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DE8331998U1 - Modular-Spannzeug zum Einspannen eines Werkzeuges - Google Patents

Modular-Spannzeug zum Einspannen eines Werkzeuges

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Publication number
DE8331998U1
DE8331998U1 DE19838331998 DE8331998U DE8331998U1 DE 8331998 U1 DE8331998 U1 DE 8331998U1 DE 19838331998 DE19838331998 DE 19838331998 DE 8331998 U DE8331998 U DE 8331998U DE 8331998 U1 DE8331998 U1 DE 8331998U1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
holder
tool
bores
modular clamping
basic
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired
Application number
DE19838331998
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Sandvik Kosta GmbH
Original Assignee
Sandvik Kosta GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Sandvik Kosta GmbH filed Critical Sandvik Kosta GmbH
Priority to DE19838331998 priority Critical patent/DE8331998U1/de
Publication of DE8331998U1 publication Critical patent/DE8331998U1/de
Expired legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B23MACHINE TOOLS; METAL-WORKING NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B23BTURNING; BORING
    • B23B31/00Chucks; Expansion mandrels; Adaptations thereof for remote control
    • B23B31/02Chucks
    • B23B31/10Chucks characterised by the retaining or gripping devices or their immediate operating means
    • B23B31/11Retention by threaded connection

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Cutting Tools, Boring Holders, And Turrets (AREA)

Description

Kohler - Schwindling - Späth
Patentanwälte
Hohentwielstraße 41
7000 Stuttgart 1
Modular-Spannzeug zum Einspannen eines Werkzeuges
Die Erfindung "bezieht sich auf ein Modular-*Spannzeug mit einem Grundhalter und einem Werkzeughalter, wobei der Grundhalter mit einem Konus und ersten Mitnehmern für eine Werkzeugmaschine und der Werkzeughalter mit einer Aufnahme sowie zweiten Mitnehmern für ein Werkzeug versehen ist und wobei ferner der Werkzeughalter axial am Grundhalter in einer radialen Anlagefläche fixiert ist, die mit dritten Mitnehmerelementen in Gestalt von Bolzen versehen ist.
Derartige Modular-Spannzeuge sind aus der DE-Z "Werkstatt und Betrieb", 115 (1982) 2, Seiten 111 bis 115 bekannt.
Modular-Spannzeuge werden in Bearbeitungszentren benötigt, in denen eine Vielzahl von Werkzeugmaschinen mit Werkzeugen aus einem Magazin versorgt wird. Da Werkzeugmaschinen unterschiedlicher Hersteller und unterschiedlicher Herkunftsländer auch mit voneinander abweichenden Aufnahmekonussen für die Werkzeuge versehen sind, sind Modular-Spannzeuge von Vorteil, die in einen sogenannten Grundhalter und in einen sogenannten Werkzeughalter zerfallen. Das Werkzeugmagazin verfügt über eine Anzahl von Grundhaltern, die unmittelbar von der Werkzeugmaschine aufgenommen werden und daher in unterschiedlichen Ausführungen mit jeweils unterschiedlichen Konussen verfügbar sind. Demgegenüber sind die Werkzeughalter jeweils gleich und für alle Maschinen gleichzeitig einsetzbar, weil sie mit dem jeweils auf die Maschine angepaßten Grundhalter kombiniert werden.
Die bekannten derartigen Modular-Spannzeuge der eingangs genannten Art werden in axialer Richtung mittels eines zentralen Gewindebolzens verspannt, der in den Anlageflächen von Grundhalter und Werkzeughalter eine Anpreßkraft in der Größenordnung von 8 to erzeugt.
Es ist auch bekannt, zwischen Grundhalter und Werkzeughalter noch ein oder mehrere Zwischenstücke einzusetzen, die über entsprechende Anlageflächen zur Verbindung mit dem Grundhalter und dem Werkzeughalter verfugen. Mit mehreren derartigen Zwischenstücken lassen sich auch praktisch beliebig lange Bohrstangen, beispielsweise von einem halben Meter Länge, realisieren.
