DE8402760U1 - Erdpflanzschale - Google Patents
ErdpflanzschaleInfo
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Description
PATENTANWÄLTE R U R.F ^.«R^B SJ5Ef* STUTTGART
Olpl.-Ohem. Dr. Ruf» Ε"0™!.?« Ί
26. 1 . 1984 / JB/ale
EMch-Schumm-Str. 2-4
7157 Murrhardt/WUrtt. Unser Zeichen: A 20 906
Die Erfindung betrifft eine Erdpflanzschale mit einem an der Oberseite durchgehend offenen Schalenkörper, dessen
Seitenwandungen für eine Über den größten Teil der Schalenhöhe
ineinandergreifende erste Stapelstellung mit einem gleichen Schalenkörper zur Bodenwandung nach innen geneigt
sind, wobei Wandungen für den Wurzeldurchtritt mit einer Vielzahl von Offnungen versehen sind und mit einem geringen
Abstand unterhalb des oberen Schalenrandes gegenüberliegende
innere Standschultern für die Abstützung von bodenseitigen Standflächen des gleichen Schalenkörpers in einer
um die aufrechte Schalenmittelachse gegenüber der ersten Stapelstellung verdrehten zweiten Stapelstellung vorgesehen
sind. Die erste Stapel Stellung ist für die ineinander gestapelte Lagerung, den Transport oder dgl. mehrerer
oder einer Vielzahl von gleichen oder hinsichtlich ihrer Stapelbarkeit gleichartigen leeren Erdpflanzschalen vorgesehen,
während die zweite Stapelsteilung für die aufeinander gestapelte Lagerung dieser Erdpflanzschalen dann
vorgesehen ist, wenn die jeweils untere Erdpflanzschale
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beispielsweise mit Erdreich und/oder Pflanzenwurzeln,
Pflanzenzwiebeln oder dgl. gefüllt ist. Dadurch können
die gefüllten Erdpflanzschalen während der geeigneten
Saison einschließlich der pflanzlichen Bestandteile teilweise
oder vollständig, beispielsweise im Freiland, im Erdreich versenkt und am Ende der Saison als Ganzes
einschließlich des Inhaltes wieder aus dem Erdreich herausgenommen und bis zur Wiederverwendung im Freiland
in geeignet klimatisierten Räumen zu Säulen gestapelt auf
engem Raum bei guter Belüftung gelagert werden.
Bei einer bekannten Erdpflanzschale dieser Art 1st der Schalenkörper in Draufsicht im wesentlichen kreisförmig
bzw. in Ansicht zur Oberseite erweitert kegelstumpfförmig. An der Außenseite weist die Wandung des Stapelkörpers
mehrere gleichmäßig über den Umfang verteilte und annähernd über die ganze Höhe des Schalenkörpers
durchgehende Stapelvorsprünge auf, die derart hohl ausgebildet
sind, daß sie an der Innenseite der aufrechten Wandung des Schalenkörpers Stapelnuten bilden, in welche
die Stapelvorsprünge einer von oben einzusetzenden weiteren Erdpflanzschale zur Erzielung der erraten Stapelstellung
einpassen, wenn die beiden Erdpflanzschalen um ihre aufrechte Mittelachse so zueinander verdreht ausgerichtet
sind, daß die Stapelvorsprünge genau übereinander liegen. Werden demgegenüber die beiden übereinander
liegenden und noch nicht ineinander gestapelten Erdpflanzschalen um die aufrechte Mittelachse um einen Teilbetrag
des Winkelabstandes zwischen benachbarten Stapelvorsprüngen verdreht und dann aufeinander gesetzt, so
komraen die unteren Enden der StapeTvorsprünge der oberen
Erdpflanzschale auf den zwischen den Stapelnuten liegenden Standschultern der unteren Erdpflanzschale zu stehen,
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wodurch die zweite Stapelstellung eingestellt ist, in welcher die Bodenwandung der oberen Erdpflanzschale mit Abstand
oberhalb der Bodenwandung der unteren Erdpflanzschale und nur geringfügig unterhalb von deren oberen Schalenrand
liegt. Gegen Verschieben quer bzw. rechtwinklig zur aufrechten Schalenachse gegeneinander sind die beiden Erdpflanzschalen
auch in der zweiten Stapel stellung infolge der versenkten Lage der inneren Standschultern gesichert.
