DE8301245U - Vorrichtung zum Auswerten eines Nomogramms - Google Patents
Vorrichtung zum Auswerten eines NomogrammsInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Auswerten von Nomogrammen, beispielsweise zur Auswertung solcher
Nomogramme, die eine Dosisbestimmung eines Medikamentes ermöglichen , unter Anwendung mindestens einer Ausrichtlinie.
Die Nomographie ist ein Teilgebiet der Mathematik, das
die Gesamtheit der Verfahren zur Aufstellung und Anwendung von Nomogrammen behandelt, mit deren Hilfe mathema
tische, naturwissenschaftliche und technische Probleme lösbar sind. Ein Nomogramm ist eine grafische Darstellung,
die den funktionalen Zusammenhang von Größen zeigt unü zahlenmäßige Zusammenhänge sowie Ergebnisse
abzulesen gestattet.
Erfindung wurde durch Schwierigkeiten ausgelöst, die sich bei der Bestimmung der optimalen Dosierung eines
Arzneimittels während einer Langzeitbehandlung ergaben. Untersuchungen von Patienten, die aufgrund ihrer
Atemwegserkrankungen mit Theophyllin behandelt wurden, weisen deutlich auf die Schwierigkeiten hin, dieses
Pharmakon optimal zu dosieren, zumal dieses Medikament bekanntlich nur eine geringe therapeutische Breite besitzt.
Nur etwa 37 bis 47 % der im Blut der Patienten bestimmten Theophyllin-Spiegel lagen im therapeutischen
Bereich. Es besteht daher die Notwendigkeit, die für eine im therapeutischen Bereich liegende steady-state
Serum-Theophyllin-Konzentration notwendige, optimale Erhaltungsdosis
individuell vorherbestimmen zu können. Dieses kann mit Hilfe einer Berechnung erfolgen oder
durch eine auf einem einfachen pharmakokinetischen Verfahren basierenden Methode, bei der lediglich eine einzige
Serum-Theophyllin-Konzentrationsbestimmung in einem bestimmten Zeitpunkt nach oraler Verabreichung ei-
ner geeigneten Testdosis dieser Substanz erforderlich ist. Die Möglichkeit der Rechnung ist aufwendig und
setzt umfangreiche Fachkenntnisse voraus, so daß sie für die praktische Anwendung ungeeignet ist. Die andere,
obengenannte Möglichkeit beruht auf der Anwendung und Auswertung von Nomogranunen. Auch diese erfordert
eine hinreichende Qualifikation des Anwenders sowie einen entsprechenden Zeitaufwand und ist namentlich
dann mit Schwierigkeiten verbunden, wenn die Auswertung eines solchen Nomogramms von Personen vorgenommen wird,
die diese Tätigkeit selten vornehmen und deshalb dementsprechend ungeübt sind.
Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung anzugeben, die die Auswertung von Nomogrammen
- welche keineswegs nur dieses Beispiel betreffen, sondern auch der Lösung anderer Aufgaben in der Medizin,
Mathematik, Naturwissenchaft und Technik dienen können - schnell, zuverlässig, ohne weitreichende
Fachkenntnis und Übung des Anwenders ermöglicht.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß
an einer Grundplatte ein Arm parallel zu einer das Nomogranrai
tragenden Grundplattenvorderseite verfahrbar befestigt sowie um eine mitverfahrbare Achse drehbar gelagert
ist, welche zur Grundplattenvorderseite senkrecht steht, daß die Bewegungsbahn der Achse derart verlaufend
angeordnet sowie die Länge des Armes so bemessen ist, daß mit ihm alle relevanten Nomogrammskalen überdeckbar
sind, und daß die Ausrichtlinie entlang der Längsrichtung des Armes angeordnet ist. Diese Ausbildung
von Bewegungsbahn und Arm ermöglicht es, daß die an dem Arm vorgesehene Ausrichtlinie mit
allen gewünschten Skalenwerten relevanter Nomogrammskalen zur Deckung gebracht werden
Nach einer anderen Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, daß mindestens eine am Ausleger vorgesehene,
eigene Markierungslinie mit den Skalenwerten mindestens einer Nomogrammskala zur Deckung bringbar ist. Hierdurch
läßt sich beispielsweise ein Zahlenwert einer Nomogrammskala mit der Markierungslinie des Auslegers
und ein anderer Zahlenwert einer anderen Nomogrammskala mit der Markierungslinie des Armes einstellen.
Vorzugsweise kann die Anordnung auch so getroffen sein, daß Ausleger und Schieber aus einem Stück bestehen.
Nach einer weiteren Ausbildung der Erfindung ist der Schieber in Nuten verschiebbar gelagert, die in der
Nähe der Grundplattenseitenfläche angeordnet sind sowie parallel zu ihr verlaufen und in die Vorder- und Rückseite
der Grundplatte eingelassen sind.
