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Selbstverkäufer Die Erfindung betrifft einen Selbstverkäufer, bei
welchem nach Münzeinwurf aus einem Schrank durch eine Öffnung in der oberen Wand
nach Durchgang durch eine zwischen dem Halter der Verkaufsgegenstände und der oberen
Wand angeordnete Schutzplatte Gegenstände entnehmbar sind.
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Bei den bekannten Selbstverkäufern dieser Art ist die oberste Wand
des Schrankes ortsfest angeordnet und besitzt so viele öffnungen in mehreren Reihen,
als unter der Schutzplatte Gegenstände in mehreren Reihen angeordnet sind, während
die zwischen der obersten Wand und den Gegenständen liegende Schutzplatte drehbar
ist und für jede Reihe von Gegenständen nur eine Öffnung besitzt, durch die, sobald
sie sich mit einer Wandöffnung in Deckung befindet, ein Gegenstand jeweils entnommen
werden kann. Diese Anordnung besitzt den Nachteil, daß sehr leicht Schmutz und Fremdkörper
durch die zahlreichen Öffnungen der obersten Wand zwischen die drehbaren und ortsfesten
Teile der Ausgabevorrichtung gelangen und diese beschädigen oder sperren können.
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Dieser Nachteil wird gemäß der Erfindung dadurch vermieden, daß die
obere Wand als ein mit einer einzigen Öffnung versehener Drehtisch ausgebildet ist,
unter welchem ortsfest eine Schutzplatte angeordnet ist, in der die Öffnungen für
den Durchgang der aus dem Halter zu entnehmenden Verkaufsgegenstände ebenso angeordnet
sind wie die Öffnungen in dem Halter, so daß durch Drehen des Drehtisches eine Deckung
der Durchtrittsöffnung in diesem Tisch mit einer Öffnung in der ortsfesten Schutzplatte
zustande kommt und demnach der Schrank selbst auf der Oberseite gänzlich
abgeschlossen
ist, mit Ausnahme der Durchtrittsöffnung: Die Zeichnungen stellen zwei Ausführungsbeispiele
dar.
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Fig. i ist eine Schnittansicht durch die Hauptteile einer solchen
Verkaufseinrichtung; Fig.2 ist eine Draufsicht, von unten gesehen, auf ortsfeste
und Drehteile der Vorrichtung; Fig.3 ist in größerem Maßstab ein Schnitt nach Linie
III-III der Fig. i; Fig.4 ist ein waagerechter Schnitt nach Linie IV-IV der Fig.3;
Fig. 5 zeigt einen Schnitt durch eine Verkaufsvorrichtung etwas abgeänderter Ausführungsform,
ähnlich dem Schnitt der Fig. i; Fig. 6 ist eine Teildraufsicht von unten auf eine
Zusammenstellung dieser Einrichtung; Fig.7 zeigt in größerem Maßstab einen Einzelheitsschnitt
nach Linie VII-VII der Fig. 5, und Fig.8 zeigt eine vergrößerte Schnittansicht von
Einzelheiten der in Fig. 5 gezeigten Zusammenstellung.
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Die Verkaufseinrichtung gemäß der Erfindung ist in erster Linie zur
Abgabe von Getränken in Flaschen bestimmt, und die Kühlung- der Getränke in den
Flaschen 12 wird dadurch besorgt, daß die Wände des Schrankes 14 gegen Wärmeübertragung
geschützt sind, während das Innere 16 des Schrankes mit einer beliebigen Einrichtung
zur Erniedrigung der Temperatur in Verbindung stehen kann. Im Innern des Schrankes
befindet sich auch der ortsfeste Träger 18 für die Verkaufsgegenstände 12.
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Dieser Träger 18 hat eine Anzahl von Abteilen i c), und zwar sind
die Abteile auf mehrere Kreise verteilt, wobei die Abteile jedes Kreises versetzt
sind mit Bezug auf die durch die Abteile der anderen Kreise gehenden Halbmesser.
Infolge dieser Versetzung der Abteile und der Verkaufsgegenstände 12 wird erreicht,
daß immer nur je ein Verkaufsgegenstand der einen oder anderen Reihe zugänglich
wird, während die übrigen Gegenstände in dem Träger 18 gegen Entfernung geschützt
sind. Der Träger 18 wird von der entfernbaren Oberwand 22 des Schrankes durch eine
Anzahl von Tragstützen 2o gehalten. In der entfernbaren Oberwand 22 befindet sich
eine Öffnung 2;1, die durch einen drehbaren Deckel26 vollständig verschlossen ist.
