DE9014152U1 - Mechanische Lernhilfe - Google Patents
Mechanische LernhilfeInfo
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Description
Die Erfindung richtet sich auf eine mechanische Lernhilfe.
Vor allem beim Einüben der Grundrechenarten ist eine Lernhilfe in Form eines Geduldsspieles zur Ergänzung des Schulunterrichts
sinnvoll. Denn nur durch ständiges Wiederholen prägen sich die Ergebnisse der grundlegenden Rechenarten
ein. Ein Geduldsspiel verbindet auf vorteilhafte Weise den spielerischen und den Lerneffekt.
Bereits seit längerem sind Geduldsspiele mit Lerneffekt erhältlich,
bei denen im wesentlichen rechteckige, jedoch individuell ausgeformte Spielsteine auf einer Schablone nach
Art eines Puzzles zusammenzusetzen sind. Jedem Spielstein ist eine Aufgabe aufgedruckt, wobei das Ergebnis jeder
Aufgabe unterschiedlich ist. Sämtliche Ergebnisse sind auf der Schablone vorhanden. Bei richtiger Zuordnung der Spielsteine
zu den Ergebniszahlen auf der Schablone passen die ausgeformten Seiten der Spielsteine genau ineinander.
Hierbei tritt der Nachteil auf, daß bei den ersten zu plazierenden Spielsteinen meistens noch kein Kontakt zu den
benachbarten besteht. Diese Spielsteine werden sozusagen auf gut Glück eingesetzt. Es fehlt an einer Kontrolle der
richtig gelösten Aufgabe. Häufig wird dann, wenn nachfolgende Spielsteine nicht anzulegen sind, der Fehler auf die
zuletzt gelöste Aufgabe geschoben, obwohl in Wirklichkeit die zuerst gelöste Aufgabe falsch war. Ein weiterer Nachteil
dieser Anordnung ist, daß jedes Ergebnis nur einmal vorkommen darf. Da jedoch bei den Grundrechenarten ein und
dasselbe Ergebnis oft durch mehrere, unterschiedliche Aufgaben erreicht wird, kann bei einem derartigen Geduldsspiel
nur je eine dieser Aufgaben geübt werden.
Es ist daher die Aufgabe der Erfindung, eine mechanische
Lernhilfe zu schaffen, bei der die Richtigkeit eines Ergebnisses sofort überprüft werden kann und welche außerdem
auch das Üben von unterschiedlichen Aufgaben mit jedoch demselben Ergebnis ermöglicht.
Zu diesem Zweck sieht die Erfindung eine Anordnung vor, welche ein Grundbrett mit mehreren Steckplätzen, von denen
jedem eine Aufgabe zugeordnet ist, sowie eine mindestens der Anzahl der Steckplätze entsprechende Zahl von Plättchen,
an deren Oberseite je eine Aufgabenlösung angebracht ist, umfaßt, wobei die Steckplätze Buchsen und die Plättchen
an ihrer Unterseite Zapfen aufweisen und jeder unterschiedlichen Aufgabenlösung genau eine Anordnung und Gestalt
der Buchsen entspricht, zu welcher ausschließlich die Zapfen von Plättchen mit dieser Aufgabenlösung kongruent
sind, und an jedem Steckplatz die richtige Aufgabenlösung durch die Anordnung und Gestalt der Buchsen kodiert ist.
