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DE8314768U1 - Rahmen fuer bandfoerdervorrichtungen - Google Patents

Rahmen fuer bandfoerdervorrichtungen

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Publication number
DE8314768U1
DE8314768U1 DE19838314768 DE8314768U DE8314768U1 DE 8314768 U1 DE8314768 U1 DE 8314768U1 DE 19838314768 DE19838314768 DE 19838314768 DE 8314768 U DE8314768 U DE 8314768U DE 8314768 U1 DE8314768 U1 DE 8314768U1
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Germany
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frame according
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Application number
DE19838314768
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Description

Die Erfindung bezieht sich auf Rahmen für Bandfördervorrichtungen, die insbesondere in Ein- oder Mehrbänderoder -riemenbauweise oder als Scharnierbandförderer ausgeführt sein können, und betrifft insbesondere solche Rahmen mit einem Rahmengestell mit mindestens einer zwei gegenüberliegende Längsholme oder Seitenflansche desselben aussteifenden Quertraverse, die an den Längsholmen oder Seitenflanschen mittels eines mit ihr verbundenen Befestigungsflansches festlegbar ist.
Insbesondere bei Bandfördervorrichtungen der beschriebenen Art mit größeren Abmessungen, und zwar vorzugs-
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BANKKONTO: DkBSDSlER I
AM MAIN NR 4-112 519 FRANKFURT
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weise größerer Förderbreite und/oder erheblichem Abstand zwischen Aufgabe- und Abgabewalze hat es sich als wünschenswert erwiesen, wenn mit einfachen xmd kostengünstigen Mitteln vermieden werden könnte, daß die Trums des Fördermittels der Bandfördervorrichtung unter ihrem Eigengewicht und gegebenenfalls noch dem zusätzlichen Gewicht des von ihnen getragenen Fördergutes durchhängen und dadurch nicht unerheblichen Walk- und Reibungsbeanspruchungen unterworfen werden.
Insbesondere für Schwerlastförderer hat man daher bereits den Weg beschritten, das Rahmengestell zumindest im Laufbereich des Obertrums einstückig mit einem rinnenförmigen Bereich aus Blech auszubilden oder aber an den beiden Seitenbereichen des Rahmengestells, beispielsweise dessen beiden sich gegenüberliegenden Längsholmen, eine Gleitrinne oder ein Schlürblech festzulegen, da«neben seiner Funktion als Auf-' lageunterstützung für das Obertrum des Fördermittels auch als die Rahmengestellkonstruktion aussteifendes Kastenbauteil, zu dienen hat. Diese Ausführung hat ersichtlich den Nachteil, verhältnismäßig schwer und kostenaufwendig zu sein, da aufgrund der dem als Gleitunterstützung für das Obertrum des Fördermittels dienenden Bauteil zukommenden Doppelfunktion dieses mit einer verhältnismäßig großen Dicke ausgeführt werden muß, was naturgemäß zu einer nicht unbeträchtlichen Steigerung des Baugewichtes und damit einhergehend einer Erschwerung von Lagerhaltung, Transport und Montage und demgemäß einer nicht unbeträchtlichen Verteuerung des Gestehungspreises einer solchen Bandfördervorrichtung führt.
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Häufig jedoch ist eine Aussteifung des Rahmengestells im Sinne der Erzielung eines Kastenprofilverbundes aufgrund der gegebenen Betriebsverhältnisse gar nicht erforderlich, wohl aber eine Unterstützung des Ober-"und/oder Untertrums des Fördermittels durch Verkürzung seiner frei hängenden Länge aufgrund seiner material- und/oder konstruktionsbedingten eigenen Widerstandsfähigkeit gegenüber Biegung und/oder Korrosion und Eigensteifigkeit sowohl in Förderrichtung als euch quer zu dieser.
Dabei ist weiterhin zu berücksichtigen, daß jede Art von Gleitreibungsstelle zwischen einem Rahmenbauteil und einem Trum des Fördermittels, wie sie eine Abstützung des betreffenden Trums desselben darstellt, zu einer Erhöhung des Antriebsenergiebedarfs der Bandfördervorrichtung und zu einer Steigerung der nie ganz zu vermeidenden Verschleißerscheinungen desselben mit entsprechender Verkürzung der Lebens- ■ dauer desselben und damit einer unerwünschten, weil betriebskostensteigernden Verkürzung der Wartungsintervalle für die Bandfördervorrichtung führt.
Demgemäß wird es zu bevorzugen sein, wenn die Zahl der Gleitreibungsstellen zwischen einem zum Rahmengestell der Bandfördervorrichtung gehörigen Bauteil und dem einen oder beiden 71JrUm(S) des Fördernd, tt eis zwar an die jeweiligen Eigensteifigkeitsverhältnisse desselben, die von den jeweiligen Betriebsverhältnissen insbesondere hinsichtlich Art des Fördergutes, nämlich Schüttgut oder Stückgut, Beladungsgewicht des fördernden Trums sowohl hinsichtlich Art, nämlich
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Strecken-oder Rinktbelastung, und Größe derselben sowie der Fördergeschwindigkeit abhängen, angepaßt, dabei jedoch im Wege weitestgehender Geringhaltung der Zahl derselben optimiert wird.
Da aber gerade die Art der optimalen Abstützung des betreffenden Trums des Fördermittels der Bandfördervorrichtung von den einzelnen Parametern des Fördervorganges abhängig ist, wäre es im Interesse der erwünschten vorstehend beschriebenen Optimierung zu bevorzugen, wenn sich eine Möglichkeit finden ließe, mit einfachen und kostengünstigen Mitteln unter gleichzeitiger Vermeidung der beschriebenen Nachteile bekannter Ausführungen von Bandfördervorrichtungen mit Rahmen gattungsgemäßer Art eine solche optimierte Anpassung einer Bandfördervorrichtung dieser Art an die jeweiligen Parameter der Betriebsführung derselben nicht nur einfach, schnell und bequem, sondern auch mit solchen Mitteln vornehmen zu können, die zwar nicht nur die notwendige Aussteifung des Rahmengestells der Bandfördervorrichtung in gattungsgemäßer Ausführung beibehalten, sondern diese erforderlichenfalls auch noch zu verbessern gestatten, ohne dabei die Nachteile in Kauf nehmen zu müssen, die mit einer fest mit den Seitenteilen des Rahmengestells, beispielsweise dessen Längsholmen, nach Art eines Bestandteils sines Kastenträgerprofils fest verbundenen Schlür— blechschale zusammenhängen, wie vorstehend ausführlich erläutert. Diese Aufgabe wird durch die Erfindung in überraschend einfacher imH wirtschaftlicher Weise dadurch gelöst, daß bei einem Rahmen für Bandfördervorrichtungen in gattungsgemäßer Ausführung über die Befestigungsflansche der bzw. mindestens einer Quertraverse jeweils eine im wesentlichen parallel zu dieser verlaufende
Stütztraverse gegenüber zwei einander gegenüberliegenden Längsholmen oder Seitenflanschen des Rahmengestells der Bandfördervorrichtung abgestützt ist.
