DE839612C - Kugelschreiberpatrone - Google Patents
KugelschreiberpatroneInfo
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- B43—WRITING OR DRAWING IMPLEMENTS; BUREAU ACCESSORIES
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- B43K7/00—Ball-point pens
- B43K7/02—Ink reservoirs; Ink cartridges
- B43K7/06—Reservoirs with ink-level inspection means
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Description
Die Erfindung betrifft eine Kugelschreiberpatrone. Die bekannten modernen Kugelschreiber, in denen eine
sofort trocknende dickflüssige Tinte angewendet wird, bestehen fast ausnahmslos aus einem Halter, in dem
eine auswechselbare Kugelschreiberpatrone sitzt. Die verschiedenen bekannten Kugelschreiberpatronen bestehen
aus einem Tintenbehälter, der mit einer dickflüssigen Tinte gefüllt und fest mit einer Metallspitze
verbunden ist, in welcher sich ein an den Tintenbehälter angeschlossener Kanal befindet, der zu einem
Kugelsitz führt, in dem die mit einem Teile außerhalb der Spitze liegende Schreibkugel drehbar gelagert ist.
Diese bekannten Kugelschreiberpatronen haben Mittel verschiedener Art für eine derartige Anbringung und
Festhaltung in einem Halter, daß die Spitze oder das Vorderende der Patrone aus dem Halter herausragt.
In der Regel verwendet man zur Anbringung und zum Festhalten der Patrone im Halter die Metallspitze selbst, der man eine diesem Zweck entsprechende
Form gegeben hat.
Die Aufteilung der Kugelschreiber in selbständigen Halter und selbständige Patrone ist deshalb erforderlich,
weil ein Kugelschreiber im Gegensatz zu den üblichen Füllfedern nicht vom Besitzer selbst mit dickflüssiger
Tinte nachgefüllt werden kann. Damit mit einem Kugelschreiber einwandfrei geschrieben und
seine gesamte Tintenfüllung verbraucht werden kann, muß die Kugel nämlich von Anfang an in direkter Berührung
mit der Tinte sein, und es darf hinter der Kugel in ihrem Sitz und auch in dem vom Kugelsitz führenden
Kanal der Kugelspitze sowie in der Tintensäule im Behälter keine Luft eingesperrt sein, denn diese Luft
könnte durch die dickflüssige Tinte nicht entweichen und würde deshalb den beim Schreiben erforderlichen
laufenden Nachschub von Tinte zur Kugel verhindern. Eine diesen Bedingungen erfüllende Nachfüllung eines
Kugelschreibers mit dickflüssiger Tinte kann durch den Besitzer eines Kugelschreibers selbst nicht vorgenommen
werden, und aus diesem Grunde haben Kugelschreiber in der Regel auswechselbare Kugelschreiberpatronen.
Man erzielt dadurch noch den weiteren Vorteil, daß der Besitzer eines Kugelschreibers
nach Verbrauch der Tintenmenge, die in einer Kugelschreiberpatrone vorhanden ist, mit der neuen
Patrone auch eine neue Kugelspitze geliefert erhält, ίο Dieses ist von erheblicher Bedeutung für eine einwandfreie
Funktion eines Kugelschreibers, denn die durch Massenfabrikation hergestellten billigen Kugelspitzen
sind in der Regel ausgeschrieben und mehr oder weniger unbrauchbar geworden, wenn die Tintenfüllung
der Patrone verbraucht worden ist.
Die geschilderten Verhältnisse bei Kugelschreibern, die bei gewöhnlichen Füllfedern nicht vorhanden sind,
machten es notwendig, dafür zu sorgen, daß der Inhaber eines Kugelschreibers selbst den Tintenvorrat in der
ao Patrone kontrollieren kann, damit er sich rechtzeitig eine neue Patrone für seinen Kugelschreiber beschaffen
kann, die er dann selber gegen die leere Patrone im Halter auswechselt.
Zur Ermöglichung dieser Kontrolle hat man den as Tintenbehälter von Kugelschreiberpatronen, der gewöhnlich
aus einem Rohr besteht, aus durchschei-■ nendem, insbesondere durchsichtigem Material, in
erster Linie aus farblosem Kunstharz hergestellt. Eine Kontrolle der Tintenmenge in solchen Kugelschreiberpatronen
bedingt jedoch jedesmal eine öffnung des Halters und, wenn der Tintenvorrat in der Patrone
sehr klein geworden ist, außerdem noch eine zeitweilige Entfernung der Patrone aus dem Halter.
