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Isolierte Kupplungsklemme mit Trennvorrichtung Die Erfindung bezieht
sich auf eine isolierte Kupplungsklemme mit Trennvorrichtung, die zum Unterbrechen
einer durchgehenden Leitung bei Apparatschränken, Instrumenttafeln od. digl., besonders
zur Isolationsprüfung, bestimmt ist. Die Kupplungsklemme gemäß der Erfindung hat
u. a. den Vorteil, daß zum Zweck der Erdung ein besonderer Anschluß des Apparatschrankes,
des Apparatteiles od. dgl., an dem d)ie Klemme angebracht wird, nicht erforderlich
ist. Weiter erhält man eine sehr zuverlässige Kontaktverbindung zwischen den Unterbrechungsstellen;
die Kupplungsklemme läßt .sich leicht von einer Ausführung für Leitungssysteme mit
stromführendem Nullleiter in eine Ausführung nur mit Schutzleiter und umgekehrt
abändern; sie kann mit Vorrichtungen zum Anzeigen, ob die Verbindung offen oder
unterbrochen ist, versehen sein, und sie erfordert geringen Platz für ihre Montage.
Erfindungsgemäß wird dies dadurch erreicht, daß bei einer Kupplungs'klemme der vorgenannten
Art an der auf einer Unterlage befestigten Kupplungsklemme eine Trennvorrichtung
derart angeordnet ist, daß sie nur in der geschlossenen Lage bzw. in befestigtem
Zustand mit der Unterlage und dadurch diese mit den Anschlußenden der durchgehenden
Leityang elektrisch verbunden wird.
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Einige Ausführungsformen des Erfindungsgegenstandes verdien im folgenden
an Hand der Zeichnungen näher beschrieben. In den Zeichnungen zeigen Fig. i, 3,
6 und. 7 die erste Ausführungsform, und zwar Fig. i in vertikalem Längsschnitt,
Fig. 3 von oben und Fig. 6 von unten gesehen sowie Fig. 7 in vertikalem Querschnitt;
Fig. 2 und q. zeigen eine Abänderung der I"'-upplungsk lemme zur Anwendung bei Systemen
nur mit Schutzleitung, und zwar Fig.2 in vertikalem Längsschnitt und Fi;g. q. von
oben gesehen; Fig. 5 zeigt eine Kupplungsklemme gemäß der Erfindung mit Anzeigevorrichtung
von oben gesehen; ,
Fig. 8 und 9 zeigen weitere :4usführungsformen
der in Fig.2 und .a. gezeigten Kupplungsllclemme von oben gesehen; Fig. io zeigt
eine Abänderung der Trennanordnung, in vertikalem Längsschnitt gesehen; Fig. t i
und 12 zeigen eine letzte @ Ausführungsform, und zwar Fig. i i in vertikalem Längsschnitt
und Fig. 12 von oben gesehen.
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Bei der in Fig. 1, 3, 6 und 7 gezeigten Ausführungsform bezeichnet
q. einen isolierenden Sockel, auf den zwei Anschluß,schienen 3 mittels Schrauben
8 befestigt sind. Die aus einer ankommenden und. einer abgehenden Leitung bestehende
durchgehende Leitung ist unter den Klemmplatten 2 angeschlossen. Die Trennanordnung
besteht aus einer Schraube i und einer :Mutter 7. Die Schraube ist zwischen den
Schienen 3 frei gehend angeordnet, und die Mutter 7 ist an einem federnden Blech
9 festgenietet, das in einer Aussparung des Sockels d. angeordnet ist. 5 bezeichnet
eine Unterlage, an der der Sockel q. mittels der in den Sockellöchern 12 angeordneten
Sehrauben 6 befestigt ist, und an dieser Unterlage wird das Blech 9 mittels der
Klemmplatten io und der zugehörigen Schrauben festgehalten, die zur Befeistigung
der Kupplungsklemme auf der Unterlage angewendet werden. Die Klemmplatten io werden
zum Anschluß von Schutzleitern benutzt.
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Fig. i zeigt die Klemme bei unterbrochener Verbindung. Das Blech 9
besteht aus solchem -Material und ist so ausgeführt, daß es, wenn die Schraube i
gelöst ist, die tMutter 7 in einer Lage hält, in der sie mit den Schienen 3 nicht
in Berührung ist. Die Schienen 3 und damit die ankommenden und abgehenden Leitungen
-werden miteinander dadurch verbunden, daß die Schraube i angezogen wird, wobei
zuerst die Unterseite des Schraubenkopfes mit der Oberseite der Schienen in Berührung
kommt und dann die Mutter 7 zur Anlage an der Unterseite der Schienen gebracht wird.
Dadurch, dtaß die Schienen 3 zwischen dem Kopf der Schraube i und der Mutter 7 festgeklemmt
werden, erhält man eine zuverlässige Kontaktverbindung, die durch die vom Federblech
9 ausgeübte Federkraft gesichert wird.