Dabei kann in zweckmäßiger Fortbildung der Erfindung alternativ die bzw. mindestens eine der Stütztraverse (n) an den Befestigungsflanschen der ihr zugeordneten Quertraverse oder aber an dieser selbst abgestützt sein.
Es ist ersichtlich, daß dadurch, daß nach der Konzeption der Erfindung die bzw. mindestens eine der Qutj/traversenanordming(en) als Träger für eine Stütztraverse herangezogen wird, im Sinne der der Erfindung zugrundeliegenden Aufgabe keinerlei zusätzlicher Bauraum über der durch den Abstand von Aufgabewalze und Abgabewalze der Bandfördervorrichtung nach der Erfindung bestimmten Förderlänge derselben benötigt bzw. besetzt wird, andererseits aber dennoch % bei zumindest ausreichender, wenn nicht gar im Vergleich , zu herkömmlichen Eahmenausführungen ohne zusätzlichen f Aufwand noch verbesserter Aussteifungsfunktion auch | eine nicht nur einfach, schnell und bequem bei Erst- rj erstellung ebenso wie bei Umrüstung bzw. Nachrüstung einfach und bequem zu handhabende, sondern auch in allen Fällen wirtschaftliche Möglichkeit geschaffen wird, eine stets an die jeweiligen Betriebsverhältnisse mit ihren vorstehend beschriebenen wesentlichen Parametern angepaßte Optimierung vornehmen und nutzen zu können.
Gemäß einem die Erfindung zweckmäßig weiterbildenden untergeordneten Erfindungsgedanken kann ferner alterna-
tiv die bzw. mindestens eine der Stütztraverse(η) als Gleitbrücke oder aber als Gleitschwelle für das unmittelbar auf ihr laufende Obertrum des Fördermittels der Bandfördervorrichtung ausgebildet sein. Dabei hat die Ausführung als Gleitbrücke meist, jedoch nicht immer, den Vorzug besonders geringen Zusatzgewichtes, während die Ausführung als Gleitschwelle in den meisten Fällen konstruktiver Ausgestaltung der Erfindung im einzelnen den Vorzug hat, in besonders einfacher und entsprechend kostengünstiger Weise zur Aussteifung der Rahmengestellkonstruktion der Bandfördervorrichtung nach der Erfindung und demgemäß auch dazu beitragen zu können, Bandfördervorrichtungen mit Rahmenausführungen nach der Erfindung höchst zeit- und kostenaufwandsgünstig für Betrieb mit verhältnismäßig schweren Förderlasten umrüsten zu können.
Gemäß einer eine Anpassung dieses untergeordneten Erfindungsgedankens auf das Untertrum des Fördermittels beinhaltenden Alternative desselben kann die bzw. mindestens eine der Stütztraverse(n) als Gleitbrücke für das unmittelbar auf ihr laufende Untertrum des Fördermittels der Bandfördervorrichtung ausgebildet sein. Hierdurch nämlich wird die zusätzliche erwünschte Möglichkeit geboten, auch das Untertrum des Fördermittels in geeignet abgestimmter Weise vor Durchhängung geschützt abgestützt zu führen, wobei im übrigen die Zahl, Art und Anordnung der Stütztraversen für das Untertrum keineswegs mit der der Stütztraversen für das Obertrum des Fördermittels übereinzustimmen braucht.
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Zweckmäßig kann in weiterer Portbildung die bzw. mindestens eine der Stütztraverse(n) aus Profilstaboder Profilrohrmaterial, vorzugsweise aus Rundstabmaterial oder Rundrohrmaterial, oder aber aus Vieleckstab- oder -rohrmateidal, vorzugsweise aus Rechteck- oder Quadratstabmaterial oder Rechteck- oder Quadratrohrmaterial gebildet sein. Dabei eignen sich grundsätzlich jegliche Arten von handelsüblichen Profilen, wie z.B. U-, T- oder I-jRrofilen ebenso wie Rohrprofilen unterschiedlichster Arten, die zudem auch noch in beliebiger zweckdienlicher Weise mit mehr oder weniger großer Anlage- bzw. Reibfläche mit der zugewandten Seite des jeweils zugeordneten Trums des Fördermittels angeordnet werden können.
Gemäß einem weiteren die Erfindung zweckmäßig fortbildenden untergeordneten Erfindungsgedanken kann die bzw. mindestens eine der Stütztraverse(n) mittels ihren Enden jeweils zugeordneter Befestigungseinrichtungen lösbar an den beiden Befestigungsflanschen der ihr zugeordneten Quertraverse festlegbar oder aber mit diesen fest verbunden sein. Die Ausführung mit lösbarer Festlegung hat dabei den Vorteil, daß eine Umrüstung einer vorhandenen Bandfördervorrichtung nach der Erfindung im Bereich sowohl des Ober- als auch des Untertrums des Fördermittels zwecks Anpassung an geänderte Betriebsverhältnisse aufgabengemäß besonders einfach und schnell sowie bequem durchgeführt werden kann, indem einfach bei einer oder mehreren Quertraverse (n) an geeigneter Stelle über der Förderlänge der Bandfördervorrichtung nach der Erfindung jeweils eine Stütztraverse entfernt oder hinzugefügt wird. Die Ausführung
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mit mit den beiden Befestigungsflanschen einer Q.uertraverse fest verbundener Stütztraverse hingegen trägt weiterhin zur Steigerung der Eigensteifigkeit der Rahmengestellkonstruktion "bei und ermöglicht demgemäß leichtere Profilkonstruktion bereits in der Grundausführung des Rahmengestells der Bandfördervorrichtung mit entsprechenden wirtschaftlichen Vorteilen insbesondere auch im Hinblick auf eine Senkung des Gestehungspreises derselben.