Die bekannten Modular-Spannzeuge der eingangs genannten Art sind darüber hinaus in Drehrichtung zueinander in einer bestimmten Stellung fixiert, damit eine definierte Ausgange» lage der werkzeugmaschinenseitigen Mitnehmer des Grundhalters einerseits und der Schneidkante des Werkzeughalters andererseits vorliegt. Diese Fixierung in Umfangsrichtung wird bei den Modular-Spannzeugen der bekannten Art dadurch bewirkt, daß das eine Teil, beispielsweise der Werkzeughalter, im Bereich seines Umfanges mit einem Nutenstein, der als Mitnehmerstein wirkt, versehen ist. Das jeweils andere Teil, beispielsweise der Grundhalter oder ein Zwischenstück ist an der entsprechenden Umfangsstelle mit einer Nut versehen, so daß bei axialem Ineinanderstecken der Teile diese nur in einer relativen Drehlage zueinander, miteinander verspannt werden können.
Die bekannte Anordnung mit dem Nutenstein im Umfangsbereich hat jedoch den Nachteil, daß die jeweiligen Anlageflächen der beiden miteinander zu verspannenden Teile an dieser Stelle in einem größeren Bereich unterbrochen sind, nämlich im Bereich des Nutensteins selber sowie im Bereich der gegenüberliegenden Nut. Andererseits sind im Bereich der Achse der genannten Teile die zentralen Verspannmittel sowie eine Leitung für eine Kühlflüssigkeit angeordnet, so daß sich insgesamt nur eine ringförmige Anlagefläche ergibt. Diese Anlagefläche ist bei den bekannten Modular-Spannzeugen jedoch -» wie erwähnt - an einer Stelle unterbrochen.
Diese Geometrie führt insgesamt dazu, daß bei den genannten beträchtlichen Anzugskräften sich das Werkzeug in den Bereich der unterbrochenen Anlagefläche geringfügig verkanten kann, so daß sich insbesondere bei mehreren miteinander
verbundenen Teilen, beispielsweise Bohrstangen, Über die Länge der Gesamtanordnung vom Grundhalter bis zur Schneidkante des in den Werkzeughalter eingespannten Werkstückes ein radialer Fehler von einigen Zehntel Millimetern ergeben kann. Zwar hat man versucht) diesem Fehler dadurch au begegnen, daß man die Anlagefläche definiert schräg anschleift» eine vollkommene Kompensation läßt sich damit aber nicht erreiohen, insbesondere wenn die axialen Spannkraft variieren.
Zwar ist es aus der eingangs genannten DE-Z auch bekannt, als Mitnahme Stifte zu verwenden, nähere Angaben sind hierzu jedoch nicht gemacht. Lediglich zur Verwendung von Voreinstellgeräten in Verbindung mit den bekannten Spannzeugen ist ausgeführt, daß bevorzugte Werkzeuge mit Feineinstellung angewendet werden sollen, so daß davon ausgegangen werden kann, daß die Verbindung von Grundhalter und Werkzeughalter als in einer einzigen Umfangsrichtung fixiert angenommen werden kann, weil Nachstellungen offenbar nur am Werkzeug selbst vorgenommen werden. Auch sind der CIr-Z keinerlei Angaben über Größe und Anordnung der Stifte, deren Befestigung und Wirkung zu entnehmen.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Modular-Spannzeug der eingangs genannten Art dahingehend weiterzubilden, daß eine Kompensation des radialen Fehlers, insbesondere bei Verwendung einer Vielzahl von miteinander zu verspannenden Elementen möglich ist, ohne die Komplexität der Gesamtanordnung zu erhöhen.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß eine Mehrzahl von über einen Umfang der Anlageflächen verteilten Bohrungen bzw. mit diesen fluchtenden Aufnahmebohrungen vorgesehen ist, wobei in mindestens einer Bohrung ein Bolzen lösbar angeordnet ist, dessen über die zugehörige Anlagefläche vorstehender Kopf in eine Aufnahmebohrung paßt.
Das erfindungsgemäße Modular-Spannzeug hat damit den erhebliehen Vorteil, daß die verschiedenen Teile in einer großen Anzahl von Drehstellungen zueinander zusammengefügt werden können, so daß radiale Fehler der einzelnen Elemente kompensiert oder ein definierter radialer Fehler eingestellt werden kann, der zur Kompensation eines vorhandenen Spindelfehlers der Werkzeugmaschine selbst dienen kann.