Beim Gebrauch der Lernhilfe muß der Benutzer die einem Steckplatz zugeordnete Aufgabe lösen, das Plättchen mit der
erhaltenen Aufgabenlösung auswählen und versuchen, dieses an den betreffenden Steckplatz einzustecken. Gelingt ihm
dies, so ist seine Aufgabenlösung richtig. Kann das Plättchen an diesem Steckplatz nicht plaziert werden, liegt ein
Fehler bei der Aufgabenlösung vor. Somit kann sofort festgestellt werden, ob eine Aufgabenlösung richtig ist. Dabei
ist es unproblematisch, wenn bei verschiedenen Aufgaben dieselben Lösungen auftreten. Die Steckplätze, deren Aufgaben
zum selben Ergebnis führen, weisen dieselbe Anordnung und Gestalt der Buchsen auf. Alle Plättchen mit derselben
Aufgabenlösung haben ebenfalls dieselbe Anordnung und Gestalt der Zapfen an ihrer Unterseite. Es ist natürlich auch
möglich, zusätzlich Plättchen mit einer infrage kommenden,
jedoch an keinem Steckplatz auftretenden Lösung und einer Anordnung und Gestalt der Zapfen, zu welcher die Buchsen
keines einzigen Steckplatzes kongruent sind, vorzusehen, damit der Benutzer nicht lange nach einem vermeintlich verlorengegangenen
Plättchen sucht, sondern durch Ausprobieren des falschen Plättchens seinen Fehler feststellen kann.
Darüber hinaus ist es auch denkbar, die Zapfen an den Steckplätzen und dafür die Buchsen an den Plättchen anzubringen
.
Es liegt im Rahmen der Erfindung, daß sich die Steckplätze mit unterschiedlichen Aufgabenlösungen durch die unterschiedliche
Anordnung der Buchsen unterscheiden. Bei dieser Ausführungsform weisen alle Zapfen eines Plättchens dieselbe
Gestalt auf. Da sich bei dieser Ausführungsform die
Anordnung der Zapfen mancher unterschiedlicher Plättchen lediglich durch einen unterschiedlichen Verdrehwinkel gegenüber
der Vorderseite unterscheiden, ist das triviale Suchen nach Plättchen mit zu einem Steckplatz kongruenter An-Ordnung
der Zapfen und damit das Mogeln erschwert. Auch können die Zapfen sämtlicher Plättchen nach demselben prinzipiellen
geometrischen Muster angeordnet sein, wobei sich die Zapfen von Plättchen mit unterschiedlichen Aufgabenlösungen
durch ihre Lage zwar eindeutig, jedoch optisch kaum wahrnehmbar unterscheiden.
Bei einer weiteren Ausführungsform unterscheiden sich die
Steckplätze mit unterschiedlichen Aufgabenlösungen durch die Gestalt der Buchsen. Es sind die unterschiedlichsten
Formen der Buchsen denkbar. Jedoch ist es vorteilhaft, daß die Buchsen über ihre ganze Tiefe annähernd konstanten
Querschnitt aufweisen. Dadurch lassen sich die Plättchen entweder ganz oder gar nicht einstecken. Der Grenzfall, daß
ein nicht passendes Plättchen bis zu einer gewissen Tiefe doch einsteckbar ist, wird somit ausgeschlossen.
In der weiteren Ausgestaltung sieht die Erfindung vor, daß die Grundplatte aus magnetisierbarem Material besteht und
die Plättchen auf ihrer Rückseite einen Magneten aufweisen. Durch diese Maßnahme sitzen die gesteckten Plättchen richtig
fest, so daß die Lernhilfe auch z.B. auf Reisen benutzt werden kann. Auch kann die Lernhilfe in senkrechter Lage
benutzt werden, ohne daß die Plättchen herausfallen.
