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Beleuchtungskörper, insbesondere für Fahrtrichtungs- und Ortskennzeichnung
Die Erfindung bezieht sich auf einen neuartigen und besonders vorteilhaften Beleuchtungskörper
für Fahrtrichtungs- und Ortskennzeichnung, welcher aus einer vorzugsweise elektrischen
Lichtquelle und einer um oder vor dieser angeordneten, sie färbenden und/oder in
ihrer Wirkung steigernden Voll- oder Teilummantelung besteht.
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Für die Herstellung und Ausgestaltung von Beleuchtungskörpern, insbesondere
auch solchen für Fahrtrichtungs- und Ortskennzeichnung, bei welchen um oder vor
einer vorzugsweise elektrischen Lichtquelle eine diese färbende und/oder in ihrer
Wirkung steigernde Voll- oder Teilummantelung, z. B. in Form eines Zylinders oder
einer Kappe, angeordnet ist, sind bereits zahlreiche Vorschläge gemacht worden.
Zu einer wirklich befriedigenden Lösung haben alle diese Vorschläge bisher jedoch
noch nicht geführt, da sie entweder auf zu umständlichen und kostspieligen Konstruktionen
beruhten oder an leicht, insbesondere gegenüber mechanischen! Einwirkungen., wie
Stoß u. dgl., empfindliche Werkstoffe gebunden waren oder bewegliche Teile aufwiesen
oder die Lichtquelle als solche zu sehr erkennen ließen bzw. kein gleichmäßig über
ihre gesamte Wirkungsfläche verteiltes Licht ergaben oder, was insbesondere bei
farbiger Ausbildung für= die Zwecke von Pahrtrichtungs- und Ortkennzeichnungen als
Nachteil anzusprechen ist, auch in nicht beleuchtetem Zustand zu sehr, insbesondere
auch farbig hervortraten und zu Irrtümern, wenn nicht gar darauf
beruhenden
schwerwiegenden Verkehrsunfällen Anlaß, gäben.
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Von allen, diesen: Schwierigkeiten und Nachteilen ist der erfindungsgemäße
Beleuchtungskörper frei, da derselbe aus wohlfeilen und sowohl gegenüber mechanischen,
Einwirkungen als. auch atmosphärischen Einflüssen sehr widerstandsfähigen Werkstoffen
hergestellt werden kann, einfach. in der Fertigung und Montage ist, keine beweglichen
Teile besitzt, ein: gleichmäßig über die gesamte Wirkungsfläche verteiltes Licht
ergibt, leicht ausgewechselt bzw. von der Lichtquelle getrennt werden kann, in nicht
beleuchtetem Zustand auch bei einer Ausbildung für Farblichtgabe praktisch, kaum,
insbesonrdere nicht in der vorbestimmten Lichtfarbe hervortritt und eine ausgesprochen
gute Lichtwirkung mit eigenartigen Sondereffekten aufweist. Der erfindungsgemäße
Beleuchtungskörper kommt daher nicht nur für allgemeine Beleuchtungszwecke, für
Verkehrsampeln, Ortskennmarken, Leuchttürme, Leuchtbojen, Positionslampen auf Schiffen
u. dgl. Zwecke mehr, für welche im allgemeinen, starke Leuchtquellen zur Verfügung
stehen, sondern z. B. auch an Fahrzeugen für Fahrtrichtungsanzeiger, Schluß:lichter
u. dgl. mehr sowie an sonstigen Stellen in Betracht, an welchen nur verhältnismäßig
schwache Lichtquellen zur Verfügung stehen.
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Bei diesem: erfindungsgemäßen Beleuchtungskörper, insbesondere für
Fahrtrichtungs- und Ortskennzeichnung, besteht die Voll- oder Teilummantelung aus
einer Vielzahl von verhältnismäßig dünnen, quer zur Betrachtungsebene angeordneten
Scheiben, welch,- durch Halterung od. dgl. zu einer Säule oder Kappe zusammengefaßt
sind und abwechselnd aus einem voll transparenten, mit optisch trübenden, gegebenenfalls
farbigen Dispersoiden versetzten Werkstoff und einem nicht transparenten oder zweckmäßig
lichtundurchlässigen Werkstoff bestehen sowie j eweils gleichen oder zumindestens
artgleichen Querschnitt besitzen, vorzugsweise derart, daß; der der Lichtquelle
zugekehrte Teilquerschnitt und der der Lichtquelle abgekehrte Teilquerschnitt einander
artgleich sind.