Nicht jedoch gesichert sind die beiden Erdpflanzschalen
gegen gegenseitiges Verdrehen um die aufrechte Schalenmittelachse. Es kann daher vorkommen, daß zwei in der
zweiten Stapelstellung aufeinander gesetzte, beispielsweise gefüllte Erdpflanzschalen versehentlich so weit
gegeneinander verdreht werden, daß die Stapelvorsprünge |
der oberen Erdpflanzschale in den Bereich der Stapelnuten
der unteren Erdpflanzschale gelangen und dadurch die obere
Erdpflanzschale infolge ihres Gewichtes in Richtung zur ersten Stapel stellung absinkt. Ist die untere Erdpflanzschale gefüllt, so kann dies zu einer unbeabsichtigten %
Beschädigung der darin befindlichen pflanzlichen Bestandteile führen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Erdpflanzschale zu schaffen, bei der auf einfache Weise gewährleistet
ist, daß sie in der zweiten Stapelstellung gegenüber jeweils mindestens einer benachbarten, darUber oder
darunter befindlichen Erdpflanzschale nicht so weit verdroht
werden kann, daß sie mit dieser benachbarten Erdpflanzschale in eine sich der ersten Stapelstellung annähernde
Stellung überführt wird.
I I
genannten Art gemäß der Erfindung dadurch gelöst, daß zur Bildung einer Verdrehsicherung in der zweiten StapeT-stellung
zwei etwa parallele, annähernd geradlinige Standschultern an einander gegenüberliegenden Seiten des
oberen Schalenrandes vorgesehen sind und daß die beiden Stapelstellungen um das ganzzahlige, höchstens Zweifache
von 90° zueinander um die aufrechte Schalenmittelachse verdreht sind. Durch die etwa parallelen Standschul tern,
die an ihren voneinander abgekehrten Seiten nach oben durch den Schalenrand begrenzt sind, sind die beiden, jeweils
in der zweiten Stapel stellung aufeinander stehenden Erdpflanzschalen formschlüssig gegen Verdrehen gesichert.
Durch Anheben der jeweils oberen Erdpflanzschale und Verdrehen um entweder 90 oder 180° und anschließendes Absenken
kann dann erst die überführung in Richtung zur ersten Stapelstellung vorgenommen werden.
Durch die erfindungsgemäße Ausbildung ist es möglich, nicht
nur in Draufsicht im wesentlichen kreisförmige Erdpflcnzschalen,
sondern auch rechteckige Erdpflanzschalen vorzusehen, die hinsichtlich der Lagerung weniger Raum beanspruchen
und für manche Arten von Anpflanzungen besser geeignet sind. In diesem Fall ist der Schalenkörper gemäß
der Erfindung in Draufsicht annähernd rechteckig, wobei er vorzugsweise in Abweichung von einer in Draufsicht quadratischen
Form zwei längere und zwei kürzere Schalenseiten aufweist. Im letzteren Fall haben zweckmäßig die
beiden an den längeren Schalenseiten einander gegenüberliegenden Standschultern einen Abstand voneinander, der
der in ihrer Längsrichtung gemessenen Außenlänge der Bodenwandung entspricht. Wird somit die obere Erdpflanzschale
um 90° gegenüber der unteren verdreht aufgesetzt, so kommt die Bodenwandung der oberen Erdpflanzschale auf de.n an
den längeren Schalenselten einander gegenüberliegenden
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Standschultern der unteren Erdpflanzschale in der zweiten Stapelstellung zu stehen, und es ergibt sich dabei eine
sehr wirksame Verdrehsicherung. Zweckmäßig ist die genannte Außenlänge der Bodenwandung nur um ein geringes Toleranzmaß
kleiner als der Abstand zwischen den voneinander abgekehrten Längsbegrenzungen der beiden an den längeren
Schalenseiten einander gegenüberliegenden Standschultern,
so daß in der zweiten Stapelstellung auch parallel zu den Bodenwandungen in vorteilhafter Weise nur ein sehr geringes
Bewegungsspiel möglich ist. Es ist aber auch denkbar, dieses Toleranzmaß größer zu wählen, wobei jedoch in jedem Fall
die genannte Außenlänge der Bodenwandung größer als der Abstand zwischen der äußeren Begrenzungslinie einer der
beiden an den längeren Schalenseiten liegenden Standschultern von der inneren Begrenzungslinie der gegenüberliegenden
Standschulter ist.
Durch dir beschriebene Ausbildung ist es möglich, den Schalenkörper gänzlich ohne Stapelnuten und Stapelvorsprünge
und dadurch baulich so einfach auszubilden, daß er sehr leicht gereinigt werden kann, ein geringes Gewicht
hat und auf besonders einfache Weise hergestellt werden kann. Nach einem weiteren Vorschlag gemäß der Erfindung
jedoch weist der Schalenkörper an zwei einander gegenüberliegenden Seitenwandungen aufrechte, innenseitige, oben
offene Stapelnuten und an diese für den Stapeleingriff gemäß der ersten Stapelstellung angepaßte außenseitige
Stapelvorsprünge auf, wobei die Stapelnuten und die
Stapelvorsprünge der einen Seite in Bezug auf die aufrechte
Schalenmittelachse asymmetrisch zu denen auf der anderen Seite liegen und/oder ausgebildet sind. Dadurch
ist es möglich, Schalenkörper mit den erfindungsgemäßen
Wirkungen vorzusehen, bei welchen das Verhältnis zwischen den unterschiedlich langen Schalenseiten frei ist, bei
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welchen also beispielsweise die Schalenlänge mehrfach größer als die Schalenbreite ist. Die beiden Stapel-Stellungen
sind in diesem Falle um 180° gegeneinander verdreht.
