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Einarmige Fahrradstütze Die Erfindung betrifft eine Stütze mit einfachem
Arm für Fahrräder. Derartige Stützen dienen dazu, (las Fahrrad im Ruhezustand ohne
Inanspruchiiahme von Wänden, Bordschwellen u. dgl. aufzustellen; sie bestehen aus
einem Kopfteil, das am Rahmen, und zwar vorzugsweise an den beiden vom Tretlager
nach hinten abgehenden Rahmenrohren, durch Festklemmen oder in ähnlicher Weise befestigt
ist. Dieses Kopfteil hat ein Gelenk, an das der Stützarm angeschlossen ist, und
zwar schwenkbar um eine ungefähr waagerechte, senkrecht zur Fahrtrichtung liegende
Achse.
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1Vesentlich ist bei dieser Art von Fahrradständern die sichere Festlegung
des Stützarmes in den beiden Endstellungen.
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Eine einwandfreie und allen praktisch auftretenden Ansprüchen wirklich
genügende Lösung dieser Aufgabe ist bislang nicht bekannt geworden, jedenfalls nicht
in einer einfachen und fertigungsmäßig günstigen Form. Zum Teil bedienen sich bekannte
Vorrichtungen sehr primitiver Arten der Festlegung des Stützarmes, die dem praktischen
Betrieb nicht gewachsen sind. Andere bekannte Vorrichtungen arbeiten mit komplizierten
und deshalb teuren und in vielen Fällen trotzdem störanfälligen Festlegungssystemen;
den meisten ist deshalb auch der Nachteil eigen, daß sie verhältnismäßig leicht
verschmutzen und dadurch in ihrer Funktionsfähigkeit beeinträchtigt werden.
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Die Erfindung löst die Aufgabe, mit geringem technischem Aufwand eine
von den genannten :Mängeln befreite Stütze für Fahrräder zu schaffen dadurch, daß
zwischen dem oberen Ende des einen zweiarmigen Hebel darstellenden Stützarmes einerseits
und einer Anlagefläche des Kopfteils andererseits eine Kippfeder vorgesehen ist,
und zwar vorzugsweise derart, daß einerseits, und zwar oben in die Kippfeder ein
entsprechend abgesetztes, sich schwenkbar gegen das Kopfteil abstützendes Kopfstück
eingreift, während andererseits in das untere Endt der Kippfeder ein Tellerstück
eingesetzt ist, das mit dem oberen Ende des schwenkbaren Stützarmes
zusammenwirkt
bzw. sich gegen dieses abstützt.
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Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt,
und zwar zeigt Abb. i eine schematische Darstellung eines Ausführungsbeispieles
der Erfindung, Abb. 2 und 3 andere Lösungsmöglichkeiten gemäß der Erfindung.
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Der Stützarm i ist um die in der Darstellungsweise der Zeichnung (Abb.
1, 2 und 3) senkrecht zur Zeichenebene stehende Achse 2 schwenkbar angeordnet, stellt
also einen um die Achse 2 schwenkgaren zweiarmigen Hebel mit ungleichen Hebelampen
dar. Das obere Ende des Stützarmes i läuft in eine Verjüngung 3 aus, die in einer
Kugel 4 endet. Diese Kugel 4 ist in der Pfanne des Tellerstücks 5 gelagert, dessen
verjüngter bzw. abgesetzter zylindrischer oberer Teil 6 in die unter Vorspannung
stehende Kippfeder 7, bei dieser Ausführungsform eine Schraubenfeder, eingreift.
In das obere Ende der Kippfeder 7 tritt der untere zylindrische und verjüngte bzw.
abgesetzte Teil 8 des Kopfstückes 9 ein. Dieses Kopfstück 9 findet Anlage an der
sog. Muschel io des hier nicht näher dargestellten Kopfteiles i9, das am Rahmen
des Fahrrades befestigt ist, und zwar ist die Anlagefläche dieser Muschel io so
gekrümmt, daß das ],Zopfstück 9 in ihr unter Abrollen begrenzt schwenkbar ist. Die
Anordnung des Kopfstückes 9 ist vorteilhaft, jedoch nicht unbedingt notwendig. 'Man
könnte auch die Kippfeder 7 unmittelbar in der Muschel io lagern, gegebenenfalls
in einer entsprechenden Vertiefung.
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Die durch die Mittelachse i i des Stützarmes i definierte Schwenklage
des Stützarmes stellt die labile Mittelstellung dar, während die beiden Endlagen,
also Ruhelage bzw. Stützlage, durch die Stellungen 12 und 13 der Mittelachse des
Stützarmes i dargestellt sind. Der durch die Achsen 12 und 13 gebildete Winkel ist
natürlich in seiner Größe in gewissen Grenzen beliebig wählbar. In diesen Endlagen
12 und 13 wandert also der oberhalb der Achse 2 liegende Teil 3, 4 des Stützarmes
i nach links bzw. rechts aus und wird in den Endstellungen durch die Spannung der
Feder 7 zuverlässig festgehalten, wobei natürlich durch entsprechende Anschläge
oder ähnliche Organe Schwenkbegrenzungen für den Stützarm i vorgesehen sind.
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Die in der Zeichnung dargestellte Form der Ausführungsform der Erfindung
hat sich in der Praxis als überaus vorteilhaft erwiesen. Es kommen aber auch andere
gleichwertige Ausführungsformen in Frage, gegebenenfalls auch solche, die mit noch
einfacheren Mitteln arbeiten, indem, wie bereits angedeutet, das Kopfstück 9 in
Wegfall kommt. Unter Umständen ist es auch im Rahmen der Erfindung durchaus möglich,
unter entsprechender Abänderung des Oberteils 3, 4 des Stützarmes i das Kopfstück
9 und das Tellerstück 5 zu vertauschen. Die Abb. 2 zeigt eine Lösung, bei der der
Stützarm i in den Endstellungen durch eine Rasterung festgelegt wird. Hierzu trägt
der Stützarm i in seinem oberen Teil eine zvlindrische Bohrung, in die eine Schraubendruckfeder
14 eingesetzt ist, die sich gegen ein abgesetztes zylindrisches, teilweise in die
Bohrung eingreifendes Rasterungsstück 15 abstützt. Das Rasterungsstück 15 ist mit
einer ebenen Anlagefläche 16 versehen. In den Endstellungen, die durch die Lagen
12 und 13 der ']Mittelachse des Stützarmes i verdeutlicht sind, legt sich diese'Anlagefläche
16 unter starkem Druck an entsprechende ebene Anlageflächen 17 des Widerlagers 18
an, wobei dieses Widerlager 18 kreisförmig gekrümmt ist, und zwar mit dem Mittelpunkt
2, der gleichzeitig die Schwenkachse des Stützarmes i darstellt. Dieses Widerlager
18 sitzt am Kopfteil i9; die in der Zeichnung dargestellte mögliche Rasterung in
der Mittellage ist nicht unbedingt erforderlich.
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Die Abb. 3 zeigt eine der Ausführungsform der Abb. 2 wesensverwandte
Möglichkeit gemäß der Erfindung; hierbei wird die Rasterung durch den am Rasterungsstück
15 befindlichen kugelännlicheii Kopf od. dgl. 20 bewirkt, der in entsprechende Kugelpfannen
od. dgl. 21 des Widerlagers 18 in den Endstellungen und gegebenenfalls auch in der
dargestellten !Mittelstellung unter starkem Druck der Feder 14 einrastet.