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Ummantelte Schüttelrutsche
Die Erfindung betrifft eine ummantelte Schüttelrutsche
mit einzelnen, für sich am Rutschenstuhl abnehmbar aufgehängten Schutzblechen.
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Bekanntlich müssen die Schüttelrutschen im Untertagebetrieb bei Fortschreiten
des Kohlenabbaues in gewissen Zeitabständen zur Abbaufront hin verlegt werden. Hierzu
werden sie im alten Feld in einzelne Stöße von 3 bis 4 m Länge zerlegt und im neuen
Feld wieder zusammengebaut.
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Wenn die Kohle in stempelfreier Front abgebaut werden kann, ist es
vorteilhafter, den ganzen Rutschenstrang geschlossen, ohne ihn in einzelne Stöße
zu zerlegen, in das neue Feld zu rücken.
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Die Schüttelrutsche kann hierbei bis dicht an den Kohlenstoß heran
verlegt werden, so daß ein großer Teil der gewonnenen Kohle ohne Ladearbeit unmittelbar
in die Rutsche fallen kann. Um die Rutsche hierbei vor Beschädigungen zu schützen,
hat man seitliche Schutzbleche angeordnet, die auch den oberen Rand des Rutschentroges
übergreifen können.
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Es hat sich nun herausgestellt, daß die Art der Anbringung und sicheren
Befestigung dieser Schutzbleche für das gesamte Arbeiten der Schüttelrutsche von
besonderer Bedeutung ist, wobei die bisher bekanntgewordenen Anordnungen nicht allen
zu stellenden Anforderungen gerecht werden. Man hat z. B. vorgeschlagen, zunächst
am Rutschenstuhl ein dessen Länge entsprechendes kürzeres Schutzblech mittels Führungsleisten
einzuschieben. An diesem sind Haken oder Ösen angeordnet, die zum Aufhängen oder
Einschieben eines weiteren, das erste Schutzblech überlappenden, der übrigen Rutschenstoßlänge
entsprechenden Schutzbleches dienen. Bei anderen Ausführungen werden etwa der ganzen
Rutschenstoßlänge entsprechend lange Schutzbleche am Rutschenstuhl aufgehängt, wobei
je zwei benachbarte Schutzblechenden sich gleich-
falls überlappen
und gemeinsam durch ein und denselben Befestigungsbolzen mit dem Rutschenstuhl verbunden
werden.
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Bei diesen bekannten Ausführungen sind die Schutzbleche also miteinander
gekuppelt und müssen beim Zusammenbau nacheinander eingehängt werden. Es kann hierbei
ein einzelnes Schutzblech mitten aus der ganzen Reihe heraus nicht für sich entfernt
werden, wie es mitunter für Reparaturen oder zum Entfernen von unter die Rutschen
geratendes Kohlenklein erforderlich sein kann.
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Bei einer anderen Ausführung hat man einzelne, für sich am Rutschenstuhl
abnehmbar aufgehängte Schutzbleche angeordnet, die auf die senkrecht stehenden Seitenarme'des
Rutschenstuhles mittels Aufhängetaschen aufgeschoben werden, ohne daß aber Vorsorge
gegen unbeabsichtigtes Lösen und Entfernen der Schutzbleche getroffen wäre.
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Um zu verhüten,daß das Schutzblech durch Stückkohle oder Bergeversatzmittel,
die in der Rutsche transportiert werden, angehoben und schließlich abgehoben wird,
ist es zweckmäßig, das Schutzblech mit einer Verriegelungseinrichtung zu versehen.
Man hat bereits eine solche Verriegelung vorgeschlagen, bei der zwei sich überlappende
Schutzbleche auf einen am Rutschenstuhl befestigten Bolzen geschoben und auf diesem
mittels eines Schubkeiles verspannt werden. Es besteht hierbei eine gemeinsame Aufhängung
und Verriegelung für zwei benachbarte Schutzbleche, die nicht jedes für sich entfernt
werden können. Außerdem stehen die Aufhängebolzen und die Verriegelungseinrichtung
über die Fläche des Schutzbleches nach außen hervor und können zu Beschädigungen
sowie zu Verletzungen des Bedienungspersonals führen.