Bei einer einfachen Ausführungsform sind auf einer Seite des Schalenkörpers zwei Stapelnuten bzw. zwei
Stapelvorsprünge nebeneinander und auf der gegenüberliegenden
Seite eine Stapelnut und ein Stapel vorsprung vorgesehen, wodurch es in vorteilhafter Weise möglich ist,
daß die gleich ausgebildeten Stapelnuten und Stj!>elvorsprünge
auf jed^r Seite symmetrisch zu der durch diese Seiten gehenden aufrechten Mittelebene des Schalenkörpers
angeordnet sind.
Damit benachbarte Erdpflanzschalen besonders leicht in
die erste Stapelstellung überführt werden können, ist die
in ihren Querschnitten insbesondere rechteckige Stapelnut nach unten, vorzugsweise bis zur Bodenwand des Schalenkörpers
verjüngt, durchsetzt sie die zugehörige Standschulter und bilden die Begrenzungswände der Stapelnut an
der Außenseite des Schalenkörpers den zugehörigen, insofern ebenfalls nach unten in der Breite verjüngten Stapelvorsprung.
Durch die so ausgebildeten Stapelvorsprünge bzw. Stapelnuten kann die Festigkeit des Schalenkörpers, insbesondere
wenn dieser verhältnismäßig groß ausgebildet ist, wesentlich erhöht werden.
Damit insbesondere der jeweils untere Schalenkörper in der ersten Stapelstellung infolge Aufweitens durch den oberen
Schalenkörper auch bei schwacher Dimensionierung der Schalenwandungen in keinem Fall beschädigt werden kann,
ist oberhalb der Bodenwandung des Schalenkörpers in der jeweiligen Stapelnut ein in diese vorspringender Anschlag
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vorgesehen, der vorzugsweise durch einen rippenförmigen,
in der Mittelebene der Stapelnut liegenden, an den Nutboden und die Bodenwandung des Schalenkörpers anschließenden
Steg gebildet ist. Durch diesen rippenartigen Steg wird auch eine weitere Erhöhung der Festigkeit des Schalenkörpers
im Bodenbereich erreicht.
Sind die Begrenzungswände der Stapelnuten, insbesondere
die den Nutboden bildenden BegrenzungswKnde, mit Wurzel-Durchtrittsöffnungen
versehen, so ist auch in deren Bereich ein Durchtritt der Wurzeln der im Schalenkörper befindlichen
Pflanzen nach außen in das den Schalenkörper an der Außenseite umgebende Erdreich möglich.
Zur Verbesserung des Standes in der zweiten Stapelstellung sowie zur Erzielung einer sehr hohen Festigkeit bei leichter
Bauweise, sind Standschul tern» insbesondere im Querschnitt im wesentlichen gleiche Standschultern, an allen
vier Seiten des Schalenkörpers im wesentlichen durchgehend vorgesehen, wobei diese Standschultern nur im Bereich
der Stapelnuten unterbrochen zu sein brauchen.
in weiterer Ausbildung der Erfindung gehen die Standschultern
an ihren äußeren Längsseiten in, vorzugsweise entsprechend den aufrechten Seitenwänden des Schalenkörpers,
nach außen geneigte, aufrechte Begrenzungsstege über, die ihrerseits in den nach außen gerichteten ebenen oberen
Schalenrand übergehen. Dadurch wird bei entsprechend enger Toleranzabstimmung eine nahezu spielfreie Stapelung aufeinander
in der zweiten Stapelstellung stehender Erdpflanzschalen möglich, und die Festigkeit der Erdpflanzschale
wird im oberen Bereich wesentlich erhöht, so daß ein Beschädigen der Erdpflanzschale im oberen Bereich, insbesondere
beim Tragen der Erdpflanzschale und beim Herausziehen
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eus dem Erdreich, nahezu ausgeschlossen ist.