Auch bei Bandfördervorrichtungen nach der Erfindung kann es erwünscht sein, wenn das Obertrum oder das Untertrum oder aber sogar beide Trums des Fördermittels derselben nicht nur in Abständen in Förderrichtung linienförmig quer zu dieser, sondern auf ihrer gesamten Förderlänge flächenmäßig unterstützt werden, wobei aufgrund der spezifischen Förderbedingungen der dann unvermeidbar auftretende höhere Energiebedarf aufgrund erhöhter Reibungsverluste zwischen Förderband und dieses unterstützender Auflagefläche praktisch nicht ins Gewicht' zu fallen braucht . Solche Fälle treten nicht selten dann auf, wenn eine vorhandene Bandfördervorrichtung beispielsweise von einer Förderart auf eine andere umgerüstet werden soll, wie beispielsweise etwa eine solche, bei welcher das Fördergut den praktisch unvermeidlichen Ruck beim Hinweggefördertwerden über eine das betreffende Trum des Fördermittels von seiner Unterseite her abstützende Stützbrücke oder -schwelle nicht verträgt. Um auch hier in vervollkommender Lösung der der Erfindung zugrundeliegenden Aufgabe unter Beibehaltung der sonstigen Vorzüge einer Bandfördervorrichtung nach der Erfindung gleichzeitig auch solchen Förderaufgaben gerecht werden zu können, sieht für Ausführungen der Erfindung mit mindestens einer
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mit den "beiden Befestigungsflanschen der ihr zugeordneten Quertraverse oder dieser unmittelbar verbundenen Stütztraverse ein anderer untergeordneter Erfindungsgedanke vor, daß die Stütztraverse als Widerlagerbrücke oder alternativ als Widerlagerschwelle für ein auf seiner stütztraversenfernen Oberseite das Obertrum oder das Untertrum des Fördermittels der Banc1-fördervorrichtung als Gleitbahn abstützendes Schlürblech ausgebildet ist. Es ist ersichtlich, daß durch eine solche Fortbildung der Erfindung unter Beibehaltung der Vorzüge der Erfindung im Vergleich zu herkömmlichen Ausführungen von Bandfördervorrichtungen eine Möglichkeit geschaffen wird, eines oder beide ü?rums des Fördermittels der Bandfördervorrichtung so auf seiner gesamten wirksamen Förderfläche zu unterstützen, daß es stoß- bzw. schwellenfrei auf dieser läuft, wobei jedoch keineswegs das die Gleitbahn für diesesbildenae Bauteil in den Verbund des Rahmengestells integriert zu sein braucht, wie bei herkömmlichen Ausführungen von Bandfördervorrichtungen, sondem vielmehr lediglich als verhältnismäßig dünnwandiges und entsprechend leichtes und preiswertes Blechteil gegebenenfalls mit längs der Kahmengestellängsseiten hochgezogenenen Rändern ausgebildet sein kann, das längs seiner Längsränder mit dem Rahmengestell nicht verbunden zu werden braucht, dies aber sein kann, sondern lediglich durch beispielsweise zwei in Abstand zueinander angeordnete erfindungsspezifisch ausgebildete Quertraversen mit ihren Stützbrücken bzw. Stützschwellen abgestützt werden kann. Dabei bietet die Ausführung der Erfindung gemäß diesem untergeordneten Erfindungsgedanken erstmalig die gelegentlich erwünschte Möglichkeit, nicht nur auch das Untertrum des Fördermittels auf seiner gesamten Lauffläche ,flächenmäßig
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abzustützen, sondern bei gleichzeitiger Ausführung der Erfindung mit lösbar an den beiden Befestigungsflaaschen der zugeordneten Quertraversen festlegbaren Stütztraversen zusätzlich auch die Möglichkeit einfacher ^nH schneller Nachrüstung bzw. Umrüstung einer vorhandenen
(f Bandfördervorrichtung auf Betrieb mit flächenmäßig
Ig abstützend untergriffenem Untertrum ihres Fördermittels.
pi Eine hierfür besonders geeignete Ausführung dieses Lr-
% findungsgedankens kennzeichnet sich dadurch, daß der
|| Rahmen mindestens ein durch eine mit den beiden Beiß festigungsflanschen mindestens einer Quertraverse ver-
bundene Stütztraverse in Form einer Stützbrücke oder Stützschwelle abgestützes eine Gleitbahn für das Obertrum des Fördermittels der Bandfördervorrichtung bildendes Schlürblech und mindestens eine mittels ihren Enden jeweils zugeordneter Befestigungseinrichtungen vorzugsweite lösbar an den beiden Befestigungsflanschen einer ihr zugeordneten Quertraverse festlegbare Stütztraverse für das Untertrum des Fördermittels der Bandfördervorrichtung oder für ein eine Gleitbahn für dieses bildendes Schlürblech aufweist.
Bei Ausführungen der Erfindung mit lösbar an den beiden Befestigungsflanschen einer Quertraverse mittels Befestigungseinrichtungen festlegbarer Stütztraverse hat sich eine zweckmäßige Weiterbildung besonders bewährt, gemäß welcher die Befestigungseinrichtungen jeweils durch Kulissenführungen in den Befestigungsflanschen der Quertraversen gebildet sind, in welche die Enden der Stütztraversen einführbar sind. Dabei können zweckmäßig die Kulissenführungen der Befestigungsflansche ,Rastenden und die Enden der in diosen festlegbaren Stütztraverse abgeflachte Bereiche aufweisen, mit denen sie sich nach Einführen in diese Rastenden selbst in gegen Drehung gesicherter Anlage halten. Zweckmäßig
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können dabei ferner die einer Stütztraverse zugeordneten Kulissenführungen jeweils die Form eines vorzugsweise von der Seitenkante eines Befestigungsflansches her in dessen Inneres verlaufenden Einführkanals aufweisen, .der in einen sich in Schwerkraftrichtung erstreckenden abgewinkelten Sastbereich mündet. Andererseits hat sich auch eine Ausführungsform besonders bewährt, bei welcher die einer Stütztraverse zugeordneten Kulissenführungen jeweils die Form eines von der Seitenkante e:\aes Befestigungsflansches her in dessen Inneres verlaufenden Einführkanals aufweisen, der in einen Querbereich mit sich vom Einführkanal beidseitig desselben schlegelartig etwa normal wegerstreckenden Eastbereichen mündet. Während allen vorstehend beschriebenen Ausführungsformen mit Kulissenführungen in den Befestigungsflanschen der Quertraversen der Vorteil eigen ist, daß solche Kulissenführungen bereits bei der Herstellung der Befestigungsflansche mitberücksichtigt und bei Herstellung derselben als Stanzteile praktisch ohne Erhöhung der Gestehungskosten derselben eingebracht werden können, bringt die letztbeschriebene Ausführung zusätzlich noch den Vorteil mit sich, daß die Befestigungsflansche einer Quertraverse unabhängig von der Art ihres späteren Einbaus in den Verbund des Eahmengestells stets die Möglichkeit bieten, eine Stützbrücke für das Obertrum und auch eine solche für das Untertrum in Arbeitsstellung bringen zu können, falls dies beispielsweise aufgrund späterer förderbe-crioblicher Anforderungen einmal erwünscht sein sollte. Dabei gestaltet sich im. übrigen auch die Lagerhaltung und Montage aufgrund der Tatsache, daß jeweils nur eine Ausführung solcher Befestigungsflansche erforderlich und vorhanden ist, besonders rationell und ökonomisch.
Andererseits können die Befestigung^einrichtungen für
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die Stütztraversen an den Befestigungsflanschen einer Quertraverse jeweils Drehsicherungseinrichtungen für die Stütztraversen aufweisen. Diese können dabei zweckmäßig jeweils als Spliniverbindungen zwischen einem von der Fläche eines Befestigungsflansches einer Quertraverse in Richtung der Stütztraverse wegstehenden Flansches oder Steges und der zugeordneten Stütztraverse ausgebildet sein. Hierdurch läßt sich alternativ oder zusätzlich zu etwa durch sich selbst in einer Kulissenführung verriegelt haltenden abgeflachten bzw. angefasten Endbereichen einer Stütztraverse eine weitere formschlüssige Drehsicherung zur Wirkung bringen.