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Wird :die Kupplungsklemme für Leitungssysteme mit Nulleiter und Schutzleitung
benutzt, so -wird der ankommende und abgehende Nulleiter unter den Klemmplatten
2 und die Schutzleitung unter den Klemmplatten io angeschlossen. Eine besondere
Verbindung zwischen dem Nulleiter und der Unterlage ist nicht erforderlich, da diese
bei der Montierung der Kupplungsklemme an den Nullleiter angeschlossen -wird, vorausgesetzt,
daß die Schraube i angezogen ist. Bei einer Isolationsprüfung wird nur die Schraube
i gelöst, worauf sowohl der ankommende wie der abgehende Nullleiter jeder für sich
geprüft werden kann. Beirr-Anziehen der Schraube i wird die Schutzleitung und die
Unterlage wieder an den Nulleiter angeschlossen.
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Bei Leitungssystemen nur mit Schutzleitung braucht nur die ankommende
Schutzleitung, die in der Regel isoliert verlegt ist, trernnbar gemacht zu werden.
@#@Teiter kann es wünschenswert sein, die bereits beschriebene Trennanordnung durch
eine andere zu ersetzen, die deutlich anzeigt, ob die Verbindung offen oder unterbrochen
ist, was besonders bei Anwendung nur von Schutzleitern aus Sicherheitsgründen von
Bedeutung ist. Wenn bei Systemen mit stromführendem Nulleiter die Kupplungsklemme
gemäß Fig. 1, 3, 6 und 7 offengelas@sen wird, so ist dies daran zu erkennen, daß
das Anschlußobjekt deswegen, weil die Nulleitung unterbrochen ist, nicht funktioniert.
Bei Leitungssystemen nur- mit Schutzleitung besteht indessen nicht diese Kontrollmöglichkeit,
und das Anschlußobjekt kann daher, wenn die Kupplungsklemme offengel!assen wird,
gefährlichen Spannungen ausgesetzt werden. Die in Fig. r, 3, 6 und? 7 gezeigte Kupplungsklemme
läßt sich indessen gemäß vorstehendem leicht abändern, wenn die Schienen 3 mit Löchern
i i versehen sind, wie in Fig. 3 gezeigt ist. Die Schraube i wird herausgenommen,
gegebenenfalls auch die Mutter 7 mit dem Federblech 9, und ein Trennblech 15, das
an dem einen Ende mit einem Loch und an dem anderen Ende mit einem Einschnitt versehen
ist, in .der in Fig. 2 und .4 gezeigten Weise mittels in den Löchern i i angebrachter
Schrauben 1.4 angebracht. Die ankommende Schutzleitung -wird unter der Klemmplatte
2" und die abgehende unter der Klemmplatte 2b angeschlossen, die in diesem Fall
durch eine feste Verbindung 16 mit der Unterlage verbunden ist. Die Verbindung wird
dadurch unterbrochen, daß die Schrauben zL4, gelöst werden und das Blech 15 zur
Seite gedreht wird. Diese Anordnung gestattet somit einen bequemen Übergang, von
Leitungssystemen mit stromführendem Nullleiter zu Leitungssystemen nur mit Schutzleiter,
und umgekehrt.
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Die in Fig. i, 3, 6 und 7 gezeigte Kupplungsklemme kann auch, wie
in Fig. 5 gezeigt ist, mit einem Anzeigeblech 13 versehen sein, das mittels einer
Schraube 14 in einem der Löcher i i befestigt wird, um deutlicher anzugeben, ob
die Kontaktverbindung unterbrochen ist oder nicht. Bei einer Isolationsprüfung müssen
somit zuerst die Schrauben i und 14 gelöst werden, und dann muß das Blech 13 zur
Seite gedreht werden, so daß die Kontaktverbindung unterbrochen wird. Ist die Kupplungsklemme
senkrecht montiert, befindet sich das Unterbrechungsblech 13, wenn die Verbindung
unterbrochen ist, in einer solchen Lage, daß es von seiner eigenen Schwere in dieser
Lage gehalten wird, und gibt dadurch an, daß die Verbindung unterbrochen ist oder
in jedem Fall kontrolliert werden muß (vgl. die Ausführung, die an Hand der Fig.8
beschrieben wird).
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Da die Kupplungsklemme sehr oft zwischen zwei Apparaten oder zwischen
einem Apparat und der Schrankwand montiert wird, wie Fig. 8 zeigt, ist es von Bedeutung,
daß sie in der Querrichtung sowenig wie möglich Platz beansprucht. Die Klemmplatten
2 und io in Fig. i und die Klemmplatten 2a, 2b und tob in Fig. 2 sind daher in Reihe
miteinander
angeordnet, und die Trennbleche werden zweckmäßig so ausgeführt, daß sie weder in
offener noch in geschlossener Lage über die Seitenflächen der Kupplungsklemme hinausreichen.