Man hat vorgeschlagen, diese Unannehmlichkeit für den Besitzer eines Kugelschreibers dadurch zu beseitigen,
daß man den ganzen Halter oder sein unterstes Ende genau so wie bei gewöhnlichen Füllfederhaltern
aus durchscheinendem, insbesondere durchsichtigem Material herstellt. Diese Maßnahme, die bei
gewöhnlichen Füllfederhaltern wirkungsvoll ist, aber nicht befriedigt, weil ein durchscheinendes Haltermaterial
nach gewisser Zeit, z. B. durch Handschweiß und durch Kratzer, unansehnlich, häßlich und
weniger durchscheinend wird, wirkt bei Kugelschreibern mit eingesetzter Patrone noch unbefriedigender.
Von der dickflüssigen Kugelschreibertinte in einer Patrone bleibt auf der Innenwand des Tintenbehälters
häufig eine dünne Tintenhaut hängen. Die Tintenkontrolle in der Patrone hat deshalb bei Kugel-Schreibern
mit durchscheinendem Halter oder Halterteil durch eine Tintenhaut, die durchscheinende Wandung
des Tintenbehälters der Patrone, die Luftschicht zwischen Tintenbehälter und Halter und die durchscheinende
Wandung des Halters hindurch zu erfolgen. Eine derartige Tintenkontrolle ist unzuverlässig,
insbesondere dann, wenn der durchscheinende Halter oder Halterteil durch längeren Gebrauch einen
Teil seiner Durchscheinbarkeit eingebüßt hat.
Die Erfindung soll eine einwandfreie Tintenkontrolle in einem Kugelschreiber mit eingesetzter Kugelschreiberpatrone
ermöglichen, ohne daß der Halter geöffnet oder die Patrone aus dem Halter entfernt
werden muß, selbst wenn dieser aus nicht durchscheinendem Material hergestellt ist und deshalb nicht
den Nachteil hat, daß er durch Gebrauch unansehnlich und häßlich wird. Sie löst diese Aufgabe dadurch, daß
die Tintenkontrolle im Kugelschreiber laufend durch den Teil der Patrone hindurch erfolgt, der nach Anbringung
der Patrone aus dem Halter herausragt und ganz oder teilweise aus durchscheinendem, insbesondere
durchsichtigem Material, vorzugsweise Kunstharz, hergestellt ist. Die Tintenkontrolle erfolgt demnach im
Gegensatz zu früheren Vorschlägen nur durch eine Tintenhaut und eine durchscheinende Wandung der
Patrone hindurch, und dieser durchscheinende Teil des Kugelschreibers wird im Gegensatz zu früheren
Kugelschreibervorschlägen und im Gegensatz zu bekannten Füllfederhaltern mit jeder neuen Patrone
erneuert, so daß er durch längeren Gebrauch des Kugelschreibers nicht unansehnlich, häßlich und weniger
durchscheinend werden kann.
Gegenstand der Erfindung ist mithin eine Kugelschreiberpatrone, die aus einem Tintenbehälter, einer
mit diesem verbundenen Spitze mit Tintenkanal, Kugelsitz und Schreibkugel besteht und Mittel zur
Anbringung und zum Festhalten der Patrone in einem Halter hat und dadurch gekennzeichnet ist, daß der
Teil der Patrone, der nach Anbringung derselben in einem Halter aus diesem herausragt, ganz oder teilweise
aus durchscheinendem, insbesondere durchsichtigem Material, vorzugsweise Kunstharz, hergestellt
ist.
Das aus dem Halter herausragende Vorderstück der erfindungsgemäßen Kugelschreiberpatrone hat zweckmäßig
eine solche Form und ist so groß gehalten, daß es gleichzeitig das Vorderstück eines Halters bilden
kann, denn dann kann die Patrone, wenn sie ausgewechselt werden soll, leicht ohne Anwendung eines
Werkzeugs aus dem Halter entfernt werden, der gegebenenfalls aus einem einzigen Hinterstück bestehen
kann.