Eine weitere konstruktiv und herstellungstechiiisch besonders einfache und praktisch auch noch am Einsatzort mit einfachsten Werkzeugen herstellbare und deinnach bevorzugte Ausführungsform der Erfindung kennzeichnet sich dadurch, daß bei einem Rahmen mit mindestens einer als Gleitschwelle für das Obertrum des Fördermittels der Bandfördervorrichtung oder als Widerlagerschwelle für ein dieses von seiner Unterseite her als Gleitbahn ' abstützendes Schlürblech ausgebildeten Stütztraverse die Gleit- bzw. Widerlagerschwelle durch ein auf die zugeordnete Quertraverse aufgeschweißtes Stück Profilstab- oder Profilrohxinaterial, vorzugsweise Rundstabbzw. Rundrohrmaterial oder Vieleckstab- oder Vieleckrohrmaterial, gebildet ist. Angesichts der Tatsache, daß bereits von der ursprünglichen Konzeption einer bestimmten Ausführung des Rahmengestells der Bandfördervorrichtung die Quertraverse so dimensioniert und ausgeführt ist, daß sie allen Aussteifungsanforderungen für das Rahmengestell entspricht, braucht dabei das auf die Quertraverse aufzuschweißende Stück Profilmaterial, welche spezielle Profilausführung dieses im Einzelfall auch haben mag, seinerseits nicht mit den Befestigungsflanschen der Quertraverse verbunden zu sein, obgleich
dies für Sonderfälle insbesondere bezüglich Schwerlast- j|
förderern durchaus möglich ist. Ersichtlich kann dabei ρ
in beiden Fällen die Verbindung von Stützschwelle und jf
Quertraverse rationell sowohl bereits bei der Herstellung f der Quertraverse im Lieferwerk als auch später im Wege der Nachrüstung am Einsatzort erfolgen.
Bekanntlich kann es zweckmäßig sein, den Lauf des Ober- und/oder des Untertrums des Fördermittels der Bandfördervorrichtung über Andrück- oder Führungswalzen so zu beeinflussen, daß das betreffende Fördermitteltrum nicht nur die gewünschte Spannung hat, sondern auch vermieden wird, daß es seitlich am Rahmengestell anlaufen könnte. Zur Lösung der zur eingangs beschriebenen Aufgabe zusätzli hen oder alternativen Aufgabe, auch hier eine Möglichkeit für eine geeignete Anordnung und Abstützung solcher Andrück- oder Führungswalzen unter Erzielung der gleichen vorstehend bereits beschriebenen Vorteile insbesondere für solche Fälle von Bandfördervorrichtungen zu schaffen, bei denen der sonst über der Länge des Rahmengestells zur Verfügung stehende Bauraum für die Festlegung solcher Andrück- oder Führungswalzen durch andere Anbau- bzw. Zusatzaggregate bereits besetzt ist, sieht ein weiterer Erfindungsgedanke vor, daß über die Befestigungsflansche der bzw. mindestens einer Q\iertraverse die jeweils im wesentlichen parallel zu dieser verlaufende Andrück- oder Führungswalze gegenüber zwei einander gegenüberliegenden Längsholmen od-?r Seitenflanschen des Rahmengestells der Bandfördervorrichtung abgestützt ist. Es ist ersichtlich, daß hier zweckdienlich die Konzeption der Erfindung in gleicher Weise auch für die Halterung bzw. Abstützung benötigter Andrück- oder Führungswalζen herangezogen werden kann, und zwar dies im bereits aus konstruktionstechnischen Gründen der Erstellung des Rahmengestells der Bandfördervorrichtung durch eine notwendige Quertraverse besetzten Bereich der Länge desselben, wobei
die entsprechende Abstützung einer einer Quertraverse zugeordneten Andrück- oder Führungswalze zusätzlich oder alternativ zu einer Stütztraverse für das betreffende Pördermitteltrum vorgesehen sein kann.
In weiterer zweckmäßiger Portbildung dieses Erfindungsgedankens können die Befestigungsflansche der bzw. mindestens einer Quertraverse gleichzeitig als Tragflansche für die eine Andrück- oder Führungswalze beidseitig überragenden Achsenden derselben ausgebildet sein. Gleichermaßen aber kann auch vorgesehen sein, daß die bzw. zumindest eine der Quertraverse(n) sich paarweise zumindest in der Richtung eines der Trums des Fördermittels der Bandfördervorrichtung von ihr wegerstreckende Tragflansche für die eine Andrückoder Führungswalze beidseitig überragenden Achsenden derselben aufweist.
Wenn es auf besondere Geringhaltung des Reibungswiderstandes zwischen dem betreffenden Trum des Fördernd.ttels der Bandfördervorrichtung und dem dieses von seiner Unterseite her unterstützenden Bauteil ankommt, kann in weiterer zweckmäßiger Fortbildung der Erfindung für die bzw. zumindest eine der Quertraverse(n) die zugeordnete Führungstraverse durch eine Andrück- oder Führungswalze gebildet sein.
Weiterhin hat es sich für Ausführungen der Erfindung mit Rahmen mit einer Vielzahl von in einem zumindest einreihigen Reihenraster mit untereinander gleichem Lochabstand angeordneten Befestigungslöchern in gegenüberliegenden Längsholmen oder Seitenflanschen des Rahmengestells der Bandfördervorrichtung aus Gründen weitestgehender Rationalisierung und Erleichterung von Montage bei Ersterstellung oder Nach- bzw. Umrüstung der Bandfördervorrichtung sowie Demontage bei Nach- bzw. Umrüstung derselben mit den entsprechenden Vorteilen bezüglich Verringerung des benötigten Zeit- und Kostenaufwandes als zu bevorzugen erwiesen,
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wenn die Befestigungsi'lansche mindestens einer Quer· traverse mindestens zwei in der rastermäßigen Anordnung der Befestigungslöcher in gegenüberliegenden Längsholmen oder Seitenflanschen des Rahmengestells der Bandfördervorrichtung entsprechender Anordnung vorgesehene Befestigungslöcher aufweisen, über welche die Befestigungsflansche dieser Quertraverse jeweils mittels einer vorzugsweise als Schraubbölzen mit Mutter und Unterlegscheibe und erforderlichenfalls Kontermutter ausgebildeten Verschraubung am benachbarten Längsholm oder Seitenflansch des Rahmengestells festlegbar sind. Hierdurch läßt sich bereits bei der Vorfertigung der Einzelteile der Bandfördervorrichtung auf die späteren Bedürfnisse einzelner Einsatzfälle bzw. Förderverhältnisse derselben Rücksicht nehmen und gleichzeitig doch eine rastermäßige Vorplanung erreichen, welche alle erwünschten späteren Anpassungsmöglichkeiten bereits aus ihrer Eigenkonzeption heraus gewährleistet.
Im folgenden wird die Erfindung anhand einiger bevorzugter Ausführungsbeispiele, welche in den Zeichnungen lediglich schematisch dargestellt sind, rein beispielsweise näher beschrieben.
Dabei zeigen:
Fig. 1 einen Vertikal schnitt durch ein Rahmengestell einer Bandfördervorrichtung im Bereich der Mittelachse einer Quertraverse mit weggebrochenem Mittelbereich,
Fig. 2 bis 5 jeweils eine Ansicht eines Befestigungsflansches in Richtung des Pfeiles A gemäß Fig. 1,
Fig. 6 bis 10 jeweils in Schnittdarstellung einzelne weitere als Stützbrücke bzw. -schwelle geeignete Profilausführungen, und
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Fig. 11 in vergrößertem Maßstab eine Ansicht des Endbereiches einer Stützbrücke der in der linken oberen Hälfte von Pig. 1 dargestellten Ausführung aus Richtung des Pfeiles B gemäß Fig. 1.
