DE916735C - Kraftbetriebene Hebe- und Senkvorrichtung an Schleppern fuer mit ihm zusammenarbeitende landwirtschaftliche Maschinen und Geraete - Google Patents
Kraftbetriebene Hebe- und Senkvorrichtung an Schleppern fuer mit ihm zusammenarbeitende landwirtschaftliche Maschinen und GeraeteInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine kraftbetriebene Hebe- und Senkvorrichtung an Zugmaschinen für mit
dieser zusammenarbeitende landwirtschaftliche Maschinen und Geräte, die in ausgehobener Stellung
S im Bedarfsfalle unabhängig voneinander feststellbar und durch Einschalten eines toten Ganges in
den die Kraftheber bewegung auf das jeweilige Gerät übertragenden Bauteil auch unabhängig voneinander
einzeln oder aber gemeinsam senkbar sind, insbesondere für seitlich und hinten an der Zugmaschine
angebaute Geräte. Die mit dem Erfindungsgegenstand zu lösende Aufgabe wird darin
gesehen, Vorkehrungen zu treffen, um mit dem Kraftheber an verschiedenen Stellen der Zugmaschine
angeordnete, also räumlich weit voneinander liegende Geräte unabhängig voneinander bedienen
zu können.
Die modernen landwirtschaftlichen Zugmaschinen sind mit einer kraftbetriebenen Hebe- und
Senkvorrichtung, dem sogenannten Kraftheber, ausgerüstet, um das Einsetzen und Ausheben sowie
das Auswechseln der Anbaugeräte zu erleichtern. Mit dem Kraftheber können mehrere Anbaugeräte
gleichzeitig eingesetzt und ausgehoben werden, selbst wenn sie an verschiedenen Stellen der Zugmaschine
angeordnet sind. Diese Geräte sollen so mit dem Kraftheber gekuppelt sein, daß sie im Bedarfsfalle auch unabhängig voneinander heb- und
senkbar sind. Diese Möglichkeit muß ζ. B. bei der Heuwerbung gegeben sein, um nach dem Schnitt
mit dem angebauten Heuwender, Heurechen oder Schwadenzerstreuer allein weiterarbeiten zu können.
Besonderer Wert ist dabei auch auf eine unfallsichere Kupplung zwischen Gerät und Kraftheber
zu legen.
Es ist bereits eine kraftbetriebene Hebe- und Senkvorrichtung nach dem Gattungsbegriff bekannt, bei der Einrichtungen vorgesehen sind, die
es ermöglichen, daß die Kraftübertragung von den Hubarmen auf zwei auswechselbare und einsetzbare
Geräte bei der Senkbewegung der Hubarme wahlweise für eines der Geräte oder auch für beide
unterbrochen werden kann, so daß nur eines oder keines der Geräte gesenkt wird, während das oder
die anderen in. ausgehobener Lage verriegelt sind. Bei dieser bekannten Vorrichtung sind die beiden
Geräte hinten an der Zugmaschine, und zwar nebeneinander angeordnet und drehen sich beim Heben
und Senken um die gleiche Achse. Die Geräte werden dabei von einer einzigen Heberwelle aus
eingesetzt und ausgehoben, wie das beispielsweise bei Wechselpflügen der Fall ist.
Im Gegensatz hierzu handelt es sich bei der Erfindung darum, den Kraftheber so auszubilden, daß
mit ihm die an verschiedenen Stellen der Zugmaschine angeordneten bzw. räumlich auseinanderliegenden
Arbeitsgeräte, die unter Umständen an entgegengesetzten Enden der Zugmaschine angeordnet sind, mit der gleichen Einrichtung, und
zwar unabhängig voneinander, eingesetzt und ausgehoben werden können. Zur Lösung dieser Aufgabe
wird gemäß der Erfindung im wesentlichen vorgeschlagen, daß der in den kraftübertragenden
Bauteilen der Hebe- und Senkvorrichtung vorhandene tote Gang willkürlich durch zusätzliche, mit
den kraftübertragenden Bauteilen kuppelbare Anschlagmittel aufhebbar ist. Auf diese Weise wird
der Vorteil erzielt, daß bei Zugmaschinen z. B., bei denen seitlich und hinten landwirtschaftliche
Arbeitsgeräte angeordnet sind, wahlweise die seitlich oder die hinten angeordneten Geräte von der
Hebe- und Senkvorrichtung, d. h. natürlich von der Senkbewegung, abgeschaltet werden können. Dieser
Vorteil ist insbesondere bei der Heuwerbung sehr wichtig. Bekanntlich sind die modernen Zugmaschinen
mit einem seitlich angebauten Mähbalken ausgerüstet, während gleichzeitig an das
rückwärtige Ende der Zugmaschine eine Heuwerbungsmaschine, beispielsweise ein Heuwender,
angehängt werden kann. Um eine rationelle Heuwerbung zu ermöglichen, wird das mit dem
Mähbalken geschnittene Gras im darauffolgenden Durchgang entweder zum Trocknen ausgebreitet
oder gewendet, oder es wird zum Aufsammeln zu Schwaden zusammengezogen. Für diese Arbeiten
wird das Schneidwerk nicht benötigt und befindet sich in der ausgehobenen Stellung. Damit nun
die hinten angeordnete Heubearbeitungsmaschine durch den Kraftheber mit der gleichen Einrichtung
eingesetzt und ausgehoben werden kann, wird die Kraftübertragung zum Schneidwerk unterbunden.
