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Paketträger
Es kommt vielfach vor, daß Paketträger, die aus einem Klebstreifen
und Tragband aus Stoff, Baumwollband u. dgl. bestehen und dessen Enden durch Öffnungen
unter den Klebstreifen geführt und dort befestigt sind, den Beanspruchungen, die
am Traghenkel entstehen, dann zu wenig entsprechen, wenn die Pakete gerüttelt oder
auch im Menschengedränge Stößen ausgesetzt sind. Die Stellen, an welchen der Traghenkel
den Klebstreifen durchdringt, sind derartigen Beanspruchungen besonders ausgesetzt.
Man hat diese Stellen in Form von Querstreifen aus Papier und Karton zu verstärken
versucht. Jedoch konnte auch mit diesen Hilfsmitteln die notwendige Festigkeit nicht
erreicht werden. Bei den erwähnten Beanspruchungen findet dann meistens ein Einreißen
des Klebstreifens statt, wobei der Riß im Klebband meistens an einer zwischen den
beiden Durchtrittslöchern für den Traghenkel befindlichen Stelle auftritt, mit Ausgangsort
an der Durchtrittsstelle.
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Man hat auch schon vorgeschlagen, auf der Unterseite des Klebstreifens
Hilfsorgane anzubringen und den Traghenkel an diesen Hilfsorganen zu befestigen.
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Dadurch wurde zwar eine gewisse Verstärkung des Paketträgers erreicht,
und man-,konnte nicht nur leichtere, sondcrn auch schwerere Pakete mit solchen Paketträgern
ausrüsten. Jedoch erwiesen sich auch diese Lösungen bei Rüttelbewegungen mit dem
Paket als unzureichend. Eine andere Lösung, bei welcher die Hilfsorgane als auf
der Unterseite des Klebstreifens aufgeklebte Bänder ausgebildet waren und den Klebstreifen,
eine Schlaufe bildend, durchdrangen, wobei der Traghenkel durch die auf der Oberseite
des Klebstreifens liegende Schlaufe gezogen wurde, so daß die Kraftübertragung wenigstens
teilweise über die auf dem Klebstreifen festgeklebten Hilfsorgane erfolgte, erwies
sich in der Fabrikation als zu umständlich und teuer.
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Gegenstand der Erfindung ist nun ein aus einem gummierten Klebstreifen,
einem mit seinen Endfortsätzen auf der Rückseite des Klebstreifens angeklebten
Traghenkel
und Hilfsmitteln für die Verstärkung des Klebstreifens gebildeter Paketträger, der
für eine erhöhte Beanspruchung bei Rüttelbewegungen mit dem Paket bestimmt ist.
Der erfindungsgemäße Paketträger zeichnet sich dadurch aus, daß die Verstärkungsmittel
aus je einem mit der Breite des Klebstreifens übereinstimmenden Falzstreifen und
einer in den Falz der Verstärkungsstreifen eingeklebten elastischen Querverstärkungseinlage
bestehen, wobei die Verstärkungsstreifen auf der Rückseite des Klebstreifens derart
aufgeklebt sind, daß die übereinanderliegenden Enden der Verstärkungsstreifen gegeneinandergerichtet
sind und den mittleren unteren Teil des Klebstreifens zwischen den Durchtrittsstellen
streckenweise überdecken, wodurch diesem frei auf die Oberfläche des Paketes zu
liegen kommenden Verstärkungsmittel nebst den streckenweise mit ihnen verbundenen
Klebstreifenteilen neben einer erhöhten Festigkeit eine gewisse Wendigkeit verliehen
wird.
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Dadurch wird bei Rüttelbewegungen und Stößen auf das Paket an den
erwähnten gefährdeten Stellen jede Einreißgefahr des Klebstreifens vermieden, gleichgültig,
ob die erhöhten Beanspruchungen nun von der das Paket tragenden Person selbst oder
von äußeren, auf das in der Hand getragene Paket wirkenden Kräften herrühren.
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Der Erfindungsgegenstand ist in der Zeichnung beispielsweise dargestellt.
Es zeigt Fig. I den Paketträger in perspektivischer Ansicht, Fig. 2 die Rückseite
desselben mit Verstärkung, Fig. 3 einen Schnitt durch die Verstärkung, Fig. 4 einen
Schnitt durch den Paketträger an der Verstärkungsstelle.
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In den Figuren bedeutet a den Klebstreifen mit seiner gummierten
Unterseite a'. Mit b ist das Tragband bezeichnet, welches zwei Endfortsätze c und
d aufweist, welche auf der Rückseite des Klebstreifens aufgeklebt sind. Das Tragband
tritt durch die Durchdringungsstellen e und f hindurch, welch letztere durch einen
Schlitz g in der Mitte desselben miteinander verbunden sind. Mit h und i sind zwei
die Breite des Klebstreifens einnehmende Verstärkungsstreifen, d. h. gefalzte Papierstücke
bezeichnet, in deren Falz eine elastische Querverstärkungseinlage k, z. B. aus Baumwollband
eingelegt ist. Diese Verstärkungsmittel sind auf der Rückseite des Klebstreifens
derart aufgeklebt, daß die übereinanderliegenden ' Enden des Verstärkungsstreifens
gegeneinandergerichtet sind und den mittleren unteren Teil des Klebstreifens zwischen
den Durchdringungsstellen e und f streckenweise überdecken, wobei sie die letzteren
wenigstens annähernd einschließen. Sie sind mit der auf das Paket zu liegen kommenden
Seite nicht mit Klebstoff versehen, kommen also frei auf die Oberfläche des Paketes
zu liegen. Dies hat den Vorteil, daß bei Stößen und Rüttelbewegungen mit dem Paket
diese Teile des Paketträgers den erwähnten harten Erschütterungen weniger ausgesetzt
sind, indem ihnen eine gewisse Wendigkeit und Biegsamkeit innewohnt im Gegensatz
zu den mit dem Paket verklebten Teilen des Klebstreifens. Letztere sind aber bei
der beschriebenen Anordnung bei auftretenden Stößen und Rüttelbewegungen viel weniger
gefährdet, da sie abseits von den Stellen liegen, wo die Traghenkelenden durch den
Klebstreifen hindurchgehen.
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PATENTANSPRtJCHE: I. Paketträger aus einem gummierten Klebstreifen,
einem mit seinen Endfortsätzen auf der Rückseite des Klebstreifens angeklebten Traghenkel
und mit Verstärkungsmitteln an den Durchdringungsstellen des Klebstreifens, dadurch
gekennzeichnet, daß die Verstärkungsmittel aus je einem mit der Breite des Klebstreifens
(a) übereinstimmenden Falzstreifen (h, i) und einer in den Falz der Versteifungsstreifen
(h, i) eingeklebten elastischen Querverstärkungseinlage (k) bestehen, wobei die
Versteifungsstreifen (h, i) auf der Rückseite des Klebstreifens derart aufgeklebt
sind, daß die übereinanderliegenden Enden der Versteifungsstreifen (h, i) gegeneinandergerichtet
sind und den mittleren unteren Teil des Klebstreifens zwischen den Durchtrittsstellen
(e, f) streckenweise überdecken.