Eine besonders zum Üben der Grundrechenarten, vorzugsweise des kleinen Einmaleins, geeignete Lernhilfe zeichnet sich
dadurch aus, daß die Steckplätze in Form einer Matrix angeordnet sind, deren Zeilen und Spalten an zwei zueinander
senkrechten Kanten mit einer Numerierung versehen sind und an der Oberseite der Plättchen je eine Zahl angebracht ist,
welche gleich dem Ergebnis der mit den der Zeile und Spalte des Steckplatzes zugeordneten Zahlen auszuführenden mathematischen
Verknüpfung ist. Hierbei besteht die einem der matrixförmig angeordneten Steckplätze zugeordnete Aufgabe
darin, die der Zeile und der Spalte des Steckplatzes zugeordneten Zahlen nach ein und derselben mathematischen Operation,
vorzugsweise durch Multiplikation, miteinander zu verknüpfen. Dadurch erübrigt es sich, die einzelnen Aufgaben
bei jedem Steckplatz ausführlich hinzuschreiben. Die Steckplätze können dichter zusammengepackt sein, wodurch
die Abmessung des Grundbrettes reduziert wird. Auch treten bei einer matrixförmigen Anordnung der Steckplätze, bei der
jeder Zeile und jeder Spalte genau eine Zahl zugeordnet ist, alle möglichen Kombinationen zwischen diesen Zahlen
auf. Es werden also alle Aufgaben, welche durch Verknüpfung jeder einer Zeile zugeordneten Zahl mit jeder einer Spalte
zugeordneten Zahl möglich sind, geübt. Wird die betreffende
Grundrechenart durch mehrmaliges, vollständiges Stecken des
gesamten Grundbretts wiederholt geübt, muß jede Aufgabe gleich häufig gelöst werden.
Eine vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung besteht darin, daß auf dem Grundbrett ein zeilen- und/oder ein
spaltenparalleles, quer zu seiner Längsrichtung parallelverschiebbares Lineal angeordnet ist. Diese Lineale
dienen dazu, die Spalte und Zeile des betreffenden Steckplatzes zu markieren. Dadurch wird die dem Steckplatz
zugeordnete Aufgabe hervorgehoben. Die Benutzung der Informationshilfe wird auf diese Weise erleichtert.
Weiterhin sieht die Erfindung vor, daß das Lineal aus einem Gummiband besteht, welches an seinen Enden je eine die
Grundplatte umgreifende Klammer aufweist. Ein derartig ausgestaltes Lineal klemmt sich an jeder Stelle des Grundbretts
fest. Es kann daher kaum verrutschen. Zum Verstellen muß keine große Kraft aufgewandt werden.
Falls nicht mehr als 84 unterschiedliche Steckplätze vorhanden sind, schlägt die Erfindung vor, daß pro Steckplatz
genau drei von neun, in einer quadratischen Matrix liegende Punkte eine Buchse aufweisen. Bei einer derartigen An-Ordnung
der Buchsen kann der Steckplatz optimal genutzt werden. Die Buchsen liegen möglichst weit auseinander, so
daß keine Gefahr besteht, daß ein Plättchen unter Verbiegung seiner Zapfen auf einen falschen Steckplatz befestigt
werden kann. Deshalb kann der Durchmesser der Zapfen durchaus etwas kleiner sein als derjenige der Buchsen. Somit ist
ein müheloses Einsetzen der Plättchen auf den Steckplätzen gewährleistet. Bei Verwendung eines Magneten in der Mitte
eines Plättchens kann in der Mitte dieser Matrix kein Zapfen angeordnet sein. Deshalb reduziert sich in diesem
Fall die Anzahl der unterschiedlichen möglichen Kombinationen bei Besetzung von drei der acht möglichen
Punkte auf 56. Diese Zahl ist jedoch immer noch größer als die Anzahl der unterschiedlichen Ergebnisse, welche beim
kleinen Einmaleins auftreten.
Eine vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung besteht darin, daß bei einer Lernhilfe mit in einer Matrix angeordneten
Steckplätzen diese Matrix durch zeilen- und/oder spaltenparallele Teilungslinien in einzelne rechteckige
oder quadratische Blocks unterteilt ist, wobei die Steckplätze und/oder Plättchen benachbarter Blocks sich durch
ihre Farbe und/oder Helligkeit unterscheiden. Eine derartige Hervorhebung einzelner Bereiche der Matrix der Steckplatze
erleichtert die Orientierung auf der Grundplatte, vor allem, wenn die Lineale aus Zeitgründen nicht verwendet
werden.
Es liegt im Rahmen der Erfindung, daß bei einer Lernhilfe mit 10 Zeilen und 10 Spalten jeder Block 5 Zeilen und 5
Spalten umfaßt. Ein Block dieser Größe ist auf einen Blick zu überschauen, ohne daß eine zu große Anzahl von Blocks
verwirren würde.