Die analoge Maßnahme ist zu treffen, wenn mit dem Mähbalken gearbeitet wird, während das
hinten angeordnete Gerät nicht benutzt zu werden braucht. In solchen Fällen ward die Kraftübertragung
der Hebe- und Senkvorrichtung nach rückwärts unterbunden. Diesen Forderungen trägt
der Erfindungsgegenstand Rechnung, indem das Kraftübertragungsgestänge der Hebe- und Senkvorrichtung
nach jedem Arbeitsgerät hin in der Senkrichtung toten Gang erhalten kann. Die neue
Vorrichtung ist im Vergleich zu bekannten Krafthebern für Zugmaschinen mit an räumlich voneinander
getrennten Stellen angeordneten Arbeitsgeräten baulich einfach, da die Kraft von einer
Heberwelle aus mittels einfacher Zug- und Druckstangen
auf die verschiedenen Geräte übertragen werden kann.
Für Geräte, die bei der Arbeit nach unten nicht zusätzlich belastet zu sein brauchen, wie z. B. Anbaumähbalken,
kann der tote Gang auch in der Arbeitsstellung des Gerätes beibehalten bleiben.
Für Geräte dagegen, die bei der Arbeit in den Boden gedrückt werden, wird der tote Gang beim
Freigeben des ausgehobenen Gerätes zum Senken automatisch oder von Hand aufgehoben. Das kann
beispielsweise unter Zuhilfenahme des zum Feststellen des ausgehobenen Arbeitsgerätes dienenden
Sperrgliedes erfolgen, das hierzu automatisch oder von Hand mit dem kraftübertragenden Teil der
Hebe- und Senkvorrichtung kuppelbar ist. Der tote Gang kann statt dessen auch durch zusätzliche mit
dem kraftübertragenden Teil der Hebe- und Senkvorrichtung kuppelbare Anschlagmittel aufhebbar
sein, die zweckmäßig mit dem zum Feststellen des ausgehobenen Gerätes dienenden Sperrglied zwangläufig
verbunden werden.
Auch die Verbindung zwischen Kraftheber und Gerät bzw. die nähere Ausbildung des kraftübertragenden
Teils, ferner die Art und Weise, wie der Leerlauf erreicht wird, können verschieden sein.
Vorteilhaft jedoch erfolgt die Kraftübertragung von der Hebe- und Senkvorrichtung auf das Gerät
mittels einer Zugstange, die im Hubarm des Gerätes lose geführt und mit einem Mitnehmer versehen
ist, der den Hubarm nur in der Heberichtung betätigt. Der Mitnehmer kann ferner auf der
Zugstange verschiebbar angeordnet sein, um die wirksame Länge der Zugstange verändern und damit
den Hub den jeweiligen Erfordernissen entsprechend nach oben oder unten verlagern zu
können. Statt dessen könnte die Zugstange mit einem vorzugsweise auf der Welle des Hubarmes
gelagerten Schwenkhebel gelenkig verbunden sein, der einen ebenfalls nur im hebenden Sinne auf den
Hubarm des Gerätes einwirkenden Mitnehmer hat. Die Anordnung ist zweckmäßig so zu treffen, daß
der Mitnehmer sich automatisch vom hochgestellten Hubarm abhebt, wenn der Kraftheber gesenkt
wird. An Stelle der Zugstange könnte die Kraftübertragung
auch mittels zweier gelenkig miteinander verbundener Lenker erfolgen, von denen der
eine am Hubarm des Arbeitsgerätes, der andere am
Hubarm des Krafthebers gelenkig angreift und mittels einer Schleife auf der Welle dieses Hubarmes
zwangläufig geführt ist.
