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Behälter zur Aufnahme von Senf Saucen Pasten o. dgl.
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Die Erfindung betrifft einen zylinderförmigen Behälter zur Aufnahme
von Senf, Saucen, Pasten o. dgl. mit einem in ihm verschiebbar angeordneten Kolben.
Es ist bereits bekannt, auf die Kolbenstange mit Spiel einen Knopf aufzuschieben,
der entgegen der Wirkung einer Feder verkantet wird und damit die Kolbenstange mitnimmt,
wodurch unter Hineindrücken des Kolbens in den Behälter sein Inhalt durch die hohle
Kolbenstange herausgedrückt wird.
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Die Erfindung hat sich die Aufgabe gesetzt, den Behälter und seine
Teile derart auszubilden, daß er ohne Schwierigkeiten mit geringen Herstellungskosten
aus thermoplastischer Masse im Spritzgußverfahren hergestellt werden kann. Falls
es gelingt, alle Teile derartiger Behälter ohne unangemessene Erhöhung der Kosten
aus thermoplastischer Masse herzustellen, eignet sich diese für derartige Behälter
besonders gut, da sie insbesondere gegen Säuren unempfindlich ist, die meist einen
Bestandteil des Senfes, der Pasten oder der Saucen darstellen, für deren Aufnahme
der Behälter bestimmt ist.
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Erfindungsgemäß ist der Knopf in einer halbkugelförmigen, im Spritzguß
aus thermoplastlscher Masse hergestellten Kappe angeordnet, die außer dem Durchtritt
für die Kolbenstange nur ein Fenster für den Durchtritt des Griffes des Knopfes
nach außen aufweist und mindestens drei auf dem Umfang verteilte Innengewindestellen
zwecks Aufschraubens auf ein mit durchlaufenden Gewindegängen am Behälterrand vorgesehenes
Außengewinde besitzt. Auf diese Weise wird eine einwandfreie Halterung des Knopfes
erreicht, ohne daß die Gefahr besteht, daß er bei jedesmaligem Herausziehen der
Kolbenstange aus der Knopföffnung herausfällt. Das Fenster muß also auf jeden Fall
etwas größer sein als der eigentliche Knopf, damit er auch ohne Kolbenstange in
der Kappe gehalten wird. Gleichzeitig aber wird durch
die besondere
Ausbildung des Kappengewindes zur Verbindung der Kappe mit dem Behälter sichergestellt,
daß diese Ihalbkugelförmige, nur mit einem Fenster für den Durchtritt des Griffknopfes
versehene Kappe mit einem verhältnismäßig einfachen Kern und dadurch billig hergestellt
werden kann. Hierbei ist zu bedenken, daß die Kosten für die Beschaffung der Formen
für das Spritzgußverfahren von erheblicher Bedeutung für die Kosten des Fertigerzeugnisses
sind. Die Herstellung der durchlaufenden Außengewindegänge am Rande des Behälters
selbst macht auch im Spritzgußverfahren keine Schwierigkeiten, da diese Gewindegänge
mit Hilfe von mehrteiligen Backenformen ausgegossen werden, die von außen her die
Behälter formen schließen.
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Es ist auch erfindungsgemäß möglich, eine Mehrzahl von Gewindestollen
gleicher Länge axial hintereinander anzuordnen. Die Schwierigkeiten bei der Herstellung
werden hierbei, wenn überhaupt, nur geringfügig erhöht.
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Erfindungsgemäß stützt sich außerdem die Feder zur Belastung des
Knopfes gegen einen Zwischenboden ab, der zwischen zwei Anschlägen der Kappe gehalten
wird, von denen der eine durch mindestens drei Knaggen gebildet ist, die in den
gleichen Axialebenen wie die Gewindestollen angeordnet und von derart geringer Höhe
sind, daß der Zwischenboden unter Ausnutzung einer Federkraft über sie geschoben
werden kann. Man erhält hierdurch für den Knopf einen in sich geschlossenen Raum,
der mit dem äußeren nur durch das Fenster in Verbindung steht, durch das der Knopfgriff
hindurchtritt. In diesem Kaum wird der Knopf sicher auch dann gehalten, wenn die
Kolhellstange aus der Knopfbohrung herausgezogen ist. Die niedrigen, in den gleichenAxialebenen
wie die Gewindestollen angeordneten Knaggen sichern einerseits die Möglichkeit der
Verwendung von billigen Kernen und ermöglichen andererseits eine einwandfreie und
sichere Halterung des Zwischenbodens, ohne daß die Möglichkeit eines späteren Ausbaues
dieses Bodens darunter leidet.
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Die Höhe der Knaggen ist insbesondere von dem Werkstoff abhängig,
aus dem der Zw i schenboden hergestellt ist. Es empfiehlt sich, auch den Zwisclhenmodell
aus thermoplastischer Masse im Spritzgußverfahren herzustellen.
