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Hölzerne Hohlplatte Man kennt Kastenträger, die aus Holz- oder Stahlbetonlamellen
zusammengefügt sind, wobei zwei gegenüberliegende Wandteile desselben an ihrer Innenseite
mit den zwischen diesen Wandteilen angeordneten, als Stege dienenden Lamellen der
ganzen Länge nach durch Schwalbenschwanzfassung verbunden sind. Diese Kastenträger
finden als einzelnes Bauglied Verwendung, und die Hohlräume dienen beispielsweise
alsLüftungskanal oder zur Unterbringung von Rohrleitungen.
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Die Erfindung betrifft demgegenüber eine hölzerne tragende Hohlplatte
mit mehreren Stegen in Form von Riegeln zwischen Außenschalen aus Brettern oder
Scheiben, die mit Verbindungsgliedern derart ausgerüstet ist, daß sie zusammen mit
anderen Baugliedern derselben Art eine ganze Decke bzw. eine ganze Wand bilden kann.
Die Außenschalen der Hohlplatte bilden dabei selbst die Außenflächen der Decke bzw.
der Wand. Dies wird nach der Erfindung dadurch erreicht, daß die Riegel, die quer
zur Faserrichtung der Bretter bzw. Scheiben verlaufen, mit längs verlaufenden Hohlräumen
zum Einschließen von Verbindungsgliedern ausgebildet sind, durch die mehrere Platten
der erwähnten Art miteinander zu einer zusammenhängenden, unmittelbar begehbaren
Decke, einer Wand od. dgl. verbunden werden können. Die erfindungsgemäße Platte
stellt ein vielseitig verwendbares Bauglied dar, das leicht zu einem Fußboden, einer
Decke, einer Wand od. dgl. zusammengesetzt und mit anderen Baugliedern zusammengebaut
werden kann. Die Eigenschaft der Platte, daß die Riegel in der Querrichtung der
Bretter verlaufen, ermöglicht es, daß der Platte leicht große sowohl Längen- als
auch Breitenabmessungen gegeben werden können, wodurch sie besonders
zweckmäßig
als Decken- oder- Wändelemdnt wird. Dem gleichen Zweck dient die Verbindungsmöglichkeit
durch die in Hohlräumen des Steges angeordneten Verbindungsglieder.
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Die Erfindung besteht ferner darin, daß an den in der Längsrichtung
der Riegel sich erstreckenden Stirnkanten der Bretter Randeinfassungen aus Kantholz
vorgesehen sind. Ähnliche kandeinfassungen können an den quer dazu verlaufenden
Längskanten angeordnet sein, wodurch die Platte zu einem Kasten geschlossen wird
und die Festigkeitseigenschaften derselben bzw. der aus den Platten gebildeten Tragfläche
verbessert werden. Ein weiterer Vorteil besteht darin, daß die Randeinfassungen
zum Anschluß der Platte beispielsweise an Bauglieder dienen können, die zur Plattenebene
senkrecht stehen.
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Erfindungsgemäß sind ferner die Randeinfassungen der Bretter an der
Außenseite mit längs verlaufenden Nuten ausgebildet, die zum Einlegen von Federn
bestimmt sind, welche in ähnliche Nuten einer benachbarten Platte passen. Hierdurch
wird das Aneinandersetzen der Platten und der Zusammenbau mit ähnlichen oder anderen
Baugliedern erleichtert und auch dann ermöglicht, wenn diese in Ebenen verlegt sind,
welche einen Winkel zur Ebene der Platten bilden.
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Zweckmäßig sind die Hohlräume in den Riegeln als Führungsnuten für
ein Werkzeug ausgebildet, mit dem die Verbindung zweier Bauglieder miteinander hergestellt
wird.
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Die Platte kann im- wesentlichen mit I- oder kastenförmigem Schnitt
hergestellt sein. Sie kann Bauelement einer Gebäudedecke sein, wobei die Außenschalen
der Platte die Dielung bzw. die Deckenverkleidung bilden. In gleicher Weise kann
die Platte als Teil einer Wandkonstruktion dienen, wobei die Außenschalen die innere
und äußere Verkleidung bilden.