Die Erfindung wird im folgenden mit weiteren Einzelheiten
an Hand der in den Zeichnungen dargestellten AusfUhrungsbeispieie
näher erläutert. Es sind dargestellt 1n
Fig. 1 eine erfindungsgemäße Erdpflanzschale in
Draufsicht,
Fig. 2 die Erdpflanzschale gemäß Fig. 1 im Querschnitt und mit einer weiteren gleichen Erdpflanzschale
in der zweiten Stapelstellung,
Fig. 3 eine weitere Ausftihrungsform einer Erdpflanzschale in perspektivischer Darstellung,
Fig. 4 die Erdpflanzschale gemäß Fig. 3 in Draufsicht, Fig. 5 ein Schnitt nach der Linie V - V in Fig. 4,
Fig. 6 ein Schnitt nach der Linie VI - VI in Fig. 4 in aufrechter Darstellung und
Fig. 7 ein Schnitt nach der Linie VII - VII in Fig. 4 in ebenfalls aufrechter Darstellung.
Wie die Figuren 1 und 2 zeigen, ist eine erfindungsgemäße Erdpflanzschale als durchgehend einstiickiger Bauteil aus
Kunststoff oder dgl. ausgebildet, der zum Beispiel im Spritzgußverfahren durch Fuller» der Spritzgußform vom
Zentrum des Schälenbodens her hergestellt ist. Die Erdpflanzschale
weist einen Schalenkörper 1 auf, welcher im wesentlichen aus einer annähernd ebenen und rechteckigen
Bodenwandung 2, vier an deren äußere Begrenzungen an-
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A 20 906 *-'§ »-
schließenden aufrechten Seitenwä'nden 3 bis 6, an deren
obere Begrenzungen anschließenden Schultern 7 bis 10,
an deren äußere Längsseiten bzw. La'ngsbegrenzungen anschließenden aufrechten Begrenzungsstegen 11 bis 14 und
einen an deren obere Längsbegrenzungen anschließenden
oberen Schalenrand 15 besteht.
Die an ihren Eckbereichen in Draufsicht etwa viertelkreisförmig abgerundete Bodenwandung 2, deren kleineres
Kantenmaß nur etwa 10 % kleiner als das größere Kantenmaß
ist, ist nach Art einer Perforation mit einer Vielzahl von länglich rechteckigen Durchbrüchen 16 versehen,
die hinsichtlich ihrer Längserstreckung parallel zueinander in einem Raster vorgesehen sind, dessen Rasterzeilen
und Rasterspalten parallel zu den Außenkanten der Bodenwandung 2 liegen. Die Gesamtfläche der Durchbrüche
ist wesentlich größer als die Gesamtfläche des von Durchbrüchen freien Teiles der Bodenwandung 2, wobei das rechteckige,
die Durchbreche 16 aufweisende Feld der Bodenwandung 2 bis nahe an die Seitenwände 2 bis 6 reicht und
von einem entlang der Seitenwände 3 bis 6 umlaufenden, von Durchbrüchen freien Randstreifen umgeben ist, der etwa
gleich breit wie die einzelnen Durchbrüche 16 ist. Dadurch ergibt sich eine rostartige Ausbildung der Bodenwandung
2. Die jeweils im wesentlichen in einer Ebene liegenden Seitenwände 3 bis 6 schließen an die äußere
Seitenbegrenzung des jeweils zugehörigen Abschnittes des Randstreifens 17 der Bodenwandung 2 an und sind gegenüber
der Bodenwandung 2 unter gleichen Winkeln 18 von geringfügig mehr als 90°, beispielsweise etwa 100°, nach
außen geneigt. Jede Seitenwand besteht im wesentlichen ausschließlich aus in gleichmäßigen Abständen nebeneinander
stehenden parallelen aufrechten Wandungsstegen .19, die in der Breite nach oben verjüngt sind und deren Abstand
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voneinander größer als Ihre Breite ist. Die unteren Enden
der Wandungsstege 19 gehen im Kantenbereich in die Oberseite der Bodenwandung 2 über, während die oberen Enden
in die jeweils zugehörige Standschulter 7 bis 10 an deren
Inneren Längskante übergehen und nach oben nicht Über die jeweilige Standschulter vorstehen. Die oberen Enden der
Wandungsstege 19 sind dabei in Ansicht annähernd halbkreisförmig
abgerundet. In den vier Eckbereichen der Bodenwandung 2 bzw. des Schalenkörpers 1 1st jeweils ein
in Draufsicht an der Innenseite des Schalenkörpers 1 eine konkave Eckausrundung bildender Ecksteg 20 vorgesehen,
der nach oben in der Breite zunimmt, derart, daß der Krümmungsradius der Eckausrundung von der Bodenwand 2
nach oben bis zu den jeweils zugehörigen, in der Eckzone ineinander übergehenden Standschultern ebenfalls zunimmt.
