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DE886091C - Verfahren zur Herstellung in Schleifen gelegter Einfassungen od. dgl. und Vorrichtungzur Durchfuehrung des Verfahrens - Google Patents

Verfahren zur Herstellung in Schleifen gelegter Einfassungen od. dgl. und Vorrichtungzur Durchfuehrung des Verfahrens

Info

Publication number
DE886091C
DE886091C DEU1194A DEU0001194A DE886091C DE 886091 C DE886091 C DE 886091C DE U1194 A DEU1194 A DE U1194A DE U0001194 A DEU0001194 A DE U0001194A DE 886091 C DE886091 C DE 886091C
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
needle
drum
edging
workpiece
edging strip
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired
Application number
DEU1194A
Other languages
English (en)
Inventor
James John Kusiv
James Calvin Macy
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Leesona Corp
Original Assignee
Leesona Corp
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Leesona Corp filed Critical Leesona Corp
Application granted granted Critical
Publication of DE886091C publication Critical patent/DE886091C/de
Expired legal-status Critical Current

Links

Classifications

    • DTEXTILES; PAPER
    • D05SEWING; EMBROIDERING; TUFTING
    • D05BSEWING
    • D05B1/00General types of sewing apparatus or machines without mechanism for lateral movement of the needle or the work or both
    • D05B1/02General types of sewing apparatus or machines without mechanism for lateral movement of the needle or the work or both for making single-thread seams
    • DTEXTILES; PAPER
    • D05SEWING; EMBROIDERING; TUFTING
    • D05BSEWING
    • D05B85/00Needles
    • D05B85/06Curved needles

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Textile Engineering (AREA)
  • Sewing Machines And Sewing (AREA)

Description

(WiGBl. S. 175)
AUSGEGEBEN AM 10. AUGUST 1953
U 1194 VII152 a
Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Einfassen oder Säumen sowie Heften und Nähen und betrifft im besonderen ein Verfahren und eine Vorrichtung, um mit einem aus Leder oder aus einem anderen biegsamen, bandähnlichen Stoff bestehenden Streifen Gegenstände einzufassen oder zu säumen, beispielsweise die Kanten von flachen Gegenständen, wie aus Leder bestehenden Brieftaschen od. dgl.
Ein Ziel der Erfindung ist ein Verfahren und eine Vorrichtung, um ein Einfassen oder Säumen selbsttätig und im wesentlichen ohne Unterbrechung durchzuführen. Weitere Ziele sind die Angabe eines verbesserten Verfahrens, um ein biegsames Band oder einen fadenähnlichen Teil durch Gegenstände verschiedenster Art hindurchzuziehen sowie einen Säum- und Nähvorgang so durchzuführen, daß verbesserte Erzeugnisse hoher gleichmäßiger Güte hergestellt werden. Die Erfindung erreicht diese Ziele mit einer Vorrichtung, die einfach und kräftig im Aufbau, nicht teuer in der Herstellung, in der Unterhältung und im Betrieb ist, die sich ferner ändernden Betriebsbedingungen und verschiedenartigen Gebrauchszwecken anpassen läßt und die schließlich vom industriellen Standpunkt aus sowie in anderen Hinsichten äußerst praktisch ist. Weiter • sollen diese Ziele mit einer Vorrichtung erreicht werden, die von ungeübten Personen bedient und
mit brüchigem Material beschickt werden kann, ohne daß die Gefahr einer Beschädigung der Maschine besteht. Diese Ziele sowie andere Ziele ergeben sich von selbst oder werden in der nachstehenden Beschreibung deutlicher herausgestellt. Die Erfindung besteht demgemäß in Konstruktionsmerkmalen, Kombinationen von Einzelteilen, Anordnungen von Teilen sowie in den verschiedenen Stufen, der Beziehung und der Reihenfolge, ίο in denen jeder der einzelnen Teile zu einem anderen Teil oder zu mehreren anderen Teilen gesetzt ist, wie dies an einem Ausführungsbeispiel hier beschrieben wird, während der Umfang der Erfindung durch den Rahmen der Ansprüche gezogen ist. In den Zeichnungen ist
Fig. ι eine schaubildliche Ansicht einer Durchführungsform der Erfindung,
Fig. 2 eine vergrößerte Draufsicht eines Teils der in Fig. ι gezeigten Maschine,
Fig. 3. eine Seitenansicht von der linken Seite der Fig. 2,
Fig. 4 ein vergrößerter Schnitt nach Linie 4-4 der Fig. 3,
Fig. 5 ein Teilschnitt nach Linie 5-5 der Fig. 4, Fig. 6 ein Teilschnitt nach Linie 6-6 der Fig. 4,
Fig. 7 ein vergrößerter Schnitt nach Linie J-1J der Fig. 3,
Fig. 8 ein Schnitt nach Linie 8-8 der Fig. 7, Fig. 9 ein Schnitt nach Linie 9-9 der Fig. 7, Fig. 10 ein Schnitt nach Linie 10-10 der Fig. 6, Fig. 11 ein Schnitt nach Linie 11-11 der Fig. 3, Fig. 12 ein Schnitt nach Linie 12-12 der Fig. 3, Fig. 13 ein Schnitt nach Linie 13-13 der Fig. 3, Fig. 14 ein Schnitt nach Linie 14-14 der Fig. 6, Fig. 15 ein Schnitt nach Linie 15-15 der Fig. 14, Fig. 16 ein vergrößerter Teilschnitt nach Linie 16-16 der Fig. 4,
Fig. 17 eine schaubildliche Ansicht eines mit der Maschine hergestellten Gegenstandes und Fig. 18 eine schematische Darstellung, die die Arbeitsweise der hier gezeigten Maschine erkennen ■ läßt.
