DE818229C - Traeger fuer eine Mehrzahl aerztlicher Instrumente, insbesondere zur Wurzelbehandlung von Zaehnen - Google Patents
Traeger fuer eine Mehrzahl aerztlicher Instrumente, insbesondere zur Wurzelbehandlung von ZaehnenInfo
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- DE818229C DE818229C DEP13983A DEP0013983A DE818229C DE 818229 C DE818229 C DE 818229C DE P13983 A DEP13983 A DE P13983A DE P0013983 A DEP0013983 A DE P0013983A DE 818229 C DE818229 C DE 818229C
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- A61—MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
- A61C—DENTISTRY; APPARATUS OR METHODS FOR ORAL OR DENTAL HYGIENE
- A61C19/00—Dental auxiliary appliances
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Description
- Träger für eine Mehrzahl ärztlicher Instrumente, insbesondere zur Wurzelbehandlung von Zähnen Zahnärztliche Instrumente zur Wurzelbehandlung von Zähnen, nämlich runde und vielkantige Millernadeln, Exstirpationsnadeln, Raspeln, Räumer, Reutelrockl)ohrer, Wurzelfüllinstrumente, Kanülen und mehr besitzen annähernd gleiche Länge und vor allen Dingen dann, wenn sie zur Einspannung in den Bohrkopf ausgebildet sind, einen' gleichen Schaft. Derartige Instrumente werden zur Behandlung eines Wurzelkanales in einer Mehrzahl benötigt und man hat infolgedessen bereits Träger für eine Mehrzahl solcher Instrumente geschaffen, die in die Griffweite der die Wurzel behandelnden Person aufgestellt zu werden bestimmt sind.
- Diese Träger genügen den gestellten Anforderungen nicht. Einerseits schließen sie die gegensei teige Berührung der Arbei tsteile der Instrumente bei Bewegung des Trägers nicht aus. Durch Baumeln, Wackeln usw. treten die Arbeitsteile häufig in Berührung. Eine Berührung tritt aber auch dann ein, wenn die behandelnde Person beim Erfassen eines Schaftes zum Zwecke der Benutzung eines Instrumentes infolge Unachtsamkeit nicht an die Schaftseite, sondern an die nach unten hängende Arbeitsteilseite des Instrumentes greift. Eine Berührung der Arbeitsteile der Instrumente darf aber unter keinen Umständen stattfinden, da diese zum Zwecke der Behandlung steril gemacht sind.
- Der erfindungsgemäße Träger ist dazu bestimmt, den gestellten Anforderungen weitgehendst zu genügen. Er besteht aus einem mit Durchbohrung versehenen Auflager für den Instrumentenschaft und kennzeichnet sich dadurch, daß über dem Auflager eine Führung für den. Schaft angeordnet ist. Diese Führung ist zweckmäßig gegenüber der Vertikalen geneigt, wobei die Anordnung in der Weise ge troffen sein kann, daß bei mindestens zwei, eine Einheit darstellenden Trägerteilen gegenüberliegende Führungen mit ihren nach unten verlängerten Achsen gegeneinander geneigt sind. Ist der Träger ringförmig ausgebildet, so sind diese Achsen auf einen Punkt unter dem Ring gerichtet.
- Die Zeichnung zeigt eine Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Trägers, und zwar Fig. I in Draufsicht, Fig. 2 im aufriß, Fig. 3 einen Axialschnitt durch eine Führung im vergrößerten Maßstab.
- Gemäß Fig. I und 2 besteht der Träger aus einem Ring I, der eine Vielzahl von Durchbohrungen 2 besitzt. Die Durchbohrungen 2 sind in ihrem unteren Bereiche verjüngt, so daß ein Auflager 3 für den Schaft des Instrumentes gebildet ist. Der Arbeitsteil 4 des Instrumentes durchsetzt die Bohrung 5 kleineren Querschnittes, während der Schaft 6 unter Auflage mit seiner Stirnseite auf der Absetzung 3 in der Bohrung 2 größeren Querschnittes, die als Führung dient, gehalten ist.
- Durch dieseAnordnung, d.h. durch dieFührung2 über dem Auflager 3, ist gewährleistet, daß bei Bewegen des Trägers, der im übrigen verdrehbar ausgebildet ist, ein Baumeln und Wackeln der hinterlegten Instrumente weitgehendst ausgeschlossen ist, daß also vor allen Dingen eine gegenseitige Berührung der Arbeitsteile 4 der Instrumente in diesen Fällen nicht möglich ist.