Im Rahmen der vorliegenden Erfindung ist es bei dem erfindungsgemäßen Modular-Spannzeug möglich, die Bolzen in unterschiedlicher Art und Weise im Grundhalter oder auch im Werkzeughalter lösbar zu befestigen, beispielsweise durch eine entsprechende Klemmpassung. Besonders bevorzugt ist jedoch eine Ausführungsform, bei der die Bolzen in den ( Grundhalter eingeschraubt sind.
Diese Maßnahme hat gegenüber einer einzuschlagenden Klemmpassung den Vorteil, daß die Anlagefläche vollkommen unbeeinflußt bleibt, weil der Einschraubvorgang in der Tiefe der Bohrung vorgenommen wird, während beim Einschlagen eines Paßstiftes oder dergleichen sich eine Verformung der Anlagefläche im Randbereich der Bohrung ergeben könnte.
Nach einer weiteren Ausbildung der Erfindung ist das Spannzeug so ausgebildet, daß "bei einer Mehrzahl von Bohrungen bzw. Aufnähmetohrungen bzw. Bolzen die Form eines Kopfes eines bestimmten Bolzens sowie die Form einer bestimmten Aufnahmebohrung in gleicher Weise von der Form der übrigen Köpfe bzw. Aufnahmebohrungen abweichen.
Diese Maßnahme hat den Vorteil, daß die Drehlage zweier miteinander zu verbindender Teile zueinander definiert ist, weil nur dann, wenn sich die in der Form abweichende Aufnahmebohrung gegenüber dem Bolzen mit dem in der Form abweichenden Kopf befindet, ein Zusammenfügen der Elemente möglich ist. Es können daher die Teile voneinander demontiert werden, ohne daß beim Wieder-Zusammenbau die definierte Drehlage zueinander verloren geht. Sind keine Kompensation"-maßnahmen mit mehrfachem Lösen der Teile voneinander nötig, garantiert die "Kodierung" der Stifte, daß Grundhalter und Werkzeughalter sofort nach Entnahme aus dem Magazin definiert zusammengesteckt werden.
Gemäß einer weiteren Ausbildung der Erfindung ist das Spannzeug so ausgebildet, daß die abweichende Form ein abweichender, insbesondere größerer Durchmesser des Kopfes bzw. der Aufnahmebohrung ist.
Diese Maßnahme hat den Vorteil, daß die "Kodierung" eines bestimmten Bolzenkopfes bzw. einer bestimmten Aufnahmebohrung mit besonders einfachen Mitteln möglich ist.
Um das Erkennen der kodierten Elemente zu erleichtern, ist in bevorzugter Auegestaltung der Erfindung die bestimmte Aufnahmebohrung abweichender Form mechanisch dadurch gekennzeichnet, daß sie eine abweichende Ansenkung aufweist.
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Diese Maßnahme hat den Vorteil, daß auch mit ungeübtem Auge sofort erkannt wird, in welche Aufnähmetohrung der Bolzen mit der abweichenden Kopfform einzustecken ist. Auf diese Weise werden die Rüstzeiten des erfindungsgemäßen Spannzeuges vermindert.
Eine besonders gute Wirkung wird dadurch erzielt, daß die Boarungen bzw. Aufnahmebohrungen in einer ansonsten durchge- \ henden planen Anlagefläche angeordnet sind.
Diese Maßnahme hat gegenüber den bekannten unterbrochenen Anlageflächen den Vorteil, daß keine bevorzugte Durchbiegung oder Verkantung der aus mehreren Teilen bestehenden Anordnung möglich ist, weil die Teile über den gesamten Umfang aneinander anliegen und daher die hohen axialen Verspannkräfte gleichmäßig von einem Teil auf das andere übertragen werden. Auch kann der die Anlagefläche bildende Bund relativ dünn ausgebildet werden, was zu Material- und Platzeinsparung führt.
Eine besonders einfache Montage wird dadurch möglich, daß ' erfindungsgemäß der Grundhalter und der Werkzeughalter in an
sich bekannter Weise mittels eines axialen Spannzeuges miteinander verspannt sind.
