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Verfahren und Vorrichtung zum Kaltaufziehen von Radreifen Die Erfindung
bezieht sich auf ein neues Verfahren und eine Vorrichtung zur Anwendung dieses Verfahrens,
wodurch ein Kaltaufziehen von Radreifen auf Holzräder ermöglicht wird.
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Bekannt ist das Verfahren, bei welchem die Radreifen iin althergebrachter
Weise warm .gemacht und in diesem Zustand auf Holzräder aufgezogen werden. Der nach
dem Aufziehen kaltwerdende Reifen erzeugt sodann beim Schrumpfen. in den Holzteilen
die erforderliche Spannung. Dieses Verfahren hat jedoch erhebliche Nachteile. Es
ist fast unvermeidlich, daß hierbei die Holzfelgen durch den warmen Reifen teilweise
stark verbrannt werden, iso daß die erzielte Vorspannung in dem Holzrad entweder
ungleichmäßig oder nicht ,ausreichend ist und somit der feste Sitz der Reifen überhaupt
in Frage gestellt ist. Ist der Radreifen vor dem Aufziehen nicht genau rund, so
wird an den Stellen, an denen das erforderliche Maß für den Durchmesser unterschritten
wird, das Holz der Felgen ganz besonders verbrannt, so daß unrunde und damit schlagende
Reifen entstehen. Derartige Reifen werden stets nach kurzer Zeit abgenutzt sein.
Da es sich bei dem bekannten Verfahren um eine handwerkliche Arbeit mit allen Nachteilen
handelt, die durch den Zufall entstehen, sind die Herstellungskosten gemessen an
einer industriellen Serienfertigung sehr hoch. Das Verfahren ist also sehr unwirtschaftlich.
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Bekannt ist außerdem ein Verfahren, bei dem der Radreifen auch kalt
'aufgezogen wird. Hierbei wird der Radreifen durch Vorrichtungen, die laufend an
dem Rade angeordnet sind, mittels St auchung, also durch Längenänderung, auf .die
Radfelgen aufgepreßt. Der Nachteil dieses Verfahrens gegenüber dem Verfahren nach
der Erfindung besteht
darin, daß auch bei diesem Verfahren eine
Gewähr für die absolut runde Form des Radreifens nicht gegeben ist, da eine zwangsweise
Rundhaltung des Radreifens bei gleichzeitiger Planhaltung des Holzrades während
des Aufziehens nicht möglich ist. Außerdem dauert der Vorgang des Aufziehens bei
diesem Verfahren länger als bei dem Verfahren gemäß der Erfindung.
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Die Merkmale des neuen Verfahrens bestehen darin, daß bei diesem das
zusammengesteckte Holzrad einem auf die Radachse zentrisch gerichteten gleichmäßigen
Druck auf die Felgen .unter zwangsmäßiger Planhaltung des Holzrades unterworfen
wird und daß das unter dieser Vorspannung stehende Holzrad in den zwangsmäßig rund
gehaltenen kalten Radreifen zentrisch eingeführt wird. Bei .diesem Verfahren dürfen
theoretisch nur Druckkräfte in den Speichen bzw. der Scheibe des Holzrades auftreten.
Vorzugsweise wird .bei diesem Verfahren ein sogenannter Preßkonus angewendet. Dieser
Preßkonus besteht aus einem Ring, der eine konusförmige Ausbohrung aufweist. Durch
diesen Konus wird das zusammengesteckte Rad unter Planhaltung hindurchgepreßt und
erhält hierbei die erforderliche Vorspannung. Der Preßkonus ist Bestandteil einer
Vorrichtung, die zur Ausführung des Verfahrens einem von einer Presse erzeugten
Druck ausgesetzt wird. Die Übertragung dieses Druckes erfolgt durch einen Druckstempel,
der das Holzrad durch einen Preßkonu.s gegen einen federnd gelagerten Auswerfer
des Unterteils der Vorrichtung preßt. In diesem Unterteil befindet sich in einer
Ausbohrung der vorher eingelegte Radreifen, der von dem niedergehenden Auswerfer
zunächst gerundet wird und sodann das unter Vorspannung befindliche Holzrad über
dem Auswerfer aufnimmt. Am Schluß des Arbeitsganges wird sodann das Holzrad mit
dem Radreifen aus der Bohrung ausgestoßen, die zunächst zur Aufnahme des Radreifens
diente.
