen, bei denen die Verschiebung der Schwerpunktlage
durch Verstellung des Radantriebsgehäuses am Getriebegehäuse erzielbar ist. Eine
solche Ausbildung erweist sich als einfach und betriebssicher. Was die Ausbildung
im einzelnen anbelangt, so ist daran, gedacht worden, die Radiantriebsgehäuseanordnung
am Getriebegehäuse mittels Flansche schwenkbar zu befestigen. Eine solche Bauweise
besitzt indessen erhebliche Mängel. Die Befestigung mittels Flansche ermöglicht
das Verschwenken nur um die Lochkreisteilung der Befestigungsschrauben. Das Gewicht
des Schleppergehäuses mit sämtlichen Anbauten ist ferner so groß, daß das Verschwenken
der Radantriebsgehäuse nicht von einer Person ausgeführt werden kann. Das Verschwenken
kann auch nicht unter Last bewerkstelligt werden, weshalb das Fahrzeug aufgebockt
werden muß. Das alles erfordert eine beträchtliche Umbauzeit.
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Gegenstand der Erfindung ist eine Bauart, die die genannten Mängel
nicht besitzt. Nach der Erfindung ist die Radantriebsgehäuseanordnung stufenlos
schwenkbar gelagert. Sie kann zu diesem Zweck mit ihrem das Antriebsritzel des Radantriebes
aufnehmenden Gehäuseteil an den Seitenflanschen des Getriebegehäuses drehbar geführt
sein. Des weiteren
ist die Lage der Radantriebsgehäuseanordnung
zum Getriebegehäuse mittels eines Schnellverschlusses lösbar bzw. feststellbar.
Dieser Schnellverschluß kann aus je zwei Knebelschrauben auf jeder Radseite bestehen,
von denen der eine Schraubenbolzen, in einem Flansch des Getriebegehäuses festgeschraubt,
in einem Schlitz der Radantriebsgehäuseanordnung geführt ist, während der andere
Schraubenbolzen, im Radantriebsgehäuse festgeschraubt, in einem Schlitz des Flansches
des Getriebegehäuses geführt ist. Auf diese Weise ist es möglich, die Radantriebsgehäuse
um jeden gewünschten Betrag und möglichst schnell und ohne Zeitverlust nach Lösen
der Knebelschrauben zu verschwenken, worauf nach Erreichen der gewünschten Lage
lediglich die Schrauben wieder angezogen werden müssen. Nach der Erfindung sind
die Radantriebsgehäuse ferner mit Zahnsegmenten versehen, in die Zahnräder einer
Verstellwelle eingreifen. Diese Verstellwelle kann mittels einer Schnecke drehbar
sein, die mit einem der auf der Verstellwelle sitzenden Zahnräder zusammenwirkt.
Diese Anordnung ermöglicht das Verstellen auch unter Last und ohne Mühe und Anstrengung
durch eine Person. Schließlich ist in der Verstellwelle zweckmäßig eine Kupplung
angeordnet. Diese ermöglicht es, das Verschwenken auf beiden Seiten des Schleppers
unabhängig voneinander und um verschiedene Beträge durchzuführen.
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In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel des Erfindungsgegenstandes
dargestellt.
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Abb. I und 2 sind Seitenansichten des Schleppers mit zwei verschiedenen
Stellungen des Radantriebsgehäuses, wobei das vor dem Getriebegehäuse liegende Treibrad
jeweils weggelassen ist; Abb.3 ist eine Ansicht auf die Kupplungsseite des Schleppers;
Abb. 4 zeigt die beiden Radantriebsgehäuse mit der Verstelleinrichtung für sich
allein in vergrößerter Darstellung, und zwar teils in Ansicht, teils im Schnitt.
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An das Getriebegehäuse I ist auf der einen Seite die Antriebsmaschine
2 und auf der anderen Seite die Gerätekupplung 3 angeflanscht bzw. angeordnet. Auf
dem Getriebegehäuse I ist das Bedienungsgestänge 4 mit dem Getriebeschalthebel 5
angebracht. Diese Teile sind nur andeutungsweise gezeichnet. Die beiden Treibräder
sind mit 6 und 7 bezeichnet. Der Schlepper besitzt eine sogenannte Portalachse,
d. h. eine Achse, deren Mittelteil zwecks Erreichung größerer Bodenfreiheit höher
liegt als die Radmitten, wobei die Räder mittels eines an jedem Rade angeordneten
Untersetzungsgetriebes angetrieben werden. Jedes Untersetzungsgetriebe besteht aus
einem Zahnradpaar 8, Io, dessen größeres Rad auf der Achse 9 neben dem Treibrad
6 bzw. 7 sitzt und von einem Ritzel Io angetrieben wird, das seinerseits auf der
hochliegenden Antriebswelle II angeordnet ist, die ihren Antrieb vom Getriebe erhält.