Weitere Merkmale, Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung einer bevorzugten
Ausführungsform der Erfindung sowie anhand der Zeichnung. Hierbei zeigen:
Fig. 1 ein Grundbrett in der Draufsicht,
Fig. 2 eine perspektivische Ansicht eines Ausschnitts der Fig. 1, wobei das Einsetzen eines Plättchens dargestellt
ist,
Fig. 3 einen Schnitt durch die Fig. 2 entlang der Linie III - III/ nachdem das Plättchen eingesetzt wurde
und
Fig. 4 eine perspektivische Ansicht eines Lineals, wobei das Grundbrett nur angedeutet ist.
Die in Fig. 1 dargestellte mechanische Lernhilfe 1 dient zum Üben des kleinen Einmaleins. Das Grundbrett 2 weist
einhundert Steckplätze 3, welche in einer Matrix mit zehn Zeilen und zehn Spalten angeordnet sind, auf. Jeder Zeile
und jeder Spalte ist an zwei benachbarten Seiten der Matrix je eine Zahl 4 zugeordnet. Die Steckplätze 3 sowie die zugeordneten
Zahlen 4 legen im wesentlichen die Abmessungen des Grundbretts 2 fest. Jedoch ist das Grundbrett 2 etwas
langer als die von den Steckplätzen 3 und den Randzahlen 4 benötigte Fläche. Dadurch ist oberhalb der den Spalten zugeordneten
Randzahlen 4 ein Platz vorhanden, auf dem die Bezeichnung der Lernhilfe 1 sowie evtl. nötige Hinweise zur
Benutzung aufgedruckt sein können. Außerdem umfaßt die Lernhilfe 1 mindestens einhundert Plättchen 5, an deren
Oberseite 6 je eine Ergebniszahl 7 aufgedruckt ist. Die Steckplätze 3 und Plättchen 5 haben einen quadratischen,
deckungsgleichen Umriß 8. Jeder Steckplatz 3 enthält innerhalb der aufgedruckten oder eingeformten Umrandung 8 genau
drei Buchsen 9. Diese Buchsen 9 sind auf je einem von neun
möglichen Punkten angeordnet. Alle möglichen Punkte liegen in einer quadratischen Matrix, wobei die Abstände der Spalten
und der Zeilen dieser Matrix möglichst groß gewählt sind, so daß diese Matrix einen Steckplatz fast völlig ausfüllt.
Jedes Plättchen 5 weist auf seiner Unterseite 10 genau drei Zapfen 11 auf. Diese Zapfen 11 liegen ebenfalls
auf drei von neun möglichen Punkten eines zur Buchsenmatrix der Steckplätze 3 kongruenten Rasters. Jedem unterschiedlichen
Wert der Ergebnis zahl 7 an der Oberseite 6 eines
Plättchens 5 entspricht eine spezifische Anordnung der Zapfen 11 an der Unterseite 10. Zu dieser Anordnung der Zapfen
11 sind die Buchsen 9 genau derjenigen Steckplätze 3 kongruent, bei denen die Multiplikation der der Zeile und
Spalte des Steckplatzes 3 zugeordneten Zahlen 4 das auf der Plättchenoberseite 6 aufgedruckte Ergebnis 7 liefert. Zwei
nicht benachbarte Blocks zu je 5 Zeilen und 5 Spalten sind von den direkt benachbarten Blocks durch eine unterschiedliche
Farbe und/oder Helligkeit der Steckplätze 22 abgesetzt. Von diesen ist in der Fig. 1 nur der rechte untere
Block hervorgehoben.