Bei einer Kugelschreiberpatrone gemäß der Erfindung kann das gesamte Vorderstück mit Ausnahme
der drehbaren Kugel, also auch der Kugelsitz, aus durchsichtigem Material hergestellt sein. Als solches
verwendet man vorzugsweise Kunstharz, das wesentlich billiger ist als das bisher für das Vorderstück von
Kugelschreiberpatronen verwendete Metall, hauptsächlich Messing oder Aluminiumlegierung. Eine
Kugelschreiberpatrone gemäß der Erfindung ist deshalb auch billiger als die bisherigen Kugelschreiberpatronen,
und sie hat weiter den Vorteil, daß Patronenvorderstück und Tintenbehälter, der in an sich bekannter
Weise aus einem hinten offenen Rohr bestehen kann, aus einer Einheit bestehen können, die in
einem Arbeitsgang aus dem gleichen Material hergestellt worden ist. Eine solche Kugelschreiberpatrone
besteht mithin nur aus zwei Teilen, nämlich Schreibkugel und der geschilderten Einheit, im Gegensatz
zu den bisher notwendigen drei Teilen, nämlich Schreibkugel, Metallspitze und Tintenbehälter.
Eine erfindungsgemäße Kugelschreiberpatrone kann aber auch aus drei Teilen bestehen, indem das aus dem
Halter herausragende Vorderstück der Patrone aus zwei Teilen gebildet sein kann, von denen der eine aus
einem Kugelsitz mit Schreibkugel besteht und in an
sich bekannter Weise aus Metall hergestellt ist, während der andere Teil aus durchscheinendem Material
hergestellt ist und mit dem Tintenbehälter eine Einheit bilden kann, die aus dem gleichen Material hergestellt
ist. Auch in diesem Fall ist der Metallverbrauch geringer als bei den meisten bisherigen dreiteiligen
Kugelschreiberpatronen, denn die Metallspitze kann wesentlich kleiner gehalten werden, weil sie nicht zur
Anbringung der Patrone im Halter verwendet wird, ίο wie es bei den meisten der bekannten Kugelschreiberpatronen
der Fall ist.
Die Verbindung der Metallspitze mit dem übrigen Teil der Kugelschreiberpatrone wird bei dieser Ausführungsform
der Patrone dadurch erleichtert, daß die öffnung des Tintenkanals in dem aus durchscheinendem
Material hergestellten Teil des Patronenvorderstückes von einer ringförmigen Vertiefung umgeben
ist, in welche die Metallspitze eingesetzt ist, die zu diesem Zweck einen ringförmigen Stutzen hat.
Diese letztere Ausführungsform der erfindungsgemäßen Kugelschreiberpatrone, bei der die Metall- ·
spitze nicht in den Tintenbehälter hineinragt, sondern über diesen geschoben ist, hat sich aus den nachstehenden
Gründen als besonders vorteilhaft erwiesen.
Eine Feststellung, ob eine Schreibspitze für eine Kugelschreiberpatrone befriedigt, läßt sich nur dadurch
treffen, daß man eine Schreibprobe mit der gefüllten Patrone vornimmt. Bei den bisherigen Kugelschreiberpatronen
ist die Schreibspitze mittels eines verhältnismäßig langen Stutzens in einen rohrförmigen
Tintenbehälter eingesetzt, und es befindet sich daher eine erhebliche Menge dickflüssiger Tinte in der Spitze.
Erweist sich die Spitze bei der Schreibprobe mit der Patrone als unbrauchbar, kann die Spitze zwar gegen
eine neue ausgewechselt werden, die dann z. B. durch Zentrifugieren der Patrone mit Tinte aus dem Tintenbehälter
gefüllt werden muß. Infolge der verhältnismäßig großen Tintenkapazität der in den Tintenbehälter
hineinragenden Spitze muß dann anschließend auch noch eine Nachfüllung des Tintenbehälters mit
Tinte vorgenommen werden, um die dem Tintenbehälter entnommene Tintenmenge zu ersetzen, die
zur Füllung der neuen Spitze verbraucht worden ist. Diese letztere Maßnahme, bei der man auch dafür
sorgen muß, daß während des Nachfüllens in der Tintensäule im Tintenbehälter keine Luftschicht gebildet
wird, ist so umständlich und kostspielig, daß man es vorzieht, eine Patrone, deren Schreibspitze sich
bei der Schreibprobe als schlecht erwiesen hat, ganz als unbrauchbar auszusortieren.
Bei der zuletzt beschriebenen Ausführungsform der
erfindungsgemäßen Kugelschreiberpatrone kann man ohne Schwierigkeiten eine schlechte Schreibspitze
einer gefüllten Patrone gegen eine neue Schreibspitze auswechseln, denn die Tintenkapazität der über den
Tintenbehälter geschobenen Spitze ist so gering, daß eine Nachfüllung des Tintenbehälters zum Ausgleich
der durch die Füllung der neuen Spitze verbrauchten Tintenmenge nicht erforderlich ist.