Es sind bisher verschiedenartige Gegenstände oder Erzeugnisse hergestellt worden mit sogenannten gesäumten Kanten oder Einfassungen, die durch ihren Schmuck wirken und auch dazu dienen, die Teile zusammenzuhalten. Diese Erzeugnisse sind Handarbeit, wobei die Einfassungen von Hand durch Öffnungen hindurch angebracht wurden, die in dem Arbeitsstück vorher vorgesehen waren. Die Güte der Erzeugnisse hängt demgemäß von der Geschicklichkeit des Arbeiters ab, und die Erzeugnisse werden in gewisser Hinsicht oft als minderwertig angesehen, und zwar wegen fehlerhafter Handarbeit oder wegen der Ungleichmäßigkeit in der Art oder in der Aufmachung oder in der Arbeitsweise. Diese Art von Handanfertigung ist auch wegen der steigenden Löhne sehr teuer und ferner wegen der Neigung der Arbeiter, zu anderen und weniger genaues Arbeiten erfordernden Beschäftigungen überzugehen.. Es sind Versuche gemacht worden, Arbeitsvorgänge dieser Art mit Maschinen durchzuführen, jedoch sind diese Versuche vollkommen zwecklos gewesen und haben nicht den gewünschten Erfolg gebracht. Gemäß der Erfindung werden Einfassungs- oder Säumarbeiten dieser allgemeinen Art vollständig selbsttätig durchgeführt, so daß keine Handfertigkeit von sehen des Bedienungsmannes erforderlich ist. Gleichzeitig sind die anfallenden Erzeugnisse von hoher, gleichmäßiger Güte und sind also von besserer Qualität als die Erzeugnisse, die bisher von Hand hergestellt wurden. In Fig. ι ist an der linken Seite ein Einfassungskopf 2 gezeigt, der über ein Geschwindigkeitswechselgetriebe 4 von einem Elektromotor 6 aus angetrieben wird, wobei der Gegenstand oder das Werkstück von einem feststehenden, waagerechten Tisch 8> getragen wird. Das hier gezeigte Werkstück ist eine Brieftasche 10, an deren Kanten ein gewundenes Einfassungsband 12 aufgebracht wird und die aus zwei rechteckigen, mit abgerundeten Ecken versehenen Lederstücken besteht, die mit ihren Flächen aufeinandergelegt sind. Die Kante des Werkstückes wird gegen die Oberfläche des Tisches 8 durch einen Führungsstreifen 14 gehalten, und eine degenähnliche Verstärkungsführung 16 steht längs der Kante des Werkstückes durch die Arbeitszone, an der der Einfassungsvorgang stattfindet, vor und über diese Arbeitszone hinaus. Diese Führung 16 trägt und verstärkt die Schleife des Einfassungsstreifens, sobald diese Schleifen festgezogen werden. Werden Einfassungsschleifen um die Ecken des Werkstückes herumgelegt, so wird die Führung 16 zurückgezogen, indem sie aus der in vollen Linien in Fig. 9 dargestellten Stellung in die strichpunktierte Stellung nach rechts verschoben wird.
Der Aufbau und das Arbeiten dieser Maschine wird am besten verstanden, wenn zuerst eine Erklärung des grundlegenden Arbeitsverfahrens gegeben wird; zu diesem Zweck sei auf Fig. 18 verwiesen. In dieser Fig. 18 zeigt das Arbeitsstück 10 Öffnungen 18, die viel weiter auf Abstand voneinander stehen, als es in Wirklichkeit der Fall ist. Ebenso stehen die relativen Größen in keinem richtigen Verhältnis zueinander. Der rechte Teil der Figur zeigt eine einen rechteckigen Querschnitt und eine führende Spitze 22 besitzende Stahlnadel 20 von gleichförmiger Schraubenliniensteigung und gleichförmigem Durchmesser, die sich um eineinhalb Umdrehungen oder um 5400 im Bogen erstreckt. Das nachlaufende Ende der Nadel hat eine Öffnung 24, durch die ein Draht 26 hindurchgeht, der an dem führenden Ende 28' eines Einfassungsstreifens 30 befestigt wird. Der Einfassungsstreifen 30 erstreckt sich über vier Windungen, und sein nachlaufendes Ende bildet Schleifen oder Einfassungen. Das allerletzte Ende des Streifens 30 ist zu einem Knoten 32 umgebildet, der auf der Oberfläche des Werkstückes aufruht. Von dem Knoten 32· geht der Einfassungsstreifen abwärts durch die links liegende Öffnung 18 hindurch und erstreckt sich dann in Schleifen durch aufeinanderfolgende Öffnungen nach rechts.