Durch die Wandungsstege 19 und die Eckstege 20 sind die Seitenwände 3 bis 6 ebenfalls großflächig perforiert, wobei
die Gesamtfläche der zwischen den Wandungsstegen 19 und den Eckstegen 20 liegenden Durchbrüche mehrfach größer
als die von den Wandungsstegen 19 und den Eckstegen 20 eingenommene Gesamtfläche ist, derart, c^aß jede Seitenwand
nach Art eines Stabrostes ausgebildet ist.
Die Standschultern 7 bis 10 liegen im wesentlichen parallel zur Bodenwandung 2 und in einer gemeinsamen Ebene, derart,
daß sie eine ununterbrochene»über den Umfang des Schalenkörpers 1 durchgehende, in den Eckbereichen viertel kreisförmig
abgerundet verlaufende gemeinsame Standschulter bilden. Ebenso gehen auch die Begrenzungsstege 11 bis 14.,
die alle gleiche Höhe haben, ununterbrochen über den Umfang des Schalenkörpers 1 durch, wobei sie in den Eckbereichen
ebenfalls entsprechend den Eckbereichen .der Standschultern ausgerundet sind. Die Begrenzungsstege 11 bis
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sind im Querschnitt gegenüber der Bodenwandung 2 bzw. gegenüber den Standschultern 7 bis 10 unter gleichen
Winkeln von wenig mehr als 90°, vorzugsweise um das Winkelmaß entsprechend dem Winkel 18,nach außen geneigt
und gehen im Querschnitt annähernd viertel kreisförmig abgerundet in die Standschultern 7 bis 10 über. Die
Breite der Standschultern 7 bis 10, die alle im wesentlichen
gleich breit sind, entspricht etwa der Breite der Wandungsstege 19 und ist nahezu um etwa die Hälfte
kleiner als die Höhe der Begrenzungsstege 11 bis 14, die ihrerseits alle gleich hoch sind. Der Schalenrand, der
im Querschnitt annähernd viertel kreisförmig in die Begrenzungsstege 11 bis 14 übergeht und von diesen nach
außen gerichtet ist, liegt ebenfalls in einer zur Bodenwandung 2 parallelen Ebene und hat eine Breite, die
größer, beispielsweise etwa doppelt so groß wie die der Standschultern 7 bis 10 ist. Die Wandungsdicke des
Schalenkörpers 1 ist im wesentlichen in allen Bereichen konstant, d.h., daß die Bodenwandung 2 gleich dick wie
die Wandungsstege 19, die Eckstege 20, die Standschultern 7 bis 10, die Begrenzungsstege 11 bis 14 und
der Schalenrand 15 ist. Der Schalenrand 15 ist in Draufsicht gemäß Fig. 2 in den Eckbereichen entsprechend den
übrigen Teilen des Schalenkörpers 1 viertel kreisförmig abgerundet.
Durch die bescnriebene Stapelkonizität der Seitenwände bis 6 und der Begrenzungsstege 11 bis 14 können gleichartige
Erdpflanzschalen gemäß den Figuren 1 und 2 derart Ineinander gestapelt werden, daß ihre Bodenwandungen 2
nahe benachbart übereinander liegen und die jeweils obere Erdpf1an2schale mit der Unterseite ihrer Standschultern
bis 10 wenigstens nahezu auf den Oberselten der Standschultern
7 bis 10 der darunter befindlichen Erdpflanz-
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schale aufsitzt. In dieser ersten, nicht näher dargestellten Stapelstellung sind die Erdpflanzschalen hinsichtlich
ihrer längeren Schalenseiten 21 parallel zueinander ausgerichtet. Wird demgegenüber eine Erdpflanzschale in herausgehobenem Zustand gegenüber der benachbarten
Erdpflanzschale um die zur Bodenwandung 2 rechtwinklige und durch deren Zentrum gehende aufrechte
Schalenmittelachse 25 um 90° verdreht und dann, wie in Fig. 2 strichpunktiert angedeutet, auf die darunter befindliche
Erdpflanzschale aufgesetzt, so ergibt sich die aus Fig. 2 ersichtliche zweite Stapelstellung, in
welcher die obere Erdpflanzschale mit der Unterseite ihrer Bodenwandung 2 auf den einander gegenüberliegenden
und an den längeren Schalenseiten 21 vorgesehenen Standschultern 7, 8 der unteren Erdpflanzschale aufsitzt.
Dies wird dadurch erreicht, daß die in der Längsrichtung, also parallel zu den längeren Schalenselten 21 gemessene
AuBenlänge 24 der Bodenwandung 2 gleich oder geringfügig kleiner als der Abstand 23 zwischen den
äußeren Längsbegrenzungen der einander gegenüberliegenden längeren Standschultern 7, 8 und größer als der Al ,tand
zwischen deren inneren Längsbegrenzungen ist. In dieser zweiten Stapelstellung sind die Erdpflanzschalen dennoch
gegeneinander gegen Verschieben parallel zu ihren Bodenwandungen 2 durch die Begrenzungsstege 11 bis 14 gesichert,
In der zweiten Stapelstellung ist die jeweils untere
Erdpflanzschale über die Höhe zwischen ihrer Bodenwandung
2 und den Standschultern 7 bis 10 von der oberen Erdpflanzschale frei.