In der linken Hälfte von Fig. 1 ist eine Ausführungsform einer Bandfördervorrichtung nach der Erfindung mit unterseitiger Abstützung sowohl des Obertrums als auch des Untertrums des Fördermittels 15 der als Ganzes mit 1 bezeichneten Bandfördervorrichtung verdeutlicht. Das Rahmengestell 2 derselben weist bei der dargestellten Ausführung ein Paar von jeweils als C-Profil mit einem Bodensteg 2a und sich von diesem etwa normal wegerstreckenden Seitenstegen 2b sowie sich von deren freiem Randbereich jeweils wegerstreckenden Randstegen 2c ausgebildeten Längsholmen auf, wie in Fig. 1 dargestellt. In üblicher Weise sind an den Rahmenlängsholmen Befestigungsflansche 4- festgelegt, und zwar dies beispielsweise mittels Löcher in den Rahmenlängsholmen und entsprechende Löcher 3 in den Befestigungsflanschen 4· durchgreifender. Versehraubungen 16, die in Fig. 1 lediglich durch ihre strich-punktierte Mittellinie angedeutet sind und bevorzugt als Schraubbolzen mit Mutter und Unterlegscheibe und erforderlichenfalls Kontermutter ausgebildet sein können. Zwischen den beiden jeweils einem Rahmenlängsholm zugeordneten Befestigungsflanschen 4 ist ein Stück als Voll- oder Rohrmaterial ausgeführtes Profilmaterial, das, wie beispielsweise in Fig. 2 verdeutlicht, aus Gewichtsersparnisgründen bevorzugt als Rohr und im dargestellten Ausführungsbeispiel als Quadratrohr ausgebildet sein kann, als Quertraverse 5 eingeschweißt.
Wie aus Fig. 2 ersichtlich, weisen die beiden Befestigungsflansche 4- einer Quertraverse 5 zumindest in ihrer nach oben weisenden Hälfte jeweils eine Kulissenführung 17 als
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Befestigungseinrichtung für die lösbare Festlegung einer
Stütztraverse an diesen Befestigungsflanschen 4- als
Stützbrücke für das Obertrum des Fördermittels 15 auf.
Diese Stütztraverse 6 kann dabei als Biegeformling 6
aus Rund Stabmaterial ausgeführt sein, wie aus Fig. 1
und 11 ersichtlich. Diese als Stützbrücke für das öbertrum des Fördermittels 15 dienende Stütztraverse weist,
wie aus Fig. 11 ersichtlich, zwei Endbereiche 6a auf,
die zur kostengünstigen Bildung einer einfachen und doch
höchst wirkungsvollen und zuverlässigen Befestigungs- | einrichtung 13 (Fig. 11) jeweils mindestens eine, vor- $ zugsweise jedoch zwei gegenüberliegende Abflachungen |i
bzw. Anfasungen 6b aufweisen, mit denen sie in einen «'
das innere Ende der Kulissenführung 17 im jeweiligen Be- Ϊ festigungsflansch 4- (Fig.. 2) in Schwerkraftcdchtung fort- ? setzenden Rastbereich 17a derselben einführbar sind und . sich in diesem selbst gegen Drehung gesichert verriegelt ■
halten, weil dieser End- bzw. Rastbereich eine auf den jj von der Abflachung bzw. Anfasung nicht betroffenen Material- ; bereich des betreffenden Stützbrückenendes 6a abgestimmte _ > Breite besitzt. Das sich zur Oberkante des Befestigungs- Ί flansches 4· hin öffende Einführende der Kulissenführung .; 17 kann dabei eine gleiche verringerte Breite oder aber
eine bis auf ein zusätzliches Verschiebespiel dem Außendurchmesser des Rundstabmaterials der Stütztraverse
6 entsprechende Breite aufweisen, wie diese auch der
quer, das heißt in Seitenrichtnng verlaufende Mittelbereich der Kulissenführung I7 besitzt. Im letztgenannten
Fall ist die Möglichkeit gegeben, die Stütztraverse 6
in beliebig geneigter Stellung in die Kulissenführung
17 einzubringen un in dieser zu verschieben, um sie erst
im letzten Augenblick aufzurichten und in den Rastbereich
17a der Kulissenführung I7 einfallen zu lassen, während : die erstgenannte Ausführung mit verengtem Einführbereich
der Kulissenführung I7 eine aufrechte Einführung der ''j.
Stütztraverse 6 in diese erfordert.
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Wie in Fig. 2 weiterhin dargestellt, können die einer Quertraverse 5 zugeordneten Befestigungsflansche 4 statt der Kulissenführung 17 für eine Stütztraverse 6 für das Obertrum des Fördernd.ttels 15 oder zusätzlich zu einer solchen Kulissenführung 17 in ihrer unteren Hälfte eine
Kulissenführung 18 für eine Stütztraverse 6 für das Unter-
Jf trum des Fördermittels 15 aufweisen. Wie aus Fig. 2 er-
sichtlich, öffnet diese sich in der gleichen Weise, wie für die Kulissenführung 17 vorstehend bereits beschrieben, und zwar gleichfalls mit verengtem oder in seiner Breite
dem Durchmesser des Bundstabmaterials der Stütztraverse
II entsprechender Breite, zum Rand des jeweiligen Befestigungsflansches 4 hir., hier jedoch zu dessen unterem Band hin, und weist gleichfalls eine sich in Schwerkraftrichtung erstreckende Verlängerung ihres inneren Endes mit auf
. den verbleibenden Materialbereich zwischen Abflachungs-
bzw. Anfasungs'ciefe und Außendurchmesser des Bundstabmaterials der Svütztraverse 6 bzw. zwischen zwei Abflachungen bzw. Anfasungen 6b abgestimmter Breite als Bastbereich 18a für die gegen Drehung gesicherte Festlegung der dem Untertrum zugeordneten Stütztraverse 6 auf.