Die eingangs gestellten Forderungen werden zum anderen dadurch, erfüllt, daß der Hubarm des
zeitweilig vom Kraftheber abzuschaltenden Arbeitsgerätes in ausgehobener Stellung verriegelt bzw.
daran gehindert wird, am darauffolgenden Senkhub des Krafthebers teilzunehmen. Das bedeutet also,
daß sowohl das Arbeitsgerät als auch sein Hubarm in der Senkrichtung verriegelbar sein muß. Dem-
nach wären also an sich zwei Sperrvorrichtungen notwendig. Um nun zu vermeiden, daß vor dem
Einschalten des Krafthebers nicht beide Sperren gelöst sind, wird in der Erfindung vorgeschlagen,
den Hubarm des Arbeitsgerätes mittels eines durch die Haltevorrichtung des Gerätes betätigten Sperrgliedes
in ausgehobener Stellung derart feststellbar zu machen, daß er erst beim Lösen der Haltevorrichtung
wieder freigegeben werden kann. Auf
ίο diese Weise ergibt sich neben einer einfacheren
Handhabung vor allem eine höhere Betriebssicherheit der Hebe- und Senkvorrichtung, da praktisch
nur eines der beiden Sperrglieder betätigt zu werden braucht, während das zweite Sperrglied jeweils
automatisch mitbetätigt wird. Erreicht wird diese vorteilhafte Wirkung erfindungsgemäß dadurch,
daß mit der Haltevorrichtung des Arbeitsgerätes, beispielsweise der den angebauten Mähbalken in
ausgehobener Stellung haltenden Stange, ein Sperrriegel verbunden ist, der den Hubarm bei wirksamer
Stange untergreift und erst durch Zurückschwenken der Stange zwangläufig aus dem
Schwenkbereich des Hubarmes gebracht wird. Diese Ausführung ist baulich einfach, da, der Sperrriegel
unmittelbar an der Haltestange1 angeordnet sein kann.
Um zu verhindern, daß der Sperriegel des Hubarmes in ganz oder teilweise gesenkter Stellung
des Krafthebers vom Hubarm des Arbeitsgerätes gelöst werden und das hochgestellte Arbeitsgerät
(der Mähbalken) plötzlich absinken und dabei Unfälle verursachen kann, sind die Anschlagmittel des
Hubarmes derart ausgebildet und angeordnet, daß der Hubarm erst freigegeben wird, wenn der Kraftheber
seine oberste Stellung eingenommen und das Gewicht des Arbeitsgerätes aufgenommen hat. Zu
diesem Zweck wird beispielsweise vorgeschlagen, den Sperriegel an seinem äußeren Ende mit einer
den Hubarm umgreifenden Sperrnase zu versehen, die ein unerwünschtes bzw. vorzeitiges Abgleiten
des Sperriegels vom Hubarm verhindert. Damit läßt sich also der Sperriegel erst dann vom Hubarm
abheben, wenn dieser über die Sperrnase angehoben
ist. Das aber ist nur in der obersten Stellung des Krafthebers möglich. An sich könnte
die Sperrnase in entsprechender Form auch am Hubarm vorgesehen sein.
In der Zeichnung sind verschiedene Ausführungsbeispiele des Erfindungsgegenstandes veranschau-
licht.
Abb. ι zeigt eine Gesamtanordnung in Ansicht auf die Zugmaschine mit hochgestelltem Mähbalken,
wobei der Deutlichkeit halber das linke Hinterrad der Zugmaschine weggelassen ist;
Abb. 2 bedeutet die Draufsicht auf Abb. 1 mit strichpunktiert angedeuteter Arbeitsstellung des
Mähbalkens;
Abb. 3 und 4 sind zwei weitere Ausführungsmöglichkeiten in teils schematischer Darstellung;
Abb. 5 zeigt die Sperrvorrichtung des Hubarmes in vergrößertem Maßstab, und zwar in unwirksamer
Stellung gemäß den strichpunktierten Linien in Abb. 1.