Die Nadel 20 ist so dargestellt, daß ihr führendes Ende oder ihre Spitze 22 nach einer in dem Werkstück vorhandenen Zone 34 hin vorsteht, wo die
Nadel das Werkstück durchbohren und eine öffnung i& in dem Werkstück erzeugen will. Die Nadel geht auch durch die nächst danebenliegenden Öffnungen 18 hindurch. Während des Arbeitens werden die Nadel und die Schleifen des Einfassungsstreifens 30 in Umfangsrichtung gedreht, gesehen von der links liegenden Seite der Fig. 18 aus, und während dieser Drehung wird das nachlaufende Ende des umlaufenden Abschnitts des Einfassungs-Streifens durch die aufeinanderfolgenden öffnungen 18 hindurchgezogen. In Fig. r8 liegt das links liegende, den Knoten 32 aufweisende Ende der Schleifen fest, und von diesem Ende aus ist eine Schleife gebildet, die sich aus der links liegenden Öffnung 18 heraus nach rechts sowie aufwärts und um die nächste Kante des Werkstückes herum und weiter durch die nächste Öffnung 18 hindurch erstreckt. Die anderen Einfassungsschleifen erstrecken sich in ähnlicher Weise nach rechts und um die Kante des Werkstückes herum wieder zur Oberseite des Werkstückes und durch die nächste Öffnung hindurch. Eine ausgedehnte Schleife des Einfassungsstreifens ist zwischen den nächsten beiden Öffnungen dargestellt, und diese ausgedehnte Schleife wird dadurch vermindert, daß der Einfassungsstreifen durch den fortgesetzten Umlauf der übrigen S'chleifen des Einfassungsstreifens nach rechts aufgewickelt wird. Dieser Vorgang wird mit einer an der linken Seite festgezogenen Schleife während jeden Umlauf ens der Nadel und des umlaufenden Teils des Einfassungsstreifens fortgesetzt.
Wie aus Fig. 2 erkenntlich, besitzt das Geschwindigkeitswechselgetriebe 4 ein von seiner Abtriebswelle getragenes Kegelrad 40, das mit einem Kegelrad 42 der Welle 44 im Eingriff steht, die in zwei festen Traglagern 46 gelagert ist. Auf der Welle 44 sind zwei Zahnräder 48 und 50 aufgekeilt, die mit den Zahnrädern 52 bzw. 54 im Eingriff stehen. Das Zahnrad 52 ist auf einer hohlen Welle 56 aufgekeilt, die in einem festen Lager 58 gelagert ist und nach links durch eine feststehende Platte 60 (Fig. 4) hindurchtritt, in welcher die Welle 56 durch ein Kugellager 62 getragen wird. Das linke Ende der Welle 56 trägt eine umlaufende Nadeltrommel 64, die später noch ausführlich beschrieben wird. Durch die Welle 56 ragt eine Hohlwelle 66 und eine feststehende Mittelwelle 68 hindurch, die beide nach rechts vorstehen (Fig. 2), wobei auf Welle 66 ein Zahnrad 54 aufgekeilt ist, während die feststehende Welle 68 an einer Konsole 70 befestigt ist.
Das in Fig. 4 links liegende Ende der Hohlwelle 66 trägt eine umlaufende Einfassungsstreifentrommel 72 und wird in Welle 56 durch eine Tragmuffe 74 getragen, während die Hohlwelle 66 selbst eine innenliegende Tragmuffe 76 aufweist, die die Hohlwelle 66 auf der feststehenden Welle 68 trägt. An dem links liegenden Ende der Welle 68 ist eine feststehende Endscheibe 78 befestigt, die einen im allgemeinen scheibenförmigen Umriß hat (Fig. 3), wobei jedoch ein Segment an der Bodenkante längs einer Linie 80 weggeschnitten ist, deren Enden in den bogenförmigen Umfang der Scheibe einkurven.
Die feststehende Scheibe 60 (Fig. 1) sitzt auf einer Konsole 82 und wirkt als Rahmen, auf dem verschiedene Elemente gelagert sind, die aus zwölf Rollen 84 bestehen (Fig. 3 und 4), von denen vier Rollen unmittelbar durch eine gleiche Anzahl von Schraubenbolzen 86 getragen werden, die auf die Scheibe 60 mittels Muttern S3 aufgeklemmt sind. Jeder Bolzen hat einen exzentrisch zur Bolzenachse angeordneten Schaft 85 (Fig. 8), auf dem die zugehörige Rolle 84 gelagert ist, so daß die Lage der Rolle 84 durch Drehen des zugehörigen Bolzens 86 eingestellt werden kann. Diese Einstellung wird dadurch vorgenommen, daß ein Schraubenzieher in den in dem Ende des Bolzens 86 vorhandenen Schlitz 87 (Fig. 2) eingesetzt und dann die Mutter 83 festgezogen wird.
