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Magnetische Festhaltevorrichtung, insbesondere für Türen und Fenster
Die Erfindung bezieht sich auf eine magnetische Festhaltevorrichtung zur gegenseitigen
zeitweisen Festlegung zweier in bezug aufeinander beweglicher oder voneinander trennbarer
Teile, insbesondere von Türen bzw. Fenstern und Tür- bzw. Fensterrahmen.
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Es sind solche Festhaltevorrichtungen zur Verhütung ungewollter Verlagerung
zweier in bezug aufeinander beweglicher oder voneinander trennbarer Teile bekanntgeworden,
bei denen ein permanenter Magnet mit einem dieser Teile, z. B. dem Türgewände, fest
verbunden ist. Ein Teil des Magnetkreises ist auf dem anderen beweglichen Teil,
z. B. der Tür, so angebracht, daß zwischen den beiden Teilen des Magnetkreises eine
magnetische Anziehungskraft wirksam wird. Soll eine ausreichende Festhaltewirkung
erzielt werden, so mußte bei den bisher bekannten magnetischen Festhaltevorrichtungen,
die ebenfalls mit permanenten Magneten arbeiteten, ein großer, kräftiger Magnetkern
verwendet werden, der mit nach außen freiliegenden Polen unmittelbar an eine auf
dem beweglichen Teil (Tür) angebrachte Magnetbrücke oder Ankerplatte in der Festhaltestellung
zur Anlage kam. Jedes gewollte Verbringen des beweglichen Teiles aus dieser Festhaltestellung
bedingte
bei den: bisher bekannten Anordnungen ein unmittelbares
Abreißen der magnetischen Brücke von den Magnetpolen des permanenten Magneten, so
daß hierdurch eine Schwächung der magnetischen Kraft in Kauf zunehmen war.
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Die Erfindung bezweckt, Verbesserungen zu schaffen, die das Schwächen
des permanenten Magneten auf einen Mindestbetrag `herabsetzt, so daß damit eine
Festhaltevorrichtung langer Lebensdauer geschaffen wird. Daneben bezweckt die Erfindung
eine handliche Ausgestaltung einer solchen Festhaltevorrichtung zu schaffen, die
nur wenig Raum beansprucht und damit nicht störend an der Einbaustelle zur Geltung
kommt. Diese Vorzüge . werden erfindungsgemäß' dadurch erzielt, daß eine permanente
Magnetplatte zwischen zwei Platten aus Weicheisen in einem Gehäuse aus nichtmagnetischem
Werkstoff so eingelagert wird, däß die Stirnfläche der Magnetplatte gemeinsam mit
den rechts und links anliegenden Stirnflächen der Weicheisenplatten als magnetische
Wirkungsfläche im Schutzgehäuse freiliegt.
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Trotzdem hier im Kern des Magnetpaketes nur eine kleine Magnetplatte
verwendet wird, werden die Feldlinien an der magnetischen Wirkungsfläche durch die
:angelagerten Stirnflächen der Weicheisenplatten auf einen Wirkungsquerschnitt verteilt,
der eine ausreichende Kraftübertragung und damit ein zuverlässiges Festhalten herbeiführt.
Der in der Verwendung eines Magnetpaketes begründete Vor= teil der Verbreiterung
der magnetischen Wirkungsfläche ist aber nicht der einzige Vorzug der mit dein Magnetpaket
geschaffenen Lösung der gestellten Erfindungsaufgabe. Über diesen ersten Vorteil
hinaus wird .durch das Magnetpaket beim seitlichen Abzug beispielsweise eines Schiebefensters
oder der Türanschläge das sonst den Magnetismus schwächende Abreißen des magnetisch
gehaltenen Gegenstückes vermieden. Hier wird das Abreißen von den Weicheisenpolschuhen
vorgenommen und damit der Magnetismus aufrechterhalten.
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Erfindungsgemäß wird das den magnetischen Verhältnissen vorteilhaft
Rechnung tragende neuartige Magnetpaket nunmehr unter Schaffung eines neuen Vorzuges
des Gesamterzeugnisses in. einen Gehäuse aus nichtmagnetischem Werkstoff so eingelagert,
daß nur die Stirnfläche des Magnetpaketes im Schutzgehäuse freiliegt. Durch diese
Einlagerung eines Magnetpaketes in einem Schutzgehäuse handlicher Form, - beispielsweise
in der Form üblicher Beschläge, ist ein Fertigerzeugnis geschaffen, das bequem zusammengestapelt,
verschickt und auf Lager gehalten werden kann, ohne daß die magnetische Kraft, beispielsweise
bei Zusammenlagerung je zweier Festhaltevorrichtungen mit den magnetischen Wirkungsflächen
gegeneinander, von außen irgendwie schädlich beeinträchtigt werde. könnte.
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In besonderer Ausgestaltung des Erfindungsgedankens wird weiterhin
die Möglichkeit gegeben, das Magnetpaket im Schutzgehäuse fest anzuordnen. Hierbei
soll nach der Erfindung in günstigster Weise die Befestigung durch einfaches Einpressen
des Magnetpaketes in das Schutzgehäuse vorgenommen werden.
