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Einachsschlepper Nach dem Patent 829 408 dient zum Fahrbarmachen von
Einachsschleppern eine am hinteren Ende auf einem Fahrgestell abgestützte Deichsel,
deren Vorderende mit dem Einachsschlepper unter Einschaltung eines elastischen Mittels,
vorzugsweise einer Druckfeder, so gekuppelt ist, daß seitliche Deichselstützen federndgegen
den Schlepper gepreßt werden.
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Für anzuhängende Fahrzeuge ist die Deichsel mit einer Kuppelöse versehen,
in die die Anhängerdeichsel beim Fahren auf der Landstraße bis zur starren Verbindung
mit der Schlepperdeichsel eingeschoben wird, um zu verhüten, daß der Anhänger hei
Talfahrten durch starkes Nachschieben die Deichsel des Einachsschleppers seitlich
aus der Fahrtrichtung schiebt und dadurch Mann und Schlepper gefährdet. Beim Fahren
auf ebener Bahn oder dem Acker wird die Anhängerdeichsel nur so weit in die Kuppelöse
eingeführt, daß die Einschlagmöglichkeit zwischen der Deichsel des Schleppers und
dem Anhänger und somit die Lenkfähigkeit voll erhalten bleibt. Solche Kuppeleinrichtungen
bedingen also das häufige Umkuppeln der Anhängerdeichsel, das namentlich bei beladenen
Fahrzeugen eine schwierige Arbeit darstellt. Außerdem besteht die Gefahr, daß der
Fahrer dieses Umkuppeln unterläßt.
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Gegenstand der Erfindung ist eine Einrichtung, die jedes Umkuppeln
von Hand entbehrlich macht und dennoch größte Fahrsicherheit bietet. Erreicht
wird
-dies erfindungsgemäß dadurch,, daß das mit der Anhängerdeichsel zu kuppelnde Glied
der Schlepperdeichsel einen in der Fahrtrichtung federnden Kuppelschieber bildet
und beide Deichseln mit Sperrflächen oder sonstigen Mitteln versehen sind, die beim
Nachschieben des Anhängers aufeinander auflaufen und dadurch beide Deichseln für
die Dauer des Nachschiebens starr miteinander kuppeln.
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Eine lediglich als Beispiel anzusehende Ausführung der Erfindung ist
in der Zeichnung in Fig. i und 2 im Aufriß bzw. im Teilgrundriß schematisch dargestellt;
Fig.3 zeigt in einem vergrößerten Grundriß, teilweise im Schnitt, die neue Kuppeleinrichtung;
Fig. 4 zeigt eine Teilansicht des Schleppers von vorn.
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Erfindungsgemäß hat die Schlepperdeichsel13 ein in der Fahrtrichtung
federndes, beispielsweise stabförmiges Kuppelglied für die Anhängerdeichsel, und
beide Deichseln sind' mit Mitteln versehen, die beim Nachschieben des Anhängers
aufeinander auflaufen und beide Deichseln während der Dauer des Nachschiebens starr
miteinander kuppeln.
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Im gezeichneten Beispiel ist das Deichselrohr 13 über das Tragrohr
14 hinaus nach hinten verlängert, indem es z. B. eine die beiden Rohrhälften 14
zusammenhaltende Rohrmuffe 39 durchdringt. In der Verlängerung 40 ist zwischen Druckfedern
41 und 42 ein Schieber 43 gelagert, der aus dem Rohr 4o hinten herausragt und in
einem nach oben offenen Kuppelhaken-44 oder einer Kupplungsklaue mit Bolzen endet.
Im Bereich dieses Kuppelhakens 44 ist das Rohrende durch abgebogene Arme 45 zu einem
Koppelmaul keil- oder kegelförmig erweitert. Die anzuhängende Fahrzeugdeichsel 46
-hat im Bereich ihrer Kuppelöse 47 einen entsprechenden keil- oder kegelförmigen
Kopf 48. Die Wirkung dieser Einrichtung ist folgende: Beim Fahren auf ebener Fahrbahn
wird die in den Haken44 eingehängte Anhängerdeichsel46 sich mit ihrem keilförmigen
Kopf 48 im Mittel so zum Kuppelmau145 einstellen, daß seitliche Lenkeinschläge nicht
behindert werden.
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Auch beim Befahren einer leicht ansteigenden oder abfallenden Bahn
tritt keine Behinderung ein, weil die Federung 41 bzw. 42 nur um ein geringes zusammengedrückt
wird, so daß der Deichselkopf 48 vom Kuppelmau145 nur wenig abrückt bzw, sich ihm
nähert, wie beispielsweise bei I in Fig. 3 angedeutet ist.