Die Bolzen 86 bilden auch ein Lager für die Segmente einer Felge oder eines Ringes 89. Diese Segmente bestehen aus einem feststehenden Scheitelsegment 88, das an der oberen rechten Seite der Fig. 3 dargestellt ist, und aus einem schwingenden Segment 90, das mit dem festen Segment durch einen Bolzen 94 gelenkig verbunden ist und in Fig. 3 links von dem Segment 88 liegt. Das schwingbare Felgensegment 90 trägt eine Rolle 84, die die gleiche Form hat wie die anderen Rollen 84 und in gleicher Weise durch einen Schraubenbolzen 96 getragen wird. Die Felge 89 enthält auch ein feststehendes Segment 92, das sich um annähernd i8o° um die Trommel 72 herum erstreckt und mittels zweier Konsolen 91 (Fig. 12) einstellbar gelagert ist. Die Konsolen 91 werden durch Schraubenbolzen 93 gehalten, die drehbar in der Umfangsfläche von Scheibe 60 gelagert sind und gedreht werden können, um das Segment 92 einzustellen.
Die umlaufende Nadeltrommel 64 hat eine Felge 981 mit einer schraubenlinienförmigen Nut 100, die eine schraubenlinienförmige Vertiefung für die Nadel 20 (Fig. 18) bildet und sich von der rechts liegenden Seite der Felge 98 (Fig. 4), die an die feststehende Scheibe 60 angrenzt, im Gegenzeigersinne (gesehen von der links liegenden Seite der Felge) erstreckt und an der links liegenden Kante (Fig. 4) der Felge endet. Die Nadel 20 ist rechteckig im Querschnitt und erstreckt sich im wesentlichen in einem Bogen von 540°, d. h. um anderthalb Windungen um die Felge herum. Während des Arbeitens liegt die Nadel innerhalb der Nut 100, mit Ausnahme an der Arbeitszone, wo die Nadel durch eine Vertiefung hindurchgeht. Die Nadel wird in der Nut durch die Rollen 84 gehalten, die auf der äußeren Oberfläche 'der Nadel aufliegen. Die umlaufende Einfassungsstreifentrommel 72 liegt neben der Nadeltrommel 64, wobei die nebeneinanderliegenden Umfangskanten der beiden Trommeln in genauer Ausrichtung miteinander liegen. Der aus den Segmenten 88, 90 und 92 gebildete Felgenaufbau liegt in einem Abstand zu der Oberfläche der Einfassungsstreifentrommel 72, so daß um die Oberfläche 102 dieser Trommel herum eine kreisringförmige Nut oder ein Schlitz 104 vorhanden ist, in dem lediglich eine einzige Lage des Einfassungsstreifens 30 liegen kann. Da
die Nadel an derjenigen Kante der Trommel 98 endet, welche neben der Trommel 72 liegt, erstrecken sich die schraubenlinienförmigen Windungen des Einfassungsstreifens nach der Trommel 72 hinüber und liegen in einer einzigen Lage auf der Oberfläche 102 dieser Trommel nebeneinander. Die Oberfläche' 102 liegt in einem Winkel von 40 mit Bezug auf die Achse der Trommel, wobei der Durchmesser an dem linken Ende kleiner ist. Die gegenüberliegenden Flächen der Felge sind entsprechend abgeschrägt, so daß der Schlitz 104 eine gleichmäßige Abmessung aufweist. Der bogenförmige Umfang der feststehenden Platte 78 liegt in Ausrichtung mit der links liegenden Kante von Fläche !5 102, so daß der ringförmige Schlitz 104 an seiner linken Kante offen ist.
Die Nadel 20 wird über die ganze Arbeitszone hinweg, in welche sie sich durch das Werkstück hindurch erstreckt (Fig. 8), aus der Nut 100· herausgehoben, wird aber in dieser Zone teilweise durch das Werkstück selbst geführt. Oberhalb des Werkstückes (Fig. 7) sind jedoch untere und obere Führungsplatten 105 und 106 vorgesehen, die auf den Umfang der Scheibe 60 festgeklemmt sind und nach links herausstehen. Die Platte 105 erstreckt sich über die Arbeitszone hinaus, so daß sie unterhalb der Nadel und der Einfassungsstreifenschleifen liegt. Die Platte 106 erstreckt sich nur über die Felge 98. Eine ähnliche Gruppe von Führungsplatten 107 und 108 ist in gleicher Weise unterhalb der Fläche der Arbeitszone aufgestellt und arbeitet in dergleichen Weise. Mit den Führungen 106 und 108 sind zwei Federführungen 126 und 128 verklemmt, deren Enden nachgiebig gegen die Windüngen des Einfassungsstreifens liegen und den Einfassungsstreifen an seiner Stelle halten.