Eine derartige Ausführungsform ist in Fig. 8 gezeigt. Die Anordnung ist von der
in Fig. 2 und 4 gezeigten Art und mit einem Trennungsblech 23 versehen. Alle drei
Klemmen sind längs der Linie A-A angeordnet. Das Trennblech 23 ist mit einer Einpressung
2o versehen, die als Anschlag gegen die Schiene 3," dient und dadurch das Blech
daran hindert, in geöffneter Lage über die Seitenflächen der Kupplungsklemme hinauszuragen
und mit der Apparatschrankwand in Berührung zu kommen.
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Die Schienen 3 können mit Steueransätzen 21 versehen sein, die, wie
in Fig. 8 gezeigt, in Vertiefungen des Sockels eingebettet sind, so daß die Schienen
3 die richtige Lage gegenüber der Trennanordnung 1, 7 einnehmen und beibehalten.
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Die Kupplungsklemmen sind für senkrechte Montage bestimmt, so daß
in Fig. 8 die Linie A-_4 eine lotrechte Gerade ist. Wie aus Fig.8 hervorgeht, bleibt
das Blech 23 infolge seiner eigenen Schwere und auch der Anschlag 2o in der offenen
Lage.
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Damit die Länge der Klemme nicht zu groß wird, ist jede Schiene 3
am Sockel 4 mittels einer einzigen Schraube 8 befestigt; außerdem sind die K klemmplatten
2 so angeordnet, daß sie sich bei Benutzung der um die Schraube 14 drehbaren Trennbleche,i5,
23 ganz in deren Nähe befinden. Damit eine Leitung, die beim Anschluß so weit eingeführt
worden ist, wie in Fig. g gezeigt ist, d. h. so, daß sie gegen das Blech 23 stößt,
nicht ein Drehen des Bleches in die unterbrechende Lage verhindert, wird zweckmäßig
das freie Ende des Bleches so ausgeführt, wie in Fig.9 gezeigt ist, d. h. es ist
in bezug auf den Mittelpunkt der Schraube 14 kreisförmig abgeschnitten. Auch eine
Verkleinerung des Radius R nach rechts in der Fig.9 kann natürlich das gewünschte
Resultat ergeben, daß die Drehung des Bleches 23 nach links nicht behindert wird.
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Das federnde Blech g, das gleichzeitig Verbindungsleitung und Feder
ist, kann durch eine Leitung und: eine federnde Anordnung ersetzt werden. Eine derartige
Ausführung ist in Fig. io gezeigt. 24 bezeichnet hier einen Litzendraht, der die
?Mutter der Trennanordnung mit den Klemmen io verbindet, und 25 eine Blattfeder,
die bei der Trennung die Mutter 7 von den Schienen 3 trennt. Diese Ausführungsform
hat den Vorteil, daß das federnde Organ 25 nicht den Strom zu leiten und somit auch
nicht mit Rücksicht -darauf dimens@ioviert zu werden braucht.
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Bei der in Fig. ii und 12 gezeigtenAu.sführu,ngsform bezeichnen 35
die Schienen und 34 die Klemmplatten mit den zugehörigen Schrauben 33. 36 bezeichnet
.den Sockel, an dem die Schienen 35 mittels der Schrauben 37 festgehalten werden.
Der Sockel 36 ist seinerseits an der Unterlage 44 mittels der Schrauben 38 befestigt.
Die Trennanordnung besteht in diesem Fall aus zwei in der Zeichnung nicht dargestellten
Schrauben mit zugehörigen Muttern 42, die auf dem federnden Blech 43 festgenietet
sind. Dies ist mit Löchern für die Schrauben 38 und 41 versehen, von denen die letzteren
für die Befestigung der Kupplungsklemme und zur Halterung der Klemmplatte 4o bestimmt
sind. In F ig. 12 sind die Löcher für die Schrauben 33 mit 45 bezeichnet. Die Schienen
35 sind mit besonderen Löchern 46 versehen, die für die Befestigung des Trennbleches
32 mit den Schrauben 31 bestimmt sind. Auch diese Kupplungsklemme kann ebenso wie
die in Fig. 2 und 4 gezeigte mit einem Blech 39 versehen werden, die die eine Schiene
35 mit der Unterlage 44 verbindet. Die Befestigungslöcher für die Schrauben 38 sind
außerhalb der Schienen 35 in der Längsrichtung der Kupplungsklemme angeordnet, und
zwar zum Unterschied von der in Fig. r, 3, 6 und 7 gezeigten Ausführungsform, bei
der die entsprechenden Schrauben im Sockel zwischen den Klemmplatten 2 und der Trennanordnung
1, 7 angebracht sind.
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Die Erfindung kann natürlich in verschiedener Weise abgeändert werden.
So braucht die Mutter 7 nicht beweglich und federnd zu sein, sondern kann im Sockel
fest angeordnet werden. Die Federbleche g, 25 und 43 können durch andere federnde
Anordnungen, Schraubenfedern usw. ersetzt werden. Die Stoppanordnung für das Trennblech
23 kann natürlich auf vielfach andere Weise als beschrieben ausgeführt werden; das
gleiche gilt für die Anzeigevorrichtungen.