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Beim Befahren einer stark abschüssigen Bahn indessen, vor allem mit
schwer beladenem Anhänger 49, drückt dieser so stark nach, daß sein Deichselkopf
48, unter Zurückschiebung des Kuppelschiebers 43 in das Rohr 4o, die Feder 42 stark
zusammendrückt und iri das Kuppelmaul 45 so tief eindringt, daß, wie Fig. 3 bei
II erkennen läßt, die Kupplung zwischen Anhängerdeichsel 46 und Fahrdeichsel 13
seitlich starr wird.
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Von diesem Augenblick an ist die Gefahr, daß die Fahrdeichsel 13 mit
ihren Rädern i durch den Anhänger 49 seitlich aus der Fahrtrichtung herausgedrückt
wird, ausgeschaltet. Sobald das Nachschieben des Anhängers 49 aufhört, treibt die
Feder 42 den Kuppelschieber43 zurück und damit auch den Deichselkopf 48 aus seiner
Sperrstellung zwischen den Armen 45 heraus. Die Anhängerkupplung stellt sich also
auf jeden Betriebszustand selbsttätig ein.
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Die Teile 45 und 48, die z. B. auch einen Hohl-bzw. Vollkegel bilden
könnten, lassen sich auch miteinander vertauschen.
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Nach dem Hauptpatent dient zur Vergrößerung der Kopflast des Schleppers
E, d. h. zur Erhöhung der, Haftfähigkeit am Erdboden, z. B. für Bergfahrten, ein
Zugorgan, vorzugsweise eine Kette, das die Schlepperdeichsel 13 so mit einem vor
der Schlepperachse liegenden Punkt des Schleppers verbindet, daß bei Belastung des
Fahrzeuges, wenn die Fahrdeichsel zurückbleibt, dieses Zugorgan sich spannt und
auf den Schlepper ein Drehmoment im Sinne der Anpressung seiner Räder an die Fahrbahn
ausübt. Für dieses Zugorgan läßt sich die neue Irrfindung wirkungsvoll ausnutzen,
indem das Hinterende des Zugorgans statt an der Schlepperdeichsel 13 an dem Anhänger
befestigt wird. Fig. i deutet das an einer beispielsweisen Ausführung an. Die mit
ihrem Vorderende an einem festen Schlepperteil 5o zweckmäßigerweise leicht umstellbar
angehängte Kette 12 ist mit ihrem hinteren Ende am. Anhänger 49 befestigt. Daraus
ergibt sich der Vorteil, daß für die Wirksamkeit des Zugorgans 12 nicht nur die
Nachgiebigkeit zwischen Fahrdeichsel 13 und Schlepper E, sondern auch die
zwischen Schlepperdeichsel und Anhänger 49 ausgenutzt werden kann. Die Aufhängung
der Kette 12 in einem der Fahrbahn möglichst nahen Punkt 51 bietet außerdem den
Vorteil, daß der Kettenzug günstiger im Sinne der Anpressung der Schlepperräder
i an die Fahrbahn wirkt, als wenn das hintere Kettenende an der Schlepperdeichsel,
also verhältnismäßighoch über demErdboden,aufgehängtwäre. Aus dem gleichen Grunde
wird vorgeschlagen, beim Anbauen von Geräten oder Anhängen von Hackmaschinen, Eggen
od. dgl. diese Anbaugeräte unmittelbat in das Zugorgan 12, also möglichst bodennah,
einzuhängen und der Schlepperdeichsel lediglich die Führung der Geräte zu überlassen.
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Das verhältnismäßig lange Zugorgan 12 wird zwecknläßigerweise in mehreren
Punkten durch geeignete Mittel, z. B. Laschen od. dgl. Glieder 52, unterstützt,
die am unteren Ende einen beim Anstoßen an feste Hindernisse ausweichenden Bügel
53 haben. Bei Verwendung einer Kette als Zugorgan empfiehlt es sich, den Schlepperteil
(Konsole od. dgl.) 5o- mit einem Schlitzloch 54 nach Fig. 4 zu versehen, welches
ein leichtes und schnelles- Verstellen der Kette gewährleistet. Bei Nichtgebrauch
kann die Kette auf Stifte 55 der Schlepperstirnwand aufgehängt werden.
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Die lenkbaren Fahrräder i werden zweckmäßigerweise derart kippbar
gestaltet, daß sie aus der Lage nach Fig. i in die spiegelgleiche Lage III gekippt
werden können, um z. B. beim Rückwärtsfahren ein unerwünschtes seitliches Ausschwenken
der Räder unter dem Einfluß seitlichwirkenden Bodendruckes
zu verhüten.
Die beiden spiegelgleichen Stellungen der Räder können durch Klinken oder Hebel
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gesichert werden, die um die Zapfen 15 schwenkbar sind und mit Zapfen 57
in Rasten der Radtraggabeln ,8 einschnappen.