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Druckapparat mit neuer Numerierungseinrichtung, insbesondere zur Numerierung
und Adressierung von Geschäftspapieren Die Erfindung betrifft eine Änderung der
Numeriereinrichtung an einem Druckapparat, der insbesondere zur Adressierung und
Numerierung von Rechnungen und Versandpapieren dient.
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Bei den bisherigen Druckapparaten .dieser Art ergab sich bei der Numerierung
der Nachteil, daß sich das vorhandene Zählwerk auf Grund seiner Schaltvorrichtung
bei jedem Druckvorgang um eine Zahl weiter bewegte. Hierdurch war es nicht möglich,
eine bestimmte Nummer zusammen mit der entsprechenden Adreßplatte für die Erledigung
mehrerer zusammengehörender Geschäftsformulare, die ein und dieselbe Nummer haben
müssen, festzuhalten. Dies ist besonders bei den Bahnversandpapieren, wie Frachtbrief
und Stationszettel, der Fall. Da das vorhandene Zählwerk durch seine Platzanordnung
nur für die Numerierung mit gleichzeitiger Adressierung des Stationszettels geeignet
war, mußte zusätzlich ein zweites Zählwerk gleicher Art angebaut werden, welches
in seiner Platzanordnung dem vorgesehenen Feld der Kollibezeichnung auf dem Frachtbrief
entsprach. Hieraus ergibt sich, daß beide 7,ählwerke stets die .gleichen Zahlen
aufweisen und unabhängig vom eigentlichen Druckvorgang weiterbewegt werden müssen,
da die Anzahl der zu bedruckenden Formulare stets variiert. Die Weiterbewegung hat
also dann zu erfolgen, wenn die Adreßplatte gewechselt wird, d. h. wenn eine neue
Adresse zum Abdruck kommt. Durch eine entsprechende neue Schaltvorrichtung ist es
möglich, diese beiden Arbeitsvorgänge mittels eines
Schalthebels
gemeinsam und voneinander unabhängig auszuführen.
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Um nun die Reihenfolge der Numerierung für jeden Geschäftsgang streng
einzuhalten, wurde eine neue Sicherungsvorrichtung eingebaut, die ein mehrmaliges
Betätigen des Schalthebels, womit jeweils die Weiterbewegung der Zählwerke verbunden
wäre, beim Adreßplattenwechsel verhindert, indem die Schaltung der Zählwerke .der
unter Federwirkung stehenden Platte mit Nase blockiert wird. Die Aufhebung der Blockierung
erfolgt erst durch die neu eingeschobene Adreßplatte.
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Durch die Vergrößerung des Druckkopfes durch das neue Zählwerk war
es erforderlich, eine der vorhandenen Gegendruckplatten entsprechend zu vergrößern,
so daß .bei der Beschriftung von Frachtbriefen die Adresse sowie die Nummer in die
entsprechenden Felder des Frachtbriefes abgedruckt werden. Das neu hinzugekommene
Gegendruckkissenwurde zudem zur Hälfte gegenüber den hormalen Druckkissen überhöht,
wodurch es nunmehr möglich ist, bei entsprechender Stellung -des Gegendruckschlittens
nur die Nummer des neuen Zählwerkes ohne gleichzeitigen Adressenabdruck abzudrucken.
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Das Neue der Erfindung liegt nun in dem zusätzlich angebauten Zählwerk,
seiner Parallelschaltung mit dem alten Zählwerk über eine Welle und über Hebelgelenke
an beiden Seiten der Welle sowie der Sicherungsvorrichtung, die nur gestattet, die
Zählwerke beim Plattenwechsel um eine Zahl weiter zu bewegen, sowie der Vergrößerung
und Überhöhung des neuen Gegendruckkissens. Die Parallelschaltung erfolgt durch
ein Hebelgelenk, das zu beiden Seiten einer Welle angeordnet ist, welches das alte
und neue Zählwerk überbrückt. Der Hebelmechanismus, der die beiden Zählwerke durch
Überbrückung verbindet, ist so angeordnet, daß auch gleichzeitig die Druckplatte
ausgestoßen wird.
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Nach der neuen Ausführung ist es möglich, die Numerierung zier Geschäftspapiere
gleichzeitig mit der Adressierung vorzunehmen, wobei die Numerierungdie gleiche
bleibt, bis eine neue Adreßplatte eingeschoben wird. Die Numerierung erfolgt auf
den einzelnen Geschäftspapieren sofort in die dafür vorgesehenen Felder.
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In der Zeichnung ist eine beispielsweise Ausführungsform der Erfindung
veranschaulicht. Es zeigt Fig. i eine Ansicht von der Seite gesehen, Fig. 2 eine
Draufsicht von unten gegen die obere, schwenkbare Druckplatte gesehen, Fig. 3 eine
Ansicht von vorn gegen die Parallelschaltung gesehen, Fig.4 eine Draufsicht auf
die neue Numerierungs- und .Druckplatteausstoßvorrichtungen, Fig.5 eine Ansicht
von unten gegen Fig.4 gesehen, Fig. 6 eine Seitenansicht gegen Fig. 4 gesehen und
Fig. 7 Einzelteile der neuen Vorrichtung.