Um die Befestigungsflansche 4 einer Quertraverse 5 so auszubilden, daß sie ungeachtet ihres Einbaus wahlweise die Festlegung einer Stütztraverse 6 für das Obertrum des Fördermittels 15 oder aber lediglich einer Stütztraverse 6 für das Untertrum desselben oder aber auch gleichzeitig zweier Stütztraversen 6 für beide Fördermitteltrums ermöglicht und dabei dennocl^inierschiedliche Ausführungen von Kulissenführungen vermieden werden, können die Befestigungsflansche 4 jeweils Kulissenführungen 19 aufweisen, deren innerer Bereich sich jeweils in zwei sich etwa schlegelartig in Schwerkraftrichtung erstreckende Bastbereiche 19a und 19b fortsetzt, die gleichfalls in der gleichen Weise angepasst verringerte Breite aufweisen, wie für die Rastbereiche 17a bzw. 18a der Kulissenführungen
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17 "bzw. 18 gemäß Pig. 2 "beschrieben. Dabei können sich die Einführbereiche dieser Kulissenführungen 19, die eine dem Außendurchmesser des Rundstabmaterials der Stütztraversen 6 entsprechende Breite besitzen, zu gegenüberliegenden Seitenkanten bzw. Rändern des Befestigungsflansches 4- hi-n öffnen, wie in Fig. 3 dargestellt, oder aber einen zur Oberkante bzw. zur Unterkante derselben hin in ähnlicher Weise verlaufenden Einführbereich aufweisen, wie für die Kulissenführungen 17 bzw. 18 gemäß Fig. 2 bereits beschrieben, der gleichfalls verringerte oder aber dem Außendurchmesser des Rundstabmaterials der Stütztraverse 6 entsprechende Breite besitzen kann. Es ist an dieser Stelle zu vermerken, daß in der gleichen Weise, wie in Fig. 3 rein beispielsweise lediglich die Ausführung mit sich zur Seite hin öffenden Kulissenführungen 19 dargestellt ist, während in Fig. 2 sich nach oben bzw. unten öffnende Kulissenführungen I7 bzw. 18 wiedergegeben sind, diese letztgenannten Kulissenführungen I7 bzw. 18 sich gleichfalls ebenfalls zu einer Seite des betreffenden Befestigungsflansches 4· hin öffnen können, wobei dann einfach die Anordnung der Befestigungslöcher 3 für die Festlegung der Quertraverse 5 am Rahmengestell 2 der Bandfördervorrichtung 1 angepasst zu wähl en ist.
Wie aus der linken Ha].fte von Fig. 1 ersichtlich, stützt die dargestellte Stütztraverse 6 nach Art einer Stützbrücke nicht etwa das Obertrum des Fördermittels I5 unmittelbar ab, sondern ein als Gleitbahn für diese dienendes Schlürblech 14, das in dargestellter oder anderer Weise hochgezogene Seitenkantenbereiche aufweisen kann, während das Untertrum des Fördermittels I5 unmittelbar über die ihm zugeordnete gleichfalls als Stützbrücke dienende Stütztraverse 6 läuft. Das Schlürblech 14· kann je nach Einsatzfall und BetriebsverhältnisseipFortfall kommen, so daß das Obertrum gleichfalls unmittelbar auf der durch die Stütztraverse
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gebildeten Stützbrücke läuft. Gleichermaßen aber könnte auch im Bereich des Untertrums zwischen diesem und ihm zugeordneter Stütztraverse 6 ein Schlürblech angeordnet sein. Es ist ersichtlich, daß in allen Fällen auch bei fertig installierter Bandfördervorrichtung 1 diese einfach, schnell und bequem nach- oder umgerüstet werden kann, indem einfach mehr Stützbrücken 6 für Obertrum und/oder Untertrum des Fördermittels 15 eingebaut oder aber entnommen werden bzw. ein Schlürblech für eines der oder beide Fordermitteltrums eingefügt oder entfernt wird.
Auf der rechten Seite von Fig. 1 ist eine andere Ausführungsform der Erfindung gezeigt, bei welcher bei gleicher Ausführung des Rahmengest alls 2 ^n^ der Quertraverse 5 für die Abstützung des Obertrums des Fördermittels 15 eine als Stützschwelle wirkende Stützbrücke 7 dargestellt ist. Diese ist durch ein Stück T-Trägermaterial gebildet, wie es in allgemeiner Form ohne Rücksicht auf Dimensionierung im Querschnitt in Fig. 8 dargestellt ist, und ist mit seinem Querflansch ohne Verbindung zu den Befestigungsflanschen 4 der Quertraverse 5 einfach auf diese aufgeschweißt, wie aus der rechten Hälfte von Fig. 1 erkennbar. Die Stirnfläche seines nach oben weisenden Mittelsteges kann dabei als Abstützung für das unmittelbar auf ihr laufende Obertrum des Fördermittels I5 dienen, oder aber es kann, wie in Fig, 1 dargestellt, ein Schlürblech 14 an dieser Oberkante des als Stützschwelle dienenden Profils 7 festgelegt sein, auf dessen Oberseite dann das Obertrum des Fördermittels I5 flächenmäßig abgestützt läuft. Um zu zeigen, daß ganz allgemein das Untertrum des Fördermittels 15 nicht abgestützt zu werden braucht, ist auf der rechten Seite von Fig. 1 im Bereich des Untertrums keine Abstützung für dieses dargestellt.
Aus Fig. 4 ist ersichtlich, daß einerseits die Quertraverse
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5 bezüglich ihrer flächenmäßigen Zuordnung zu ihren Befestigungsflanschen 4 anders angecr kiat sein kann, als in Pig. 1 bis 3 dargestellt, und daß auch ein anderes Profil als Stützschwelle Verwendung finden kann. In tfig. 4 ist es ein Stück Rechteckrohr 8, das auf die Quertraverse 5 aufgeschweißt ist und in der gleichen Weise als Abstützung für das Obertrum des Förderndtteis 15 mit oder ohne Zwischenschaltung eines Schlürbleches 14 zur Wirkung kommt, wie vorstehend bereits beschrieben.
Ungeachtet der zweckmäßigen Zuordnung der Quortraveree 5 zu ihren Befestigungsflanschen 4 und des Einsatzes eines Schlürbleches 14 können auch Stücke von U-Profil 9 gemäß Pig. 6 oder 10 gemäß Pig. 7 oder von I-Profil gemäß iig. 9 oder aber von Rundrohrmaterial 12 gemäß Pig. 10 zum Einsatz kommen, wobei diese Profilmaterialien in den Pig. 6 bis 10 gleichfalls lediglich grundsätzlich und ohne besondere Berücksichtigung von Dimensionen in ihrem Querschnitt dargestellt sind.
In Pig. 4 ist in strich-punktierter Linie auch noch angedeutet, daß unterhalb einer Quertraverse 5 niit Stützschwelle 8 von den Befestigungsflanschen 4 der Quertraverse 5 auch noch eine Andrück- oder Führungswalze 20 getragen werden kann, die entsprechend dem jeweils gewählten Lauf des Untertrums des Fördermittels 15 im Bereich ihrer höchstliegenden Mantellinie mit der außenliegenden Unterseite oder aber im Bereich ihrer tiefstliegenden Mantellinie mit der innenliegenden Oberseite desselben sich in Anlage befindet. Die Lagerung bzw. Halterung der diese Andrück- oder Führungswalze 20 beidseitig überragenden Enden ihrer Achse ist nicht dargestellt.
