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Verfahren und Vorrichtung zur Herstellung vori Gründungspfählen aus
Ortbeton ' Es ist bekannt, Gründungspfähle in der Weise herzustellen, daß man in
das Erdreich eine rohrartige Hülle aus dünnem Blech mittels, eines lösbarem Kernes
eintreibt und die im Boden verbleibende Hülle nach dem Zurückziehen dies Kernes
mit Beton od. ähnl. erhärtendem Baustoff anfüllt.
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Die Erfindung betrifft ein Verfahren. und, eine Vorrichtung zur Herstellung
von Gründungspfählen in dieser Art, das bzw. die in besonderem Maße einfach und
wirtschaftlich gestaltet ist.
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Gemäß der Erfindung wird die Hülle aus mindestens einem kegelstumpfförmigen
Teil gebildet und mittels eines hohlen Kernes eingebracht, dessen äußere Kegelstumpfform
derjenigen der Hülle entspricht und der sich nur bis. zu einem gewissen Abstand
vom unteren Ende der Hülle erstreckt, wobei das Vortreiben der beiden Teile durch
Anwendung von Vortriebskräften erfolgt, insbesonr fiere durch die Anwendung eines
Schlagwerkzeuges, die auf einen dichten Stopfen aus verfestigtem Stoff, z. B. aus.
trockenem oder schwach feuchtem, nicht gebundenem Beton, zur Einwirkung kommen.
Dieser Stopfen erstreckt sich über den unteren Teil des hohlen Kernes und über den
Teil der Hülle, die über die Unterkante des Kernes vorspringt.
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Andere Einzelheiten und Vorzüge für die Erfindung ergeben, sich aus
der Beschreibung eines Ausführungsbeispieles, das nachstehend unter
Bezugnahme
auf die Zeichnung erläutert wird. In der Zeichnung stellt Abb. i einen senkrechten:
Schnitt durch die Gesamtanordnung zu Beginn: des Rammvorganges, Abb. 2 die Lage
der verschiedenen Teile am Ende des Rammvorganges und -Abb.3 und q. zwei endgültige
Stellungen eines eingerammten Gründungspfahles dar.
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In dem wiedergegebenen Beispiel setzt sich die Hülle aus zwei Kegelstumpfteilen
i und 2 aus dünnem Stahlblech zusammen. Es. versteht sich indessen, daß die Anzahl
der Teile nach Belieben abgeändert werden kann.
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Die Einzelteile der Hülle werden an dem vorbestimmten Ort auf den
Boden aufgesetzt und in:-einandergesetzt. Sodann wird der hohle Kern 3 in das innere
Element i eingeführt. Dieser Kern weist eine Außenfläche auf, die abgestuft ist
und deren Abmessungen und Konizität den entsprechenden Maßen der beiden Hüllenteile
i, 2 angepaßt sind. Der untere Teil des Kernes 3 ist so ausgebildet, daß, wenn er
in den unteren Teil i der Hülle ein, gesenkt ist, dieser den Kern um einen gewissen
Betrag überragt, so daß unterhalb des. Kernes eine Kammer A gebildet wird.
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Eine bestimmte Menge trockenen oder schwach feuchten Betons oder irgendeiner
anderen zusammendrückbaren Masse, die geeignet ist, -den Fuß eines Gründungspfahles
zu bilden, wird dann so in das Innere eingefüllt, daß die Kammer A und der Hohlraum
q. im Kern bis. zu einer gewissen Höhe B angefüllt sind. Nunmehr wird mittels eines
Schlagwerkzeuges 5 dieser Beton od. ,dgl. so festgestampft, daß sich ein Stopfen
6 bildet, der durch die Rammschläge derart stark an die Innen@-wandung des Kernes
angedrückt wird, daß bei Fortsetzen des Rammvorganges auf den Stopfen der Kern 3
mit dem Hüllenteil i in; den Boden gezogen wird. Der Stopfen 6 sichert dabei den
dichten Abschluß des unteren Endes des Kernes und des Hüllenteiles i.