Gemäß einer weiteren Ausführungsform des erfindungsgemäßen Spannzeuges verfügt der Werkzeughalter in Abhängigkeit von der im Betrieb auftretenden mechanischen Belastung des von ihm gehaltenen Werkzeuges über weniger Aufnahmebohrungen als der Grundhalter Bohrungen aufweist.
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Diese Maßnahme hat den Vorteil, daß zwar die Grundhalter universal für alle Werkzeughalter verwendbar sind, daß aber die Werkzeughalter einfacher und kostengünstiger gefertigt werden können, indem sie gegebenenfalls nur über eine geringere Anzahl von Aufnahmebohrungen verfügen. Dies ist dann möglich, wenn das einzuspannende Werkzeug nur geringen Belastungen ausgesetzt ist, beispielsweise bei einer Oberflächen-Feinbehandlung, während für grobarbeitende Werkzeuge, beispielsweise Schruppfräser, eine höhere Anzahl von Verbindungsbolzen zwischen Grundhalter und Werkzeughalter zur Übertragung des Antriebs-Drehmomentes erforderlich ist. In allen anderen Fällen kann man sich jedoch Herstellungskosten für den Werkzeughalter, die beim Anbringen mehrerer Bohrungen anfallen, sparen.
Wie bereits erwähnt, kann das erfindungsgemäße Spannzeug besonders bevorzugt in der Weise eingesetzt werden, daß zwischen Grundhalter und Werkzeughalter mindestens ein Zwischenstück angeordnet ist, dessen zum Grundhalter reisende Anlageseite wie diejenige des Werkzeughalters und dessen zum Werkzeughalter weisende Anlagefläche wie diejenige des Grundhalters ausgebildet ist.
Diese Maßnahme hat den Vorteil, daß mit Standardteilen als Grundhalter und Werkzeughalter unter Hinzufügung eines oder mehrerer Zwischenstücke auch lange Werkzeuge, beispielsweise Bohrstangen von bis zu einem halben Meter Länge oder darüber realisiert werden können.
Weitere Vorteile ergeben sich aus der Beschreibung und der beigefügten Zeichnung.
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Es versteht sich, daß die nachfolgend geschilderten Merkmale nicht nur im jeweils genannten Zusammenhang, sondern auch jeweils für sich alleine erfindungsgemäß verwendbar sind. Auch versteht sich, daß beim beschriebenen Ausführungsbeispiel zahlreiche Arten des Zusammenwirkens der Teile miteinander auch kinematisch umgekehrt werden können, beispielsweise die Arten und Formen der Verbindungselemente am einen bzw« am anderen miteinander zu verspannenden Teil, ohne den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
Die Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und wird in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert. Es zeigen:
Pig. 1 eine Vorderansicht eines Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen (Jrundhalters;
Fig. 2 eine Seitenansicht (im Halbschnitt) des Grundhalters gemäß Fig. 1;
Fig. 3 eine Seitenansicht (im Halbschnitt) eines Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Werkzeughal-
r ters, wie er mit dem Grundhalter gemäß Fig. 1 und
zusammenarbeiten kann;
Fig. 4 eine Hinteransicht des Werkzeughalters gemäß Fig. 3.
In den Fig. 1 und 2 bezeichnet 10 insgesamt einen Grundhalter und in den Fig. 3 und 4 bezeichnet 11 gesamthaft einen dazu passenden Werkzeughalter. Der Grundhalter 10 ist mit einem Konus 12 sowie als Mitnehmer dienenden Nuten 13, 14 versehen. Entsprechend verfügt der Werkzeughalter 11 über eine Aufnahme 15 für ein Werkzeug sowie über Mitnehmer 16, 17 zum Antreiben des Werkzeuges.
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In den Fig. 1 bis 4 ist die Werkzeugmaschine, in die der Grundhalter 10 mit dem Konus 12 und den Nuten 13» 14 eingeführt wird sowie das Werkzeug» das in die Aufnahme 15 sowie die Mitnehmer 16, 17 des Werkzeughalters 11 eingeführt wird, der Übersichtlichkeit halber nicht dargestellt. Diese Elemente sind jedoch an Sich bekannt und nicht Gegenstand der vorliegenden Erfindung.