Unmittelbar unterhalb der Platte 106 liegt eine Schneckenwelle 110, die drehbar in einem Lager 112 gelagert ist und durch ein auf der Welle 110 aufgekeiltes Zahnrad 114 getrieben wird. Das links -liegende Ende dieser Welle trägt eine schraubenlinienförmige Schnecke 116, deren Steigung eine solche Größe hat, daß eine Nut gebildet wird, die in Ausrichtung mit jedem darunter hinweggehenden Abschnitt der Nadel liegt. Unterhalb des Tisches 8 liegt in einem Lager 120 eine ähnliche Schneckenwelle 118, die von einem Zahnrad 122 aus angetrieben wird. Die Welle 118 trägt eine ähnliche Schnecke 124, deren Nutenabschnitte so liegen, daß die vorbeigehenden Abschnitte der Nadel durch diese Nuten hindurchtreten. Die Wellen 110 und 118 werden in Abhängigkeit mit der Bewegung der Nadel so in Umlauf gesetzt, daß die Windungen ■der Nadel ohne Störung geführt werden. Wie aus den Fig. 1, 2 und 7 ersichtlich, werden die Zahnräder 114 und 122 über Zahnräder 115 und 117 von einem auf der Welle 56 aufgekeilten Zahnrad 119 aus angetrieben. Die oben beschriebene Anordnung ist bestrebt, das Werkstück an der Arbeitszone vorbeizuschieben.
Während jedes Umlaufs der Nadel wird die führende Nadelspitze 22 aus der Nut 100 heraus in .den Schlitz 121 eingeschoben, der zwischen den oberhalb des Werkstückes liegenden Führungsplatten 105 und 106 vorhanden ist. Diese Bewegung wird der Nadel durch einen Stift 130 (Fig. 5, 6 und 10) erteilt, der gleitbar in einem auf der Innenseite der Felge 98 befestigten Block 132 gelagert ist. Der Stift 120 ist mit einem Ende an einer Nockenscheibe 134 befestigt, die auf einem Anschlagblock 140 aufruht und auf einer Feder 136 sitzt, deren Ende am Block 132 durch eine Schraube 138 auf geklemmt ist. An der nebenliegenden Fläche der feststehenden Scheibe 60 ist ein Nockenblock 141 befestigt, der so liegt, daß er jedesmal in Berührung mit der Platte 134 kommt, wenn die umlaufende Trommel sich der Stellung nähert, in welcher das Ende der Nadel aus der Nut 100 herausgestoßen werden soll. Sobald dann die Nockenplatte 134 über den Block 141 läuft, wird die Nockenplatte 134 nach rechts (Fig. 5) ausgeschwungen, so daß der Stift 130 nach rechts gleitet. Dadurch wird die Spitze der Nadel aus der Nut 100 herausgestoßen, so daß die Nadel durch den Schlitz 121 hindurchgeht und das Werkstück an der richtigen Stelle durchbohrt.
Gemäß der Erfindung wird die Nadel 20 mit einer zwangsläufigen Bewegung durch zwei Antriebsarme 142 und 144 getrieben, die auf Scheibe 64 durch Zapfen 146 bzw. 148 gelagert sind. Diese Arme werden im Uhrzeigersinne einzeln durch Federn 150 und 152 beaufschlagt, von denen jede Feder mit einem Ende an ihrem zugehörigen Arm und mit dem anderen Ende an der Scheibe 64 verankert ist. Jeder dieser Antriebsarme hat einen die Nadel erfassenden Abschnitt (Fig. 14 und 15), der aus einer dünnen rechteckigen Nase oder einem Ansatz 154 besteht, der durch einen in der Felge 98 befindlichen Schlitz 156 durchtritt und in einen in der Nadel 20 befindlichen Schlitz 158 einfaßt. Die Nase 154 hat an ihrer führenden Kante eine abgeschrägte Lippe 160, die eine Nadelfläche am Ende des Schlitzes 158 übergreift und erfaßt, so daß eine Antriebsberührung zwischen der Nase des Antriebsarmes und der Nadel geschaffen wird, durch die die Nadel bei ihrem Antrieb in dem Schlitz gehalten wird. Der Schlitz 15.6 ist breiter als die Nase 154, so daß sich die Nase durch den Schlitz hindurch und dann in Längsrichtung in die dargestellte Stellung bewegen kann.
Wie aus den Fig. 5 und 6 erkenntlich, liegen die Antriebseingriffe der Antriebsarme 142 und 144 mit der Nadel um i8o° auf Abstand.- Sobald eine dieser Eingriffszonen sich der Arbeitszone nähert, wird die betreffende Nase 154 aus dem Eingriff mit der Nadel herausgezogen, so daß sich die Nadel aus ihrer Nut 100 herausbewegen kann. Dieses Herausziehen der Nasen erfolgt, durch einen auf Scheibe 60 befindlichen feststehenden Nocken 162 mit einer Nockenkuppe 164. Der Nocken 162 liegt zwischen den Nockenarmen der Antriebshebel 142 und 144. Die Kuppe des Nockens 162 ist so aufgestellt, daß jeder Antriebshebel 142 und 144 in seine Freigabestellung verschwenkt wird, sobald sein die Nadel erfassendes Ende sich der Arbeitszone nähert. Wie oben ausgeführt, wird dadurch der zugehörige Antriebsarm so verschwenkt, daß er
von der Nadel frei wird. Bei weiterer Drehung läuft der Antriebsarm an der Kuppe des Nockens vorbei und kehrt in die in vollen Linien dargestellte Antriebsstellung mit der Nadel zurück. Die Antriebsarme werden also abwechselnd aus ihrem Eingriff mit der Nadel herausgehoben, jedoch wird die Nadel ständig angetrieben.