- Um aber auch eine Berührung der sterilen Arbeitsteile 4 der Instrumente durch die behandelnde Person beim Hinterstellen oder Entnehmen von Instrumenten auszuschließen, verlaufen die Führungen 2, wie aus Fig. I und 2 ersichtlich, nicht vertikal, sondern mit ihren nach unten verlängerten Achsen auf einen Punkt der Ringmittelachse, so daß also die hinterstellten Instrumente einen Kegelmantel bilden. Die Arbeitsteile 4 sind damit der behandelnden Person abgekehrt, während die Schäfte6 der behandelnden Person zugekehrt sind. Die Abstände im Schaftbereich sind damit vergrößert, was ein leichteres Hinterstellen und Entnehmen ermöglicht.
- Handelt es sich um die Hinterstellung von Instrumenten, z. B. Räumern, Feilen oder Raspeln, die eine große Empfindlichkeit aufweisen und vor allen Dingen mit Metall möglichst nicht in Berührung treten sollen, so besitzen die Führungen 2 an dem inneren oder äußeren Ringumfang auslaufende Schlitze 7 (Fig. I), die es unnötig machen, daß der Arbeitsteil des Instrumentes auf seiner ganzen Länge durch die Bohrungen 2 und 5 gesteckt wird, um damit etwa mit den Bohrungswandungen in Berührung zu treten.
- Schäfte von Instrumenten, die nicht zum Einspannen in einen Bohrkopf bestimmt sind, sondern vielmehr zum Erfassen von Hand, können entweder so ausgebildet werden, daß sie in die Führungen 2 passen, oder, was allerdings weniger praktisch ist, es können die Führungen 2 den Schäften angepaßt werden.
- Jedenfalls ist beim erfindungsgemäßen Träger nicht nur eine gegenseitige Berührung der einzelnen Instrumente, sondern auch eine Berührung des Arbeitsteiles von Hand oder Gegenständen irgendwelcher Art weitgehendst ausgeschlossen und damit den gestellten Anforderungen genügt.
- Vor allem ist eine Entnahme ohne Pinzette möglich, ohne die Unterlage, d. h. einen Teil des Ständers zu berühren, der somit auch nach der Entnahme steril bleibt.
- Fig. 4 und 5 zeigen, daß das Schaftende 8 eines Instrumentes stufenförmig oder konisch ausgebildet sein kann, um so einen guten Halt in der Führung 2 zu gewährleisten.
- PATENTANspnÜcHE: 1. Träger für eine Mehrzahl ärztlicher Instrumente, insbesondere zur Wurzelbehandlung von Zähnen, bestehend aus einem mit Durchbrechung versehenen Auflager für den In strumentenschaft, dadurch gekennzeichnet, daß über dem Auflager eine Führung für den Schaft angeordnet ist.
Claims (1)
- 2. Träger nach Anspruch I, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungsachse des Schaftlagers gegenüber der Vertikalen geneigt ist.3. Träger nach Anspruch I und 2, dadurch gekennzeichnet, daß bei mindestens zwei, eine Einheit darstellenden Trägerteilen gegenüberliegende Führungen mit ihren nach unten verlängerten Achsen gegeneinander geneigt sind.4. Träger nach Anspruch I bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß bei einem ringförmigen Träger die nach unten gerichteten Achsverlängerungen annähernd in einem Punkt unter dem Ring zusammenlaufen.5. Träger nach Anspruch I bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungen seitlich auslaufende Schlitze besitzen.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DEP13983A DE818229C (de) | 1948-10-02 | 1948-10-02 | Traeger fuer eine Mehrzahl aerztlicher Instrumente, insbesondere zur Wurzelbehandlung von Zaehnen |
Applications Claiming Priority (1)
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| DEP13983A DE818229C (de) | 1948-10-02 | 1948-10-02 | Traeger fuer eine Mehrzahl aerztlicher Instrumente, insbesondere zur Wurzelbehandlung von Zaehnen |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE818229C true DE818229C (de) | 1951-10-22 |
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ID=7364903
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DEP13983A Expired DE818229C (de) | 1948-10-02 | 1948-10-02 | Traeger fuer eine Mehrzahl aerztlicher Instrumente, insbesondere zur Wurzelbehandlung von Zaehnen |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE818229C (de) |
-
1948
- 1948-10-02 DE DEP13983A patent/DE818229C/de not_active Expired
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