Jedes Zahnradpaar 8, Io sitzt in einem Radantriebsgehäuse I2 bzw. I3. Diese beiden
Radantriebsgehäuse I2 bzw. I3 sind nun mit ihren Treibrädern 6 bzw. 7 und dem auf
der Achse 9 sitzenden Zahnrad 8 um das zugehörige Antriebsritzel Io und die Welle
II schwenkbar, wobei die Zahnräder 8 und Io aufeinander abrollen. Zu diesem Zweck
sind die Gehäuse I2 und I3 mit ihrem das Ritzel Io aufnehmenden Teil an den Seitenflanschen
I4 des Getriebegehäuses I drehbar geführt, indem die Flansche I4 mit einem entsprechenden
Einpaß I5 versehen sind. Die jeweils gewünschte Lage der Gehäuse I2 und I3 bzw.
der Treibräder 6 und 7 zum Getriebegehäuse I wird durch je zwei Knebelschrauben
I6 und I7 festgestellt. Bei den oberen Knebelschrauben I6 ist der Schraubenbolzen
im Flansch I4 des Getriebegehäuses I festgeschraubt, während die mit einem Handgriffe
versehene Schraubenmutter außen auf dem einen Führungsschlitz I8 für den Schraubenbolzen
aufweisenden Radantriebsgehäuse I2 bzw. I3 sitzt. Bei den unteren Knebelschrauben
I7 dagegen ist der Schraubenbolzen im Radantriebsgehäuse I2 bzw. I3 eingeschraubt,
während die mit dem Handgriff versehene Schraubenmutter innen auf den ebenfalls
einen Führungsschlitz I9 für den Schraubenbolzen aufweisenden Flansch I4,des Getriebegehäuses
sitzt. Die Verstellung der Radantriebsgehäuse I2 bzw. I3 mit den Treibrädern 7 bzw.
6 wird durch ein Schneckengetriebe bewirkt. Dieses besteht aus der Schnecke 2o,
die am unteren Ende einer auf dem Getriebegehäuse I gelagerten Spindel 2I angeordnet
ist, deren oberes Ende mit einem Handrad 22 versehen ist. Die Schnecke 2o greift
in ein Zahnrad 23 ein, das auf dem einen Ende einer ebenfalls auf dem Getriebegehäuse
I gelagerten Welle 24 sitzt, die an ihrem anderen Ende ein zweites Zahnrad 25 trägt.
Die Zahnräder 23 und 25 kämmen mit Zahnsegmenten 26 und 27 die am oberen Teil der
Radantriebsgehäuse I2 bzw. I3 angeordnet sind. In der Zahnradwelle 24 ist noch eine
Kupplung 28 vorgesehen.
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Um nun die Radantriebsgehäuse I2 und I3 mit den Treibrädern 6 und
7 zu verschwenken, z. B. aus der Stellung in Abb. I mit geringerer Bodenfreiheit
B1 des Getriebegehäuses I, niedrigerer Höhe A1 der Triebachse des Arbeitsgerätes
sowie größerer Entfernung s1 des Systemschwerpunktes S von der Radachse 9 in die
Stellung der Abb. 2 mit größerer Bodenfreiheit B2, größerer Entfernung A2 und näherer
Schwerpunktslage s2 oder in eine beliebige andere Stellung, und umgekehrt, werden
zunächst die Knebelschrauben I6 und I7 gelöst. Infolge der selbsthemmenden Wirkung
der Schnecke 2o können sich die Gehäuse I2 und I3 auch nach Lösen der Knebelschrauben
nicht selbsttätig verschwenken. Das Verschwenken der Gehäuse I2, I3 und damit der
Räder 6, 7 wird durch Drehen des Handrades 22 und damit der Schnecke 2o bewirkt,
,die über das Zahnrad 23, die Welle 24 mit Kupplung 28 und Zahnrad 25 die Zahnsegnnente
26 und 27 versch:wenkt. Das Verschwenken kann dabei stufenlos und unter Lastbewirkt
werden, d. h. ohne daß der Schlepper aufgebockt werden .muß. Nach Erreichen der
gewünschten Lage werden die Knebelschriauben 16, 17 wieder angezogen. Die Kupplung
28 gestattet es, z. B. das Gehäuse 12 mit dem Rad 6 auf der einen Seite mehr oder
weniger
weit zu verschwenken als das Gehäuse I3 mit dem Rad 7 auf
der anderen Seihe des Schleppers, wenn ein solches verschiedenes Verstellen, beispielsweise
für das Arbeiten des Schleppers am Hang, erwünscht ist.