In den Figuren 3 bis 7 sind für einander entsprechende Teile die gleichen Bezugszeichen wie in den Figuren 1 und
2, jedoch mit dem Index "a" verwendet. Bei der Ausführungsform nach den Figuren 3 bis 7 ist der Längenunter-
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schied zwischen den längeren Seitenwänden 3a, 4a einerseits und den kürzeren Seitenwänden 5a, 6a andererseits
wesentlich größer als bei der Ausführungsform nach den Figuren 1 und 2, beispielsweise kann dieser Längenunterschied
etwa 3 : 1 betragen. Parallel ausgerichtet, können gleichartige Erdpflanzschalen dieser Art in der beschriebenen
ersten Stapelstal lung eng ineinander gestapelt werden. Werden benachbarte Erdpflanzschalen dieser Art
demgegenüber um 90° um ihre aufrechte Schalenmittelachse 25a zueinander beispielsweise um 90° verdreht aufeinandergesetzt,
so können sie zwar in dieser Weise auch in gefülltem Zustand aufeinander gestapelt werden, jedoch sitzt
in diesem Fall die jeweils obere Erdpflanzschale mit der Unterseite ihrer Bodenwandung 2a auf der Oberseite des
Schalenrandes 15a der darunter befindlichen Erdpflanzschale auf, ohne daß die so übereinander gestapelten
Erc'pflanzschalen gegen seitliches Verschieben gegeneinander gesichert sind.
Wie die Figuren 3 bis 7 ferner zeigen, weist der Schalenkörper 1a an zwei einander gegenüberliegenden, nämlich
an den kürzeren Seitenwänden 5a, 6a, aufrechte, innenseitige, oben offene Stapelnuten 27 und an diese für den
Stapeleingriff gemäß der ersten Stapelstellung angepaßte außenseitige Stapel vorsprlinge 28 auf. Jeder Stapel vorsprung
28 ist durch ein in seiner Wandungsdicke an die Wandungsdicke des übrigen Schalenkörpers la angepaßtes Kastenprofil
aus vier Begrenzungswänden 30 bis 32 gebildet, von denen die untere in der Ebene der Bodenwandung 2
liegt, während die äußere Begrenzungswand 30 parallel zur zugehörigen Seitenwand 5a bzw. 6a und gegenüber dieser
nach außen versetzt steht und die beiden restlichen seitlichen Begrenzungswände 31 etwa rechtwinklig zur jeweils
zugehörigen Seitenwand 5a bzw. 6a vorgesehen sind.
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Die an die bodenseitige Begrenzungswand 32 des Kastenprofils
anschließenden aufrechten Begrenzungswände 30,
31 reichen bis zum oberen Schalenrand 15a, wobei jedoch die äußeren Begrenzungswand 30 gegenüber der jeweils
zugehörigen äußeren Längsbegrenzung des Schalenrandes 15a geringfügig nach innen zurückversetzt ist. Jedes
Kastenprofil und damit jeder Stapel vorsprung 28 bildet
an der Innenseite der zugehörigen Seitenwand 5a bzw. 6a die komplementäre Stapelnut 27, deren oberes Ende die
zugehörige Standschulter 9a bzw. 10a sowie den ächaTenrand
15 durchsetzt, so daß jede Stapelnut 27 am oberen Ende offen ist. Jede der gleich ausgebildeten Stapelnuten
27 sowie jeder der gleich ausgebildeten Stapelvorsprünge 28 ist nach unten in der Breite verjüngt.