Während jedes Umlaufs der Nadel wird eine Schleife des Einfassungsstreifens 30 aus dem Schlitz 104 herausgeschoben. Diese Schleife wird, wie bereits erwähnt, im Durchmesser vermindert, um die Einfassungsschleife zwischen zwei in dem Werkstück befindlichen, nebeneinanderliegenden öffnungen zu bilden. Die Freigabe dieser Schleifen von der Trommel wird durch die nachstehend beschriebene Freigabe- oder Abstreifanordnung genau gesteuert. Die Abstreifanordnung, die im unteren Teil der Fig. 3 dargestellt ist, besteht aus einem S chieberver Schluß aufbau 164, der auf dem Felgensegment 92. sitzt, und aus zwei im gleichen Abstand von dem Aufbau 164 befindlichen, einander gleichen, federnden Haltern 166, die ebenfalls auf dem Felgensegment 92 sitzen. Der Aufbau 164 enthält eine Gehäusekonsole 168, die auf das Felgensegment 9-2 durch eine Anzahl Schrauben 170 auf geklemmt ist. Die Konsole 168 (Fig. 13) hat eine im Querschnitt rechteckige Längsbohrung 172, mit der ein mit Innengewinde versehener Muffenansatz 174 in Ausrichtung liegt, und zwar am Fußteil der Bohrung 142. In diesem Muffenansatz 174 ist eine Einstellmuffe 176 eingeschraubt, die in ihrer eingestellten Stellung durch eine Riegelmutter 178 gehalten wird. Nach aufwärts steht durch diese Muffe 176 hindurch eine mit Gewinde versehene Schraube 180 vor, die eine Mutter 182 trägt und an deren oberem Ende eine Zugfeder 184 befestigt ist. Das obere Ende der Zugfeder liegt in einer im Fuß des Verschlußschiebers 188 vorgesehenen zylindrischen Ausnehmung 186 verankert. Das obere Ende des Schiebers 188 ist abgesetzt, um das Mittelgelenk einer Gelenkverbindung zu bilden, durch die der Schieber 188 an einem schwingbaren Verschlußschieber 190 angelenkt ist. Das untere Ende von Schieber 190 ist gegabelt, um die Außengelenke des Gelenkes zu bilden. Die Schieber werden durch einen S'tift 192 zusammengehalten. Der Schieber 190 trägt auf einem Schwingzapfen 196 eine flache Rolle 194. Eine durch Schrauben auf der Konsole 168 gehaltene Blattfeder 198 drückt gegen diesen Schieber, so daß die Fläche der Rolle 198 gegen die Fläche der Einfassungsstreifentrommel 72 gehalten wird.
Der Schieber 190 besitzt einen Ausschnitt, um Raum für die Rolle 194 zu bilden. Unterhalb der Rolle 194 ist eine Leiste 199 vorgesehen, die in Ausrichtung mit der nebenliegenden Kante des Felgenabschnittes 90 liegt. Die Leiste 199 bildet zusammen mit der Rolle 194 eine den Einfassungsstreifen aufnehmende Tasche 200, die in Ausrichtung mit dem Schlitz 104 liegt und eine einzige Windung des aus diesem Schlitz austretenden Einfassungsstreifens aufzunehmen vermag. Während des Arbeitens bewegt sich am richtigen Zeitpunkte eine Windung des Einfassungsstreifens in die Tasche 200 hinein und ist dann an dieser Stelle frei von dem Schlitz 104. Der durch die Schieber 188 und 190 gebildete Schiebeverschluß wird durch die Feder 184 nachgiebig in der in vollen Linien dargestellten Stellung gehalten, jedoch können die Schieber gegen die Wirkung dieser Feder innerhalb der Bohrung 172 sich aufwärts bewegen. Liegt eine Windung des Einfassungsstreifens in der Tasche 200, so bewirkt eine auf den Streifen zur Einwirkung kommende erhöhte Spannung, daß der Schiebeverschluß sich nach aufwärts bewegt. Während dieser Bewegung bewegt sich der obere Schieber 190 relativ zur Blattfeder 198 nach außen unter der Blattfeder weg, die den Schieber nach rechts drängt, und gleichzeitig wird dieser Schieber 190 auch aus der Bohrung 172 herausgezogen und auf dem Gelenkstift 192 in die in strichpunktierten Linien dargestellte Stellung hingeschwenkt. Diese Schwingbewegung öffnet die Tasche 200, so daß der Einfassungsstreifen aus der Tasche herausgleitet und frei ist. Während der anfänglichen Gleitbewegung nach aufwärts bewegt sich die rechts liegende Fläche von Schieber 190 über die offene Kante von Schlitz 104, so daß weitere Windungen des Einfassungsstreifens aus dem Schlitz nicht austreten können. Später übernimmt der untere Schieber 188 die gleiche Aufgabe. Es kann also jedesmal nur eine Windung aus dem Schlitz 104 austreten, und zwar nur dann, wenn die auf den Einfassungsstreifen dieser Windung zur Einwirkung gebrachte Spannung groß genug ist, um die Spannung von Feder 184 zu überwinden.