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Gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung ist der einstückig zusammen
mit seiner Kolbenstange aus thermoplastischer Masse im Spritzgußverfahren hergestellte
Kolben zur Aufnahme eines Kolhellringes mit einem ringsherum laufenden Schlitz versehen,
dessen Tiefe in radialer Ebene ein Mehrfaclles seiner Höhe in axialer Richtung beträgt.
In diesem Zusammenhange empfiehlt es sich erfindungsgemäß, den Kolbenring aus einer
Scheibe aus säurefestem Gummi oder Kunststoff herzustellen, deren radiale Breite
ein Mehrfaches ihrer Stärke beträgt und deren Durchmesser um soviel größer ist als
der Durchmesser des Behälters, daß sie sich beim Einführen in ihn nach seiner offenen
Seite manschettenartig umlegt. Auf diese Weise ergibt sich eine einwandfreie Ahdichtung
des Kolbens, die praktisch unbegrenzt haltbar ist. Falls wirklich dieser Kolbenring
in seiner einen Lage gewisse Ermüdungserscheinungen zeigen sollte, kann er auch
derart herumgedreht werden, daß nunmehr seine andere Seite gegen die innere Behälterwand
zu liegen kommt.
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Gemäß der Erfindung wird die beschriebene Kappe aus thermoplastischer
Klasse im Spritzgußverfahren unter Verwendung eines Kernes mit einziehbaren Backen
hergestellt, deren Anzahl gleich der Anzahl der auf dem Umfange verteilten Gewindestollen
und Knaggen ist und die in dem Bereiche angeordnet werden, wo sich Gewindestollen
und Knaggen befinden.
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Die hohle Kolbenstange ist mit einem Deckel, beispielsweise einer
aufschiebbaren Kappe, so dicht wie möglich abzuschließen, um zu vermeiden, daß die
Speise, beispielsweise der Senf, zu deren Aufnahme der Behälter dient, am Austritt
aus der hohlen Kolbenstange in der Zeit erhärtet und verkrustet, wo der Erfindungsgegenstand
nicht benutzt wird.
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Die Abbildung zeigt ein Ausführungsbeispiel der Erfindung in vereinfachter
Darstellung. Es zeigt Fig. 1 einen Schnitt durch einen erfindungsgemäß ausgebildeten
Behälter, Fig. 2 eine Ansicht auf die Behälterkappe in Pfeilrichtung a-b gesehen,
Fig. 3 eine Teilansicht von oben auf die Behälterkappe der Fig. I und 2.
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Am Außenrand eines aus thermoplastischer Masse im Spritzgußverfahren
hergestellten Behälters I ist ein Außengewinde mit durchlaufenden Gewindegängen
2 vorgesehen. In dem Behälter ist verschiebbar ein Kolben 3 angeordnet, der aus
einem Stück aus thermoplastischer Nasse im Spritzgußverfahren hergestellt ist und
einen tiefen ringsherum laufenden Schlitz zur Aufnahme eines Kolhenringes 4 besitzt.
Wie sich aus der Fig. I ergibt, beträgt die radiale Breite dieses Kolbenringes ein
Mehrfaches seiner axialen Stärke. Während die untere Lippe 5 des Kolbens bis dicht
an die Innenwandung des Behälters heranreicht, ist seine ebene Lippe 6 im Durchmesser
etwas kleiner ausgebildet, so daß der Kolbenring beim Einführen in das Behälterinnere
sich, wie bei 7 gezeigt ist, manschettenartig nach oben umlegt. Eine Kolbenstange
8, die mit dem Kolben aus einem Stück hergestellt ist, ist im Inneren hohl zur Bildung
eines L)urchtrittskanals g ausgebildet, der durch eine Kappe 10 von außen her abschließbar
ist.
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Eine etwa halbkugelförmige Kappe 1 1 ist mit einem erhöhten Rand
12 versehen, auf dem zur Erhöhung der Griffigkeit stabförmige Erhöhungen I3 vorgesehen
sind. Für die Zusammenarbeit mit den durchlaufenden Gewindegängen 2 des Behälters
ist im Inneren des erhöhten Randes I2 der Kappe eine Anzahl von Gewindestollen I4,
15, I6 vorgesehen.
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Im Ausführungsbeispiel sind drei Gruppen von Gewindestollen I4, I5,
I6 vorgesehen, die auf dem Umfang gleichmäßig verteilt sind. Während nur ein einziger
Gewindestollen 15 angeordnet ist, sind jeweils zwei Gewindestollen I4, I6 vorgesehen,
die
axial hintereinander angeordnet und von gleicher Breite sind.
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Die Kappe II ist mit einem herausnehmbaren Zwischenboden I7 versehen,
der ebenfalls im Spritzgußverfahren aus thermoplastischer Masse bergestellt ist.