In Pig. 5 ist eine Ausführungsform der Erfindung wiedergegeben, bei welcher die Stützbrücke für das Obertrum
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des Fördermittels I5 durch eine Andrück- oder Führungswal we 20 selbst gebildet wird, wobei die diese beidseitig überragenden Achsenden 21 jeweils von Tragflanschen 22 abgestützt werden, die innenseitig vom Rahmengestell 2 sich von der Quertraverse 5 etwa normal nach oben wegerstreckei
f. an dieser beispielsweise durch Schweißen festgelegt sind.
f Dabei kann,wie gestrichelt angedeutet, jeder Tragflansch
22 für eine Andrück- oder Führungswalze 20 ein sich
>} praktisch in Förderrichtung erstreckendes Langloch 23
aufweisen, in welchem die Achsenden 21 derselben längsverschieblich gehalten sind, um beispielsweise den Sturz der Andrück- oder Führungswalze 20 relativ zum zugeordneten Fördermitteltrum geeignet zu verändern und dadurch insbesondere die Andrückspannung und/oder die Laufrichtung des betreffenden Fördermitteltrums an die jeweiligen Betriebsverhältnisse, die sich bekanntlich insbesondere mit der Art der Beladung, dem Gewicht des Fördergutes und der Fördergeschwindigkeit ändern, zweckdienlich anpassen zu können.
Es ist ersichtlich, daß die Erfindung,obgleich sie - lediglich anhand einiger bevorzugter Ausführungsbeispiele % dargestellt und erläutert worden ist, nicht auf diese beschränkt ist, vielmehr dem Fachmann vielfältige Mög-
|l lichkeiten offenstehen, sie durch andere Kombination ihrer Merkmale oder deren Austausch gegen gleichwirkende $ Mittel an die jeweiligen !konstruktiven und/oder materialmäßigen und/oder herstellungstechnischen Gegebenheiten und/oder die Forderungen des einzelnen Einsatzfalls anzupassen, ohne dadurch den Rahmen der Erfindung zu verlassen.

Claims (17)

PATENTANWALT · ';;': · : Γ.: ' :,.:·,.·· HANS-JOACHIM KANTNER DIPLOM-INCENiEUR 6070 LANGEN. 17. MAI 1983 DARMSTÄDTER STRASSE 8 TELEPHON: (06103) 230 29 PATENTANWALT DIPL-NC. H-J. KANTNER ' TELEGRAMM: KANTNERPATENTE DARMSTADTER STR.a. 607 LANGEN/HESSEN LANGENHESSEN Neue Telr:gramrnanscWitts New telegram address! Ansprüclie
1.) B.ahmen für Bandfördervorrichtungen insbesondere in Ein- oder Mehrbänder- oder -riemenbauweise oder Scharnierbandforderer nit einem Rahmengestell mit mindestens einer zwei gegenüberliegende Längsholme oder Seitenflansche desselben aussteifenden Quertraverse, die an den Längsholmen mittels je eines mit ihr verbundenen Befestigungsflansches festlegbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß über die Befestigungsflansche (4-) der bzw. mindestens einer Quertraverse (5) jeweils eine im wesentlichen parallel zu dieser verlaufende Stütztraverse (6 bzw. bzw. 8 bzw. 9 bzw. 10 bzw. 11 bzw. 12) gegenüber zwei einander gegenüberliegenden Längsholmen oder Seitenflanschen des Rahmengestells (2) der Bandfördervorrichtung (1) abgestützt ist.
2.) Rahmen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die bzw. mindestens eine der Stütztraverse(n) (6 bzw. 7 bzw. 8 bzw, 9 bzw. 10 bzw. 11 bzw, 12) an den. Befestigungsflanschen (4) der ihr zugeordneten Quertraverse (5) abgestützt ist.
BANKKONTO:;D'hE£D}^EI} &Ϊα}>4Κ ;Äci VrANKFURT AM MAIN NR 4-112 519 POSTSCHECKKONTO NR. 205560 FRANKFURT
3. ) Rahmen nach. Anspruch 1 , dadurch Rekennzeichnet, daß die bzw. mindestens eine der Stütztraverse(n) (z.B. 7 oder 8) an der ihr zugeordneten Quertraverse (5) abgestützt ist.
4.) Rahmen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die bzw. mindestens eine der Stütztraverse(n) (6 bzw. 7 bzw. 8 bzw. 9 bzw. 10 "bzw. 11 bzw. 11 bzw. 12) als Gleitbrücke für das unmittelbar auf ihr laufende Obertrum des Fördermittels (15) dei Bandfördervorrichtung (1) ausgebildet ist.
5·) Rahmen nach einem der Ansprüche 1 bis 35 dadurch gekennzeichnet, daß die bzw. mindestens eine der Stütztraverse (n) (7 bzw. 8 bzw. 9 bzw. 10 bzw. 11 bzw. 12) als Gleitschwelle für das unmittelbar auf ihr laufende Obertrum des Fördermittels (15) der Bandförderverrichtung (1) ausgebildet ist.
6.) Rahmen nach einem der vorhergehenden. Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die bzw. mindestens eine der Stütztraverse(n) (z.B. 6) als Gleitbrücke für das unmittelbar auf ihr laufende Untertrum des Fördermittels (15) der Bandfördervorrichtung (1) ausgebildet ist.
7.) Rahmen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die bzv. mindestens eine der Stütztraverse(n) (6 bzw. 7 bzw. 8 bzw. 9 bzw. 10 bzw. 11 bzw. 12) aus Profilstab- oder Profilrohrmaterial, vorzugsweise aus Rundstabmaterial oder Rundrohrmaterial gebildet ist.
8.) Rahmen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die bzw. mindestens eine der Stütztraverse (n) (6 bzw. 12) aus Vieleckstab- oder -rohrmaterial, v-or-zugsweise-;a.He .Rechteck- oder Quadratstab-
material oder Rechteck- oder Quadratrohrmaterial gebildet ist.
9.) Rahmen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die bzw. mindestens eine der Stütztraverse(n) (z.B. 6) mittels ihren Enden (z.B. 5a) jeweils zugeordneter Befestigungseinrichtungen (13) lösbar an den beiden Befestigungsflanschen (4) der ihr zugeordneten Quertraverse (5) festlegbar ist.
10.) Rahmen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die bzw. udndestens eine der Stütztraverse (n) (6 bzw. 7 bzw. 8 b^vw. 9 "bzw. 10 bzw. 11 bzw. 12) mit den beiden Befestigungsflanschen (4) der ihr zugeordneten Quertraverse (5) fest verbunden ist.
11.) Rahmen nach einem der Ansprüche 1 bis 8 mit mindestens einer mit den beiden Befestigungsflanschen der ihr zugeordneten Quertraverse oder dieser unmittelbar verbundenen Stutζtraverse, dadurch gekennzeichnet, daß die Stütztraverse (z.B. 6) als Widerlagerbrücke für ein auf seiner stütztraversenfernen Oberseite das Obertrum oder das TJntertrum des Fördermittels (15) der Bandfördervorrichtung (1) als Gleitbahn abstützendes Schlürblech (14) ausgebildet ist.
12.) Rahmen nach einem der Ansprüche 1 bis 8 mit mindestens einer mit den beiden Befestigungsflanschen der ihr zugeordneten Quertraverse oder dieser unmittelbar verbundenen Stütztraverse, dadurch gekennzeichnet, daß die Stütztraverse (7 bzw. 8 bzw. 9 bzw. 10 bzw. 11) als Widerlagerschwelle für ein auf seiner stütztraver-
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senfernen Oberseite das Obertrum oder das Untertrum |
des Fördermittels (15) der Bandfördervorrichtung (1) I
als Gleitbahn abstützendes Schlürblech (14) ausgebil- |
det ist. ;i
13·) Rahmen nach einem der Ansprüche 9 "bis 12 mit mindestens
einer mit den beiden Befestigungsflanschen der ihr zugeordneten Quertraverse oder dieser unmittelbar verbundenen Stütztraverse, dadurch gekennzeichnet, daß
er mindestens ein durch eine mit den beiden Befestigungsflanschen (4) mindestens einer Quertraverse (5)
fest verbundene Stütztraverse in Form einer Stützbrücke oder Stützschwelle (6 bzw. 7 "bzw. 8 bzw. 9 bzw.