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Für besondere Zwecke, bei denen es darauf ankommt, einem gewissen
Spiel zwischen der Festhaltevorrichtung und der Ankerplatte nachzukommen, soll das
Magnetpaket im Schutzgehäuse lose angeordnet werden. Bei dieser losen Anordnung
wird das Magnetpaket durch eine Absehlußplatte oder einen Abschlüßrahmen gehalten,
gegen den das Paket durch den Druck einer Feder angepreßt wird.
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In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele des Erfindungsgegenstandes
wiedergegeben, welche praktische Möglichkeiten des Erfindungsgedankens erläutern.
Die Erfindung ist aber nicht auf die dargestellten Ausführungsbeispiele beschränkt.
Es zeigt Fig. i eine Seitenansicht der Festhaltevorrichtung nach der Erfindung,
welche beispielsweise an einem Türpfosten angeordnet werden kann, Fig. 2 einen Querschnitt
gemäß der Schnittlinie i-i in Fig. i, Fig. 3 einen Teilquerschnitt durch eine Tür
und einen Türpfosten, wobei die Tür in ihrer geschlossenen Stellung gezeichnet ist
und sowohl der Magnet als auch der mit ihm zusammenwirkende Magnetanker, der in
der Tür befestigt ist, erkennbar sind, Fig. 4. eine schaubildliche Darstellung einer
Aüsführungsform des Magnetpaketes, Fig. 5 einen Teilschnitt zur Erläuterung der
Anwendung des Erfindungsgegenstandes bei einem Schiebefenster und Fig. 6 einen Längsschnitt
durch eine besondere Anordnung des Haltemagneten und seines Gehäuses, die es ermöglicht,
daß sich die Stellung des _ Magneten der Lage des Magnetankers anpassen kann.
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In den Fig. i bis 4 ist in einem Gehäuse i, welches vorzugsweise aus
nichtmagnetischem Werkstoff besteht, einMagnetpaket2 angeordnet, welches vorzugsweise,
aus einer permanenten Magnetplatte 211 und zwei beiderseitig angeordneten WeicheisenPlatten
3 besteht. Die Weicheisenplatten oder Polschuhe 3 sind besonders deutlich in Fig.
q. erkennbar.
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Bei der Anbringung der Festhaltevorrichtung ist das Gehäuse i mit
dem eingebauten Magnetpaket :2 durch Schrauben mit dem Türpfosten verbunden. An
dem Türflügel 5 ist eine Platte 6 aus weichem Eisen befestigt, welche als Anker
für den Magnetendient und ebenfalls durch Schrauben festgehalten ist.
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Wenn die Tür, wie dargestellt, geschlossen ist, wird die Ankerplatte
6 durch die Kraft des Magneten 2 festgehalten. Diese Kraft ist so groß, daß dadurch
die Tür so stark festgehalten wird, daß sie nicht klappern kann und auch nicht von
selbst sich öffnet. Durch mäßige Kraftanwendung kann die Tür aber geöffnet werden.
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In Fig. 5 ist die magnetische Haltevorrichtung bei einem Schiebefenster
erläutert. Es ist dabei der Magnet :2 mittels des nichtmagnetischen Gehäuses i
fest
mit dem unbeweglichen Rahmen 7 des Schiebefensters verbunden, während eine weiche
Eisenschiene 8 auf der zugekehrten Seite des Rahmens des beweglichen Schiebefensters
g befestigt ist. Durch diese Anordnung ist es möglich, das Fensterg in jeder beliebigen
Stellung zu halten, wobei es durch eine mäßige Kraftaufwendung möglich bleibt, das
Fenster nach Belieben zu heben oder zu senken.
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In Fig. 6 ist eine Sonderbauart des Gehäuses für den Magneten dargestellt.
Es wird durch diese Sonderbauart erreicht, daß eine gewisse Beweglichkeit des Magneten
die Gewähr gibt, daß er sich von selbst entsprechend der Stellung der Ankerplatte
einstellt, wenn diese nicht vollkommen parallel zur Magnetpolfläche steht. In dem
dargestellten Ausführungsbeispiel ist das Magnetpaket 2 nicht fest in das rechteckige
Gehäuse i eingepreßt, sondern es ist beweglich in diesem gelagert und wird durch
eine Vorderplatte io aus nichtmagnetischem Stoff in einer bestimmten Stellung gehalten.
Gegen diese Platte io wird der Magnet durch eine Feder i i aus nichtmagnetischem
Stoff angedrückt. Es kann vorteilhaft sein, wenn diese Feder eine vorgewölbte Druckfläche
aufweist oder unter Vermittlung einer Kugel gegen den Magneten drückt oder wenn
in sonstiger Weise dafür gesorgt ist, daß der Magnet sich in ausreichendem Maße
nach jeder Seite hin neigen kann, so daß er sich selbsttätig an die gerade oder
schief stehende Ankerplatte voll anlegt.
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Der Erfindungsgegenstand ist auch anwendbar, wenn gegeneinander beweglicheTeile
nur zeitweilig miteinander verbunden werden sollen. Zum Beispiel kann der Haltemagnet
zur Festhaltung von Treppenläuferstangen verwendet werden, wobei die Treppenläuferstangen
aus Eisen oder einem magnetisierbaren Stoff bestehen, auf den ein Magnet eine Anziehungskraft
ausübt, wodurch die Stangen in ihrer Gebrauchslage festgehalten werden, solange
man sie nicht mit Gewalt losreist.