Die federnden Halter 166 sind in ihrem Arbeiten dem Aufbau 164 ähnlich, weichen aber in der Form ab. Aus der einen Halter 166 zeigenden Fig. 11 ist ersichtlich, daß an den Felgenteil 92 eine Konsole 1°° 202 angeklemmt ist, die eine Mittelbohrung 204 von rechteckigem Querschnitt hat. Innerhalb der Bohrung 204 liegt eine Halteschiene 206 mit einem Schlitz, der eine für den Einfassungsstreifen bestimmte Tasche 208 bildet, die in Ausrichtung mit dem i°5 zwischen der Felge und der Einfassungsstreifen-. trommel 72 vorhandenen Schlitz 104 liegt. Die Halteschiene 206 besitzt eine Führungsbohrung 210, von der das Führungsende 212 einer Einstellschraube 214 aufgenommen wird, die in eine in der Konsole 202 befindliche Öffnung eingeschraubt und in der eingestellten Stellung durch eine Riegelmutter 216 gehalten wird. Um das Führungsende der Einstellschraube 214 liegt eine Druckfeder 218 herum, deren eines Ende auf einer an der Einstellschraube befindlichen Schulter und deren anderes Ende gegen die links liegende Fläche von Schiene 206 sich abstützt. Die Schiene wird auf diese Weise durch die Feder 218 in die in vollen Linien dargestellte Stellung gedrängt, kann jedoch gegen die Wirkung dieser Feder in die in strichpunktierten Linien dargestellte Stellung gleiten und ausschwingen.
Während des Arbeitens kann die Außenwindung des Einfassungsstreifens in die Tasche 208 jedes Aufbaus in der gleichen Weise eintreten, wie der
Einfassungsstreifen in die Tasche 202 des Aufbaus 164 eintritt. Wird die Spannung auf den in der Tasche 208 liegenden Einfassungsstreifen sq groß, daß die Kraft der Feder 218 überwunden wird, so wird die Schiene 206 in die in strichpunktierten Linien dargestellte Stellung nach auswärts bewegt, und der Einfassungsstreifen schlüpft aus der Tasche heraus. Wie in Fig. 3 ersichtlich, ist die Anordnung dabei so getroffen, daß die Einfassungsstreifenwindung zuerst von dem Aufbau 164 und dann von dem rechts liegenden Aufbau 166 freigegeben wird, wonach ihre Freigabe von dem links liegenden Aufbau 166 erfolgt. Die Einfassungsstreifenschleife ist dann frei und wird in der erwähnten Weise verkleinert und festgezogen.
Während des Arbeitens haben die im Schlitz 104 liegenden Schleifen das Bestreben, sich nach dem offenen Ende des Schlitzes hin zu bewegen. Diese Wirkung wird durch den schnellen Umlauf derEinfassungsstreifentrommel und ihrer abgeschrägten Oberfläche 102 unterstützt. Unter gewissen Bedingungen kann ein Luftstrahl verwendet werden, um diese Bewegung der Schleifen nach links zu fördern.
Der Grund dafür, daß die Einfassungstrommel schneller gedreht wird als die Nadeltrommel, liegt in dem Wunsch, die Schleifen des Einfassungsstreifens in einem halbschwimmenden Zustand auf der Oberfläche der Einfassungsstreifentrommel zu halten, damit ein Festziehen der Schleifen auf der Trommel verhütet wird, die dann als Haspel wirken würde. Solange eine bestimmte Schlupfgröße zwischen den Schleifen und der Tragfläche der Trommel vorhanden ist, können die nachlaufenden Abschnitte des Einfassungsstreifens in der Kante des zu säumenden Materials richtig festgezogen und die Schleifen selbst hinter der Nadel vorgeschoben werden. Die Nadel selbst wird natürlich durch die Nadeltrommel ohne jeden Schlupf zwangsläufig angetrieben.

Claims (1)

PATENTANSPRÜCHE:
1. Verfahren zur Herstellung in Schleifen gelegter Einfassungen od. dgl, dadurch gekennzeichnet, daß einer Nadel eine zwangsläufige Umdrehung erteilt, die Nadel durch ein Werkstück hindurchgezogen und der Einfassungsstreifen od. dgl, in einzelnen Schleifen von der Umlaufzone der Nadel aus zu Schleifen gezogen wird.
2. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung besteht aus einer Nadel, die sich in einem Bogen erstreckt und durch das Werkstück hindurchzutreten vermag, wobei der Einfassungsstreifen od. dgl. am nachlaufenden Ende der Nadel befestigt ist; aus einer Nadeltrommel, von der die Nadel getragen wird und die der Nadel eine zwangsläufige Bewegung zu erteilen vermag; aus einer Trommel, auf der der Einfassungsstreifen aufgewickelt ist und die mit der Nadel umläuft; und aus einer Vorrichtung, um eine einzelne Windung des Einfassungsstreifens von der Trommel abzustreifen.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Nadel um wesentlich mehr als 360° im Bogen sich erstreckt, so daß die führende Spitze der Nadel durch das Werkstück hindurchsticht, ehe das nachlaufende Ende der Nadel aus der in dem Werkstück befindlichen nächstfolgenden öffnung heraustritt, und daß eine Einrichtung vorgesehen ist, um in der Arbeitszone, in der die Nadel durch das Werkstück hindurchsticht, die Nadel aus der Nadeltrommel herauszuheben.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung zum Herausheben der Nadel besteht aus einem auf der Nadeltrommel sitzenden Stößer, der die Nadel nach auswärts von der Trommel wegschiebt, und aus einer Schutzplatte, die einen bogenförmigen Schlitz besitzt, der nach der Arbeitszone hin im wesentlichen von derjenigen Zone vorsteht, in der die Nadel von der Trommel abgehoben wird.