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Je nach der Form der Lichtquelle und dem Verwendungszweck des Beleuchtungskörpers
können so die einzelnen Scheiben als: Lochscheiben oder Teile solcher einen runden,
ovalen oder drei- oder mehreckigen Außen- und/oder InnenumriS aufweisen. Besonders
vorteilhaft ist es dabei, Außen- und Innenumrisse jeweils gleich, bzw. derart zu
gestalten, daß die in den Scheiben aus voll transparentem, mit optisch trübenden,
gegebenenfalls farbigen Dispersoiden versetztem Werkstoff. von dem Licht zu durchlaufende
Wegstrecke jeweils möglichst gleich lang ist. -Als voll transparenter, mit optisch
trübenden, gegebenenfalls farbigen Dispersoidenversetzter Werkstoff werden mit besonderem
Vorteil entsprechende, z. B. mit opaleszierenden, fluoreszierenden oder phosphoreszierenden,
Dispersoiden, versetzte Werkstoffe verwendet, sei es, daß die Scheiben aus solchen
gegossen, gespritzt, geschnitten: oder sonstwie in die jeweils gewünschte Form gebracht
werden. Als nicht transparenter oder zweckmäßig inseiner Lichtdurchlässigkeit beschränkter,
vorzugsweise lichtundurchlässiger Werkstoff werden zweckmä-Li!igerweise ebenfalls
entsprechende Kunststoffe verwendet, die dann: ebenso leicht verarbeitet werden
können.
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Die einzelnen Scheiben sind, wie oben bereits erwähnt, verhältnismäßig
dünn zu halten, und es richtet sich deren absolute Dicke nach der jeweiligen Bäugröße
des gesamten Beleuchtungskörpers. Bei solchen größeren Umfanges kommt z. B$. eine
Scheibendicke bis zu etwa i cm oder gegebenenfalls auch mehr in Betracht, während
bei solchen kleineren Umfanges Scheibendicken von. z. B. nur einigen Millimetern
oder auch nur Bruchteilen hiervon vorzuziehen sind.
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Die Halterung der zu einer Säule oder Kappe zusammengefaßten Seheiben
kann auf jede geeignete Art erfolgen, z. iB.. dadurch, daß dieselben eine oder mehrere,
jeweils gleiche, senkrecht zur Betrachtungsebene verlaufende Bohrrungen erhalten
und durch diese Verschraubungen-od. dgl. eingeführt werden, welche die einzelnen
Scheiben unter fester Pressung aufeinander zusammenhalten. Naturgemäß wird man dabei
die Halterungen, als welche in gleicher Weise z. B. auch lediglich von außen wirkende
Umklammerungen dienen können, an solcher Stelle anbringen, an welcher sie die angestrebte
Leuchtwirkung des Beleuchtungskörpers tunlichst nicht durch Schattenwirkung beeinträchtigen.
In, dieser Hinsicht ist es, besonders vorteilhaft, den Zusammenhalt der einzelnen
Scheiben nicht durch eine mechanische Halterung, sondern durch eine möglichst nur
an einzelnen Punkten oder Streifenzonen vorgenommeneVerschweißung oderVerklebung
jeweils benachbarter Scheiben herbeizuführen. Eine andere, für gleicher Hinsicht
besonders vorteilhafte Möglichkeit für eine Halterung besteht darin, für eine solche
einen Innen- oder Außienzylinder aus einem voll transparenten Werkstoff, z. B..
Celluloid od. dgl. Kunststoff, vorzugsweise in Form einer mit Schraubdeckel verschließbaren
Hülle zu verwenden, auf den die Scheiben aufgereiht oder in d-en die Scheiben eingefüllt
werden. Als Lichtquelle wird eine solche an sich: bekannter Art entweder innerhalb
der Vollummantelung oder hinter der Teilummantelung angeordnet, wobei: es sich im
allgemeinen je nach dem besonderen Verwendungszweck empfiehlt, die offene Stirnwand
bzw. die offenen Stirnwände bzw. die etwa vorhandene offen,- rückwärtige Fläche
mit einer lichtdichten Abdeckung zu versehen:.
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Nach einer besonderen Ausführungsform der Erfindung könnten die aus
jeweils gleichem Werkstoff bas:tehenden@Scheiben als Vollummantelung in Form einer
in sich zusammenhängenden Spirale ausgebildet werden, wobei die beiden Spiralen
dann umschichtig ineinandergreifen.