Der drehbare Decke126 ruht auf einer Anzahl von Rollen 28, welche je an Winkelstützen
3o angeordnet sind, die von der Unterfläche der entfernbaren Oberwand 22 nach abwärts
ragen. Diese Rollen 28 stützen die Unterkante eines Flansches 32 an dem drehbaren
Deckel 26 ab. In der Mitte des drehbaren kreisförmigen Deckels 26 befindet sich
ein Zapfen 34, um welchen sich dieser Deckel dreht und welcher so mit der entfernbaren
Wand 22 oder mit dem Schrank verbunden ist, daß der drehbare Deckel 26 nicht abgenommen
werden kann.
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In diesem drehbaren Deckel befindet sich in radialer Richtung seitlich
von der Drehachse 34 des Deckels eine Abgabeöffnung 36. Diese Öffnung 36 ist für
gewöhnlich durch eine Platte 38 verschlossen, die ihrerseits bei q.o an den drehbaren
Deckel 26
angelenkt ist. Die Länge der Abgabeöffnung 36 in Richtung gegen
den Mittelpunkt hin ist so bemessen, daß sie sich über alle Kreisreihen von Abteilen
19 des Trägers 18 erstreckt. Ein an dem drehbaren Deckel 26 angeordneter,
nach unten ragender, zylindrischer Flansch 32 hat an seinem Umfang Durchbrechungen
42, so daß dieser Flansch zu einem Zahnkranz wird, um durch Drehung eines Ritzels
44 den Deckel 26 in Drehung zu versetzen.
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Eine ortsfeste Schutzplatte 46 ist zwischen dem Träger 18 für
die Verkaufsgegenstände und dem drehbaren Deckel 26 an der Oberwand 22 befestigt.
Eine Anzahl von Öffnungen 48, die in der Schutzplatte 46 angeordnet sind, liegt
in Deckung mit den Abteilen 19 des Trägers 18. Bei der Ausführungsform
nach Fig. i und 2 sind drei Kreisreihen von solchen Öffnungen q.8 in der Schutzplatte
46 entsprechend den drei Kreisreihen von Abteilen 19 des Trägers 18 angeordnet.
Bei der Ausführungsform nach Fig.3 und 4 ist die Vorrichtung dargestellt, durch
welche die Drehung des Deckels 26 nach dem Einwurf einer Münze bewirkt werden kann.
In den Münzenschlitz 5o (Fig. 3) kann die Münze 52 eingeworfen werden, und zwar
bei 54 (Fig. i), um in dem Kasten 56 das Münzwerk bewegen zu können. Dieser Kasten
ist auf der verschließbaren Oberwand 22 angeordnet. In diesem Kasten 56 befindet
sich nach Fig. 3 an einer senkrecht nach unten gehenden kurzen Welle 58 ein Zahnrad
44: Die Welle ist in den Lagern 6o drehbar gelagert und erstreckt sich durch die
Deck"vand 22 nach oben, um in einem Kopflager drehbar unterstützt zu sein. An der
Welle 58 ist ein Sperrrad 6.1 befestigt. In die Kerben dieses Sperrades kann nach
Fig. 4 eine Klinke 66 einfallen, und auf der gleichen Welle 58 befindet sich auch
eine um die Achse der Welle verschwenkbare Platte 7o. Die Platte 70 liegt über dem
Sperrad 64 und hat einen Schlitz 72, durch welchen die eingeworfene Münze 52 hindurchtritt,
nachdem sie in dem Münzkanal 50 nach abwärts gegangen ist. Das Sperrad 64 hat zusätzlich
zu den Kerben eine Mehrzahl von radial verlaufenden Schlitzen 74. Wenn demnach eine
Münze in einen Schlitz 74 des Sperrades 64 und den Schlitz 72 der Platte 7o eingedrungen
ist, so wird bei einer Drehung der Platte 70 auch das Sperrad 64 gedreht.
Die Münze 52 kuppelt also das Sperrrad 64 und die Scheibe 70 miteinander,
und nach der Verschwenkung der beiden Teile fällt die Münze in eine unten angeordnete
Münzen kammer 78, sowie das Ende des Drehweges erreicht ist.
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Durch den Kasten 56 dieser Vorrichtung hindurch erstreckt sich waagerecht
verschiebbar eine Schiene 8o, die an dem aus dem Kasten herausragenden Ende den
Griff 82 aufweist. Eine Feder 84 (Fig.3) hat das Bestreben, die Schiene nahe dem
einen Endpunkt ihrer Bahn festzuhalten, und eine von dieser Schiene 8o nach abwärts
gerichtete Rolle 86 ragt in einen Schlitz 88 (Fig. 4) der verschwenkbaren Scheibe
7o. Bei Ein- und Auswärtsstoß der Schiene 8o wird also der Scheibe 7o eine
Hinundherbewegung
um die Achse des Wellenstumpfes 68 übermittelt.
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Nach Fig. 2 greifen federüberwachte Klinken 9o in einzelne der Lücken
oder Durchbrechungen des Flansches 32 ein, und diese Klinken sind so eingerichtet,
daß sie eine Drehung des Deckels 26 nur nach einer Richtung hin gestatten.