Der Mähbalken 1, der beispielsweise seitlich an die Zugmaschine 2 angebaut ist, nimmt wie üblich
in der Transportstellung die hochgestellte: Lage ein, während er zur Arbeit auf den Boden abgesenkt
wird. Das Einsetzen und Ausheben des Mähbalkens wird mittels eines motorischen Krafthebers durchgeführt,
der über den Hubarm 3 und die Zugstange 4 zwei am rückwärtigen Ende der Zugmaschine
angeordnete, auf und ab schwenkbare Gelenkparallelogramme 5 betätigt. Mit den freien
Enden der Parallelogramme ist eine quer verlaufende Tragschiene 26 verbunden, an die weitere
landwirtschaftliche Arbeitsmaschinen oder -geräte auswechselbar angeschlossen werden können. Die
Bewegungen des Hubarmes 3 werden über ein Kupplungsgestänge auf den Hubarm 6 übertragen,
der seinerseits durch das Gestänge 7 mit dem Mähbalken
1 verbunden ist.
Nach Abb. 1 und 2 sind die beiden Hubarme 3 und 6 als Winkelhebel ausgebildet und stehen über
eine Zugstange 8 miteinander in Wirkungsverbindung. Die Zugstange ist hierzu an den Teil 9
des Hubarmes 3 gelenkig angeschlossen, während ihr vorderes Ende am Teil 10 des Hubarmes 6 im
Lager 11 lose geführt ist, Dieses Ende der Zugstange
ist mit Gewinde versehen, auf das zwei Muttern 12 aufgeschraubt sind, die zum Heben
als Mitnehmer dienen und sich hierzu gegen das Führungslager 11 anlegen, Beim Heben der Gelenkparallelogramme
5 verschwenkt die Zugstange 8 den Hubarm 6 um seine Welle 13 nach oben und
zieht infolgedessen den Mähbalken 1 in die Transportstellung.
Um den Kraftheber beispielsweise zum Senken eines an der Tragschiene 26 angeordneten
Heubearbeitungsgerätes senken zu können, muß der Hubarm 6 verriegelt und die Kraftübertragung
auf ihn unterbunden werden. Das geschieht mit Hilfe des Sperriegels 14, der an der Haltestange
15 des Mähbalkens 1 angeordnet und um eine lotrechte Achse 16 an. der Zugmaschine 2 drehbar
gelagert ist. Sobald die Haltestange 15, die bei Nichtgebrauch die in den Abb. 1 und 2 strichpunktiert
angedeutete und auch in Abb. 5 dargestellte Lage einnimmt, in Sperrstellung geschwenkt wird,
dreht sich zwangläufig auch der Sperriegel 14 in den Schwenkbereich des Hubarmes 6, diesen dabei
untergreifend. Wird die Haltestange 15 mit ihrem freien Ende in den Mähbalken 1 eingeführt und
gesichert, so vermag sich auch der Sperriegel 14 nicht mehr von der Stelle zu rühren. Wenn jetzt
die Gelenkparallelogramme gesenkt werden, verschiebt sich die Zugstange 8 im Lager 11, während
sich die Muttern 12 entsprechend davon abheben. Um zu erreichen, daß der Sperriegel 14 nur dann
vom Hubarm 6 gelöst werden kann, wenn die Parallelogramme 5 sich in der oberen Stellung befinden
und das Gewicht des Mähbalkens 1 aufgenommen haben, ist der Riegel an seinem äußeren Ende mit
einer aufwärts stehenden Sperrnase 17 versehen,
die den Hubarm 6 an seiner Außenkante umfaßt. Die Nase verhindert ein vorzeitiges Zurückschwenken
der Haltestange 15 und damit das Abheben des Sperriegels 14 vom Hubarm 6.
