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Falttasche für Hängeordner Die Erfindung bezieht sich auf Ordner für
Dokumente o. dgl. derjenigen Art, bei welcher eine Reihe von Falttaschen hintereinander
in einem mit Laden versehenen Kasten odereinem anderen Behälter mit auf Schienen
o. dgl. gleitenden Aufhängeorganen aufgehängt ist.
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Bei Ordnern dieser Art wurde bereits vorgeschlagen, eine der Aufhängeschienen
am oberen Rand des Behälters mit einer Führung zu versehen, in der eine entsprechende
Führung einer Klammer verschiebbar gelagert ist, welch letztere umgebogene Teile
besitzt, die über das Aufhängeglied der benachbarten Falttasche gestülpt werden
können.
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Die Erfindung betrifft eine Einrichtung, mit welcher die Falttaschen
sowohl getrennt als auch nach Art einer Ziehharmonika fortlaufend aufgehängt werden
können. Gegenstand der Erfindung ist eine Falttasche für Hängeordner, deren beide
oberen freien Ränder so ausgebildet sind, daß sie unmittelbar einen Stab halten
oder stützen können, deren einer ein Aufhängeglied für die Falttasche bildet, während
der andere so rinnenförmig gebogen oder anderweitig ausgebildet ist, daß er über
das Aufhängeglied einer benachbarten Falttasche gestülpt werden kann.
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In der Zeichnung ist der Gegenstand der Erfindung an Hand von Ausführungsbeispielen
schematisch veranschaulicht.
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Fig. i zeigt mehrere ziehharmonikaartig aufgehängte Ordner gemäß der
Erfindung in axonometrischer Ansicht; Fig. 2 ist ein Schnitt durch den oberen Rand
einer Ausführungsform der Falttasche in vergrößertem -Maßstab; Fig. 3 ist eine Seitenansicht
zu Fig. 2, und
Fig. 4 und 5 sind der Fig. 2 entsprechende Schnitte
durch andere Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Ordners.
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Bei der Ausführungsform nach den Fig. 2 und 3 ist die eine obere Kante
a der Falttasche umgebogen und derart mit Klammern befestigt oder angeheftet, daß
sie eine Schlaufe bildet, in welche dauernd oder vorübergehend eine mehrfach gebogeneMetallrinne
b eingeschoben werden kann, die über beide Seitenkanten der Falttasche vorspringt
und ein Aufhängeglied bildet, mit welchem die Falttasche an den Seiten des Ordnerbehälters
oder auf den daran .befestigten seitlichen Schienen c (Fig. i) aufgehängt werden
kann.
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Der andere obere Rand der Falttasche ist bei d umgebogen und fest
oder lösbar mit einer mehrfach gebogenen Metallrinne verbunden, deren einer Teil
e in die Falte d der Falttasche eingreift, während der andere Teil f im Abstand
von der Falttasche gehalten wird, so daß die Rinne über: die entsprechende Kante
der benachbarten Falttasche gestülpt werden kann, wie dies mit strichpunktierten
Linien angedeutet ist. Die mehrfach gebogene Rinne ragt bei dieser Ausführungsform
ebenfalls über die Seitenkanten der Falttasche vor, so daß sie das Aufhängeglied
für den mit ihr verbundenen Teil der Falttasche bildet. Die Rinnen können geschlitzt
oder in anderer Weise so ausgebildet sein, daß sie sich gegen die seitlichen Schienen
oder andere Teile anlegen, von welchen die Falttasche getragen wird.
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Bei der Ausführungsform gemäß Fig. 4 sind. beide oberen Ränder der
Falttasche so umgefaltet und mit Klammern befestigt öder angeheftet, daß an jedem
oberen Rand der Falttasche eine Schlaufe gebildet wird. In jeder dieser Schlaufen
ist. ein flacher Metallstab b fest oder lösbar eingesetzt, der an jedem seiner vorspringenden
Enden mit Nuten versehen oder so ausgebildet ist, daß er sich auf die seitlichen
Schienen oder andere Teile abstützen kann, von welchen die Falttasche getragen wird.
An einem der Ränder der Falttasche ist die Schlaufe mit einem flachen Fortsatz g
versehen, in welchen die umgebogene Kante einer mehrfach gebogenen Metallrinne h
eingreift. Da in diesem Fall die Rinne nur dazu dient, die anliegende Falttasche
zu halten, und nicht dazu, das Gewicht derselben zu tragen, braucht sie nicht über
die Seitenkanten der Falttasche vorzuspringen. Außerdem ist es nicht notwendig,
daß bei dieser Ausbildung die Rinne h sich über die ganze Länge der Falttasche erstreckt,
so daß sie gegebenenfalls aus mehreren kurzen Teilen bestehen kann.
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Bei der Ausführungsform der Erfindung nach Fig. 5 ist der obere Rand
der Falttasche umgebogen und fest oder lösbar mit einem gefalteten Metallstab i
verbunden, der in die Falte eingreift und über beide Seitenkanten der Falttasche
vorspringt. Der andere Rand der Falttasche ist mit einer mehrfach gebogenen Metallrinne
versehen, wie bei Fig.2 beschrieben. Durch die Erfindung wird eine Einrichtung .geschaffen,
die es ermöglicht, eine Falttasche (falls dies erwünscht ist) mit der benachbarten
Falttasche einer Reihe durch eine einfache Bewegung senkrecht zu den Kanten der
Falttascbe (d. h. durch eine vertikale Bewegung, wenn die Falttaschen mit horizontalen
Oberkanten aufgehängt und nebeneinander angeordnet sind) miteinander zu verbinden.
Die erfindungsgemäße Ausbildung bietet den wichtigen Vorteil, daß die Verbindung
nicht nur bei den im Ordner in der Ruhelage befindlichen Falttaschen hergestellt
werden kann, sondern daß auch das Einlegen einer größeren Anzahl von Papieren oder
anderer verhältnismäßig schwerer Dinge in eine Falttasche eine Trennung der Falttaschen
voneinander nicht herbeiführen kann.
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Gemäß einer abgeänderten Ausführungsform der Erfindung kann das rinnenförmige
Organ so ausgebildet werden, daß es eine Aufschrift oder ein anderes Kennzeichen
trägt, welches auf den Inhalt der Falttasche 'hinweist und das gegebenenfalls durch
einen aus Celloloid oder einem anderen Werkstoff bestehenden Schutzüberzug, der
um den Bügel herumgelegt ist, geschützt werden kann.
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Die Erfindung ist nicht auf die in der Beschreibung erwähnten Ausführungsbeispiele
beschränkt, sondern sie bezieht sich auch auf andersartige Einrichtungen, welche
es ermöglichen, die Falttaschen auf die angegebene Weise zu verbinden.