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Sobald der Teil i fast vollständig eingerammt ist, nimmt er den Teile
mit, während der entsprechende Teil des Kernes ebenfalls in Berührung mit diesem
zweiten Teil kommt, der von diesem Augenblick an am Rammvorgang teilnimmt. Die konische
Verbindung 7 zwischen den Teilen i und 2 stellt eine vollständige Abdichtung durch
Pressung sicher, so daß es nicht nötig ist, die Vereinigung der Teile durch Schweißen
vorzunehmen, ein Vorgang, der immerhin kostspielig und schwierig durchzuführen wäre.
Die Mitnahme der folgenden Hüllenteile vollzieht sich gegebenenfalls in entsprechender
Weise.
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Wenn die erforderliche Rammtiefe erreicht ist, wie dies in Abb. 2
dargestellt ist, wird der Kern 3 in seine Drahtseile 8 eingehängt und. angehoben,
während gleichzeitig der Betonstopfen 6 aus, dem Kern 3 herausgedrückt wird. Um
diesen Arbeitsgang zu erleichtern, kann man den Stopfen 6 durch Zufügen von Wasser
erweichen. Der gesamte Betonstopfen geht auf diese Weise in den Hüllenteil i über,
wie dies in Abb. 3 dargestellt ist, und der Kern löst sich von diesem Teil.
Während des Hochziehens des Kernes 3 besteht keinerlei Gefahr, daß sich der Hüllenteil
i mit dem Kern zusammen: anhebt, da, selbst wenn die Reibung des Erdreiches nicht
genügen würde, um dies zu verhindern, der Stopfen 6 durch die Einwirkung des Schlagwerkzeuges
so stark gegen die Innenwandung des Hüllenteiles i gepreßt wird, daß dieser wirksam
zurückgehalten, wird.
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Man kann anschließend einen erweiterten Fuß 9 gemäß Abb. q. bilden,
indem man den Stopfen 6, der sich im Hüllenteil i befindet, aus ihm heraustreibt
und indem man nacheinander in ihn eingefüllte Betonmassen einstampft, so daß der
Beton in das Erdreich vorgetrieben wird.
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Der Pfahlschaft kann: dann in der gewöhnlichen Weise innerhalb der
Hülle betoniert werden, gegebenenfalls nachdem entsprechende Bewehrungs-, eisen
eingebracht sind.
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Die vorliegende Erfindung erlaubt es, sehr schwache Hüllen zu verwenden,
da die große Berührungsoberfläche zwischen der Hülle und dem Kern die Mitnahme der
Hülle in allen Fällen sicherstellt; obwohl es nicht unbedingt erforderlich ist,
kann man das untere Ende des Hüllenteiles i durch einen innen oder außen angeordneten
Ring verstärken. Die Bohrung q. des Kernes wird vorzugsweise zylindrisch ausgebildet,
zumindest an seinem unteren Ende, an dem der Stopfen gebildet wird. Hierdurch wird
insbesondere das Ziehen des Kernes 3 während des gleichzeitigen Vortreibens des
Stopfens 6 in den Hüllenteil i erleichtert.
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Um das Gewicht des Kernes zu vermindern, kann sein Innendurchxpesser
fortlaufend oder in Abstufungen vergrößert werden.
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Es versteht sich, daß die Erfindung nicht auf das beschriebene und
dargestellte Ausführungsbeispiel beschränkt ist, sondern daß verschiedenartige Abwandlungen
vorgesehen werden können, ohne den Erfindungsgedanken zu verlassen. Der dargestellte
Kern könnte so z. B. in gleicher Weise zum Vortreiben einer Hülle aus, drei Teilen
dienen, wobei der obere Teil nicht unbedingt an der Kernwandung anzuliegen, braucht.
Dieser kann gegebenenfalls auch an seinem oberen Ende mit Verbindungsmitteln, wie
z. B. einem äußeren, oder inneren Gewinde versehen sein, um ein Verlängerungsstück
aufzusetzen, mittels dessen die Länge des Kernes einer mehr oder weniger großen
Anzahl von Hüllenteilen angepaßt werden kann.