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Die Erfindung hat sich die Aufgabe gestellt, bei einer ummantelten
Schüttelrutsche die Schutzbleche so anzuordnen, daß diese Nachteile vermieden werden.
Es wird dabei von einer ummantelten Schüttelrutsche mit einzelnen, für sich am Rutschenstuhl
abnehmbar aufgehängten Schutzblechen ausgegarigen. Erfindungsgemäß wird dabei jedes
Schutzblech so angebracht, daß es für sich mit dem Rutschenstuh' oder dem festen
Untergestell der Rutsche verriegelt ist. Dadurch wird erreicht, daß jederzeit ein
beliebiges einzelnes Schutzblech entriegelt und aus der Ummantelung herausgenommen
werden kann. Zweckmäßigerweise wird die Verriegelungseinrichtung auf der inneren
Seite des Schutzbleches angeordnet, da hierdurch aus der Fläche der Ummantelung
hervorstehende Teile vermieden werden und eine Beschädigung der Verriegelungseinrichtung
selbst sowie eine Verletzung der Bedienungsleute verhütet wird. Es wird durch die
erfindungsgemäße Ausführung ferner auch eine Behinderung von Kohlegewinnungsmaschinen,
die auf oder neben der ummantelten Schütteirutsche verfahren werden, vermieden.
Bei Ausführungen der Erfindung wird jedes etwa einer Rutschenstoßlänge entsprechend
lange Schutzblech mit auf seiner inneren Seite befestigten Haken versehen, mit denen
es in den Rutschenstuhl eingehängt wird.
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Ferner werden auf seiner inneren Seite Verriegelungslaschen angeordnet,
die mit einer am Rutschenstuhl angebrachten Verriegelungsnase mittels eines gegen
Herausfallen gesicherten Bolzens kuppelbar sind. Die Verriegelung selbst kann auch
in beliebiger anderer Weise ausgeführt werden.
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Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird an Hand der Zeichnungen
beschrieben.
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Fig. I ist die Ansicht eines Rutschenstoßes mit abgenommenem Schutzblech;
Fig. 2 ist die Teilansicht eines abgenommenen Schutzbleches; Fig. 3 zeigt ein eingehängtes
und verriegeltes Schutzblech.
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Die Schüttelrutsche 1 ist auf den Rutschenstuhl 2 gelagert, die auf
je zwei Gleitkufen 3 befestigt sind. Diese sind mit einem senkrecht abgewinkelten
Haltearm 4 versehen. An dem Schutzblech 5 sind Haken 6 oder ähnliche Befestigungsglieder
angeschweißt oder angenietet, mit denen das Schutzblech in die Haltearme 4 der Gleitkufen
3 eingehängt werden kann. An dem Rutschenstuhl 2 sind Verriegelungsnasen 7 befestigt,
die in an dem Schutzblech 5 auf einer inneren Seite angeordnete Verriegelungslaschen
8 beim Aufhängen des Schutzbleches eingreifen können und durch einen Verriegelungsbolzen
g verriegelt werden. Der Verriegelungsbolzen wird durch einen Sicherungsbolzen Io
am Herausfallen gehindert: Die Verriegelungseinrichtung ist leicht zugänglich, ohne
daß die glatte Außenwand der Schutzbleche durch irgendwelche vorstehendenTeile unterbrochen
wird.
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Die Erfindung ist besonders vorteilhaft bei Anwendung an Schüttelrutschen,
bei denen jedes Rutschenblech auf zwei Laufwerken gelagert ist, da hierbei - die
Verriegelung an jedem Laufwerk angebracht werden kann und durch die doppelte Verriegelung
ein einseitiges Hochklettern und Verkanten der Schutzbleche verhindert wird.
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PATENTANSPRtSCHE: I. Ummantelte Schüttelrutsche mit einzelnen, für
sich am Rutschenstuhl abnehmbar aufgehängten Schutzblechen, dadurch gekennzeichnet,
daß jedes Schutzblech für sich mit dem Rutschenstuhl verriegelt ist.