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Der Druckapparat, der bisher nur mit einem Zählwerk ausgerüstet war,
besteht aus der Tischauflage i, die durch Gleitschienen ein Verschieben der drei
vorhandenen Gegendruckkissen 3 so ermöglicht, daß jeweils eins der Gegendruckkissen
genau unter dem Druckkopf 2 steht. Der Druckkopf 2 ist schwenkbar und dient zur
Aufnahme der Adreßplatte .4, der Zählwerke 6 und 7 sowie der Farbbandtransporteinrichtung
g. Die Seitenkanten der Adreßplatte .4 sind etwas verkröpft und lagern hängend in
einer bekannten Lagerung des Druckkopfes 2. Das Zählwerk 6 ist in bekannter Weise
befestigt, während für das neue Zählwerk 7 ein Anbau 8 vorgesehen ist. Auch der
Anbau 8 trägt eine Farbbandtransporteinrichtung g in dergleichen Art wie der Druckkopf
12. Zur Parallelschaltung des alten und des neuen Zählwerkes ist zwischen den Zählwerken
eine überbrückende Welle,io gelagert, die durch Gelenkhebel i i betätigt wird. Auf
dieser Welle io sitzen zu beiden Seiten Hebelarme 12 starr befestigt, die an den
Gelenkstücken 13 angelenkt sind, während auf der Seite des neuen Zählwerkes eine
Schubstange 14 beweglich gehalten wird. Die Schubstange 14 enthält eine Vorrichtung,
die es ermöglicht, bei Weiterschaltung der Zählwerke 6 und 7 die Adreßplatte 4 auszustoßen.
Diese Vorrichtung besteht aus einem besonders geformten Hebelarm 15, an welchem
eine Führungsrolle 16 befestigt ist, und einer an der Schubstange 14 vorgesehenen
überstehenden Nase 17. Der Hebelarm 15 lagert drehbar in einem Zapfen,18. Eine Zunge
ig führt bis zur Druckplatte 4. Bei der Bewegung des Hebels 15 durch den Hebel i
i wird die Adreßplatte 4 ausgestoßen, indem der Hebel 15 gegen die Zunge ig stößt
und so die Adreßplatte 4 nach außen drückt. Um ein ungewolltes, mehrfaches Weiterschalter
der Zählwerke zu verhindern, ist eine Sicherungs- oder Sperreinrichtung nach Fig.
4, 5, 6 und 7 eingebaut. Diese besteht aus einer kleinen Nase unter der Zugstange
14. Hinter diese faßt in ein winklig gebogenes Ende 2i eine Feder 22, um so das
Weiterschieben der Zugstange zu verhindern. Durch Wiedereinschieben der Adreßplatte
4, die mit ihrem Ende den Hebel 15 über die Nase ig in seine Ausgangsstellung bringt,
wird die Blockierung aufgehoben. Die Feder 22 wird durch die auf dem Hebel 15 befindliche
schiefe Ebene 23 angehoben, und der Winkel 21 gibt die Nase unter Schubstange 14
wieder frei. Die Befestigung der angebauten Erweiterung und dem zusätzlichen Zählwerk
7 an dem bekannten Apparat erfolgt mittels Schienen 24. und Schraubenbefestigung.
Bei Neuanfertigung wird man diese Sonderbefestigung durch eine Neukonstruktion ersetzen.
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Die Wirkungsweise der gesamten Einrichtung ist wie folgt: Die Sperrung
erfolgt durch den Gestängehebel und die Scllubstange,14 und bleibt bis zum Einschieben
einer neuen Druckplatte bestehen. Die neue Druckplatte gleitet durch Anstoßen an
die Zunge ig und durch Weiterleitung des Stoßes an den Hebel 15, von hier zur Schubstange
und hebt hierdurch die Sperrung oder Blockierung auf. Die Gegendruckfl-äche der
sich auf dem Tisch i befindlichen Druckkissen 3 wurden entsprechend einem neuen
weiteren Zählwerk vergrößert. Durch eine neue Überhöhung eines Teils der vergrößerten
Druckfläche ist es möglich, nur den Zahlenäbdruck
des neu eingeschalteten
Zählwerks ohne den gleichzeitigen Abdruck der Druckplatte 4 zu erhalten. Letzteres
trifft nur bei einer bestimmten Verschiebung .der Druckkissen 3 ein.
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Nach der neuen Ausführung ist es möglich, die Nunierierung der Geschäftspapiere
gleichzeitig mit der Adressierung vorzunehmen, wobei die Nummern so lange die gleichen
bleiben, bis die alte Adreßplatte ausgestoßen wird. Beim Einschub der neuen Adreßplatte
haben sich die Zählwerke bereits um eine Zahl weiter bewegt.