Er legt sich einerseits gegen einen festen ringsherum laufenden Anschlag 18 der
kugelförmigen Kappe II und andererseits gegen drei Knaggen I9, 20,2I von ganz geringer
Höhe, die an der Kappe 1 1 vorgesehen sind. Die drei Knaggen I9, 20, 21 sind höchstens
so breit wie die Gewindestollen 14, 15 und I6 und liegen in den gleichen Axialebenen
wie diese. Im Ausführungsbeispiel haben diese Knaggen etwa eine Höhe von 1/io mm.
Unter Ausnutzung seiner Federkraft kann der Zwischenboden 17 über diese Knaggen
19, 20, 21 geschoben werden, so daß er dann sicher in seiner in Fig. I gezeigten
Stellung gehalten wird. Es ist aber wiederum möglich, ihn unter Ausnutzung seiner
Federkraft über die Knaggen zu drücken und damit aus seiner gezeigten Stellung zu
entfernen.
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Ein Knopf 22 umschließt mit Spiel 23 die Kolbenstange 8 und weist
eine topfförmige Aussparung 24 auf, in die eine Wickelfeder 25 taucht, die sich
einerseits gegen den Knopf 22 und andererseits gegen den Zwischenboden I7 abstützt.
Zur Betätigung dieses Knopfes 22 dient ein Griff 26, der mit dem Knopf aus einem
Stück im Spritzgußverfahren aus thermoplastischer Masse hergestellt ist und durch
ein Fenster 27 nach außen tritt, das in der Kappe 11 vorgesehen ist. Das Fenster
27 ist in der Breite nur wenig größer als der Knopf 26 und gestattet vor allem eine
Bewegung des Knopfes nach dem Behälter hin. Der Knopf selbst wird durch die Feder
25 gegen die Kuppe der Kappe gedrückt, in der eine Bohrung für den Durchtritt der
Kolbenstange 8 vorgesehen ist.
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Durch Niederdrücken des Knopfgriffes 26 in Richtung des Behälters
I wird der Knopf 22 entgegen dem Widerstand der Feder 25 verkantet und etwas nach
abwärts bewegt. Dadurch werden die Kolbenstange 8 und damit der Kolbenknopf etwas
in den Behälter I hineingedrückt, so daß nunmehr der Behälterinhalt, beispielsweise
der Senf, durch den Kanal 9 nach außen gedrückt wird, nachdem vorher die Kappe 10
entfernt wurde. Wenn der Knopfgriff 26 losgelassen wird, kehrt der Knopf 22 unter
dem Einfluß seiner Feder 25 in seine in Fig. I gezeigte Ausgangsstellung zurück,
wobei der Koll>en3 in seiner neuen Stellung stehenbleibt. Das Spiel kann nun
von neuem beginnen.
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Ein besonderer Vorteil des Erfindungsgegenstandes besteht darin,
daß derjenige Teil des Behälters, der nicht mit dem Behälterinhalt in Verbindung
steht, völlig rein bleibt. Hierdurch wird die Appetitlichkeit der Benutzung beträchtlich
erhöht.
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Der Benutzungswert des Erfindungsgegenstandes wird auch dadurch gesteigert,
daß die Benutzung mit einer I Hand die naheliegendste ist, indem die Hand selbst
den Behälter ergreift und ein Finger der Hand, beispielsweise der Daumen, den Knopf
26 in Abständen herabdrückt und wieder losläßt.
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Für die Herstellung der etwa halbkugelförmigen Kappe II wird im Ausführungsbeispiel
ein Kern mit drei einziehbaren Backen benutzt, die an denjenigen Stellen angeordnet
werden, wo sich die Gewindestollen 14, 15, 16 und die Knaggen 19, 20, 21 befinden.
Nach beendeter Spritzung brauchen bloß die drei Backen des Kernes eingezogen zu
werden, um ein Herausbewegen des ganzen Kernes und ein Entfernen der fertigen Kappe
aus der Form zu ermöglichen.
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PATENTANSPRCCHE: 1. Zylinderförmiger Behälter zur Aufnahme von Senf,
Saucen, Pasten o. dgl. mit einem in ihm verschiebbar angeordneten Kolben und einer
Kolbenstange, die mit Spiel einen Knopf umschließt, der entgegen der Wirkung einer
Feder verkantet wird und dadurch die Kolbenstange mitnimmt, wodurch unter Hineindrücken
des Kolbens in Iden Behälter sein Inhalt durch die hohle Kolbenstange herausgedrückt
wird, dadurch gekennzeichnet, daß der Knopf in einer halbkugelförmigen, im Spritzguß
aus thermoplastischer Masse hergestellten Kappe angeordnet ist, die außer dem Durchtritt
für die Kolbenstange nur ein Fenster für den Durchtritt des Griffes des Knopfes
nach außen aufweist und mindestens drei auf dem Umfang verteilte Innengewindestollen
zwecks Aufschraubens auf ein mit durchlaufenden Gewindegängen am Behälterrand vorgesehenes
Außengewinde besitzt.