Der Schieber kann auch als Ü-Profil mit einem Steg und
zwei unterschiedlich langen Schenkeln ausgebildet sein und die Grundplatte teilweise umgreifen sowie Ansätze
an den Schenkeln aufweisen, die in die Nuten hineinfassen und den Schieber an der Grundplatte halten sowie
verschiebbar führen. Das freie Ende des längeren Schenkels trägt dann das Drehlager. Vorzugsweise liegt der
Steg des U-Profils flächig an der Grundplattenseitenfläche
an.
Darüber hinaus kann es zweckmäßig sein, daß der längere Schenkel ebenfalls mindestens eine, entlang seiner
Längsachse verlaufende Markierungslinie aufweist, mit der alle relevanten Skalenwerte mindestens einer Nomogrammskala
einstellbar sind.
Nach einer anderen Weiterbildung der Erfindung kann auch vorgesehen sein, daß die am Arm und/oder Ausleger
bzw. Schenkel vorgesehene Markierungslinie jeweils von mindestens einer Arm- und/oder Ausleger- bzw.
Schenkellängskante gebildet ist.
Die Zeichnung veranschaulicht die Erfindung an einem Ausführungsbeispiel, und zwar zeigt:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht einer
Vorrichtung zum Auswerten eines Nomogramms für die Bestimmung einer optimalen
Dosierung von Theophyllin zur Langzeitbehandlung bei Atemwegserkrankungen eines
Menschen; und
Fig. 2 eine Schnittansicht des Schiebers entlang der Linie 3-3 gemäß Fig. 1.
Die Vorrichtung zum Auswerten eines Nomogramms weist gemäß Fig. 1 eine rechteckige Grundplatte 1 auf, die aus
Kunststoff besteht und auf deren Vorderseite 2 die Nomograminskalen
a. b- c und d gedruckt sind. Eine Nut 3 ist in die Vorderseite 2 und eine Nut 4 in die Rückseite 5
der Grundplatte 1 eingelassen. Die Nuten 3, 4 stehen einander parallel gegenüber und verlaufen in unmittelbarer
Nähe der linken Seitenfläche 6 der Grundplatte 1.
Ein Schieber 8 ist im Querschnitt U-förmig ausgebildet und besitzt einen Steg 9 sowie zwei unterschiedlich
lange Schenkel 10 und 11. Der Schieber 8 ist so an der Grundplatte 1 angeordnet, daß seine beiden Schenkel 10
und 11 flächig an Vorder- und Rückseite 2 und 5 sowie sein Steg 9 flächig an der Seitenfläche 6 anliegen. Beide
Schenkel 10 und 11 weisen einander gegenüberliegende Ansätze 12 und 13 auf, die in die Nuten 3 und 4 hineinfassen.
Am freien Ende des längeren Schenkels 10 ist eine lotrecht zur Grundplattenvorderseite 2 verlaufende
Achse 14 angeordnet, an der ein Arm 15 an einem seiner 40
Enden drehbar gelagert ist. Die Länge des Armes 15 ist so bemessen, daß alle relevanten Nomograramskalen mit
ihm überdeckbar sind. Entlang ihrer Längsrichtungen verläuft jeweils am Schenkel 10 und am Arm 15 eine Markierungslinie
16 und 17. Da sowohl der Schenkel 10 als auch der Arm 15 aus durchscheinendem Werkstoff bestehen,
sind die von Schenkel 10 und Arm 15 abgedeckten Abschnitte der Nomogrammskalen a, b, c und d dennoch
sichtbar.
Für die Ermittlung der optimalen Theophyllin-Erhaltungsdosis
während der Langzeitbehandlung bei Atemwegserkrankungen des Menschen wird die Vorrichtung folgendermaßen
gehandhabt. Mit der Markierungslinie 16 wird durch Verfahren des Schiebers 8 auf der in kg unterteilten Nomogrammskala
a das Gewicht eines Patienten eingestellt. Die Markierungslinie 16 kreuzt auch die Nomogrammskala
b. Hier wird die angegebene Testdosis des Medikamentes abgelesen. Die Nomogrammskala b ist als sogenannte Doppelleiter
ausgeführt, die einerseits die Testdosis in Tropfenzahl einer handelsüblichen Lösung von Theophyllin-Ethylen-Diamin
und andererseits das entsprechende Theophyllingewicht in mg angibt. Die abgelesene Testdosis
wird dem Patienten verabreicht. Nach 8 Stunden wird dem Patienten eine Blutprobe entnommen und die Theophyl
lin-Serumkonzentration festgestellt. Diese wird nun - ohne daß der Schieber 8 verstellt wird - durch Verschwenken
des Armes 15 mit der Markierungslinie 17 auf der in mg/1 unterteilten Nomogrammskala c eingestellt.
