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Malschloß Es sind Malschlösser bekannt, die mit Zuhaltungsgliedern
ausgestattet sind, die wahlweise in einer von mehreren Schließstellungen oder in
einer Üffnungsstellung einrasten können, in welch letzterer die Zuhaltungsglieder
auf ein Merkzeichen eingestellt sind.
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Die Schlösser dieser Bauart tragen außen sichtbar Zahlen oder Buchstaben,
die das Einstellen der Zuhaltungsglieder auf ihre Öffnungsstellung ermöglichen.
Eine solche Konstruktion hat den Nachteil, daß Unbefugte die Öffnungsstellung der
Zuhaltungsglieder, beispielsweise durch Zufall, auf dein Schloß erkennen können
und dadurch in die Lage versetzt werden, das Schloß zu öffnen. Außerdem kann man
ein solches Schloß nur unter besonderen Voraussetzungen in der Dunkelheit öffnen,
was seine Benutzbarkeit erheblich einschränkt und es insbesondere für Blinde unbrauchbar
macht.
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Diese Nachteile werden gemäß der Erfindung dadurch vermieden, daß
das Merkzeichen eines Malschlosses als Anschlag für die Zuhaltungsglieder in deren
Ausgangsstellung ausgebildet ist, von der aus sich die Zuhaltungsglieder fühl- und/oder
hörbar schrittweise in ihre Öffnungsstellung schalten lassen.
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Dabei ist es möglich, daß das Merkzeichen auf einem mit dem entsprechenden
Zuhaltungsglied leicht kuppelbaren und in verschiedenen Stellungen einrastbaren
Maschinenelement angeordnet und als Anschlag ausgebildet ist, der mit einem ortsfesten
Gegenanschlag zusammenwirkt.
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Vorteilhaft besteht dabei jedes Zuhaltungsglied aus einem mit einer
Riegellücke g ausgestatteten
Zahnrad e, das in ein unter der Wirkung
einer Federsperre stehendes und den als Merkzeichen dienenden Anschlag tragendes
Vorgelegezahnrad ra eingreift.
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In der Zeichnung ist eine als Beispiel dienende Ausführungsform der
Erfindung dargestellt.
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Auf die Rückwand eines aus zwei Teilen a, b
(Fig. 3) bestehenden
Schloßgehäuses ist eine Montageplatte c aufgelegt, die einen Zapfen d für drei gleichachsig
übereinanderliegende Zahnräder e trägt. Jedes dieser Zahnräder e weist an der Stelle
eines beliebigen Zahnes eine radial eingearbeitete Lücke g auf, in die, wenn sie
in den drei Zahnrädern an ihren Ausgangsstellen zur Deckung gebracht sind, ein zwischen
zwei Führungen h der Montageplatte c mittels eines aus dem Schloßgehäuse
a, b ragenden Knopfes i von Hand verschiebbarer Sperriegel
k für den Schloßbügel m eintreten kann. Auf der Montageplatte c ist
um die Zahnräder e herum kreisförmig eine Ziffernfolge f der Zahnteilung angeordnet.
Jedes der drei Zahnräder e (Fig. i) steht mit einem Vorgelegezahnradii im Eingriff,
das mit einer außerhalb des Gehäuses a, b vorgesehenen Einstellscheibe r durch eine
Welle q vereinigt ist. Die Wellen q der drei gleichachsig gelagerten
Vorgelegezahnräder n sind ineinandergesteckt. In jedem Vorgelegezahnrad n, auf das
eine Federsperre o einwirkt, ist in einer Zahnlücke ein Anschlags angeordnet, durch
den die Ausgangsstellung der miteinander gekuppelten Zahnräder e, n festgelegt wird,
da nur eine Drehung der Zahnräder e, n so weit möglich ist, bis der erste
Zahn des zugehörigen Zuhaltungszahnrades gegen den Anschlags trifft. Die Wirkung
der Federsperren o wird durch den Anschlags aber nicht beeinflußt, da auch an der
Stelle des Anschlags s immer noch eine Sperrlücke für den Eingriff der Sperrklinke
vorhanden ist. Die Lage der Riegellücken in den als Zuhaltungen dienenden Zahnrädern
e kann mit Bezug auf die Ziffernfolge f bei der Einstellung des neuen Schlosses
beliebig gewählt werden.
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Soll das neue Schloß montiert werden, so sind die Zahnräder e derart
übereinander auf den Zapfen d zu setzen, daß die Lage jeder Riegellücke g einer
Zahl entspricht, die an der Ziffernfolge f abzulesen ist und die sich der Benutzer
für das öffnen des Schlosses merken muß. Bei drei übereinander angeordneten Zahnrädern
eist eine dreiziffrige Zahl zu vermerken. Die Einstellung der Räder e ist in der
Anschlagstellung der Vorgelegezahnräder n durchzuführen, das heißt in der Stellung,
in der jeweils der Anschlag s an einem Zahn des zugehörigen Zahnrades e anliegt.
Nach dem Einlegen der Federsperre o und des von Hand zu betätigenden Riegels
k ist der Schloßbiigel m zu
befestigen, der drehbar in eine hohe, parallel
verschiebbar geführte Mutter v eingeschraubt wird.
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Nach dein Senken des Schloßbügels m werden an Hand der außenliegenden
Einstellscheiben r bei zurückgezogenem Sperriegel h die Scheiben e, n beliebig verdreht,
wodurch das Schloß verschlossen ist. Nur derjenige kann das Malschloß öffnen, der
in Kenntnis der Stellungen der eingestellten Zahnräder e die Riegellücken g an dem
in Fig. 2 gezeigten Ort zur Deckung bringen kann. Das läßt sich dadurch erreichen,
daß man zunächst alle drei Einstellscheiben r in demselben Sinn, z. B. dem Uhrzeigersinn,
so lange dreht, bis ein Weiterdrehen nicht mehr möglich ist. Nun Nverden alle Einstellscheiben
r nacheinander um so viel fühlbare Schritte in entgegengesetzter Richtung zurückgedreht,
wie den Merkziffern entspricht. Dann befindet sich die Einstellung des Schlosses
in der in Fig. 2 gezeigten Stellung, in der das Schloß geöffnet werden kann.
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Der Erfindungsgedanke kann auf alle Arten von Schlössern, z. B. auch
auf Kofferschlösser, angewendet werden.
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Das neue Schloß weist den Vorteil auf, daß es auf der Außenseite keine
Merkzeichen, wie Zahlen, Buchstaben od. dgl., trägt, die die öffnungsmöglichkeiten
erraten lassen. Da es nur nach rein gefühlsmäßig festzustellenden Merkmalen zu öffnen
ist, so ist es für den Gebrauch im Dunkeln und für Blinde besonders geeignet.