In Fig. 2 ist ein einziger Steckplatz 3 vergrößert dargestellt. Die Buchsen 9 liegen bei diesem Steckplatz 3 in den
beiden unteren Ecken sowie auf der Mitte der rechten Seite der neun Punkte umfassenden Buchsenmatrix. Das in diesen
Steckplatz passende Plättchen 5 ist vor dem Einsetzen gezeigt. Man sieht, daß die Zapfen 11 an der Rückseite 10
dieses Plättchens 5, von dessen Vorderseite 6 aus betrachtet, zu den Buchsen 9 des richtigen Steckplatzes 3
kongruent sind.
In der Fig. 3 ist ein Schnitt durch einen Steckplatz 3 und das richtige, eingesetzte Plättchen 5 zu sehen. Jede Buchse
9 hat zylinderförmige Gestalt. Die Zapfen 11 verjüngen sich
dagegen, an der Rückseite 10 des Plättchens 5 beginnend, und sind somit etwas konisch. Ihr maximaler Querschnitt,
welcher sich direkt an der Rückseite 10 des Plättchens 5 befindet, ist etwa identisch mit der Grundfläche 12 der zylinderförmigen
Buchsen 9. Die Länge der Zapfen 11 ist etwas kleiner als die Tiefe der Buchsen 9. Somit ist gewährleistet,
daß jedes Plättchen 5 mit seiner Rückseite 10 direkt auf der Oberseite 13 der Grundplatte 2 aufliegt.
Zusätzlich weist die Lernhilfe 1 zwei kantenparallele, zueinander senkrechte Lineale 14 auf. Eines dieser Lineale
14 ist in Fig. 4 besonders hervorgehoben. Die Grundplatte 2 ist dabei nur angedeutet. Das Lineal 14 besteht aus einem
breiten Gummiband 15, an dessen Enden je eine Klammer 16 befestigt ist. Diese Klammern 16 umgreifen je eine von zwei
gegenüberliegenden Schmalseiten 17 der Grundplatte 2. Dabei werden sie von dem Gummiband 15 an diese Schmalseiten 17
angepreßt. Die Reibung zwischen den Klammern 16 und den Schmalseiten 17 verhindert ein Verrutschen des Lineals 14
in jeder Position. Damit das Lineal 14 nicht versehentlich über eine der beiden zu seiner Längsrichtung parallelen
Schmalseiten 18 des Grundbretts 2 hinausgeschoben werden kann, ist an der Rückseite 19 des Grundbretts 2 an allen
vier Ecken je ein Anschlag 20 vorgesehen. Jeder Anschlag 20 stellt eine Begrenzung für den an der Rückseite 19 der
Grundplatte 2 anliegenden Teil 21 der Klammern 16 dar. Gleichzeitig können diese vier Anschläge 20 als Standfüße
für das Grundbrett 2 dienen. Damit die Lineale 14 ohne Anheben des Grundbretts 2 von der Unterlage verschoben
werden können, müssen die Füße 20 tiefer sein als die die Grundplatte 2 umgreifenden Teile 21 der Klammern 16. Um zu
gewährleisten, daß die Lineale 14 auch dann über das gesamte Grundbrett 2 verschiebbar sind, wenn bereits eines
oder mehrere der Steckplättchen 5 in Steckplätze 3 eingesetzt sind, ist das Gummiband 15 so an den Klammern 16
befestigt, daß ein Abstand zwischen dem Gummiband 15 und der Oberseite 13 des Grundbretts 2 verbleibt, welcher
größer ist als die Dicke der Plättchen 5. Da sich beide Lineale 14 überkreuzen, muß bei einem dieser Lineale 14 der
Abstand des Gummibandes 15 zur Oberseite 13 des Grundbretts 2 sogar größer sein als die Summe der Dicke der Plättchen 5
und der Dicke des Gummibandes 15.