Wie man in Fig. 2 erkennen kann, ist der Körper 18 des Grundhalters 10 mit einer axialen Bohrung 19 versehen, in deren, zum Werkzeughalter 11 zugewandten Ende sich ein Gewindebolzen 20 mit einem Zur Werkzeugmaschine hinweisenden Schraubkopf 21 befindet. Der Schraubkopf 21 stützt sich an einem Schraubring 22 ab. In dazu passender Weise ist ein Gewinde 23 in einer axialen Bohrung 24 des Werkzeughalters 11 angebracht, wie man in Fig. 3 erkennen kann.
Wird nun der Werkzeughalter in der Position von FIg=- 3 von rechts in den Grundhalter 10 in der Position von Fig. 2 eingeführt, kann ein geeignetes Schraubwerkzeug von links in Fig. 2 in die axiale Bohrung 19 eingeführt werden und mit diesem Schraubwerkzeug, das in den Schraubkopf 21 faßt, wird der Gewindebolzen 20 in das Gewinde 23 der axialen Bohrung 24 des Werkzeughalters 11 eingeschraubt.
Im folgenden wird nun die Kupplungspartie beschrieben, das heißt die zwischen dem Grundhalter 10 und dem Werkzeughalter 11 wirksamen Anlageflächen und Mitnahmeelemente.
Der Grundhalter 10 verfügt im Bereich dieser Kupplungspartie über einen Bund 28 einer relativ geringen Dicke 29, wobei dieser Bund 28 eine plane, radiale erste Anlagefläche 30
bildet. Diese erste Anlagefläche 30 arbeitet mit einer zweiten, ebenfalls radialen und planen Anlagefläche 31 des Werkzeughalters 11 zusammen.
Um die Mitnahme zwischen Grundhalter 10 und Werkzeughalter 11 zu realisieren, sind die erste Anlagefläche 30 beim Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 1 und 2 eine erste Bohrung 32, eine zweite Bohrung 33» eine dritte Bohrung 34 und eine vierte Bohrung 35 über einen Umfang gleichmäßig verteilt angebracht. Wie man aus Fig. 1 erkennen kann, sind die Bohrungen 32 bis 35 so angeordnet, daß die erste Anlageflache 30 im äußeren sowie im inneren Umfangsbereich wenigstens im Bereich eines dünnen Streifens durchgeht. Eine vollständige Unterbrechung dieser ersten Anlagefläche 30, beispielsweise durch eine breite Nut wie beim Stand der Technik, ist damit vermieden.
Die Bohrungen 32 bis 35 sind als Sacklöcher mit einer Gewindebohrung im Bodenbereich ausgebildet. In die Bohrungen 32 bis 35 können Bolzen eingeschraubt werden, dies ist in Fig. 2 in del unteren Hälfte im Schnitt anhand des Beispieles der ( ) dritten Bohrung 34 dargestellt, in die ein entsprechender dritter Bolzen 40 eingeschraubt wird. Die Verschraubung am Boden der dritten Bohrung 34 bzw. am Ende des dritten Bolzens 40 ist dabei mit 41 angedeutet. Der dritte Bolzen 40 verfügt über einen dritten Kopf 42, von dem man aus Fig. 2 erkennen kann, daß er über einen größeren Umfang verfügt als ein erster Kopf 43, der zu einem Bolzen gehört, der sich in der ersten Bohrung 32 befindet. Die Bolzen 40 können aus den Bohrungen 32 bis 35 herausgeschraubt und beliebig über die Bohrungen verteilt wieder eingeschraubt werden, so daß der eine, dritte Bolzen 40 mit dem größeren, dritten Kopf 42 in einer beliebigen der vier möglichen Stellungen angeordnet werden kann.
Im Werkzeughalter 11 sind dem entsprechend eine erste Aufnahmebohrung 50, eine zweite Aufnahmebohrung 51» eine dritt«. Aufnahmebohrung 52 sowie eine vierte Aufnahaebohrung 53 angeordnet» Die Aufnahmebohrungen 50 bis 53 fluchten mit entsprechenden Bohrungen 32 bis 35 des Grundhalters 10.