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Durch das Verfahren nach der Erfindung werden genaulaufende Holzräder
ohne Umfangsschlag und ohne seitlichen Schlag erzeugt, da der Radreifen durch den
Auswerfer vor denn Einziehen genau gerundet wird und das Holzrad während des Einziehens
zentriert und plangehalten ist. Da sich bei diesem Verfahren die erforderliche Vorspannung
des Holzrades genau berechnen läßt und diese auch sehr genau erzeugt werden kann,
können die aufgezogenen Radreifen infolge der natürlichen Nachtrocknung des Holzes
nicht locker werden. Außerdem läßt sich bei diesem Verfahren eine weit über den
üblichen Rahmen hinausgehende Leistung erzielen. Das Verfahren ist daher außerordentlich
wirtschaftlich.
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In der Zeichnung ist als Beispiel eine Vorrichtung gezeigt, mit der
das neue Verfahren durchgeführt werden kann.
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Abb. i zeigt die Vorrichtung im auseinandergefahrenen Zustand; Abb.2
zeigt die Vorrichtung im zusammengefahrenen Zustand.
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Die Vorrichtung besteht aus dem Preßkonus 5, der in Säulen 4 senkrecht
verschieblich gelagert ist und sich mittels Federn 7 gegen den Vorricht-ungsunterteil
2 abstützt. In dem Preßkonus 5 ;befindet sich eine konische Ausbohrung 9, die unten
in eine kürzere zylindrischeAusbohrung ioübergeht. Indem Vorrichtungsunterteil2
befindet sich der federnd gelagerte Auswerfer 3. Die Federung erfolgt mittels der
angedeuteten Feder 8, an deren Stelle jedoch hydraulischer oder pneumatischer Druck
treten kann. Unter der oberen Platte des Auswerfers befindet sich eine Ausbohnung
i i, die zur Aufnahme des Radreifens 16 dient. Unter dieser Ausbohrung befindet
sich die Kammer 17 zur Aufnahme des Auswerfers 3 in seiner tiefsten Stellung. Über
dem Preßkonus 5 befindet sich noch der Druckstempel i mit dem Einspannzapfen 6.
Die Abb. i zeigt, wie oben bereits erwähnt, die Vorrichtung im auseinandergefahrenen
Zustande, d. h. vor Beginn des Arbeitsprozesses. Man sieht deshalb das Holzrad 14
mit der Nabe 15 in eingelegtem Zustand :im oberen Teil des Preßkonus 5. Zur Führung
und Aufnahme der Nabe 15 befindet sich in dem Druckstempel i eine Ausbohrung 13
und in dem Auswerfer 3 eine Ausbohrung 12.
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Das Arbeitsverfahren ist also der Reihenfolge nach folgendes: Der
in der üblichen Weise gefertigte Reifen 16 wird bei der auseinandergefahrerlen Vorrichtung
über den Auswerfer 3 in eine entsprechende Ausdrehung i i im Vorrichtungsunterteil
2 zentrisch eingelegt.
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Das zusammengesteckte Rad 14 ohne Reifen wird entweder vorher oder
nachher in -den Preßkonus 5 eingelegt. Der Preßkonu.s wird, durch Federn 7 gegen
den Säulenbund der Führungssäule 4 in .seiner oberen Stellung gehalten.
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Das im Stößel einer geeigneten Presse in obiger Weise, z. B. mit Einspannzapfen
6 befestigte Vorrichtungsoberteil i trifft beim Niedergang auf das zusammengefügte
Rad 14 und preßt dieses so weit in den Preßkonus 5, bis der Federdruck der Hochhaltefedern
7 überwunden wird und der Preßkonus 5 auf den oberen Flächen des Vorrichtungsunterteils
2 zur Auflage kommt. Vorher kommt der Auswerfer 3 in dem Rad 14 zur Anlage. Der
Auswerfer 3 steht unter hydraulischem, pneumatischem oder Federdruck der betreffenden
Presse. Im weiteren Verlauf des Preßvorganges wird also das Rad 14 durch den Preßkonus
5 zusammengepreßt und dann unmittelbar in den Reifen x6, der vorher durch den niedergehenden
Auswerfer 3 genau gerundet ist, eingeschoben.
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Nach erfolgtem Preßvorgang steht die Vorrichtung wieder in der Stellung
gemäß Abb. i. Das fertiggepreßte Rad mit Reifen liegt dann auf dem Auswerfer 3 und
kann von hier abgenommen werden.