DE828455C - Einbau eines gehaeuselosen Selbstverkaeufers in ein Schaufenster - Google Patents
Einbau eines gehaeuselosen Selbstverkaeufers in ein SchaufensterInfo
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- DE828455C DE828455C DER1243A DER0001243A DE828455C DE 828455 C DE828455 C DE 828455C DE R1243 A DER1243 A DE R1243A DE R0001243 A DER0001243 A DE R0001243A DE 828455 C DE828455 C DE 828455C
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-
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Description
- Einbau eines gehäuselosen Selbstverkäufers in ein Schaufenster Die Erfindung bezieht sich auf den Einbau eines gehäuselosen Selbstverkäufers in ein Schaufenster, bei dem die zur Betätigung dienenden Selbstverkäuferteile, wie Grundplatte, Ausgabeeinrichtungen, Münzprüfer, Geldrückgabeschalen, seitlich oder unterhalb von der Schaufensterscheibe in den Rahmenleisten oder deren Gebäudewand angeordnet sind, während vom Selbstverkäufer im wesentlichen nur die Warenschächte hinter der Schaufensterscheibe sichtbar sind.
- Bisher bekannte Ausführungen dieser Art haben den Nachteil, daß unter der unteren Rahmenleiste des Schaufensters ein besonderer Metallunterbau vorgesehen werden muß, der zur Aufnahme der Grundplatte mit den Ausgabevorrichtungen, z. B. Schubladen, sowie zur Aufnahme von meist seitlich rechts und links angeordneten Geldrückgabeschalen dient. Diese Ausführung besitzt den weiteren Nachteil, daß für jedes Schaufenster individuell nach Maß ein besonderer Metallunterbau anzufertigen ist, der überdies in der Höhe viel Raum beansprucht. Außerdem ist der Einbau der Münzprüfer in den seitlichen Rahmenleisten unvorteilhaft, die dieserhalb eine zu starke Breite erhalten müssen.
- Diese Nachteile vermeidet die vorliegende Erfindung dadurch, daß der Schaufensterrahmen in seiner unteren Begrenzung aus zwei parallellaufenden Rahmenleisten besteht, in deren Zwischenraum die Ausgabeeinrichtungen angeordnet sind. Die untere Rahmenleiste deckt hierbei die Grundplatte nach außen .ab, während die obere die Schaufensterscheibe trägt. Die Geldrückgabeschalen sind nicht mehr wie früher in dem Metallunterbau, sondern in den seitlichen Rahmenleisten untergebracht. :Auf diese Weise ist nur noch der Rahmen selbst der jeweiligen Schaufensterbreite anzupassen, während von rückwärts an den Rahmen in Serienfertigung angefertigte normale Grundplatten mit Schubladen in Standardgrößen an- bzw. eingesetzt werden können. Zu diesem Zweck sind die Teile des Selbstverkäufers wie Münzprüfer und Ausgabevorrichtungen in einer Ebene angeordnet und können dadurch unmittelbar gegen die nach dem Ladeninnern gerichteten Flächen des Schaufensterrahmens anliegen.
- Schaufensterrahmen und Selbstverkäufer bleiben hierbei für sich getrennte Einheiten, die aber miteinander in Verbindung gebracht werden können. Ist an den Schaufensterrahmen zunächst nicht ein Selbstverkäufer angeschlossen, sind die Öffnungen und Durchbrüche des Rahmens, die zur Zugänglichinachung der Selbstverkäuferteile dienen, durch Blindplatten verschließbar. Bei der Ausbildung des Rahmens als hohles Vierkantprofil läßt sich auch der Raum zwischen der hinteren und vorderen Profilfläche vorteilhaft als eine Schutz- und Beleuchtungshaube für den in der hinteren Profilfläche liegenden Münzeinwurfschlitz benutzen.
- In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele der Erfindung dargestellt, und zwar zeigt Abb. i einen Schaufensterrahmen 15, dessen untere Begrenzung aus zwei parallellaufenden Rahmenleisten io und ii besteht, in deren Zwischenraum die Ausgabevorrichtungen 12 angeordnet sind; Abb. 2 läßt die Abdeckung der Grundplatte 13 durch die untere Rahmenleiste i i und das Tragen der Schaufensterscheibe durch die obere Rahmenleiste io erkennen. Aus Abb. 2 wie Abb. 3 ist weiter ersichtlich, daß die Selbstverkäuferteile wie Münzprüfer 14, Ausgabevorrichtungen 12 und Grundplatte 13 in einer Ebene liegen und unmittelbar an den rückwärtigen Profilflächen 16 des Rahmens 15 bzw. der beiden unteren parallellaufenden Rahmenleisten io und i i anliegen. Zu diesem Zweck ist der Rahmen 15 in Abbildung 2 als Vierkantprofil dargestellt.
- In Abb. 3 ist die Anordnung des Münzeinwurfschlitzes 17 für den dahinterliegenden Münzprüfer 14 in der rückwärtigen Profilfläche 16 des Rahmens 15 zu erkennen. Außerdem ist zu ersehen, daß der vor dem Münzeinwurfscnlitz 17 liegende Raum zwischen der hinteren und vorderen Profilfläche des Rahmens 15 als eine Schutz- und Beleuchtungshaube 18 ausgenutzt ist. Schutz wird hierdurch gewährt z. B. gegen einfallenden Regen oder Schnee wie auch gegen etwaiges gewaltsames Einschlagen von Münzen in den Einwurfschlitz mit der Faust. Aus Abb. 3 ist weiter die zweckmäßige, geschützte Anordnung der Beleuchtung innerhalb des Rahmens 15 zu ersehen, die ihr Licht durch lichtdurchlässige Stellen der Schutzhaube 18 wirft. Schutz- und Beleuchtungshauben, die vor der vorderen Wand von Selbstverkäufern angeordnet sind, sind leicht Beschädigungen ausgesetzt.