In der Praxis, so ζ. B. bei der Heuernte, kommt es vor, daß nicht in allen Fällen außer dem seitlich
angebauten Mähbalken ι auch ein an die hintere Schiene 26 angeschlossenes Arbeitswerkzeug oder
-gerät zum Einsatz kommen soll, weshalb die Heb- und Senkvorrichtung so ausgebildet und mit dem
Kraftheber gekuppelt ist, daß die Geräte im Bedarfsfalle auch unabhängig voneinander, d. h. einzeln
oder gemeinsam einsetzbar sind. Um das zu ermöglichen, ist die Kupplung zwischen Heb- und
Senkvorrichtung und Kraftheber so< getroffen, daß entweder nur die Zugstange 4 oder nur die Zugstange
8 oder beide Zugstangen Leerlauf erhalten können. Wie in Abb. 1 und 2 dargestellt, kann also·
die Zugstange 4 in ähnlicher Weise wie die Zugstange 8 mit ihrem oberen Ende an den Hubarm 3
gelenkig angeschlossen und ihr unteres Ende im Parallelogrammlenker 5 lose gelagert und mit einer
Gewindeführung versehen sein, auf die eine Mutter aufgeschraubt ist, die sich gegen die Unterseite
des besagten Lenkers anlegt und zum Heben als Mitnehmer dient. Nach Feststellen der Parallelogrammführung,
was sich durch einen einklappbaren Anschlag 30 erreichen läßt, hat die Zugstange 4 im
Lenker 5 Leerlauf, der durch die Gegenmutter 31 begrenzt ist. Auch dieser Leerlauf kann wieder aufgehoben
werden, indem die Mutter 31 so weit auf der Zugstange 4 nach unten gedreht wird, bis sie
auf der Oberseite des Lenkers 5 zur Anlage kommt. Wird an Stelle des Mähbalkens 1 z. B. ein Bodenbearbeitungsgerät
an die Zugmaschine 2 angebaut, das bei der Arbeit zusätzlich in den Boden gedruckt
werden muß, wird der Leerlauf der Zugstange 8 mittels der zusätzlichen Muttern 27 aufgehoben,
die zu diesem Zweck mit dem Führungslager 11 zur Anlage gebracht werden, damit der Hubarm 6 auch
in der Senkrichtung zwangläufig mit dem Kraftheber verbunden ist.
Im Ausführungsheispiel gemäß Abb. 3 wird als Kupplungsglied zwischen den beiden Hubarmen 3
und 6 eine Zugstange 18 verwendet. Diese greift am Teil 9 des Hubarmes 3, ferner an einem auf der
Welle 13 des Hubarmes 6 gelagerten Schwenkhebel
19 gelenkig an, der mit einem Mitnehmer 20 versehen ist, der in der Heberichtung auf den Hubarm
6 einwirkt. Der Schwenkhebel 19 ist über die Welle 13 hinaus nach oben verlängert, während
sein oberes Ende an die beispielsweise hydraulisch arbeitende Hubeinrichtung 28 angeschlossen ist.
Bei dieser Ausführung ist statt des Sperriegels 14 der Hubarm 6 mit einer Sperrnase 21 versehen.
Der Leerlauf kann hier beispielsweise durch den am oberen Teil des Schwenkhebels 19 abklappbar
angeordneten Mitnehmer 29 aufgehoben werden, der in der Senkrichtung auf den Hubarm 6 einwirkt.
Eine andere Ausführungsform zeigt Abb. 4, bei der als Kupplungsglied zwei gelenkig miteinander
verbundene Lenker 22 und 23 dienen, von denen der Lenker 22 an dem in diesem Fall zweiarmig
ausgebildeten Hubarm 6 des Mähbalkens 1, der Lenker 23 am einarmigen Hubarm 3 des Krafthebers
gelenkig angreift. Der Lenker 23 hat ferner eine Schleife 24, mit der er auf der Welle 25 des
Hubärmes 3 zwangläufig geführt ist. Auch bei dieser Ausführung läßt sich mit einfachen Mitteln
eine Einrichtung treffen, mittels derer der Leerlauf im Bedarfsfall aufgehoben werden kann.
Der Erfindungsgegenstand läßt sich sinngemäß auch auf die Heb- und Senkvorrichtung anderer
durch den Kraftheber der Zugmaschine einzusetzender und auszuhebender Arbeitsgeräte übertragen;.
Jedenfalls kann die vorgeschlagene Kupplung in all den Fällen angewendet werden, in denen der
Kraftheber verschiedene Geräte betätigt, die im Bedarfsfall einzeln, und zwar unabhängig voneinander,
zum Einsatz gebracht werden müssen.
Claims (11)
- PATENTANSPRÜCHE:i. Kraftbetriebene Hebe- und Senkvorrichtung an Schleppern für mit ihm zusammenarbeitende landwirtschaftliche Maschinen und Geräte, die in ausgehobener Stellung im Bedarfsfall unabhängig voneinander feststellbar und durch Einschalten eines toten Ganges in den die Kraftheberbewegung auf das jeweilige Gerät übertragenden Bauteil auch unabhängig voneinander einzeln oder gemeinsam senkbar sind, insbesondere für seitlich und hinten am go Schlepper angebaute Geräte, dadurch gekennzeichnet, daß der in den kraftübertragenden Bauteilen (4 und 8 bzw. 18, 19 bzw. 22, 23) der Hebe- und Senkvorrichtung (3 bis 5) vorhandene tote Gang willkürlich durch zusatzliehe, mit den kraftübertragenden Bauteilen kuppelbare Anschlagmittel (27 bzw. 29) anhebbar ist.