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Mit besonderem Vorteil trifft man bei alledem die Ausbildung derart,
daß: die Scheiben aus einem voll transparenten, mit optisch trübenden, gegebenenfalls
farbigen Dispersoiden versetzten Werkstoff in ihrem der Lichtquelle zugekehrten
Teilquerschnitt etwas größer gehalten sind als die aus
einem nicht
transparenten oder zweckmäßig in seiner Lichtdurchlässigkeit beschränkten, vorzugsweise
lichtundurchlässigen Merkstoff bestehenden Scheiben und so innerhalb der mit diesem
gemeinsam gebildeten Säule oder Kappe aus dieser nach der Lichtquelle zu etwas herausragen.
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Des weiteren empfiehlt es sich, die von den einzelnen Scheiben gebildete
Säule oder Kappe an ihrer der Lichtquelle abgekehrten Oberfläche durch Abschleifen
od. dgl. glatt bzw. übergangslos zu gestalten.
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Schließlich ist es für die Wirkungsweise des gesamten Beleuchtungskörpers
auch noch von Vorteil, die Ausbildung derart zu treffen, daß die offene Stirnwand
bzw. offenen Stirnwände der von. den einzelnen Scheiben gebildeten Kappe bzw. Säule
mit einer lichtdichten Abdeckung versehen sind und diese und/oder die bei bloßer
Teilummantelung der Lichtquelle gegebenenfalls vorgesehene rückwärtige lichtdichte
Abdeckung oder Ergänzungsummantelung auf ihrer der Lichtquelle zugekehrten Oberfläche
mit einem weißen oder spiegelnden Belag belegt sind.
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Bei nicht angestellter Lichtquelle macht der erfindungsgemäße Beleuchtungskörper
einen ausgesprochen unscheinbaren Eindruck, der ihn praktisch noch nicht einmal
als solchen erkennen läßt und damit auch zu irgendwelchen Irrtümern keinen Anlaß
geben kann. Sobald jedoch die Lichtquelle angestellt ist, erstrahlt der Beleuchtungskörper
mit intensiver, sich dem Augenschein nach über seine gesamte Fläche erstreckender
Leuchtkraft und in jeweils, gewünschter, durch entsprechende Zurichtung der Scheiben
aus voll transparentem, mit optisch trübenden, gegebenenfalls farbigen Dispersoiden
versetztem Werkstoff erzielter Färbung.
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In der beigefügten Zeichnung sind einige beispielsweise Ausführungsformen
von Vorrichtungen der erfimdungsgemäßen Art schematisch dargestellt.
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Bei der in Fig. i dargestellten Ausführungsform bezeichnet i eine
`'ielzahl von kreisrunden Lochscheiben aus einem voll transparenten, mit optisch
trübenden, gegebenenfalls farbigen Dispersoiden versetzten Werkstoff und 2 gleichprofilierte
kreisrunde Lochscheiben aus einem nicht transparenten oder zweckmäßig in seiner
Lichtdurchlässigkeit beschränkten, vorzugsweise lichtundurchlässigen Werkstoff,
die abwechselnd zu einer Säule aufeinandergeschichtet und in sich durchPunktschweißung
verbunden sind. Innerhalb dieser Säule ist die Lichtquelle 3 angeordnet, die obere
und untere Stirnfläche dieser Säule ist durch die Abdeckung q. bzw. 5 verschlossen,
welche auf ihrer Innenseite zweckmäßig einen weißen oder spiegelnden Belag besitzt.
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Bei der in Fig. 2 (in der Draufsicht) und in Fig. 3 (im Querschnitt)
dargestellten Ausführungsform bezeichnet 6 und 7 eine Vielzahl von kugelsegmentförmigen
Scheiben aus den oben für die Scheiben i und 2 angegebenen. Werkstoffen, die in
abwechselnder Schichtung zu einer halbkugelförmigen Kappe zusammengefaß,t und in
dieser Form einerseits durch die Verschraubung 8 und andererseits durch die rückwärtige
Abdeckung 9 zusammengehalten sind. Innerhalb dieser Kappe ist auf der gleichfalls
wieder zweckmäßig mit einem weißen oder spiegelnden Belag versehenen Abdeckung 9
die Lichtquelle i o angeordnet.
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Die Fig. q. und 5 zeigen zwei andere Ausführungsformen für die Querschnitte
der einzelnen, zu einer Säule aufeinanderzuschichtenden Scheiben mit den Bohrungen
ii für eine durch diese hindurchzuführende Halterung.
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Die Fig.6 zeigt eine Ausführungsform, bei welcher die zu einer Säule
aufein.anderzuschichtenden Scheiben 12 in Formeiner halben Ringscheibe die Lichtquelle
13 als Teilummantelung umgreifen und an ihren offenen Seiten durch die Abdeckung
1q. abgedeckt und gleichzeitig in sich zusammengehalten werden.