5. Vorrichtung nach den Ansprüchen 2 bis 4, gekennzeichnet durch eine sich drehende Führung, die neben der Arbeitszone liegt und eine Spiralnut aufweist, die zu allen Zeiten in Ausrichtung mit der Nadel liegt, sobald die Nadel nach dem Werkstück hin sich bewegt.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung eine Schutzplatte und eine umlaufende Führung für die Nadel enthält, die zu allen Zeiten in Ausrichtung mit der Nadel liegt, sobald die Nadel von dem Werkstück weg sich bewegt, und daß die Nadeltrommel eine zylindrische Trommel mit einer in ihrem Umfang liegenden Spiralnut aufweist, in der die Nadel ruht, wobei eine Anzahl Rollen in Abstand voneinander um den Umfang herumliegen, um die Nadel in die neben der Arbeitszone liegenden Nuten zu drängen.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Nadeltrommel zwei Nadelantriebsarme aufweist, deren Nasen die Nadel lösbar erfassen, um der Nadel eine zwangsläufige Umdrehung zu erteilen, wobei die Nasen einzeln von der Nadel abgeschaltet no werden können.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß jeder der Nadelantriebsarme aus einem Schwinghebel besteht, dessen eines Ende auf einer feststehenden Nockenfläche aufruht, während von dem anderen Ende des Hebels eine Nase vorsteht, die in einen Schlitz der Nadel eingreift.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß jede der Nasen eine unter- iao schnittene Eingriffsfläche besitzt, die sich mit Bezug auf die Bewegungsrichtung der Nadel nach vorwärts· und auswärts erstreckt.
10. Vorrichtung nach den Ansprüchen 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung zum Abstreifen einer einzelnen Windung des
Einfassungsstreifens od. dgl. eine Anzahl Freigabeeinrichtungen aufweist, die in radialer Richtung auf Abstand liegen und jeweils eine Windung des Einfassungsstreifens od. dgl. aufnehmen und selbsttätig freigeben.
11. Vorrichtung nach Anspruch io, dadurch gekennzeichnet, daß eine der Freigabevorrichtungen aus einem Schieberverschluß besteht, dessen Halter in Ausrichtung mit dem Umfang der den Einfassungsstreifen tragenden Trommel liegt, und daß Federn für gewöhnlich den Schieberverschluß in der erwähnten Stellung halten, dessen Teile sich jedoch von dieser Stellung hinwegbewegen können, um das Einfassungsband od. dgl. bei Vorhandensein einer bestimmten Spannung freizugeben.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Schieberverschlußhalter durch eine Leiste und eine Rolle gebildet wird, die auf den Einfassungsstreifen aufzulaufen vermag.
13. Vorrichtung nach den Ansprüchen 2 bis 12:, dadurch gekennzeichnet, daß die Einfassungsstreifentrommel an der von der Nadeltrommel wegliegenden Kante schräg zuläuft und an dieser Kante einen verminderten Durchmesser hat.
14. Vorrichtung nach den Ansprüchen 2 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung eine feststehende Felge aufweist, die die Einfassungsstreifentrommel umgibt und mit dieser Trommel einen ringförmigen Schlitz , bildet, der eine solche Weite besitzt, daß er lediglich eine einzige Lage des Einfassungsstreifens od. dgl. aufzunehmen vermag.
15. Vorrichtung nach den Ansprüchen 2 bis
14, dadurch gekennzeichnet, daß die Nadeltrommel und die Einfassungsstreifentrommel einzeln angetrieben werden, wobei die Einfassungstrommel mit einer größeren Geschwindigkeit in Umlauf gesetzt wird, die annähernd 30% größer ist als die Geschwindigkeit der Nadeltrommel.
16. Vorrichtung nach den Ansprüchen 2 bis
15, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung ein degenähnliches Führungsglied enthält, das neben dem Arbeitsstück liegt und dazu dient, den Einfassungsstreifen od. dgl. bis zur Verbindung mit dem Werkstück zu halten, worauf das Führungsglied von dem Werkstück weggezogen wird.
Vj. Vorrichtung nach Anspruch 16, gekennzeichnet durch Einrichtungen, um das degenähnliche Führungsglied von der Arbeitszone wegzuziehen.
18. Vorrichtung nach den Ansprüchen 2 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Einfassungsstreifentrommel eine Oberfläche hat, die in einem Winkel von annähernd zur Achse schräg verläuft.
Hierzu 3 Blatt Zeichnungen
1 5303 7.
DEU1194A 1950-05-09 1951-05-08 Verfahren zur Herstellung in Schleifen gelegter Einfassungen od. dgl. und Vorrichtungzur Durchfuehrung des Verfahrens Expired DE886091C (de)

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