Die Markierungslinie 17 des Armes 15 schneidet ebenfalls
die Nomogrammskala d und verläuft bis in eines der dieser Skala zugeordneten, aufgedruckten Felder 18
hinein. Der Kreuzungspunkt von Markierungslinie 17 und Nomogrammskala d ergibt nun die optimale Erhaltungsdosis
von Theophyllin zur Langzeitbehandlung des Patien-
-"Iu -
ten. In die Felder 18 ist symbolisch die der Behandlungsdosis
entsprechende Anzahl von Tabletten dieses Pharmakons abgebildet, so daß dem Anwender unmittelbar
beim Ablesen des Ergebnisses die zu verabreichende Tablettenanzahl angegeben wird. In bestimmten Fällen,
wenn beispielsweise der Patient einen schweren fieberhaften Infekt hat, kann der auf der Nomogrammskala d
ermittelte Wert ganz an ihrem Anfang bzw. Ende liegen. Dieses weist auf methodische Fehler in der Dosisvorhersage
hin und kann durch besondere Rennzeichnung der diesen Skalenwerten zugeordneten Felder angezeigt
werden.
Die Nomogranunskalen brauchen nicht - wie bei diesem Ausführungsbeispiel
- auf die Grundplatte 1 gedruckt sein, sondern es ist ebenso denkbar, daß die Nomogranunskalen
auf Karten gedruckt sind, die ihrerseits auf der Vorderseite 2 der Grundplatte 1 befestigbar sind. Verschiedene
Karten können dann für die Lösung entsprechender Aufgaben aus Mathematik, Naturwissenschaft und Tecnnik vorgesehen
sein.
Claims (11)
1. Vorrichtung zum Auswerten eines Nomogranuns unter
Anwendung mindestens einer Ausrichtlinie, dadurch gekennzeichnet, daß an einer Grundplatte (1)
ein Arm (15) parallel zu einer das Nomogramm tragenden Grundplattenvorderseite (2) verfahrbar befestigt sowie
um eine mitverfahrbare Achse (14) drehbar gelagert ist, welche zur Grundplattenvorderseite (2) senkrecht steht,
daß die Bewegungsbahn der Achse (14) derart verlaufend
angeordnet sowie die Länge des Armes (15) so bemessen ist, daß mit ihm alle relevanten Nomogrammskalen (a, b,
c, d) überdeckbar sind, und daß die Ausrichtlinie (17) entlang der Längsrichtung des Arms (15) angeordnet ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß das Drehlager (14) des Armes (15) an einem seiner Enden angeordnet ist.
JB/il
M»rtinitlr»ße 24 ■ D-2800 Bnrnvln.1 '·. Tel<fonjlj(WihJ'32*8ti 37 · Tclccopicrer Telex 02 44 020 frp»t d
• · · *— "i — "
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß ein Schieber (8) an der Grundplatte (1) parallel zu einer ihrer äußeren Seitenkanten
bzw. -flächen (6) verfahrbar befestigt ist, deren Längsrichtung im wesentlichen mit der Richtung
mindestens einer Nomogrammskala (a, b, c, d) zusammenfällt, und daß der Schieber (8) das Drehlager (14)
trägt.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet, daß der Schieber (8) ein Ausleger (10) aufweist, dessen freies Ende das Drehlager
(14) trägt.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet, daß die Längsachse des Auslegers (10) rechtwinklig zu der Bewegungsbahn des Schiebers
(8) verläuft.
6. Vorrichtung nach Anspruch 4 oder 5, gekennzeichnet durch mindestens eine am Ausleger (10)
vorgesehene, entlang seiner Längsrichtung verlaufende, eigene Ausrichtlinie (16), mit der alle relevanten
Skalenwerte mindestens einer Nomogrammskala einstellbar sind.
7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß Schieber (8) und Ausleger (10) aus einem Stück bestehen.
8. Vorrichtung nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet, daß der Schieber (8) in Nuten (3, 4) verschiebbar gelagert ist, die in der Nähe der
Seitenfläche (6) angeordnet sind sowie parallel zu ihr verlaufen und in die Vorder- und/oder Rückstite (2, 5)
der Grundplatte (1) eingelassen sind.
· ♦ «j tt
9. Vorrichtung nach Anspruch 3 oder 8,
dadurch gekennzeichnet, daß der Schieber (8) als U-Profil
mit einem Steg (9) und zwei unterschiedlich langen Schenkeln (10, 11) ausgebildet ist und die Grundplatte
(1) teilweise umgreift, daß der Steg (9) flächig an der Seitenfläche (6) der Grundplatte (1) anliegt, daß die
Schenkel (10, 11) jeweils flächig an der Vorder- und Rückseite (2, 5) der Grundplatte (1) anliegen, daß die
Schenkel (10, 11) Ansätze (12, 13) aufweisen, die in die Nuten (3, 4) hineinfassen und den Schieber (8) an
der Grundplatte (1) halten sowie verschiebbar führen, und daß das freie Ende des langen Schenkels (10) das
Drehlager (14) trägt.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet, daß der längere Schenkel (10) ebenfalls mindestens eine, entlang seiner Längsachse
verlaufende Ausrichtlinie (16) aufweist, mit der a],le relevanten Skalenwerte mindestens einer Nomogrammskala
einstellbar sind.
11. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die am Arm (15) und/oder Ausleger (10) bzw. Schenkel (10) vorgesehene Ausrichtlinie
(16, 17) jeweils von mindestens einer Arm- und/oder Ausleger- bzw. Schenkellängskante gebildet
ist.
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