Claims (10)
1. Mechanische Lernhilfe, gekennzeichnet durch ein Grundbrett (2) mit mehreren Steckplätzen (3), von
denen jedem eine Aufgabe zugeordnet ist, sowie eine mindestens der Anzahl der Steckplätze (3) entsprechende
Zahl von Plättchen (5), an deren Oberseite (6) je eine Aufgabenlösung (7) angebracht ist, wobei die
Steckplätze (3) Buchsen (9) und die Plättchen (5) an ihrer Unterseite (10) Zapfen (11) aufweisen und jeder
unterschiedlichen Aufgabenlösung genau eine Anordnung und Gestalt der Buchsen (9) entspricht, zu welcher
ausschließlich die Zapfen (11) von Plättchen (5) mit dieser Aufgabenlösung (7) kongruent sind, und an jedem
Steckplatz (3) die richtige Aufgabenlösung durch die Anordnung und Gestalt der Buchsen (9) kodiert
ist.
2. Lernhilfe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Steckplätze (3) mit unterschiedlichen
Aufgabenlösungen durch die unterschiedliche Anordnung der Buchsen (9) unterscheiden.
3. Lernhilfe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Steckplätze (3) mit unterschiedlichen
Aufgabenlösungen durch die Gestalt der Buchsen (9)
unterscheiden.
4. Lernhilfe nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis
3, dadurch gekennzeichnet, daß die Grundplatte (2) aus magnetisierbarem Material besteht und die Plättchen
(5) auf ihrer Rückseite (10) einen Magneten aufweisen.
5. Lernhilfe nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 4
zum Üben der Grundrechenarten, vorzugsweise des kleinen Einmaleins, dadurch gekennzeichnet, daß die
Steckplätze (3) in Form einer Matrix angeordnet sind, deren Zeilen und Spalten an zwei zueinander senkrechten
Kanten mit einer Numerierung (4) versehen sind und an der Oberseite (6) der Plättchen (5) je eine
Zahl (7) angebracht ist, welche gleich dem Ergebnis der mit den der Zeile und Spalte des Steckplatzes (3)
zugeordneten Zahlen (4) auszuführenden mathematischen Verknüpfung ist.
6. Lernhilfe nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß auf dem Grundbrett
(2) ein zeilen- und/oder ein spaltenparalleles, quer zu seiner Längsrichtung parallelverschiebbares Lineal
(14) angeordnet ist.
7. Lernhilfe nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Lineal (14) aus einem Gummiband (15) besteht,
welches an seinen Enden je eine die Grundplatte (2) umgreifende Klammer (16) aufweist.
8. Lernhilfe nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 7 mit nicht mehr als 84 unterschiedlichen Steckplätzen,
dadurch gekennzeichnet, daß pro Steckplatz (3) genau drei von neun, in einer quadratischen Matrix liegenden
Punkten eine Buchse (9) aufweisen.
9. Lernhilfe nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 8 mit in einer Matrix angeordneten Steckplätzen, dadurch
gekennzeichnet, daß die Matrix der Steckplätze (3) durch zeilen- und/oder spaltenparallele Teilungslinien in einzelne rechteckige oder quadratische
Blocks unterteilt ist, wobei die Steckplätze (3) und/oder Plättchen (5) benachbarter Blocks sich durch
ihre Farbe und/oder Helligkeit unterscheiden.
10. Lernhilfe nach Anspruch 9 mit 10 Zeilen und 10 Spalten, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Block 5 Zeilen
und 5 Spalten umfaßt.
Priority Applications (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE9014152U DE9014152U1 (de) | 1990-10-11 | 1990-10-11 | Mechanische Lernhilfe |
| DE9106012U DE9106012U1 (de) | 1990-10-11 | 1991-05-15 | Mechanische Lernhilfe |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE9014152U DE9014152U1 (de) | 1990-10-11 | 1990-10-11 | Mechanische Lernhilfe |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE9014152U1 true DE9014152U1 (de) | 1991-01-03 |
Family
ID=6858296
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE9014152U Expired - Lifetime DE9014152U1 (de) | 1990-10-11 | 1990-10-11 | Mechanische Lernhilfe |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE9014152U1 (de) |
-
1990
- 1990-10-11 DE DE9014152U patent/DE9014152U1/de not_active Expired - Lifetime
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