Wie man aus Fig. 4 erkennt, ist sine der Aufnahmebohrungen, nämlioh die dritte Aufnahmebohrung 52 mit einem etwas größeren Durchmesser vorsehen, so daß ftei dem in der Figur dargestellten Beispiel der dritte Bolzen 40 in der dritten Bohrung 34 in die dritte Aufnahmebohrung 52 paßt. Würde man hingegen den dritten Bolzen 40 aus der dritten Bohrung 34 heraus und beispielsweise in die erste Bohrung 32 hineinschrauben, würden der Grundhalter 10 und der Werkzeughalter 11 in einer Stellung zusammengefügt werden können, bei der eines der beiden Teile gemäß Fig. 1 oder 4 um 180" in der Zeichenebene gedreht wäre. Man erkennt demnach, daß aufgrund der nur einen passenden größeren dritten Aufnahmebohrung 52 und der Vertauschungsmöglichkeit des zugehörigen dritten Bolzens 40 die Anordnung so gewählt werden kann, daß der Werkzeughalter 11 in insgesamt vier definierten Drehstellungen zum Grundhalter 10 verspannt werden kann.
Um das Zusammenfügen des Grundhalters 10 mit dem Werkzeughalter 11 zu erleichtern, kann die eine definierte, dritte Aufnahmebohrung 52 farblich markiert sein oder es kann deren Ansenkung beispielsweise etwas vergrößert sein, wie dies in Fig. 4 mit 52a angedeutet ist.
Es versteht sich weiterhin, daß statt des abweichenden Durchmessers des dritten Kopfes 42 bzw. der dritten Aufnahmebohrung 52 auch andere Formabweichungen gewählt werden
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können, beispielsweise eine an einem Kopf angesetzte seitliche Nase und eine entsprechende Einfräsung an einer der Aufnahmebohrungen.
Beim Zusammenfügen des erfindungsgemäßen Modular-Spannzeuges *ird man nun so vorgehen, daß man beispielsweise in drei der Bohrungen 32 bis 35 drei gleiche Bolzen mit nicht abweichender Form einschraubt und alsdann den Grundhalter 10 mit dem Werkzeughalter 11 und eingespanntem Werkzeug in ein Voreinstellgerät einführt. In diesem Voreinstellgerät kann nun der radiale Fehler der Schneidkante des Werkzeuges zur Spannzeugachse bestimmt werden. Man wird nun Grundhalter 10 und Werkzeughalter 11 wieder voneinander trennen und eine andere Drehstellung dieser Teile zueinander einstellen, bis die optimale Drehlage zueinander gefunden ist, bei der der radiale Fehler der Schneidkante minimal ist. Man wird nun den dritten Bolzen 40 mit vergrößertem Kopf 42 in diejenige Bohrung 32 bis 35 einschrauben, die in dieser optimalen Lage der vergrößerten Aufnahmebohrung 52 gegenüberliegt. Die optimale Lage von Grundhalter 10 und Werkzeughalter 11 zueinander ist damit unverlierbar gekennzeichnet und kann auch bei erneutem Auseinandernehmen und Wiederzusammensetzen mühelos eingestellt werden.
Entsprechendes gilt, wenn zwischen Grundhalter 10 und Werkzeughalter 11 noch ein oder mehrere Zwischenstücke mit entsprechenden Kupplungspartien eingeschaltet sind.
In den genannten Bearbeitungszentren sind darüber hinaus oftmals auch Eigenfehler der Werkzeugmaschinen bekannt, beispielsweise radiale Spindelfehler, die sich dadurch eingestellt haben, daß zum Beispiel einmal das Werkzeug
unachtsamerweise gegen eine Kante gefahren wurde und sich dadurch ein gewisser Schlag der Aufnahmespindel der Werkzeugmaschine eingestellt hat. Kennt man diesen Grundfehler der Aufnahmespindel der Werkzeugmaschine, kann die vorstehend beschriebene Prozedur auch in der Weise optimiert werden, daß durch eine definierte Einstellung der Drehlage von G-rundhalter 10 und Werkzeughalter 11 zueinander ein definierter radialer Fehler der Schneidkante des Werkzeuges zur Spannzeugachse eingestellt wird, der gerade den Spindelfehler der Werkzeugmaschine kompensiert.