10 bzw. 11 bzw. 12) abgestütztes eine Gleitbahn für das ΐ Obeicrum des Fördermittels (15) der Bandfördervorrich- || tung (1) bildendes Schlürblech (14) und mindestens eine I mittels ihren Enden (z.B. 6a) jeweils zugeordneter Befestigungseinrichtungen (13) vorzugsweise lösbar an den | beiden Befestigungsflanschen (4) einer ihr zugeordneten ' Quertraverse (5) festlegbare Stütztraverse (z.B. 6) für " : das Untertrum des Fördermittels (I5) der Bandfördervor- ίί richtung (1) oder für ein eine Gleitbahn für dieses
bildendes Schlürblech aufweist. J
14.) Rahmen nach Anspruch 9 oder I3» dadurch gekennzeichnet, J. daß die Befestigungseinrichtungen jeweils durch Kulissen- | führungen (I7 "bzw. 18 bzw. 19) in den Befestigungsflanschen (4-) der Quertraversen (5) gebildet sind, in welche
die Enden (z.B. 6a) der Stütztraversen (z.B. 6) einführbar sind.
15.) Rahmen nach Anspruch I3, dadurch gekennzeichnet, daß
die Kulissenführungen (I7 bzw. 18 bzw. 19) der Befesti-
gungsflansche (4) Hastenden (17a "bzw. 18a bzw. 19a, 19b) und die Enden (z.B. 6a) der in diesen festlegbaren Stütztraverse (z.B. 6) abgeflachte Bereiche (z.B. 6b) aufweisen, mittels denen sie sich nach Einführen in diese Hastenden (17a bzw. 18a bzw. 19a bzw. 19"b) selbst in gegen Drehung gesicherter Anlage halten.
16.) Rahmen nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, daß die einer Stütztraverse (z.B. 6) zugeordneten Kulissenführungen jeweils die Form eines vorzugsweise von der Seitenkante eines Befestigungsflansches (4) her in dessen Inneres verlaufenden Einführkanals (17 bzw. 18 bzw. 19) aufweisen, der in einen sich in Schwerkraftrichtung erstreckenden abgewinkelten Rastbereich (17a bzw. 18a bzw. 19a bzw. 19b) mündet.
17·) Rahmen ach Anspruch I5 oder 16, dadurch gekennzeichnet, daß die einer Stütztraverse (z.B. 6) zugeordneten Kulissenführungen jeweils die Form eines vorzugsweise von der Seitenkante eines Befestigungsflansches (4) her in dessen Inneres verlaufenden Einführkanals (19) aufweisen, der in einen Querbereich mit sich vom Einführkanal (19) beidseitig desselben schlegelartig etwa normal wegerstreckenden Rastbereichen (19a, 19b) mund et.
Γ; 18.) Rahmen nach einem der Ansprüche 9 bis I7, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungseinrichtungen (13) für die Stütztraversen (z.B. 6) an den Befestigungsflanschen (4) einer Quertraverse (5) jeweils Dreh-
sicherungseinrichtungen für die Stütztraversen (z.B. 6)
aufweisen.
19·) Rahmen nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Drehsicherungseinrichtungen jeweils als Splintverbindungen zwischen einem von der Fläche eines Befestigungsflansches (4) einer Quertraverse (5) in Richtung der Stütztraverse (6) wegstehenden Flansches oder Steges und der zugeordneten Stütztraverse (z.B. 6) ausgebildet sind.
20.) Rahmen nach einem der Ansprüche 7 ^is 10 mit mindestens einer als Gleitschwelle für das Obertrum des Fördermittels der Bandfördervorrichtung oder als Widerlagerschwelle für ein dieses von seiner Unterseite her als Gleitbahn abstützendes Schlürblech ausgebildeten Stütztraverse, dadurch gekennzeichnet, daß die Gleit- bzw. Widerlagerschwelle durch ein auf die zugeordnete Quertraverse (5) aufgeschweißtes Stück Profilstab- oder Profilrohrmaterial (7 bzw. 8 bzw. 9 bzw. 10 bzw. 11 bzw. 12), vorzugsweise Rundstab oder Rundrohrmaterial oder Vieleckstab- oder Vieleckrohrmaterial, gebildet ist.
21.) Rahmen insbesondere nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß über die Befestigungsflansche (4) der bzw, mindestens einer Quertraverse (5) jeweils eine im wesentlichen parallel zu dieser verlaufende Andrück- oder Führungswalze (20) gegenüber zwei einander gegenüberliegenden Längsholmen oder Seitenflanschen des Rahmengestells (2) der Bandfördervorrichtung (1) abgestützt ist.
22.) Rahmen nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungsflansche (4) der bzw. mindestens einer Quertraverse (5) gleichzeitig als Tragflansche für die
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eine Andrück- oder Führungswalze (20) beidseitig überragenden Achsenden (21) derselben ausgebildet sind.
23·) Rahmen nach An sprich 21, dadurch Rekennzeichnet, daß die bzw. zumindest eine der Quertraverse(n) (5) sich paarweise zumindest in der Richtung eines der Trums des Fördermittels (15) der Bandfördervorrichtung (1) von ihr wegerstreckende Tragflansche (22) für die eine Andrückoder Führungswalze (20) beidseitig überragenden Achsenden (21) derselben aufweist.
24.) Rahmen nach einem der Ansprüche 21 bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß für die bzw. zumindest eine der Quertraverse (n) (5) die zugeordnete Führungstraverse durch eine Andrück- oder Führungswalze (20) gebildet ist.
25.) Rahmen nach einem der vorhergehenden Ansprüche mit einer Vielzahl von in einem zumindest einreihigen Reihenraster mit untereinander gleichem Lochabstand angeordneten Befestigungslöchern in gegenüberliegenden Längsholmen oder Seitenflanschen des Rahmengestells der Bandfördervorrichtung, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungsflansche (4-) mindestens einer Quertraverse (5) mindestens zwei in der rastermäßigen Anordnung der Befestigungslöcher in gegenüberliegenden Längsholmen oder Seitenflanschen des Rahmengestells (2) der Bandfördervorrichtung (1) entsprechender Anordnung vorgesehene Befestigungslöcher (3) aufweisen, über welche die Befestigungsflansche (4-) dieser Quertraverse (5) jeweils mittels einer vorzugsweise als Schraubbolzen mit Mutter und Unterlegscheibe und erforderlichenfalls Kontermutter ausgebildeten Verschraubung (16) am benachbarten Längsholm oder Seitenflansch des Rahmengestells (2) festlegbar sind.
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