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Die in Fig. 4 besonders gezeigte Klinke 66 für das Sperrad 64 sichert
ebenfalls dieses Sperrad gegen Drehung, solange sich die Klinke 66 unter dem Einfluß
von Federn 68 im Eingriff befindet. Es ist also nur eine Drehung der gesamten Einrichtung,
bestehend aus Welle 58, Zahnrad 32 und Deckel 26, in einer bestimmten Richtung
möglich. Die eingeworfene Münze kommt bei ihrem Einwurf in Eingriff mit einer Hubkante
der Klinke 66, wodurch letztere aus der Sperrlage mit Bezug auf das Rad 64 ausgehoben
wird.
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Die schrittweise Bewegung, die auf diese Weise dem Deckel
26 übermittelt werden kann, genügt gerade, um die Ablieferungsöffnung 36
in diesem Deckel in Deckung mit einer Öffnung 48 der Schutzplatte q.6 und mit einem
Verkaufsgegenstand 12 in dem Träger 18 zu bringen. Alle übrigen Durchbrechungen
48 der Schutzplatte 46 oder aber im Träger 18 sind entweder vollständig oder
teilweise durch den drehbaren Deckel 26 abgedeckt. Wenn also die Abschlußplatte
38 für die Öffnung 36 hochgeklappt wird, so ist immer nur ein Behälter i 9 der Verkaufsgegenstände
12 zugänglich.
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In der abgeänderten Ausführungsform nach Fig. 5 bis 8 ist der drehbare
Deckel i 2o der Oberwand 148 und die Ausbildung seiner Abgabeöffnung 122 ebenso
wie bei dem ersten Ausführungsbeispiel. Hier befinden sich jedoch, wie aus Fig.8
ersichtlich, in dem nach abwärts gerichteten Flansch 124 die Löcher 126, in welche
das Ritzel 128 eingreifen kann. Dieses Ritzel wird durch dieselbe Vorrichtung in
Bewegung gesetzt wie im ersten Ausführungsbeispiel.
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Der Träger 130 sitzt wieder fest und hat die Verkaufsgegenstände
132 in einer Anzahl von Kreisen angeordnet. Er wird im Schrank 134 durch die Stützen
136 getragen. Zwischen dem Träger i3o und dem Drehdeckel 12o befindet sich eine
drehbare Schutzplatte 138 mit mehreren Öffnungen i4o. Reihen von solchen Öffnungen
140 sind konzentrisch zur Drehungsachse. Die Abgabeöffnung 122 in dem drehbaren
Deckel 120 ist auch hier lang genug, um sich radial über alle Reihen von Öffnungen
des Halters i3o zu erstrecken.
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Die drehbare Schutzplatte 138 ist ebenfalls mit einer Verzahnung 142
ausgerüstet, und zwar ist diese Verzahnung etwas tiefer gelegen als der gezahnte
Zylinder 126 an dem drehbaren Deckel. Eine Ringschulter 144 der Schutzplatte 138
trägt das Gewicht dieses Deckels, und da die Teile i2o, 138 mit Bezug aufeinander
drehbar sind, so ist die Reibung auf diese Stelle beschränkt.
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Auch hier trägt die feststehende Deckwand 148 des Schrankes einen
nach einwärts gehenden Flansch 146 mit Rollen i 5o, durch welche die Drehung der
darüberliegenden Teile erleichtert wird. Ein Ritzel 152, das mit der Verzahnung
142 der Schutzplatte 138 im Eingriff steht, ist auf der Zwischenwelle 154 (Fig.
5) befestigt. Auf dieser Welle befindet sich auch ein Zahnrad 156, in welches das
Zahnrad 128 eingreift. Wenn also das Zahnrad 128 nach einer Richtung gedreht wird,
so wird das Zahnrad 15 2 in entgegengesetzter Richtung gedreht, so daß sich
die Schutzplatte 138 in einer Richtung entgegengesetzt zu jener dreht, in
welcher der Drehdeckel i 2o gedreht wird.
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Eine schrittweise Bewegung wird dem drehbaren Deckel 120 und der Schutzplatte
138 über dem feststehenden Träger 130 mitgeteilt. Die Öffnungen 140 der Schutzplatte
138 sind so angeordnet, daß immer eine dieser Öffnungen über einen Verkaufsgegenstand
132 zu liegen kommt, wenn der Griff 82 von seiner gewöhnlichen Lage (Fig.3)
nach außen gezogen wird. Der sich drehende Deckel 12o deckt aber alle Öffnungen
140 ab, mit Ausnahme jener Öffnung, die sich gerade über einem Verkaufsgegenstand
132 befindet, und es kann also immer nur ein Verkaufsgegenstand durch die Öffnung
122 entfernt werden.