In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel einer Kugelschreiberpatrone gemäß der Erfindung in vergrößertem
Maßstab dargestellt.
Die gezeigte Kugelschreiberpatrone besteht aus drei Teilen 1, 2 und 9.
Teil ι ist aus durchscheinendem, insbesondere durchsichtigem
Kunstharz durch Spritzguß hergestellt und besteht aus einer Spitze 7 und einem hinten offenen
Rohr 3 mit einem Gewinde 5 und einer ringförmigen Verdickung 6 zum Einsetzen der Patrone in einen nicht
gezeigten Halter, der aus einem einzigen Stück bestehen kann. Im Rohr 3 und in der Spitze 7 befindet
sich ein Kanal 4, dessen Durchmesser etwa 2,8 mm beträgt und der den Tintenbehälter der Patrone bildet.
Die Spitze 7 hat etwa die Form eines Kegelstumpfes, und ihr größter Durchmesser entspricht dem Durchmesser
des sich an die Spitze anschließenden Teiles des nicht gezeigten Halters. Die Mündung des Kanals 4
in der Spitze 7 ist von einer ringförmigen Vertiefung 8 umgeben.
Der aus Messing oder Aluminiumlegierung hergestellte Teil 2 der Patrone enthält den nicht gezeigten
Sitz für die Schreibkugel 9 und hat einen Stutzen 10 zum Einsetzen von Teil 2 in die Vertiefung 8 der
Spitze 7 des Teiles 1. Die Verbindung von Teil 2 mit Teil ι kann durch Verkleben gesichert sein. Der nicht
gezeigte Sitz für die Kugel 9 im Teil 2 ist durch einen nicht gezeigten Kanal mit dem Kanal 4 der Patrone
verbunden.
Claims (6)
1. Kugelschreiberpatrone, die aus einem Tintenbehälter
und einer mit diesem verbundenen Spitze mit Tintenkanal, Kugelsitz und Schreibkugel besteht
und Mittel zur auswechselbaren Anbringung und zum Festhalten der Patrone in einem Halter
hat, dadurch gekennzeichnet, daß der Teil der Patrone, der nach Anbringung derselben in einem
Halter aus diesem herausragt, ganz oder teilweise aus durchscheinendem, insbesondere durchsichtigern
Material, vorzugsweise Kunstharz, hergestellt ist.
2. Kugelschreiberpatrone nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das ans dem Halter
herausragende Vorderstück der Patrone eine derartige FOrm hat und so groß ist, daß es gleichzeitig
das Vorderstück eines Halters bilden kann.
3. Kugelschreiberpatrone nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das aus dem Halter
herausragende Vorderstück der Patrone aus zwei miteinander verbundenen Teilen besteht, von
denen der eine aus einem Kugelsitz mit Kugel besteht und in an sich bekannter Weise aus Metall
hergestellt ist, während der andere Teil aus durchscheinendem Material hergestellt ist.
4. Kugelschreiberpatrone nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die öffnung des Tintenkanals
in dem aus durchscheinendem Material hergestellten Teil des Vorderstückes der Patrone von
einer ringförmigen Vertiefung umgeben ist, zum Einsetzen des Metallteiles des Vorderstückes, das
zu diesem Zweck einen ringförmigen Stutzen hat.
5. Kugelschreiberpatrone nach Anspruch 1, 2, 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Vorderstück
oder der aus durchscheinendem Material hergestellte Teil des Vorderstückes der Patrone zu-
sammen mit dem Tintenbehälter, der in an sich bekannter Weise aus einem hinten offenen Rohr
besteht, eine Einheit bildet, die aus dem gleichen durchscheinenden Material hergestellt ist.
6. Kugelschreiberpatrone nach Anspruch i, 2, 3,
4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Tintenbehälter in an sich bekannter Weise ein Gewinde
oder andere Mittel zur Anbringung der Patrone in einem Halter hat.
Angezogene Druckschriften:
Schweizerische Patentschriften Nr. 262 575, 256 925.
Schweizerische Patentschriften Nr. 262 575, 256 925.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
5020 5.52
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- 1951-03-07 FR FR1033704D patent/FR1033704A/fr not_active Expired
- 1951-03-07 GB GB5575/51A patent/GB702922A/en not_active Expired
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