- Abt>. 4 und Abb. 5 zeigen das Abdecken der Öffnungen und Durchbrüche i9, 2o, 21 und 22 durch Blindplatten für den Fall, daß an den Schaufensterrahmen von rückwärts kein Selbstverkäufer angeschlossen ist. Der Schaufensterrahmen ist dadurch als normaler Rahmen verwendbar. Es ergibt sich daraus die wertvolle Neuerung der Möglichkeit des nachträglichen .ansclilusses des Schaufensterrahmens an einen Selbstverkäufer. Wie der Mieter eines Ladengeschäftes die Beleuchtungskörper zum Anschluß an die elektrische Leitung mitbringt, so kann er durch die Erfindung den Selbstverkäufermechanismus nach Entfernung der Blindplatten an den Schaufensterrahmen anschließen.
- Abb. 5 veranschaulicht den Fall der Ausnutzung des Zwischenraumes zwischen den beiden unteren Rahmenleisten io und i i durch Abdeckung mittels beschrifteter, transparenter, gegebenenfalls von rückwärts beleuchteter Scheiben 23.
Claims (7)
- PATENT AN S PR L CHE: r. Einbau eines gehäuselosen Selbstverkäufers in ein Schaufenster, dadurch gekennzeichnet, daß die untere Begrenzung des Schaufensters aus zwei parallellaufenden Rahmenleisten (io und i i) besteht, in deren Zwischenraum die Ausgabevorrichtungen (12) angeordnet sind.
- 2. Selbstverkäufereinbau nach Anspruch i, dadurch gekennzeichnet, daß die untere (ii) der zwei parallellaufenden Rahmenleisten '(io, i i) zur Abdeckung der Grundplatte (13) des Selbstverkäufers dient und die obere (io) die Schaufensterscheibe trägt.
- 3. Selbstverkäufereinbau nach Anspruch i und 2, dadurch gekennzeichnet, daß Teile des Selbstverkäufers, z. B. Ausgabevorrichtungen (12) und Münzprüfer (14), die mit dem Schaufensterrahmen (15) verbunden werden, in einer Ebene liegen und gegen die nach dem Ladeninnern gerichteten Flächen (16) des Schaufensterrahmens (15) unmittelbar anliegen.
- 4. Schaufensterrahmen, geeignet für den Einbau eines gehäuselosen Selbstverkäufers nach Anspruch i bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Rahmen (15) in an sich bekannter Weise als Vierkantprofil ausgebildet ist, an dessen rückwärtigen Flächen (16) der Selbstverkäufer mit seinen Selbstverkäuferteilen (12, 13 und 14) anliegt.
- 5. Schaufensterrahmen, geeignet für den Einbau eines gehäuselosen Selbstverkäufers nach Anspruch i bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Münzeinwurfschlitz (17) in der rückwärtigen Wand des Rahmenprofils (15) liegt.
- 6. Schaufensterrahmen, geeignet für den Einbau eines gehäuselosen Selbstverkäufers nach Anspruch i bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Raum zwischen der hinteren und vorderen Profilfläche des Rahmens (15) zur Anbringung einer Schutz- und Beleuchtungshaube (18) für den Münzeinwurfschlitz (17) dient.
- 7. Schaufensterrahmen, geeignet für den Einbau eines gehäuselosen Selbstverkäufers nach Anspruch i bis 6, dadurch gekennzeichnet, daB die öffnungen und Durchbrüche (i9, 2o, 21 und 22) des Rahmens (1s), welche zur Zugänglichmachung der zur Bedienung erforderlichen Selbstverkäuferteile dienen, durch Blindplatten verschließbar sind. B. Schaufensterrahmen, geeignet für den Einbau eines gehäuselosen Selbstverkäufers nach Anspruch i bis 7, dadurch gekennzeichnet, daB der Zwischenraum zwischen den zwei unteren Rahmenleisten (io und ii) durch beschriftete Transparente, gegebenenfalls von rückwärts beleuchtete Scheiben (23) abgedeckt ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DER1243A DE828455C (de) | 1950-03-17 | 1950-03-17 | Einbau eines gehaeuselosen Selbstverkaeufers in ein Schaufenster |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DER1243A DE828455C (de) | 1950-03-17 | 1950-03-17 | Einbau eines gehaeuselosen Selbstverkaeufers in ein Schaufenster |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE828455C true DE828455C (de) | 1952-01-17 |
Family
ID=7395460
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DER1243A Expired DE828455C (de) | 1950-03-17 | 1950-03-17 | Einbau eines gehaeuselosen Selbstverkaeufers in ein Schaufenster |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE828455C (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE1118515B (de) * | 1959-06-13 | 1961-11-30 | Telefonbau & Normalzeit Gmbh | Beleuchtbarer Geldeinwurf fuer Selbstverkaeufer |
-
1950
- 1950-03-17 DE DER1243A patent/DE828455C/de not_active Expired
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE1118515B (de) * | 1959-06-13 | 1961-11-30 | Telefonbau & Normalzeit Gmbh | Beleuchtbarer Geldeinwurf fuer Selbstverkaeufer |
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