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Die Erfindung wird durch einige Ausführungsbeispiele erläutert, die
in der Zeichnung dargestellt sind, und zwar zeigt Fig. i eine Hohlplatte in einer
Ansicht gegen die Stirnseiten der Stege, Fig. 2 eine Hohlplatte mit Randeinfassung,
Fig. 3 eine Hohlplatte im Schnitt parallel zu den Stegen, Fig. 4 eine schmale Hohlplatte
im Schnitt gemäß Fig. 3 mit je einer Randeinfassung an den Enden der Stege, die
hier in der Querrichtung der Platte verlaufen, und Fig.5 einen Schnitt durch eine
Verbindung zwischen drei benachbarten Baugliedern.
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Die in der Fig. i der Zeichnung dargestellte Hohlplatte weist eine
Anzahl in Entfernung voneinander angeordneter Stege in Form von Holzriegeln 2 auf,
und die Außenschalen bestehen aus zweckmäßig genuteten und gefederten Brettern 4,
die derart auf den Riegeln angebracht sind, daß ihre Faserrichtung sich in der Querrichtung
der Holzriegel erstreckt. Die Holzriegel sind beim dargestellten Beispiel mit den
Brettern mittels eines Schwalbenschwanzverbandes 6 fest verbünden, und die ganze
Platte hat somit im großen und ganzen Eigenschaften, die mit denen eines I-Trägers
zu vergleichen sind.
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Um die Verbindung zweier derartiger Platten miteinander zu ermöglichen,
die mit aneinanderstoßenden Enden der Riegel 2 nebeneinanderliegen, sind die Riegel
mit längs verlaufenden Hohlräumen 8 ausgebildet, die sich ganz durch dieRiegel hindurch
erstrecken und zweckmäßige Verbindungsglieder, z. B. eine Schraube im einen Ende
des Riegels und eine mit entsprechenden Gewinden ausgebildete Muffe oder Bohrung
in dem anderen Ende, enthalten. Die Hohlräume können mit einem solchen Querschnitt
ausgebildet sein, daß ein zweckmäßiges Werkzeug, wie ein Meißel, ein gebracht werden
kann und Führung darig erhält, wenn der Verband zusammengesetzt werden soll.
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Als Ergänzung dieser Verbindungsglieder können in allen öder in einigen
der Hohlräume der Riegel Stahleinlagen eingebracht werden, die zur Ver= stärkung
der Hohlplatte dienen.
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Um den Anschluß der Hohlplatte in zweckmäßiger Weise an ähnliche oder
andere Bauglieder zu ermöglichen, die in Ebenen verlegt sind, welche Winkel zur
Ebene der Hohlplatte bilden, kann diese an den mit den Holzriegeln parallelen Brettkanten
mit Randeinfassungen io aus Kantholz ausgerüstet sein, wie es in Fig. 2 angedeutet
ist. Die Brettkanten sind hier in Nuten des Kantstücks versenkt und befestigt.
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Die Enden der Stege 2 können frei liegen, es ist aber auch möglich,
Randeinfassungen nach Fig.4 anzuordnen, so daß die Platte einen geschlossenen Kasten
bildet. In der Außenseite des Kantholzes 12 ist hier eine längs verlaufende Nut
14 zum Aufnehmen einer Feder 16 eingearbeitet, die auch in eine gleiche Nut einer
ähnlichen kastenförmigen Platte paßt, die neben der dargestellten Hohlplatte liegend
zu denken ist.
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In der Fig. 5 wird eine Verbindung zwischen einer Hohlplatte mit dem
Steg 2, den Brettern 4 und der Randeinfassung io nach der Erfindung einerseits und
zwei anderen, in einer Ebene senkrecht zur Ebene der Hohlplatte sich erstreckenden
Baugliedern 18, 2o andererseits angedeutet. Die Hohlplatte bildet hier einen Teil
einer Gebäudedecke, während das Glied i8 einen Teil der Wand des oberen Geschosses
und das Glied.2o einen Teil der Wand des unteren Geschosses bildet. Die Bauglieder
18 und 2o können gegebenenfalls im Prinzip in der gleichen Weise wie die Hohlplatte
ausgeführt sein.
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Falls die Hohlplatte als ein Teil, z. B. in einer Decke oder einer
Wand eines Gebäudes, enthalten ist, kann sie mit Belag beliebiger zweckmäßiger Art
versehen, z. B. angestrichen, tapeziert werden USW.