Die Anordnung der Stapelnuten 27 und der Stapelvorsprünge 28 ist an den beiden einander gegenüberstehenden Seitenwändei
5a, 6a jedoch unterschiedlich. Wie die Zeichnungen zeigen, sind beim dargestellten Ausführungsbeispiel an
einer Seitenwand 5a zwei Stapelnuten 27 mit zugehörigen Stapelvorsprüngen 28 vorgesehen, während an der anderen
Seitenwand 6a nur eine Stapelnut mit einem Stapelvorsprung 28 vorgesehen ist. Die beiden Stapelnuten 27
und die beiden zugehörigen Stapelvorsprünge 28 liegen an der einen Seitenwand 5a symmetrisch beiderseits der
zugehörigen Mittelebene 29 des Schalenkörpers 1a, während die Stapelnut 27 mit dem zugehörigen Stapelvorsprurvg
28 an der anderen Seitenwand 6a in dieser Mittelebene 29 liegt. Werden benachbarte Erdpflanzschalen so
ausgerichtet, daß ihre einander entsprechenden Seitenwä'nde
5a übereinander liegen, so können sie in der ersten Stapelstellung ineinander gesetzt werden, wobei die
Stapelvorsprünge der jeweils oberen Erdpflanzschale in
die Stapelnuten 27 der jeweils unteren Erdpflanzschale
eintauchen. Werden die beiden benachbarten Erdpflanzschalen
• ••tilt /I
• •til·'· 'I
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jedoch demgegenüber um die Schalenmittelachse 25a gegeneinander
um 180° verdreht, derart, daß die Seitenwand 5a der oberen Erdpflanzschale Über der Seitenwand 6a der
unteren Erdpflanzschale Hegt, so können die beiden Erdpflanzschalen
nicht mehr in der ersten Stape1ste11ung ineinander gesetzt werden, sondern die bodense1t1gen
Begrenzungswände 32 der StapelvorsprUnge 28 der oberen
Erdpflanzschale sitzen benachbart zu den Stapelnuten 27 auf den Standschultern 9a, 10a der unteren Erdpflanzschale auf, wodurch sich die zweite Stapelstellung er·
gibt. Hierzu 1st die, die bodenseitigen Begrenzungswände
32 der StapelvorsprUnge 38 einschließende Außenlange 24a
der Bodenwandung des Schalenkörpers 1a annähernd gleich oder nur geringfügig kleiner als der Abstand 23a zwischen
den äußeren Langsbegrenzungen der Standschultern 9a, 10a und größer als der Abstand 26a zwischen deren inneren
Längsbegrenzungen, wobei in diesem Fall die drei Längenmaße 23a, 24a, 26a an jedem Schalenkörper parallel zueinander,
nämlich in Längsrichtung des Schalenkörpers zu messen sind. In der zweiten Stapelstellung stehen die
Erdpflanzschalen hinsichtlich ihrer Grundform deckungsgleich
und gegen seitliches Verschieben gesichert aufeinander, so daß auch in dieser Stapelstellung besonders
wenig Grundfläche beansprucht wird.
Wie die Fig. 4 bis 7 ferner zeigen ,ist im untersten Bereich
jeder Stapelnut 27 ein Anschlag 33 in Form eines rippenartigen Steges vorgesehen, der einteilig an die
äußere Begrenzurigswänd 30 und die bodenseitige Begrenzungs
wand 32 anschließt und im wesentlichen in der aufrechten Mittelebene der jeweils zugehörigen Stapelnut 27 liegt.
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In der ersten Stapeisteliung, in welcher die Stapelvorsprünge
28 der jeweils oberen Erdpflanzschale in die Stapelnuten 27 der jeweils unteren Erdpflanzschale eingreifen
,sitzt die jeweils obere Erdpflanzschale mit
den bodenseitigen Begrenzungswänden 30 ihrer StapelvorsprUnge
28 bzw. Stapelnuten 27 auf den Oberselten der Anschläge 33 auf, wobei in dieser Stellung die Seitenwände
3a bis 6a der beiden Ineinander gestapelten Schalen noch ein geringfügiges Bewegungsspiel zueinander
haben, so daß die untere Schale Infolge der Konizität der oberen Schale nicht gesprengt werden kann. Die
äußeren Begrenzungswände 30 der Stapelnuten 27 bzw. Stapelvorsprünge 28 sind jeweils mit einer großflächigen
Wurzel-Durchtrittsöffnung 34 versehen, so daß auch 1n ihrem Bereich Wurzeln in das umliegende Erdreich vordringen
können.
Claims (8)
1. Erdpflanzschale mit einem an der Oberseite durchgehend offenen .Schalenkörper, dessen Seitenwandungen für eine
über den größten Teil der Schalenhöhe ineinandergreifende orste Stapelsteliung mit einem gleichen Schalenkörper
zur Bodenwandung nach innen geneigt sind, wobei Wandungen für den Wurzeldurchtritt mit einer Vielzahl
von öffnungen versehen sind und mit einem geringen Abstand unterhalb des oberen Schalenrandes gegenüberliegende
innere Standschultern für die Abstützung von bodenseitigeri Standflächen des gleichen Schalenkörpers
in einer um die aufrechte Schalenmittelachse gegenüber der ersten Stapelstellung verdrehten zweiten
Stapelstellung vorgesehen sind, dadurch gekennzeichnet, daß zur Bildung einer Verdrehsicherung in der zweiten
Stapelstellung zwei etwa parallele, annähernd geradlinige Standschultern (7, 8) an einander gegenüberliegenden
Seiten (21) des oberen Schalenrandes (15) vorgesehen sind und daß die beiden Stapel Stellungen um
das ganzzahlige, höchstens zweifache von 90° zueinander um die aufrechte Schalenmittelachse (25) verdreht sind.