- 2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die zusätzlichen Anschlagmittel (27 bzw. 29) mit dem zum Feststellen des ausgehobenen Gerätes (1) dienenden Sperrglied (14) zwangläufig verbunden sind.
- 3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Kraftübertragung von der Hebe- und Senkvorrichtung (3 bis 5) auf das Gerät (1) mittels einer Zugstange (8) erfolgt, die im Hubarm (6) des Gerätes lose geführt und mit einem Mitnehmer (12) versehen ist, der den Hubarm nur in der Heberichtung betätigt.
- 4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Mitnehmer (r2) auf der Zugstange (8) verschiebbar angeordnet ist.
- 5. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Zugstange (8) mit einem vorzugsweise auf der Welle (13) des Hubarmes(6) gelagerten Schwenkhebel (19) gelenkig verbunden ist, der einen ebenfalls nur im hebenden Sinne auf den Hubarm einwirkenden Mitnehmer (20) aufweist.
- 6. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Kraftübertragung mittels zweier gelenkig miteinander verbundener Lenker (22 und 23) erfolgt, von denen der eine (22) am Hubarm (6) des Arbeits-gerät es (ι), der andere (23) am Hubarm (3) der Hebe- und Senkvorrichtung (3 und 4) gelenkig angreift und mittels einer Schleife (24) auf der Welle (25) des Hubarmes (3) zwangläufig geführt ist.
- 7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Hubarm (6) des Arbeitsgerätes (1) mittels eines durch die Haltevorrichtung (15) des Gerätes betätigten Sperrgliedes (14) in ausgehobener Stellung derart feststellbar ist, daß er erst beim Lösen der Haltevorrichtung wieder freigegeben werden kann.
- 8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß mit der Haltevorrichtung, beispielsweise der den angebauten Mähbalken (1) in ausgehobener Stellung haltenden Stange (15) ein Sperriegel (14) verbunden ist, der den Hubarm (6) bei wirksamer Stange untergreift und durch Zurückschwenken der Stange zwangläufig aus dem Schwenkbereich des Hubarmes gebracht wird.
- 9. Vorrichtung nach Anspruch 7 und 8, gekennzeichnet durch eine derartige Ausbildung und Anordnung des Sperriegels (14), daß der Hubarm (6) des Arbeitsgerätes erst freigegeben werden kann, wenn die Hebe- und Senkvorrichtung (3 bis 5) hochgestellt ist und das Gewicht des Arbeitsgerätes (1) aufgenommen hat.
- 10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Sperriegel (14) an seinem unteren Ende mit einer an dem Hubarm (6j des Arbeitsgerätes (1) angreifenden Sperrnase (17) versehen ist, die ein Auslösen des Sperriegels erst zuläßt, wenn die Hebe- und Senkvorrichtung (3 bis 5) das Gewicht des Arbeitsgerätes (1) aufgenommen hat.
- 11. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Sperrnase (21) in entsprechender Form am Hubarm (6) des Arbeitsgerätes (1) vorgesehen ist.Angezogene Druckschriften:
USA.-Patentschrift Nr. 2 377 127.Hierzu 1 Blatt Zeichnungen© 9538 8.
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| DEP50367A DE916735C (de) | 1949-07-29 | 1949-07-29 | Kraftbetriebene Hebe- und Senkvorrichtung an Schleppern fuer mit ihm zusammenarbeitende landwirtschaftliche Maschinen und Geraete |
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| DEP50367A DE916735C (de) | 1949-07-29 | 1949-07-29 | Kraftbetriebene Hebe- und Senkvorrichtung an Schleppern fuer mit ihm zusammenarbeitende landwirtschaftliche Maschinen und Geraete |
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| DE916735C true DE916735C (de) | 1954-08-16 |
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|---|---|---|---|---|
| US2377127A (en) * | 1942-01-19 | 1945-05-29 | Deere & Co | Power lift for farm tractors |
-
1949
- 1949-07-29 DE DEP50367A patent/DE916735C/de not_active Expired
Patent Citations (1)
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| US2377127A (en) * | 1942-01-19 | 1945-05-29 | Deere & Co | Power lift for farm tractors |
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