Das vorstehend beschriebene Ausführungsbeispiel verfügt an Grundhalter 10 und Werkzeughalter 11 über jeweils vier Bohrungen 32 bis 35 bzw. Aufnahmebohrungen 50 bis 53· Es versteht sich, daß auch eine davon abweichende Anzahl von Bohrungen bzw. Aufnahmebohrungen gewählt werden kann, beispielsweise zwei oder acht. Es versteht sich weiter, daß zur universalen Ersetzbarkeit lediglich der Grundhalter 10 mit der vollen Anzahl der Bohrungen 32 bis 35 versehen sein muß, während der Werkzeughalter 11 auch mit einer geringeren Anzahl von Aufnahmebohrungen 50 bis 53 versehen werden kann, insbesondere dann, wenn vom eingespannten Werkzeug nur geringe Kräfte ausgeübt werden, wie dies etwa bei der Oberflächen-Peinbearbeitung der Fall ist.

Claims (8)

Schutzansprüche
1. Modular-Spannzeug mit einem Grundhalter (10) und einem Werkzeughalter (11), wobei der Grundhalter (10) mit einem Konus (12) und ersten Mitnehmern (Nuten 13, 14) für eine Werkzeugmaschine und der Werkzeughalter (11) mit einer Aufnahme (15) sowie zweiten Mitnehmern (16, 17) für ein Werkzeug versehen ist und wobei ferner der Werkzeughalter (11) axial am Grundhalter (10) an einer radialen Anlagefläche (30, 31) fixiert ist, die mit dritten Mitnehmerelementen in Gestalt von Bolzen (40) versehen ist, dadurch gekennzeichnet, daß eine Mehrzahl von über einem Umfang der Anlageflächen (30, 31) verteilten Bohrungen (32 bis 35) bzw. mit diesen fluchtenden Aufnahmebohrungen (50 bis 53) vorgesehen ist, wobei in mindestens einer Bohrung (34) ein Bolzen (40) lösbar angeordnet ist, dessen über die zugehörige Anlagefläche (30) vorstehender Kopf (42) in eine Aufnahmebohrung (52) paßt.
2. Modular-Spannzeuge nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Bolzen (40) in den Grundhalter (10) eingeschraubt sind.
3. Modular-Spannzeug nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß bei einer Mehrzahl von Bohrungen (32 bis 35) bzw. Aufnahn?ebohrungen (50 bis 53) bzw. Bolzen (40) die Form eines Kopfes (42) eines bestimmten Bolzens (40) sowie die Form einer bestimmten Aufnahmebohrung (52) in gleicher Weise von der Form der übrigen Köpfe (43) bzw. Aufnahmebohrungen (50, 51» 53) abweichen.
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4· Modular-Spannzeug nach Anspruch 3> dadurch gekennzeichnet, daß die abweichende Form ein abweichender, insbesonderer größerer Durchmesser des Kopfes (42) bzw. der Aufnahmebohrung (52) ist.
5· Modular-Spannzeug nach einem der Ansprüche 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die bestimmte Aufnahmebohrung (52) durch eine abweichende Ansenkung (52a) gekennzeichnet ist.
6. Modular-Spannzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, di*ß die Bohrungen (32 bis 35) bzw. Aufnahmebohrungen (50 bis 53) in einer ansonsten durchgehenden planen Anlagefläche (30, 32) angeordnet sind.
7· Modular-Spannzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Grundhalter (10) und der Werkzeughalter (11) mittels eines axialen Spannzeuges (Gewindebolzen 20, Gewinde 23) miteinander verspannt sind.
8. Modular-Spannzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Werkzeughalter (11) über weniger Aufnahmebohrungen (50 bis 53) verfügt als der Grundhalter (10) Bohrungen (32 bis 35) aufweist.
9· Modular-Spannzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen Grundhalter (10) und Werkzeughalter (11) mindestens ein Zwischenstück angeordnet, ist, dessen zum Grundhalter (10) weisende Anlageseite wie diejenige des Werkzeughalters (11) und dessen zum Werkzeughalter (11) weisende Anlagefläche wie diejenige des Grundhalters (10) ausgebildet ist.
• I 14
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Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
EP1918050A3 (de) * 2006-10-30 2009-09-30 Mitsubishi Materials Corporation Halter für ein Schneidewerkzeug

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* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
EP1918050A3 (de) * 2006-10-30 2009-09-30 Mitsubishi Materials Corporation Halter für ein Schneidewerkzeug

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