A 20 906 - 18 -
2. Erdpflanzschale nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der Schalenkörper (1) in Draufsicht annähernd
f rechteckig ist und daß vorzugsweise die beiden an den
längeren Schalenselten (21) einander gegenüberliegenden
Standschultern (7, 8) einen Abstand voneinander haben, der der in ihrer Längsrichtung gemessenen Außenlänge
(24) der Bodenwandung (2) entspricht.
3. Erdpflanzschale nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß der Schalenkörper (1) an zwei einander
■ gegenüberliegenden, insbesondere kürzeren Seitenwan
dungen (5a, 6a) aufrechte, innenseitige, oben offene Stapelnuten (27) und an die.>e für den Stapel eingriff
gemäß der ersten Stapelstellung angepaßte außenseitige
Stapelvorsprunge (28) aufweist und daß die Stapelnuten (27) und die Stapelvorsprunge (28) der einen Seite
(22a) in bezug auf die aufrechte Schalenmittelachse (25a) asymmetrisch zu denen auf der anderen Seite (22a)
liegen und/oder ausgebildet sind.
4. Erdpflanzschale nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß auf einer Seite (22a) zwei Stapelnuten (27) bzw.
zwei Stapelvorsprunge (28) nebeneinander und auf der
gegenüberliegenden Seite (22a) eine Stapelnut (27)
und ein Stapel vorsprung (28) vorgesehen sind und daß
vorzugsweise die gleich ausgebildeten Stapelnuten (27) und Stapelvorsprunge (28) auf jeder Seite (22a)
symmetrisch zu der durch diese Serien (22a) gehenden aufrechten Mittelebene (29) des Schalenkörpers (1a)
angeordnet sind.
A 20 906 - 19 - ,
5. Erdpflanzschäle nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die in ihren Querschnitten insbesondere rechteckige Stapelnut (27) nach unten, vorzugsweise bis
zur Bodenwand (2a) des Schalenkörpers (1a) verjüngt ist, die zugehörige Standschulter (9a, 10a) durchsetzt und
daß die Begrenzungswa'nde (30, 31, 32) der Stapelnut an der Außenseite des Schaienkb'rpers (1a) den zugehörigen
Stapelvorsprung (28) bilden.
6. Erdpflanzschale nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß oberhalb der Bodenwandung (2a) des Schalenkörpers (1a) in der jeweiligen Stapelnut
(27) ein in diese vorspringender Anschlag (33) vorgesehen ist, der vorzugsweise durth einen rippenförmigen, in
der Mittelebene (29) der Stapelnut (27) liegenden, an den Nutboden (30) und die Bodenwandung (32) des Schalenkörpers
(la) anschließenden Steg gebildet ist.
7. Erdpflanzschale nach einem der Ansprüche 3 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß Begrenzungswa'nde (30) der
Stapelnuten (27), insbesondere die die Nutböden bildenden Begrenzungswände, mit Wurzel-Durchtrittsöffnungen
(34) versehen sind.
8. Erdpflanzschale nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß Standschultern (7, 8, 9, 10), insbesondere im Querschnitt im wesentlichen gleiche
Standschultern, an allen vier Seiten (21, 22) des Schalenkörpers (1) vorgesehen sind.
A 20 906 - 20
Erdpflanzschale nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Standschultern (7, 8, 9,
10) an ihren äußeren Längsseiten in nach außen geneigte, aufrechte Begrenzungsstege (11 bis 14) übergehen, die
ihrerseits in den nach außen gerichteten ebenen oberen Schalenrand (15) übergehen.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19848402760 DE8402760U1 (de) | 1984-02-01 | 1984-02-01 | Erdpflanzschale |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19848402760 DE8402760U1 (de) | 1984-02-01 | 1984-02-01 | Erdpflanzschale |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE8402760U1 true DE8402760U1 (de) | 1984-06-20 |
Family
ID=6762992
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19848402760 Expired DE8402760U1 (de) | 1984-02-01 | 1984-02-01 | Erdpflanzschale |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE8402760U1 (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE29721617U1 (de) * | 1997-12-06 | 1998-02-12 | Bekuplast Kunststoffverarbeitungsgesellschaft mbH, 49824 Ringe | Drehstapelbehälter mit Entwässerung |
-
1984
- 1984-02-01 DE DE19848402760 patent/DE8402760U1/de not_active Expired
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE29721617U1 (de) * | 1997-12-06 | 1998-02-12 | Bekuplast Kunststoffverarbeitungsgesellschaft mbH, 49824 Ringe | Drehstapelbehälter mit Entwässerung |
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